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30. April, der „no hitting day“ |
Mittwoch, 13. Mai 2009 | |
Aufgefallen - von Christian Theiss Dass es möglich sein muss, Kinder gewaltfrei zu erziehen hat a priori nichts mit antiautoritärer oder konfliktfreier Erziehung im herkömmlichen Sinn zu tun. Sehr wohl aber damit, dass Kinder und Jugendliche ein Recht darauf haben, sowohl vor physischen und psychischen Verletzungen als auch anderen entwürdigenden Erziehungsmaßnahmen geschützt zu werden und trotzdem eine gute Erziehung erhalten. Auch wenn ein überwiegender Teil der Eltern eine gewaltfreie Erziehung anstrebt oder eine solche Kindern angedeihen lassen will, heißt das noch lange nicht, dass ihnen das auch tatsächlich gelingt. Denn die Auffassung von Gewalt ist eine differenzierte, sind doch gut 60 Prozent der Eltern immer noch der Meinung, dass eine saftige und „durchaus verdiente Ohrfeige“ absolut nichts mit Gewalt an Kindern zu tun hat. Von seelischen Grausamkeiten ganz zu schweigen.Zusätzlich müssen wir uns vor Augen halten, dass es auch eine Frage des kulturellen Gedankengutes ist, wie der pädagogische Umgang mit Kindern und Jugendlichen gepflogen wird. Denn es kann nicht in Abrede gestellt werden, dass es „Absplitterungen von Kulturen/Religionen“ gibt, für die es zulässig ist, ja durchaus pädagogisch wertvoll erscheint, Kinder und Jugendliche zum Zweck der Erziehung zu züchtigen. Da derlei Erziehungsmaßnahmen für die Entwicklung von Kindern/Jugendlichen, egal welcher Hautfarbe, Nationalität oder Religion sie angehören, weder als positiv noch als pädagogisch empfehlenswert betrachtet werden können, wurde zum Schutz der Kinder/Jugendlichen bereits im Jahre 1989 das Kindschafts- und Jugendwohlfahrtsrecht dahingehend novelliert, dass der Gesetzgeber den Grundsatz der gewaltfreien Erziehung darin verankert hat. Darüber hinaus aber verpflichtet auch Art. 19. der UN-Kinderrechtskonvention die Vertragsstaaten, „… alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs-, Sozial- und Bildungsmaßnahmen (zu treffen), um das Kind vor jeder Form körperlicher oder geistiger Gewaltanwendung, Schadenszufügung oder Misshandlung, vor Verwahrlosung oder Vernachlässigung, vor schlechter Behandlung oder Ausbeutung einschließlich des sexuellen Missbrauchs zu schützen, so lange es sich in der Obhut der Eltern oder eines Elternteils, seines Vormundes oder einer anderen Person befindet, die das Kind betreut.“ Die Unterschriftenkampagne des Europarates mit dem Titel „Raise your hand against smacking! Erhebe deine Hand gegen das Schlagen“ hat die Kinder- und Jugendanwaltschaft aufgegriffen und auf die Steiermark umgelegt. Jeden Monat soll eine Landesrätin, ein Landesrat der Steiermärkischen Landesregierung dafür gewonnen werden, mit ihrer bzw. seiner Unterschrift sich hinter die Aktion „Raise your hand against smacking“ (www.kinderanwalt.at -> keine gewalt oder http://www.coe.int/t/dg3/corporalpunishment/default_EN.asp) zu stellen, um darauf aufmerksam machen, wie wichtig es ist, dass Kinder und Jugendliche sich gewaltfrei entwickeln und heranwachsen können. Christian Theiss von der Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark
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