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„Keine zusätzliche Belastung für Gemeinden“
Mittwoch, 10. März 2010
Christian Stenner im Gespräch mit Sozialminister Rudolf Hundstorfer. Herr Minister, die Vorgeschichte der Mindestsicherung, die dauernden Widerstände von Seiten der ÖVP führen mich zur Frage: Legen Sie die Hand dafür ins Feuer, dass die bedarfsorientierte Mindestsicherung tatsächlich mit 1.September 2010 in Kraft tritt?
Ja, wir sind auf Schiene, wir sind mit allen Begutachtungsfristen in der Zeit und wir werden den genannten Termin einhalten.

Kärnten ist kein Problem mehr.

Nein, Kärnten hat seine Sozialhilfegesetzgebung entsprechend novelliert und ist kein Thema mehr.

Die Zuzahlungen der Gemeinden und Länder sind mit 50 Mio Euro gedeckelt – kommen da nicht neue Belastungen auf die Gebietskörperschaften zu?
Nein, die 50 Mio erhalten sie ja im Rahmen des Finanzausgleiches, um den Mehraufwand aufzufangen – und wenn diese Summe überschritten wird, wird’s vom Bund eine zusätzliche Unterstützung geben. Da wir mit 1.September 2010 starten, wird man ja erst 2011 feststellen können, wie hoch dieser Mehraufwand wirklich ist. Auf Wunsch der Länder wird es ab Ende April Gespräche dazu geben, um festzustellen, welche Lücken sich durch steigende Aufwände, aber u.U. auch durch sinkende Ertragsanteile aus dem Finanzausgleich ergeben. Aber, noch einmal: Dass die Gemeinden durch die Mindestsicherung Probleme bekommen, sehe ich nicht: Erstens geben sie ja schon heute Geld für die Sozialhilfe aus, dazu kommen dann noch die genannten 50 Mio und für die Steiermark kommt noch dazu, dass die Sozialhilferichtsätze hier ohnehin das höchste Niveau haben.
In diesen Gesprächen müssen wir aber auch die Problematik der Pflegekosten behandeln und Lösungen dafür überlegen.

Weil ein großer Teil der Sozialhilfemittel derzeit in die Pflege fließt?
Ja, wobei wir die bestehenden Tendenzen nicht umdrehen können – im westlichsten Bundesland setzt man auf die Betreuung zuhause, in der Steiermark in größerem Umfang auf Heime – das wird sich schwer ändern lassen.

Eine letzte Frage: Wo wird die Auszahlung stattfinden – beim Arbeitsmarktservice?
Nein, das AMS ist nur Anlauf- und Beratungs-, vielleicht auch Clearingstelle. Die Auszahlung bleibt bei den Bezirksverwaltungsbehörden.
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