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Kritik an unzureichender Mindestsicherung |
Mittwoch, 10. März 2010 | |
Nach mehrjährigen Verhandlungen, die immer wieder am Nullpunkt begannen, und nach wiederholten Revisionen bereits gefasster Beschlüsse steht es jetzt fest: Die „bedarfsorientierte Mindestsicherung“ wird mit 1.September 2010 eingeführt.
Die gegenüber den ursprünglichen Plänen deutlich abgespeckte Version erntet wenig Zustimmung: Die ÖVP hatte erfolgreich darum gekämpft, dass die 744,- Euro monatlich pro alleinstehendem Erwachsenen nicht, wie ursprünglich geplant, vierzehnmal, sondern nur zwölfmal ausgezahlt würden. Auch der steirische VP-Obmann Hermann Schützenhöfer hatte sich weit gegen eine Mindestsicherung aus dem Fenster gelehnt, die auch bei vierzehnmaliger Auszahlung noch unter der Armutsgefährdungsgrenze gelegen wäre: „Die steirische VP will, dass es einen Unterschied zwischen dem Einkommen im Niedriglohnbereich und der Mindestsicherung gibt“, heißt es dazu auf der Homepage der Steirer-VP. „Sonderzahlungen nötig für größere Ausgaben“. Ein anderer Weg, diese Abstufung zu erreichen, nämlich via Anhebung der Niedriglöhne durch einen Mindestlohn von 1000,- Euro, war noch im Koalitionsübereinkommen 2007 zwischen der Gusenbauer-SPÖ und der Molterer-ÖVP enthalten. Davon ist heute allerdings nicht mehr die Rede. In der Steiermark kritisieren SPÖ, KPÖ, Grüne und Organisationen der Zivilgesellschaft die sehr dürftig ausgefallene Mindestsicherung: Der steirische Landtag hat mit den Stimmen der genannten Parteien auf eine 14-malige Auszahlung gedrängt; der zuständige Soziallandesrat Siegfried Schrittwieser (SPÖ) hat zwar den Landtag gebeten, der zwölfmaligen Auszahlung zuzustimmen, um die Einführung der Mindestsicherung nicht zu gefährden, will aber unter Berufung auf das vom Landtag beschlossene „Verschlechterungsverbot“ die Summe dennoch vierzehnmal auszahlen. Die Grazer Sozialstadträtin Elke Edlinger betont: „Die Sonderzahlungen werden dringend benötigt, um größere Ausgaben bestreiten zu können. Dazu zählen z.B. der Ersatz einer kaputten Waschmaschine, Anschaffung von Winterkleidung oder auch, dass ermöglicht wird, dass ein Kind mit auf Schikurs fahren kann.“ Die KPÖ bewertet die Krankenversicherung, die mit der Mindestsicherung einhergeht, positiv, kritisiert aber ebenfalls die nur zwölfmalige Auszahlung, das sei „eine Einsparungsmaßnahme auf Kosten der Ärmsten“, unterstreicht LAbg. Claudia Klimt-Weithaler. Eine ausreichende Mindestsicherung hätte positive Auswirkungen auf Niedriglöhne. Die ARGE Jugend gegen Gewalt und Rassismus pflichtet zwar LHStv. Schützenhöfer Argumentation bei, dass sich Arbeit auch für die Billa-Verkäuferin, die 790,- Euro verdient und für den Fleischergesellen mit 900,- Euro, lohnen sollte … Doch dieser Nutzen für die Verkäuferin und für den Fleischergesellen tritt dann ein, wenn eine bedarfsorientierte Mindestsicherung einen branchenübergreifenden Mindestlohn von rund 1.000,- Euro netto pro Monat bewirken wird. Die Unternehmen werden nämlich durch Einführung der Mindestsicherung für einen Vollzeitjob durchgängig lohnende Löhne und Gehälter zahlen (müssen), lautet die Argumentation der ARGE, die ebenfalls für die 14-malige Auszahlung der Mindestsicherung eintritt. | cs
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