Aufgefallen - von Christian Theiss Die Radfahrer dürfen, müssen aber noch nicht… Die Schifahrer müssen, ab jetzt quasi…Mitten im Sommer erreicht uns die Nachricht, dass Menschen unter 15 nicht mehr unbehelmt auf die Piste dürfen. Eine neue Gesetzesnovelle verordnet Minderjährigen bis zum vollendeten 15. Lebensjahr Helmpflicht beim Wintersport. Nun, grundsätzlich ist das ja zu begrüßen, frei nach dem Motto „Große schützen Kleine“. Aber tun wir das wirklich mit so einer Gesetzesverordnung? Was vermitteln wir unseren Kindern mit all diesen Sicherheitsbestimmungen?
„Wintersport ist extrem gefährlich, aber mit der richtigen Ausrüstung nicht!“ „Egal, was ich mach` – wenn ich einen Helm auf hab`, passiert mir nix!“ „Wer keinen Helm aufhat, ist selber schuld, wenn was passiert?“ „Super, ich hab` einen Helm auf, jetzt kann ich so schnell brausen, wie ich will!“ Dass solche Sicherheitsverordnungen mindestens zwei Seiten haben, wissen sogar schon Unfallversicherungen. Diese fordern in Deutschland von Schuldirektoren bereits, das Schulgelände möglichst so zu gestalten sind, dass Kinder ausreichend Bewegungs- und Geschicklichkeitserfahrungen machen können. Denn „patscherte“ Menschen haben mehr Unfälle, was wiederum die Versicherungen mehr kostet. Ein nicht unwesentlicher Teil der Radlobby vertritt aus Erfahrung heraus die Auffassung, dass das Tragen von Helmen zu einer gewissen Unvorsichtigkeit verleiten kann. Kritische Helmträger geben zu bedenken, dass man mit Helm weniger hört, weniger sieht und sich eingeschränkter bewegt. Außerdem wird bei manchen durch den Helm offenbar das „Rennfahrersyndrom“ ausgelöst: sie fahren deutlich schneller, als ohne Helm, weil sie sich unbewusst auf die Knautschzone verlassen und sich sicherer fühlen, als sie tatsächlich unterwegs sind. Grundsätzlich stellt sich für uns von der kija auch die Frage, warum die Helmpflicht bis zum 15. Lebensjahr gilt, wo die mündige Minderjährigkeit doch schon mit dem vollendeten 14. Lebensjahr beginnt! Außerdem gibt es laut Gesetzesnovelle bei Nichtbeachtung der Verordnung keine Sanktionen – logisch, wie und durch wen soll eine effiziente Kontrolle und damit Durchsetzung gewährleistet sein? Aber warum brauchen wir dann ein Gesetz? Was ist mit uns Erwachsenen als Vorbildfunktion? Klar, es ist anstrengend Kindern Regeln beizubringen und ihre Einhaltung (immer wieder) einzufordern, sprich, in diesem Fall zu lernen, dass man nur so schnell fahren darf, wie es das eigene Können und die Pistenverhältnisse zulassen. Einfacher ist natürlich Helmi drauf und ab die Post, weil dem Gesetz ist so Genüge getan und schon können wir uns in Sicherheit wiegen. Auch wenn es wie der Spruch zum Sonntag klingt, hier gilt wie so oft im Leben: Wofür man eine gewisse Fertigkeit, Kenntnisse, Übung und Eigenverantwortung braucht, weil es sonst gefährlich werden kann, lernt man am besten von klein auf von umsichtigen Menschen (idealerweise sind das die Eltern) und nicht unbedingt durch Gesetzestexte..Aber Selbstbestimmung und Selbstdisziplin ist so verdammt anstrengend, gell?
Christian Theiss ist steir. Kinder- und Jugendanwalt
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