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AK: Mehr Gerechtigkeit durch Vermögenssteuern
Freitag, 18. Dezember 2009
Das österreichische Steuersystem begünstigt nach Meinung vieler Volkswirtschaft-Experten seit Jahren die vermögenden BürgerInnen (Stichwort Stiftungsgesetz), während Normalverdiener und sozial Schwächere durch Verbrauchssteuern und Gebühren übermäßig belastet werden. Diese sich durch die wirtschaftliche Krise zusätzlich verschärfende Situation hat AK-Präsident Walter Rotschädl veranlasst, Fachleute der wirtschaftlichen Abteilung der Arbeiterkammer Steiermark zu beauftragen, aussagekräftige Beispiele für höhere Vermögens- und Finanztransaktionssteuern zu berechnen. Als Hauptgrund für ein Überdenken des Steuermodells nennt Rotschädl die tiefen Spuren, welche die Wirtschaftskrise und Maßnahmenpakete dagegen in den öffentlichen Haushalten hinterlassen haben. „Wann, wenn nicht jetzt?“, wendet sich Rotschädl damit gegen jene Politiker, die beharrlich ein „Ende der Debatte“ über Vermögenssteuern verlangen. Mit der Einführung angemessener vermögensbezogener Steuern soll verhindert werden, dass die Bewältigung der Krise einmal mehr auf dem Rücken der ArbeitnehmerInnen ausgetragen wird, indem unter dem Vorwand der Budgetsanierung Sozialleistungen in Frage gestellt werden oder notwendige Investitionen in die Sektoren Gesundheit oder Bildung ausbleiben.

Konkrete Vorschläge für 6 Milliarden Euro. Die Steuerexperten Dr. Marcel Kirisits und Dr. Bernhard Koller der steirischen AK haben gemeinsam ein umfassendes Paket ausgearbeitet, dessen Grundlinien im November öffentlich präsentiert wurden und bei dessen Umsetzung bis zu sechs Milliarden an Mehreinnahmen für die öffentlichen Haushalte zu lukrieren wären.
Bei der Grundsteuer etwa soll die Bemessungsgrundlage nicht an den völlig unrealistischen Einheitswerten, sondern am tatsächlichen Verkehrswert anknüpfen (bis 500.000 Euro pro Haushalt werden keine Erhöhungen angedacht), was insgesamt eine Milliarde Euro zusätzliche Steuern bringen würde. Eine Bodenwertabgabe auf spekulative Gewinne aus der Veräußerung von Grund und Boden würde weitere 600 Millionen Euro in die Staatskasse spülen.

Luxusgüter und Stiftungen im Visier. Für Luxusgüter mit einem Verkehrswert von über 75.000 Euro (Ausnahme Immobilien) soll nach Auffassung der Experten in einer Neuauflage der „Luxussteuer“ ein erhöhter Mehrwertsteuersatz in Höhe von 32 % eingeführt werden. Stiftungen, die nicht der Gemeinnützigkeit unterliegen, sollten hinkünftig den normalen Kapitalgesellschaften gleichgestellt werden. Erträge aus solchen Stiftungen würden dann der Kapitalertragssteuer von 25 % unterliegen. Schon länger im Gespräch sind Steuern auf Finanztransaktionen, die in Österreich grundsätzlich keiner Besteuerung unterliegen. Die Mehreinnahmen bei Einführung einer Transaktionssteuer von zwei Promille würden rund 1,5 Milliarden Euro betragen. Außerdem sei bei Wertpapieren die bisher gültige Spekulationsfrist mit einem Jahr derart gering, so Kirisitz, dass bisher kaum Steuereinnahmen angefallen sind. Eine Ausweitung auf drei oder fünf Jahre sei hier dringend erforderlich.
| Josef Schiffer
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