Das nachhaltige Magazin für Graz und die Steiermark
Die Zeit ist reif!
Mittwoch, 12. Dezember 2007
Aufgefallen - von Christian Theiss Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark

Dass Kinder nicht mehr wie kleine Erwachsene sein müssen, war ein Sieg der Zivilisation – schon vor dem 20. November 1989. Kindheit, wie wir sie heute immer noch kennen, entspringt der Aufklärung, ist eine Errungenschaft des „Bürgertums". Man muss also die Kulturgeschichte der Kindheit zuallererst als Erfolgsgeschichte begreifen, wenn man sich fragt, was es bedeutet, heute in Österreich Kind zu sein.

Nicht immer nur Gutes,

 

 

• wenn wir uns die jüngsten Schicksale der österreichischen Integrationspolitik ansehen und uns vor Augen halten, dass unbegleitete minderjährige Flüchtlinge wochenlang in Schubhaft gehalten werden oder dass Kinder und Jugendliche mit ihren Familien oft jahrelang in ständiger Angst vor einer Abschiebung und somit vor einer neuerlichen Entwurzelung leben müssen (Art. 9, 10 und 22 UN-Kinderrechtekonvention),

 

• wenn man sich vor Augen hält, dass trotz wachsendem Bruttosozialprodukt im siebentreichsten Land (von 193 Ländern) der Erde 278.000 Kinder und Jugendliche armutsgefährdet und 114.000 Kinder und Jugendliche von akuter Armut betroffen sind (Art. 27 UN-Kinderrechtekonvention),

• weil das öffentliche Schulwesen und die allgemeine Schulpflicht nur ein Minimum an Chancengleichheit ermöglichen. Das derzeitige Schulsystem zeigt uns, dass es nicht erst seit den Pisa-Ergebnissen nicht mehr den zeitgemäßen Anforderungen entspricht, sondern dass Benachteiligung auch aufgrund von Herkunft passiert. Anlässe genug, diesen Tatsachen durch die Idee „Schule als Lebensraum" und individuelle Förderung entgegenzuwirken (Art. 28 und 29 UN-Kinderrechtekonvention),

 

• wenn wir die Aufgabe des Staates, Kindern und Jugendlichen Schutz zu gewähren, betrachten. Dass diese Funktion nur unzureichend wahrgenommen wird, erhärtet sich zusehends und hat am Schicksal des kleinen Luca traurige Bestätigung gefunden. Innerfamiliäre Gewalt ist nach wie vor – trotz 28 Jahren Gewaltverbot – in der Erziehung in vielen Familien Alltag. Leider! Jugendwohlfahrt, Jugendschutz sowie staatliche Hilfeleistungen sollten die Lebensaussichten benachteiligter Kinder verbessern. Aber es steht ein nur unzureichend personell wie auch finanziell ausgestattetes psychosoziales Netz in Form von Jugendwohlfahrt, Beratungsstellen, ErziehungshelferInnen usw. zur Verfügung – das zusätzlich immer löchriger wird (Art. 18 und 19 UN-Kinderrechtekonvention).

 

Allein diese wenigen Punkte sind deutliche Zeichen dafür, wie wichtig es ist, dass die UN-Kinderrechtekonvention, die vor nunmehr 18 Jahren ins Leben gerufen worden war und mittlerweile von allen Staaten der Erde auch unterschrieben wurde, von der österreichischen Bundesregierung endlich den Status eines Bundesverfassungsgesetzes erhält.


Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs fordern deshalb erneut die Aufnahme der Kinderrechte in die Verfassung! Denn der Schutz der Kinder ist eine essenzielle Aufgabe des Staates und der Staat hat wie die Eltern gegenüber den Kindern eine besondere Schutz- und Förderfunktion.

 

Gemeinsam mit meinem Team wünsche ich allen Menschen, den kleinen wie den großen, ein gesegnetes Weihnachtsfest und ein gewaltfreieres Jahr 2008

» Keine Kommentare
Es gibt bisher noch keine Kommentare.
» Kommentar schreiben
Nur registrierte Benutzer können Kommentare schreiben.
Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich.
 
< zurück   weiter >