Das nachhaltige Magazin für Graz und die Steiermark
Menschenhandel = Kinderhandel
Montag, 10. November 2008

Aufgefallen - von Christian Theiss, Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark

Der Handel mit Menschen, Kinder und Jugendliche zählt hier selbstverständlich dazu, ist nichts anderes als die zeitgemäße Form der Sklaverei im 20./21. Jhdt.

Schon Anfang des 15. Jhdts. handelten die Portugiesen mit afrikanischen Menschen, die sie gefangen nahmen und auf Schiffen nach Europa transportierten, um sie zu verkaufen. Andere europäische Länder entdeckten diese Art des Handels für sich und der Weg führte selbstverständlich auch nach Amerika. Die Transportmittel haben sich nicht verändert, sie sind vielfältiger geworden. Schiffe sind nach wie vor ein gängiges Beförderungsmittel. Hinzugekommen sind die Schleppertransporte auf dem Landweg. Menschenunwürdig ist es heute wie damals, aber die Methoden sind vielfältiger geworden. Menschen, Kinder und Jugendliche ebenso, werden heute nicht mehr vom Stammeshäuptling an Händler verkauft, die Verkäufer haben die Gestalt von Armut, politischer Verfolgung, Hungersnöten, Umweltkatastrophen udgl. angenommen. Der Handel mit Menschen war und ist ein gutes Geschäft, vermutlich ist er sogar noch lukrativer geworden als der Handel mit Drogen oder Waffen es je war. Diffiziler sind die Arten der Ausbeutung. Jene der Arbeitskraft, sofern man in diesem Zusammenhang von Humanität überhaupt sprechen kann, hat noch einen Hauch davon. Der Anblick von Bettlern gehört heute in jeder größeren Stadt zum Tagesbild und berührt viele nur mehr insofern, dass sie sich durch den Anblick „Armer“ irritiert fühlen.
Prostitution – unfreiwilliger Natur – beschränkt sich nicht in erster Linie auf Frauen und Mädchen, sie hat längst auf Knaben und junge Männer übergegriffen. Neu in dieser Artenvielfalt von Sklaverei und Ausbeutung ist der Organhandel! Da stehen Kinder und Jugendliche ebenso im grausamen Mittelpunkt des Interesses wie dann, wenn es um Kinderpornographie geht.
Der UN-Kinderrechtsausschuss hatte in seiner abschließenden Betrachtung vom 3. Oktober an jenen von der österreichischen Bundesregierung übermittelten Bericht zu Art. 12 der UN-Kinderrechtskonvention und dem Zusatzprotokoll (Kinderprostitution, Kinderpornographie und Kinderhandel) doch einiges an Kritikpunkten aufzuzeigen. So wird u. a. im Zusammenhang mit den Unabhängigen Institutionen festgehalten, dass die Kinder- und Jugendanwaltschaften mit dem Monitoring der Umsetzung der Konvention und der beiden Zusatzprotokolle zu beauftragen sind und dass dabei zu gewährleisten sei, dass ihnen in allen Bundesländern genügend personelle und finanzielle Ressourcen zur Verfügung zu stehen haben. Von ausreichenden finanziellen Mitteln für Präventions-Maßnahmen ist ebenso die Rede, wie dem Sextourismus vorzubeugen oder Maßnahmen zu setzen, um im Strafgesetz die Definition der Kinderpornographie an Art. 2 und 3 des Zusatzprotokolls anzupassen. Auch wird die Empfehlung ausgesprochen, den Bericht ins Deutsche zu übersetzen – was wir schon getan haben, damit Sie die lange Liste der Kritik schneller lesen können.

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