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Bürgerinitiativen unterstützen Flecker-Vorschlag |
Archiv - Lokales | |
Samstag, 8. Juli 2006 | |
Breite Unterstützung bekommt Kulturreferent LH-Stv. Kurt Flecker für den Entwurf eines neuen Grazer Altstadterhaltungsgesetzes, in dem unter anderem die Bestellung eines/r Altstadtanwaltes/-anwältin vorgesehen ist: Eine Gruppe aus Bürgerinitiativen, vertreten durch Karin Steffen, Sprecherin der „Schutzgemeinschaft Ruckerlberg", den Grazer Richter Heinz Fuhrmann und die ehemalige Naturschutzbund-Obfrau Gertraud Prügger, beraten durch den Anwalt Franz Unterasinger und den Architekten Hasso Hohmann, erklärte vorige Woche, die Einrichtung eines weisungsungebundenen Altstadtanwaltes „hundertprozentig" zu begrüßen; RA Unterasinger nennt den Entwurf einen „Quantensprung im Bemühen um die Altstadt".
Ein/e Garant/in für die Gleichbehandlung aller Bauwerber. Warum die Einrichtung eines Altstadtanwaltes zusätzlich zu bestehenden Institutionen wie Altstadt-Sachverständigenkommission und Bundesdenkmalamt Sinn macht, erläutert Unterasinger so: Die ASVK habe in den Bauverfahren keine Parteienstellung, außer dem jeweils befassten Amt selbst gebe es keine Institution, die die Interessen der Öffentlichkeit im Verfahren wahrnehmen könne – AnrainerInnen können bei Bauverfahren ja bloß ihre subjektiven Rechte geltend machen und etwa einen unzumutbaren Anstieg der Verkehrsbelastung bekämpfen, aber nicht die Verletzung von Altstadtschutzbestimmungen. Unterasinger zitiert das Beispiel des umstrittenen Neubaus in der Schützenhofgasse 35, wo sich das Baurechtsamt in seinem Bescheid trotz mehrerer negativer Gutachten der Altstadtsachverständigenkommission auf ein einziges positives, allerdings privates Gutachten stützte – „in solchen Fällen könnte eine Altstadtanwältin oder ein Altstadtanwalt ein reales Gegengewicht darstellen." Er/sie könnte auch schon in erster Instanz tätig werden und entsprechend flexibel und schnell reagieren, wenn „Gefahr im Verzug" drohe, sagt Hohmann. Eine zentrale Aufgabe des Altstadtanwaltes müsse es sein, „die Gleichheit aller" im Auge zu behalten und zu gewährleisten, „dass wirtschaftlich potente Bauwerber nicht nachgiebiger behandelt würden als der kleine Hausherr, der eine Dachgaube umbauen will." Verbesserungsvorschläge. Trotz des ausdrücklichen Lobes für den Gesetzesentwurf wünschen sich die Bürgerinitiativen in einigen Details Verbesserungen: So soll der Vorgang der Bestellung des Altstadtanwaltes transparenter geregelt werden und ein Anforderungsprofil in die gesetzlichen Bestimmungen aufgenommen werden, damit sicher gestellt sei, dass nur geeignete Personen bestellt werden können. Weiters sollte der bestellte Funktionsträger über eine/n StellvertreterIn verfügen, damit gewährleistet sei, dass auch in seiner Abwesenheit – z.B. aus Urlaubsgründen – rasch reagiert werden könne. Und schließlich wünscht man sich von Seiten der Bürgerinitiativen, dass im neuen Gesetz die ASVK den Status eines Amtssachverständigen erhält, damit auch ihre Gutachten entsprechend an formalem Gewicht gewinnen. Das Gesetz selbst kann mit einfacher Mehrheit im Landtag beschlossen werden, nur die Weisungsungebundenheit des Altstadtanwaltes, da es sich dabei um eine Verfassungsbestimmung handelt, braucht die Zweidrittelmehrheit und damit die Zustimmung des Regierungspartners. Christian Stenner
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