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Stocker Verlag rechtskräftig verurteilt
Archiv - Politik
Donnerstag, 7. September 2006
Mehrere Prozesse, die der Stocker Verlag gegen seine KritikerInnen angestrengt hatte, sind nun endgültig beendet. Der Grazer  Verlag hat damit sämtliche Verfahren - soweit er sich nicht schon vorher daraus zurückgezogen hatte - in letzter Instanz verloren.

Bereits im Jänner 2006 hatte das Landesgericht für Zivilrechtssachen Klagen des Leopold Stocker Verlages gegen AktivistInnen von Mayday 2000, die ÖH und den Server-Betreiber der Mayday-Homepages abgewiesen, durch die der Verlag die Berichterstattung seiner KritikerInnen unterbinden wollte. Urteilsbegründung: Die beanstandeten Bezeichnungen von AutorInnen und Veröffentlichungen des Stocker Verlags als „rassistisch“, „antisemitisch“ und „rechtsextrem“ seien ein „zulässiges Werturteil“, das durch das Recht auf freie Meinungsäußerung geschützt sei.
Die von GF Mag. Wolfgang Dvorak-Stocker gegen dieses Urteil eingelegte Berufung wurde  vom Grazer Oberlandesgericht abgewiesen. In der Begründung des Berufungssenates heißt es, dass der Grundsatz „dass Politiker einen höheren Grad an Toleranz“ zeigen müssten, nach der neuesten Rechtssprechung des EGMR auch für Privatpersonen gelte, sobald sie „die politische Bühne“ betreten. Der Stocker Verlag betätige sich als „politischer Akteur“ und fordere damit öffentliche Stellungnahmen heraus.
 Das steirische Landeswappen für „besondere im Interesse des Landes gelegene Leistungen“, das der Verlag 1992 erhalten hatte, trägt er immer noch.

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