Das nachhaltige Magazin für Graz und die Steiermark
Suchtgiftnovelle gegen Missbrauch
Archiv - Soziales
Mittwoch, 8. Februar 2006
„Es wird keine Substitutionsbehandlung mehr geben, weil die Ärzte aufgrund der neuen Verordnung nicht mehr behandeln können", erklärte Ärztekammerpräsident Dr. Dietmar Bayer Ende Jänner bei einem Pressegespräch in der Steirischen Ärztekammer. Damit übt Bayer Kritik am aktuellen Entwurf zu einer Novellierung des Suchtgift-Gesetzes, der der Ärztekammer derzeit zur Stellungnahme vorliegt. Unterstützt wird er dabei von Dr. Rainer Danzinger, dem ärztlichen Leiter der Landesnervenklinik Sigmund Freud, und Dr. Hans-Peter Kampfhammer, Vorstand der Psychiatrischen Universitätsklinik. Im Verlauf des Gesprächs wird auch der Missbrauch von Substitutionsmitteln in der Steiermark thematisiert.

Vernetzte Kontrolle. Die Kritik entzündete sich an einem aktuellen Fall: Eine 16-Jährige injiziert sich die Ersatzdroge Substitol, die sie sich vorher selbst besorgt hat und stirbt daran. Danzinger dazu: „Ein Gesetz kann noch so gut reguliert sein, den Schwarzmarkthandel mit Ersatzdrogen wird man nie ganz unterbinden können". Wie ist es nun möglich, dass die Drogen, die vor Augen des Arztes bzw. Apothekers eingenommen werden müssen, weiterverkauft werden können? Tricks gibt es viele, so wird zum Beispiel Watte in den Mund eingelegt oder das Eingenommene wieder erbrochen, gefiltert und gereinigt.

Ein Projekt, das helfen soll, dem Missbrauch einen Riegel vorzuschieben, wurde bereits im Jahr 2004 vom damaligen Gesundheitslandesrat Mag. Wolfgang Erlitz in Kooperation mit der Apotheker- und der Ärztekammer vorgestellt. Allgemeinmediziner, Fachärzte, der LSF, die Uniklinik, Sozialarbeiter und eben auch die Patienten und deren Daten sollten miteinander vernetzt werden. Erklärtes Ziel war es den Missbrauch besser kontrollieren zu können, aber auch die gemeinsame Betreuung der PatientInnen zu erleichtern. An diesem Modell wird immer noch gearbeitet.

Derzeit befinden sich rund 650 steirische PatientInnen im Substitutionsprogramm, im Schnitt sind das 40 Personen pro Arzt. Die Aufnahme ins Programm wird von so genannten indikationsstellenden Ärzten durchgeführt. Betreut werden die Patienten in der Folge durch niedergelassene Ärzte, aber auch in der LSF und der Uniklinik.

Suchgiftverordnung neu. „Gefragt sind nun langfristige Perspektiven für die Suchtbehandlung und nicht eine Rechtsverordnung als Diktat", nimmt Kampfhammer Bezug auf den aktuellen Begutachtungsentwurf zur Novelle der Suchtgiftverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen.

Ein zentraler Kritikpunkt: Geplant ist unter anderem, die Ersatzdroge Substitol, die es in Tablettenform gibt, vom Markt zu nehmen und nur mehr das flüssige Methadon, welches man weniger leicht schmuggeln kann, einzusetzen. Eine ganze Reihe von steirischen Drogenabhängigen ist derzeit aber auf Substitol eingestellt. Es steht zu befürchten, dass diese Methadon nicht akzeptieren werden und daher die Behandlung abbrechen.

Und weiter: „Ein Amtsarzt soll die höher qualifizierten Behandelnden prüfen", höhnt Bayer. Vorgesehen ist nämlich eine spezielle Ausbildung für die behandelnden Ärzte. Der Amtsarzt, der diese Ausbildung nicht absolvieren muss, soll aber ihre Qualität beurteilen.


Gerda Pongratz

» 1 Kommentar
1"Substitol spritzen"
am Donnerstag, 1. Januar 1970 00:33von Gast
Ich kann Ihnen sagen dass auch die Abgabe in der Apotheke keinen wirklichen Sinn hat, meine Schwester ist Teilzeit beschäftigt bekommt die Tabletten daher für eine Woche mit. Sie kauft in der selben Apotheke die Spritzen und Tupfer dazu und keiner sagt was. Selbst wenn Sie zu ihren behandelten Arzt oder Amtsarzt geht wird es ihr bewilligt obwohl sie mit komplett zerstochenen Händen hinkommt. Was hat das alles für einen Sinn ? ? ? Ich mache das mit meiner Schwester seit zehn Jahren mit und kann Ihnen sagen sie findet immer wieder einen Ausweg wenn sie es vom Doktor nicht bekommt geht sie es auf der Strasse kaufen.
» Kommentar schreiben
Nur registrierte Benutzer können Kommentare schreiben.
Bitte melden Sie sich an oder registrieren Sie sich.
 
< zurück   weiter >