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Flecker: „Mindestsicherung darf kein Potemkinsches Dorf werden“ |
Dienstag, 11. März 2008 | |
Bei der Tagung „Mindestsicherung und Arbeitsmarktintegration“ hielt
LH-StV. Dr. Kurt Flecker ein viel beachtetes Statement: Er kritisierte,
dass die ganzheitliche gesellschaftliche Integration arbeitsmarktferner
Menschen zunehmend gegenüber dem Bestreben in den Hintergrund trete,
„den Kunden in der Industrie das entsprechende Arbeitskräftepotenzial
zu liefern“. Auch an der Mindestsicherung in ihrer nun projektierten
Form äußerte er zwei zentrale Kritikpunkte: Der Bund überlasse den
Ländern die Abdeckung des Differenzbetrages zwischen Arbeitslosengeld
und Mindestsicherung; zum Zweiten gebe es auf Bundesebene keine
Überlegungen zur Arbeitsmarkt-Integration der Betroffenen. Clearing & Integrationsmaßnahmen. In der Steiermark gibt es dagegen neben „Gate 25“ (ein Projekt, das jungen Menschen im Rahmen einer nicht profitorientierten Arbeitskräfte-Überlassung den Zutritt zum Sozialversicherungssystem ermöglichte) ein weiteres Pilotprojekt: Dabei werden im Rahmen eines umfassenden Clearings die Hindernisse gesucht, die Menschen den Weg in den Arbeitsmarkt versperren; dann werden Hilfsangebote von entsprechend spezialisierten Institutionen zur Verfügung gestellt. Auf diese Weise konnten bis zu 40% der (freiwilligen) TeilnehmerInnen wieder in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden, zeigte sich Flecker stolz auf die Ergebnisse der von ihm in Anlehnung an skandinavische Erfahrungen initiierten Maßnahme. Transferleistungen müssen zusätzlich zur Mindestsicherung ausbezahlt werden. Kurz vor der Tagung hatte Flecker gewarnt, Transferleistungen wie Familienbeihilfe oder Wohnbeihilfe von der bedarfsorientierten Mindestsicherung abzuziehen. Im KORSO-Gespräch präzisierte er die Gründe: „Wenn die Mindestsicherung kein Potemkinsches Dorf sein soll, wird sie eines entsprechenden finanziellen Aufwandes bedürfen – wenn nämlich von der Mindestsicherung Transferleistungen in der Höhe von nur wenig mehr als 200 Euro abgezogen werden, nähert sich der Endbetrag rasch dem Richtsatz zur Sozialhilfe, der für Alleinstehende bei etwas über 500 Euro liegt.“ Der Sozialhilfe-Bezieher hat zurzeit aber zusätzlich noch das Anrecht auf Wohnbeihilfe– „so könnte die Einführung der Mindestsicherung für viele eine materielle Verschlechterung bedeuten“, warnt Flecker. Die Idee, die Anlaufstelle für die BezieherInnen der bedarfsorientierten Mindestsicherung als One-Stop-Shop beim AMS anzusiedeln, hält der steirische Sozialreferent prinzipiell für richtig, da bis zu drei Viertel der Betroffenen AMS-KundInnen sein dürften – „Clearing- und Integrationsmaßnahmen könnten trotzdem vom Land gemanagt werden.“ Hier sei aber auch wieder der Bund gefordert, der einheitliche Standards vorzugeben habe. cs
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