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Sollen Österreichs Schulen tatsächlich videoüberwacht werden?
Sonntag, 11. Mai 2008
Von Christian Theiss - Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark

Nachdem es an einigen Schulen Wiens vermehrt zu Vandalismusschäden gekommen ist und eine Toilette in die Luft gesprengt wurde, stellt sich die berechtigte Frage, wie sicher sind Österreichs Schulen noch? Über Diebstähle wird da gar nicht mehr groß diskutiert.

Konsens über die Notwendigkeit, Schulen mit Videokameras überwachen zu lassen, ist nicht wirklich vorhanden. Während Schulleitungen und Eltern dieser neuen Form von Sicherheit etwas abgewinnen können, sind Schülerinnen und Schüler mehrheitlich dagegen. Verständlich, wer mag es schon, auf Schritt und Tritt beobachtet zu werden? Da helfen Argumente wie „die Aufzeichnungen werden nicht gegen die Schülerinnen und Schüler verwendet“ oder „nur ein eingeschränkter Personenkreis darf in die Aufzeichnungen einsehen“ nur wenig. Es geht wohl um ein Stück Freiheit und auch Unbekümmertheit, das droht, verloren zu gehen. Zumindest solange, bis sich alle daran gewöhnt haben.
An Pariser Schulen ist die Videoüberwachung längst kein Thema mehr. Die Schülerinnen und Schüler Frankreichs haben sich schon so sehr daran gewöhnt und sind zur Ansicht gelangt – vielleicht aber auch zur Einsicht –, dass ihnen ihre tägliche Sicherheit weitaus wichtiger ist als die Tatsache, immer wieder einmal vor die Linse einer Überwachungskamera zu laufen.
Sollten in Zukunft tatsächlich Videoaufzeichnungen zum Schulalltag gehören, werden einander zwei Punkte sehr prominent gegenüber stehen: 1) Art. 19 der UN-Kinderrechtekonvention besagt, dass Kinder und Jugendliche vor jeder Form von körperlicher Gewaltanwendung oder auch Schadenszufügung zu beschützen sind. 2) Das Grundrecht auf Datenschutz und der Art. 16 der UN-Kinderrechtekonvention schützen hingegen sehr deutlich und unmissverständlich die Privatsphäre von Kindern und Jugendlichen.
Nicht außer Acht gelassen werden darf, dass die Gesetzeslage keineswegs klar ist, d.h. die jeweilige Schulleiterin bzw. Schulleiter und das Lehrerkollegium können nicht alleine darüber entscheiden, ob an ihrer Schule Videoüberwachungskameras installiert werden sollen. Dazu bedarf es eines ausführlichen Grundes und der Zustimmung verschiedener Stellen, so z.B. der Datenschutzkommission, des jeweiligen Landesschulrates und natürlich auch des bm:ukk – und wohl hoffentlich auch der Schülerinnen und Schüler. Also ein ziemlich behördenreicher und komplizierter Weg.
Ähnliche Gedanken werden sich jene 13 Schulleiterinnen oder Schulleiter im Berliner Bezirk Neukölln gemacht haben, die nach gehäuften Gewalttaten dazu übergegangen sind, Sicherheitsleute vor den Schulen zu postieren. In Zweierteams patrouillieren 20 Mitarbeiter eines Bewachungsunternehmens vor zehn der 13 Schulen. Aufgrund des hohen Anteils an türkischstämmigen Bewohnern im Bezirk Neukölln haben sich nämlich einige Schulen dazu entschlossen, Sicherheitsleute mit Migrationshintergrund zu engagieren. Abgesehen davon, dass dadurch sprachliche Barrieren leichter zu bewältigen sind, ist auch ein Verständnis für den kulturellen Hintergrund gegeben … auch eine Möglichkeit, aber was wird bei uns passieren? Nix … aufgerüstete Schulwartinnen und Schulwarte, ausgebildete, aber arbeitslose Pädagoginnen und Pädagogen, eingesetzt als nicht ausgebildete Security guards oder doch still und heimlich „billige“ Kameras?
Wir werden’s sicher sehen unter: www.youtube.com/schulklovideo oder so ähnlich ...

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