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Mindestsicherung in Diskussion |
Dienstag, 11. März 2008 | |
Letzte Details vor Einführung der bedarfsorientierten Mindestsicherung stehen zur Debatte. Gleichgültig wann diese letztlich schlagend wird, ob im Jahr 2009 oder erst 2010, eine Anpassung des sozialen Versorgungssystems wurde notwendig, um grundlegende gesellschaftliche Solidarzusammenhänge à la longue nicht zu gefährden. Am 3. März erörterte man auf einer vom Sozialprojekt bicycle, dem Netzwerk sozialökonomischer Betriebe, dem AMS und dem Land Steiermark einberufenen Fachtagung im Audimax der Fachhochschule Joanneum – moderiert von bicycle-Chef Gerd Kronheim – den derzeitigen Stand der Entwicklung. Ein wesentlicher Kern des neuen sozialstaatlichen Strukturelements Mindestsicherung ist die Hereinnahme der BezieherInnen offener Sozialhilfe ins Beschäftigungssystem, d.h. Anspruch auf Bezug dieser Leistung hat nur, wer sich prinzipiell zumindest für den Arbeitsmarkt „aktivierungsbereit“ zeigt, wobei natürlich zuvor abgeklärt werden muss, welcher Teil des Klientels der SozialhilfeempfängerInnen „aktivierungsfähig“ ist. Mag. Bernhard Just, Sachbearbeiter des Projekts Mindestsicherung im Sozialministerium, erläuterte wesentliche Effekte, die mit dem Instrument Mindestsicherung erreicht werden sollen. Neben der generellen Anhebung jener Einkommen, die derzeit unter dem Ausgleichszulagenrichtsatz liegen auf 747,00 Euro brutto, 14 Mal pro Jahr, mit Vollintegration ins Krankenversicherungssystem, neben dem Verzicht auf das Instrument des Regress, gilt es vor allem, die armutsverursachenden Faktoren in den Griff zu bekommen. Anspruchs-Aktivierung. Dazu gehört auch, jene Anspruchsberechtigten ins System zu holen, die bisher vom Recht auf Sozialhilfe nicht Gebrauch machten. Die Einschätzung über den Umfang dieser Gruppe schwanken von Anteilen von 10% bis über 50% aller Berechtigten. Damit sollen die in der Vollbeschäftigungspolitik mitgedachten sozialen Stabilisierungsfaktoren der Erwerbsarbeit stärker wirksam gemacht werden. Offene Punkte bestehen noch bezüglich der Bewertung der Wohnkosten und darüber, wer letztlich die Vermögenstaxierung durchführen soll. Nach Einschätzung Justs muss eine Gesamt-Einigung noch im März erfolgen, wenn das Gesetz mit 01.01. 2009 in Kraft treten soll, sonst würde sich der Start auf 2010 verschieben. Arbeitsmarktservice bereitet sich vor. AMS-Steiermark-Geschäftsführer Mag. Karl Heinz Snobe wies hinsichtlich der „Erweiterung des Geschäftsbereiches des Arbeitsmarktservice“ auf die Notwendigkeit einer klar definierten (budgetären und personellen) Mittel- bzw. Ressourcenausstattung und auf die Bereitstellung eines entsprechend erweiterten IT-Systems hin. Für das AMS zeichnet sich eine zunehmende Notwendigkeit, arbeitsmarktferne Personengruppen mit neuen, effizienten Methoden zu betreuen, schon seit längerem ab. Man kann deshalb auf die Erfahrungen aus einigen bereits laufenden einschlägigen Aktivitäten aufbauen. Die stellvertretende Landesgeschäftsführerin des steirischen Arbeitsmarktservice Dr.in Herta Kindermann-Wlasak und die Arbeitsmarktreferentin der steiermärkischen Landesregierung Mag.a Regina Geiger präsentierten eine Reihe bereits laufender bzw. in den kommenden Monaten startender Projekte, die unter Beteiligung des AMS, des Landes Steiermark und der Stadt Graz im Rahmen des steirischen Beschäftigungspaktes unter Kofinanzierung aus ESF-Mitteln (Schwerpunkt 3b – Integration arbeitsmarktferner Personen) in den Jahren 2008 und 2009 realisiert werden. Zielgruppen dieser Aktivitäten sind • Langzeitbeschäftigungslose mit gravierenden Vermittlungshemmnissen. Ziel ist hier das Wiederheranführen an den Arbeitsmarkt durch individuelle Formen der Beschäftigung und Betreuung unter Berücksichtigung persönlicher Hindernisse und Problemlagen. • SozialhilfebezieherInnen. Ziel ist hier auch im Hinblick auf die Einführung der bedarfsorientierten Mindestsicherung die Erhebung und Feststellung der Beschäftigungsfähigkeit und -willigkeit als Basis für individuelle Maßnahmen zur Integration in den Arbeitsmarkt • Im arbeitsmarktpolitischen Kontext nicht erfasste Personen („U-Boote“) und schließlich. • Jugendliche – als Querschnitt in allen Gruppen Projekt „Integrationsnetzwerk Bruck und Hartberg“ Das Projekt „Integrationsnetzwerk“ beispielsweise zielt auf SozialhilfebezieherInnen und Langzeitbeschäftigungslose in Bruck und Hartberg. Hier wird vor allem der Einsatz von Case-ManagerInnen (im Arbeitsmarktkontext operierende, coachende SozialarbeiterInnen) für späteren breiten Einsatz erprobt. Dieter Kordik
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