Grüner Tisch: Urheberrecht für VerwerterInnen |
Montag, 10. November 2008 | |
In seinem Vortrag beim Grünen Tisch der Grünen Wirtschaft im Oktober zum Thema „Urheberrecht für VerwerterInnen“ erläuterte der Grazer Rechtsanwalt und Sachverständige für Urheberrecht Dr. Mag. art. Rainer Beck die gesetzlichen Rahmenbedingen.
So liegen die Urheberrechte und Verwertungsrechte grundsätzlich beim Schöpfer des Werkes. Dieses Werk muss im Unterschied zur Erfindung (Patent) nicht angemeldet bzw. registriert werden. Die Verwertungsrechte (Vertrieb, Vermarktung, online-Verwertungsrechte) können vertraglich an Dritte weitergegeben werden. Die Urheberschaft eines Werkes aber kann nicht übertragen werden und ist immer an eine oder mehrere Personen gebunden. So kann auch keine Firma die Urheberschaft an einem Werk besitzen. Rechtsstreitigkeiten in Urheberrechts- und Verwertungsrechtsfragen können durch detaillierte Verträge vermieden werden. Gesetzlich geschützt ist der Urheber auch gegen die Entstellung seines Werkes.
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