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Die Angst der Stadtregierung vor der Bau-Lobby
Archiv - Lokales
Donnerstag, 7. September 2006
Die Mehrheit im Stadtsenat ist mit dem vom Land vorgelegten Altstadterhaltungsgesetz unzufrieden. In einem in schlechtem Juristendeutsch formulierten Papier werden die Einspruchsgründe aufgelistet.

Dahinter steht offenbar die nackte Angst, Schwierigkeiten mit Bau-Investoren zu bekommen. Und die geht so weit, dass sich die Stadt für unfähig erklärt, ihren Aufgaben nachzukommen. So heißt es etwa im Einspruch gegen den §5 Abs. 5, der die wirtschaftliche Zumutbarkeit einer Sanierung sinnvollerweise auch davon abhängig macht, ob der Erhaltungspflichtige die Entstehung eines Baugebrechens vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat: „Auf welche Weise soll die Behörde jemandem nachweisen, dass er die Entstehung eines Baugebrechens grob fahrlässig herbeigeführt oder gar geduldet hat?“ – Eine Frage, die angesichts der in Graz bisher bekannt gewordenen Fälle (Abdecken oder Verzicht auf Reparatur von Dächern, Fenster über Jahre in offenem Zustand belassen etc.) nur den Schluss zulässt, dass sich die Stadt weiterhin die bequeme Möglichkeit erhalten will, sich dumm, blind und taub zu stellen, wenn ein Spekulant ein erhaltenswertes Gebäude verfallen lässt.
Dem gleichen Muster folgt die Ablehnung der Altstadtanwaltes: Bis jetzt waren die Behörden der Stadt – eben jene, die in der Vergangenheit schon mehrfach versagt haben und die es offenbar weiterhin ablehnen, mutwilliges Verfallenlassen von Gebäuden zu erkennen und zu ahnden – die einzigen, die in Bauverfahren auf den Schutz der Altstadt achten mussten. Niemand anderer hatte Parteienstellung. Das soll sich nun ändern – und damit im Streitfall auch die letztgültige Entscheidung aus den Händen der Politik in jene von Sachverständigen und Juristen gelegt werden. Dass sich dagegen an vorderster Stelle jene zur Wehr setzen, die sonst bei jeder unpassenden Gelegenheit den Rückzug der Politik einfordern, ist das einzig Erheiternde an diesem durchsichtigen Manöver.

Christian Stenner

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