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„Einmalige Stärkung des Altstadtschutzes“ |
Freitag, 18. Dezember 2009 | |
Bei einer Diskussionsveranstaltung des Hauses der Architektur, des Vereins Xenos und des Stadtmuseums zogen ExpertInnen Bilanz über ein Jahr Grazer Altstadterhaltungsgesetz neu (GAEG). Die Novellierung des Altstadterhaltungsgesetzes vor einem Jahr brachte interessante Neuerungen – an erster Stelle die Installierung eines unabhängigen Altstadtanwaltes mit Parteienstellung, die Erhebung von Schutzzonen in den Gesetzesrang oder auch die Möglichkeit der Abschöpfung von Spekulationsgewinnen, die durch rechtswidrigen Eingriffe in die Bausubstanz erzielt werden konnten. Als Schutzzonen wurden nicht nur die historische Grazer Altstadt und Murvorstadt (Zone I) definiert, sondern auch die daran anschließenden Stadtteile bis zum Glacis und weitere Teile um den Griesplatz und die Annenstraße (Zone II), die Gründerzeitviertel in St. Leonhard, Geidorf, Lend, Gries und Jakomini (Zone III), die historischen Ortszentren der vor 1938 selbständigen Gemeinden (etwa Eggenberg oder Straßgang) sowie das LKH-Gelände und der Bereich rund um Schloss Eggenberg (Zone IV) und das Gebiet um den Kalvarienberg beidseits der Mur (Zone V). Öffentliche Interessen haben Vorrang. Die Bürgernähe – nämlich die Möglichkeit für BauwerberInnen, direkt mit der Altstadtsachverständigenkommission (ASVK) in Vorgespräche zu treten und von Beginn an Beratung zu erhalten, wertet Dr. Peter Kammerlander, Anwalt in Graz und Mitglied der ASVK, als besonders wichtige Errungenschaft des neuen Gesetzes. Der Altstadtanwalt, Dr. Manfred Rupprecht, konstatierte: „Der gesetzliche Altstadtschutz hat durch das GAEG eine österreichweit einmalige Verstärkung erhalten“ – unter anderem deswegen, weil im Zielparagraphen erstmals die öffentlichen Interessen als vorrangig definiert würden; zum Zweiten, weil die Baubehörde verpflichtet ist, den Altstadtanwalt von Beginn weg beizuziehen, wenn sie beabsichtigt, vom Gutachten der ASVK abzuweichen. Kein einziges Bauvorhaben gegen das Gutachten der ASVK. Das Ergebnis: Während in den Jahren zuvor 10% der Bauvorhaben gegen den Willen der ASVK durchgeführt wurden, war es 2009 kein einziges mehr. Der Leiter der Grazer Stadtplanung, DI Michael Redik, sieht die Beratung der BauwerberInnen als zentrale Aufgabe des Altstadtschutzes, bei Projekten in den definierten Schutzzonen lade die Stadt die ASVk von Vorneherein zu „Projekttischen“ ein. Und: Die Stadtplanung gebe BauwerberInnen klar zu verstehen, dass sie Architektenwettbewerbe wünsche, um ausreichende Bauqualität in die Innenstadt zu bringen. Landtagsabgeordnete Mag.a Edith Zitz, die das Gesetz mit verhandelt hatte, sieht noch Nachbesserungsmöglichkeiten: So sollte der Altstadtanwalt in Hinkunft ohne Beschränkung in allen Schutzzonen seiner Aufgabe nachgehen können – was derzeit nicht der Fall ist. Als wunde Stelle bezeichneten einige Stimmen aus dem Publikum ebenso wie Altstadtanwalt Rupprecht selbst die Tatsache, dass ein Einschreiten gegen Eigentümer, die historisch wertvolle Bauten absichtlich verfallen lassen, gesetzlich nach wie vor kaum möglich ist. | Christian Stenner
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