Kinderrechte sind weltweit ein Thema – auch in Österreich 20 Jahre UN-Kinderrechtskonvention (KRK) |
Montag, 12. Januar 2009 | |
Aufgefallen - von Christian Theiss, Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark Am 20. November 1989 wurde zum ersten Mal ein völkerrechtlich verpflichtendes Dokument für alle Kinder und Jugendliche verfasst, welches alle vorangegangenen Dokumente in den Schatten stellte, da diese im Vergleich dazu nur unverbindliche Absichtserklärungen waren. Zum ersten Mal wurde den Interessen von Kindern und Jugendlichen wirklich Gehör geschenkt! Seither werden Kinder immer öfter in Gesetzen als autonome Persönlichkeiten wahrgenommen, die ihrem Alter, aber auch ihrer Reife gemäß ein eigenes Recht auf die Wahrung ihrer Interessen haben. Laut UN-Kinderrechtskonvention muss jedes Kind gehört werden, ehe Gerichte und Behörden Entscheidungen treffen, die es betreffen. Die KRK baut auf vier Grundprinzipien auf: 1. dem Recht auf Gleichbehandlung, 2. dem Recht auf die besten Interessen des Kindes, 3. dem Recht auf Leben und persönliche Entwicklung, 4. der Achtung vor der Meinung und dem Willen des Kindes. Diese vier Grundprinzipien sind die Basis, auf welche sich die Einzelrechte, wie die Versorgungsrechte, die Schutzrechte und die kulturellen, Informations- und Beteiligungsrechte stützen. Um den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Ausbeutung zu verbessern, wurde die Kinderrechtskonvention im Mai 2000 durch zwei Zusatzprotokolle ergänzt. Das eine legt fest, dass Kinder unter 18 Jahren nicht zum Militärdienst gezwungen werden dürfen – die Untergrenze liegt bei 16 Jahren – und; dass sie unter 18 Jahren auch nicht an Kampfhandlungen teilnehmen dürfen. Die zweite Zusatzvereinbarung verbietet den Handel mit Kindern und Jugendlichen ebenso wie die Kinderpornographie und die Kinderprostitution und verpflichtet die Staaten derlei Taten als Verbrechen zu verfolgen und demgemäß zu ahnden.
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