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Was ist nur mit der Politik los? |
Mittwoch, 10. Juni 2009 | |
Aufgefallen - von Christian Theiss Die Krise treibt seltsame Blüten, denn nun wird schon auf Kosten der Kinder kräftig gespart! Die Gründe sind das Budgetbegleitgesetz und eine neue Verordnung, die die Betroffenen kräftig zur Kasse bitten. Teure Gerichtskosten für Trennungswaisen: Justizministerin Claudia Bandion-Ortner hat zu Beginn ihrer Amtsperiode im März dieses Jahres erklärt, sich vorrangig für den Schutz und die Rechte von Kindern einsetzen zu wollen. Allein, der Kinder- und Jugendanwaltschaft fehlt der Glaube! Denn wie ist es sonst zu verstehen, dass nun im Eilverfahren hohe Gerichtsgebühren für Anträge im Außerstreitverfahren durchgedrückt werden sollen. Davon betroffen sind insbesonders Anträge im familienrechtlichen Bereich, wie z.B. Besuchsrechts- und Genehmigungsanträge. Seit einigen Jahren haben Jugendliche ab 14 das Recht, in familienrechtlichen Angelegenheiten selbständig Anträge bei Gericht zu stellen. Mit der Gesetzesnovelle werden diese Anträge für die Betroffenen jedoch extrem teuer ( 220,- Euro) und damit kaum leistbar und unterlaufen das Recht des Kindes auf beide Eltern (Art. 9). Kinder und Jugendliche mit Behinderung – behindert und mehrfach benachteiligt: Ein weiterer massiver Schlag gegen die Rechte von Kindern und Jugendlichen ist die drastische Kürzung von Leistungen für Menschen mit Behinderung durch eine einschneidende Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung, die den ungehinderten Zugang zur Gesundheitsversorgung erschwert. Ein Teil des bisherigen erfolgreichen Therapieangebotes wird überhaupt nicht mehr finanziert, für jede andere Art von Heilbehandlung wird die Kostenübernahme drastisch reduziert. Es gibt keine „besseren“ Kinder, sagt der Artikel 2 der UN-KRK und Artikel 23 legt die besonderen Rechten von Kindern mit Behinderung fest. Die Europäische Menschenrechtskonvention, die in Österreich Verfassungsrang hat, legt das Verbot der Diskriminierung und der Benachteiligung ebenso klar und unverrückbar fest. Doch die Steiermark macht einer zahlenmäßig kleinen Gruppe – Kindern und Jugendlichen mit Behinderung – das Leben mit dieser Verordnung noch schwerer.Was ist nur mit der Politik los? Hier drängt sich unweigerlich der Gedanke auf, dass der Staat auf Kosten der Kinder zu Geld kommen möchte. Es ist ein Armutszeugnis, wenn der Staat die Schwächsten unserer Gesellschaft in dieser Art und Weise nicht schützt, sondern abschröpft! Christian Theiss ist steir. Kinder- und Jugendanwalt
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