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Aufgeweichte Grenzwerte gefährden Bioprodukte
Mittwoch, 11. Juli 2007
Eine neue EU-Verordnung in Bezug auf die Kennzeichnung von Bio-Produkten lässt Kritiker der Gentechnik mit Besorgnis reagieren. Nahrungsmittel aus biologischer Erzeugung sollen in Hinkunft Spuren gentechnisch veränderter Pflanzen enthalten dürfen, ohne dass dies auf den Verpackungen deklariert sein muss.


Konkret sieht die neue EU-Bioverordnung, die am 12. Juni von den EU-Agrarministern beschlossen wurde, für „zufällige und technisch unvermeidbare“ gentechnische Verunreinigungen einen Grenzwert von 0,9% vor. Bislang galt in Österreich wie in der EU, dass über 0,1 Prozent unbeabsichtigter Verunreinigung das Biosiegel nicht mehr getragen werden durfte.



Josef Schiffer
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