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Neues aus Denkmalschutz und Altstadterhaltung |
Samstag, 5. Juli 2008 | |
Sowohl auf NGO- als auch auf legistischer Ebene ist in den letzten Wochen einiges in Bewegung geraten, was die Erhaltung der historischen Bausubstanz in der Steiermark und vor allem in Graz betrifft. Opernhaus, Glashaus. „Denkmark Steiermal – Verein für Denkmalpflege in der Steiermark“ nennt sich ein Verein, der kürzlich aus der Taufe gehoben wurde und dem der frühere Landeskonservator HR Dr. Friedrich Bouvier als Präsident vorsteht. Sein Ziel: Auf zivilgesellschaftlicher Ebene, also „durch Mitgliedsbeiträge und Sponsorengelder denkmalpflegerisch notwendige Maßnahmen aufzuzeigen und in Gang zu setzen, die vorher undurchführbar schienen“ (Bouvier). Als erstes Projekt hat sich der Verein, in dessen Vorstand neben Bouvier Dipl.-Rest. Erika Thümmel als seine Stellvertreterin, weiters Mag.a Karin Derler, DI Gernot Axmann, Dr. Heinrich Kammerlander und Dr.in Claudia Mayer-Rieckh tätig sind, die Wiederherstellung des 1944 durch einen Bombentreffer beschädigten und bei der Renovierung 45-48 völlig abgetragenen Portikus des Grazer Opernhauses vorgenommen, und auch ein zweites konkretes Vorhaben steht bereits auf der Agenda von „Denkmark Steiermal“: Die Konservierung des alten Glashauses des botanischen Gartens der Universität Graz. Diese soll sich vorerst nach dem Muster der Restaurierung des Glashauses im Schlosspark von Karlsruhe auf die Entfernung der teilweise zerbrochenen Verglasung und die Entrostung und Konservierung der zeitmodernen Eisenkonstruktion beschränken. Altstadtanwaltschaft. Nach dreijährigem Tauziehen wurde im Kulturausschuss des Landtages eine Novellierung des Grazer Altstadterhaltungsgesetzes beschlossen. Kernpunkt der Änderungen ist die Einrichtung einer Altstadtanwaltschaft, die Parteienstellung erhält und somit alle Bescheide im Geltungsbereich des Altstadterhaltungsgesetzes bekämpfen und bis zum Verwaltungsgerichtshof tragen kann. LH-Stv. Dr. Kurt Flecker, der Initiator des Gesetzesentwurfs: „Fälle wie der traurige Abriss des Kommod-Hauses können damit in Zukunft verhindert werden.“ Die Grünen begrüßen den Entwurf, kritisieren aber die (allerdings auf zwei Jahre befristete) räumliche Einschränkung des Tätigkeitsbereiches der Anwaltschaft auf die zwei inneren Schutzzonen. LAbg. Mag.a Edith Zitz: „Damit öffnet sich ein Zeitfenster für Spekulanten.“ Ähnlich lautet auch die Kritik der KPÖ, die zudem moniert, dass der Altstadtanwalt auf Vorschlag der Stadt bestellt wird und diese nur eine einzige Person vorschlagen muss – KO Ernest Kaltenegger: „Der Verdacht liegt nahe, dass sich die Kontrollierten hier den Kontrolleur selbst aussuchen.“ s
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