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Jugendliche wissen zu wenig über ihre Rechte
Archiv - KORSO Sozial FORUM - Schwerpunkt: Jugend
Freitag, 28. April 2006
Image Jugendanwalt Christian Theiss: „Kinderrechte in der Verfassung wären ein Bekenntnis."

Wann Kinder- und Jugendrechte verletzt werden? Ganz einfach: Wenn Jugendliche oder Kinder misshandelt oder missbraucht werden, wenn sie kein Dach über dem Kopf und nichts zu essen haben, wenn ihnen der Zugang zu Bildung verwehrt wird oder sie kein Mitbestimmungsrecht haben.

Diese Rechte werden weltweit Tag für Tag verletzt. Eine Maßnahme der Vereinten Nationen, diese Tatsache aufzuzeigen und ihr entgegenzuwirken war die Kinderrechtskonvention, die am 20. November 1989 von der UN-Generalversammlung angenommen wurde und am 20. September 1990 in Kraft trat. Ratifiziert wurde sie mitt-lerweile von allen Staaten dieser Erde, mit Ausnahme der USA und Somalia. Die KRK hat somit die größte Akzeptanz aller UN-Konventionen. In der Verfassung der unterzeichnenden Länder steht sie aber kaum irgendwo. Das sollte sich schleunigst ändern, ist Jugendanwalt Christian Theiss von der Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark (kija) überzeugt: „Denn nur wenn Kinderrechte auch in der Verfassung verankert sind, kann man sie auch einklagen." In der steirischen Sozialdemokratie gibt es seit kurzem Bestrebungen in diese Richtung. Und was würde das genau bringen? „Würde die KRK in der steirischen Verfassung stehen wäre das ein Bekenntnis", so Theiss, „Nicht viel mehr! Aber, ein Bekenntnis, auf das man bauen kann. Man hat dann die Möglichkeit zu sagen: ‚Sie haben sich zu den Rechten bekannt. Dieser oder jener Vorschlag entspricht unserer Sicht nach nicht dieser Idee!’"

Thema Nummer 1: Scheidung und Trennung. Die kija gibt es mittlerweile seit elf Jahren. Sechs engagierte MitarbeiterInnen kümmern sich darum Jugendlichen und Kindern zu ihren Rechten zu verhelfen. „Es sind aber oft nur in erster Linie rechtliche Anfragen, die bei uns eingehen, häufig steht ein psychosoziales Problem dahinter", erklärt der Jugendanwalt. Was auffällt: Die Anfragen haben sich in den letzten Jahren kaum verändert. „Die meisten E-Mails und Anrufe betreffen Fragen rund um die Themen Scheidung, Trennung, Obsorge und Unterhalt. An zweiter Stelle stehen komplexe innerfamiliäre Konflikte und erst danach kommen Gewalt und Missbrauch." Die Fragen kommen teils von Jugendlichen, teils von Erwachsenen, die meistens die Jugendanwaltschaft als letzte Anlaufstelle im eigenen Scheidungs- oder Trennungsverfahren sehen. „Jugendliche sind viel schneller zufrieden zu stellen", ist der allgemeine Tenor in der kija. „Die Erwachsenen haben meistens schon eine lange Vorgeschichte hinter sich." Sehr oft handelt es sich dabei um Sorgerechtsangelegenheiten.

Image kija-Botschafter um Aufklärung bemüht. Die kija-Botschafter touren quer durch die Steiermark um die Jugendlichen über ihre Rechte zu informieren. „Wir gehen in die siebten, achten und neunten Schulstufen, damit die Teenager unser Angebot noch einige Jahre nützen können", erläutert Theiss. So wurden bisher tausende Schüler erreicht. „Es wäre schön wenn, wir noch mehr Jugendliche auf unsere Angebote aufmerksam machen könnten." Auf der Homepage www.kinderanwalt.at finden sich die wichtigsten Rechte von A wie Alimente bis Z wie Zivilverfahren in leicht verständlicher Sprache. Für Zusatzinformationen reicht ein Mail an kija@stmk.gv.at und die Antwort ist in kürzester Zeit im Postfach.

Jugendschutzgesetz. Eine weitere Forderung der Jugendanwaltschaft ist: Ein einheitliches Jugendschutzgesetz. „Hier geht es vor allem darum ein Zeichen zu setzen, indem man für Österreich eine Vereinheitlichung erreicht", fordert Theiss. Darüber wurde in letzter Zeit sowohl in der Regio-nalpolitik als auch auf Bundesebene heftig diskutiert. Zu einer Einigung kam es noch nicht, die Verhandlungen scheiterten bislang an der Kompetenzverteilung.

Umzug. Ein Novum gibt es dennoch. Die kija zieht um. Nach elf Jahren in der Stempfergasse siedelte die Kinder- und Jugendanwaltschaft in neue Räumlichkeiten am Nikolaiplatz 4a (Ecke Griesgasse) in Graz. Die Telefonnummer bleibt weiterhin gleich: 0810/500 777.

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