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Kinder, Rechte und Politik |
Dienstag, 10. Februar 2009 | |
Aufgefallen - von Christian Theiss 220.000 Kinder und Jugendliche leben in der Steiermark … Das sind gut 20% der steirischen Gesamtbevölkerung und jedes dieser Kinder hat ungeteilte und subjektive Rechte. Als Teil der Menschenrechtscharta und Inhalt der UN-Kinderrechte-Konvention(UN-KRK), die heuer ihr 20-jähriges Bestehen feiert, sind sie seit 1992 auch in Österreich in Kraft, allerdings (noch) nicht in der österreichischen Bundesverfassung verankert. Dass die Kinderrechte endlich Verfassungsrang erhalten, ist ein vorrangiges Ziel der steirischen Kinder- und Jugendanwaltschaft(kija), deren Arbeitsgrundlage die UN-KRK ist. Dieser Vertrag sichert Kindern politische, soziale, ökonomische, kulturelle und bürgerliche Rechte.Drei Ziele stehen dabei im Vordergrund: Protektion (d.h. Schutz der Kinder bzw. Sicherung ihres Überlebens), Provision (Versorgung der Kinder bzw. Bereitstellung von Ressourcen) und Partizipation (Beteiligung von Kindern, Mitsprache- und Mitbestimmungsrecht). Die Konvention ist also eine weitgehende Verpflichtung, die einen breiten Handlungsbedarf, besonders für Politik und Verwaltung darstellt. Die kija macht auf die Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen aufmerksam und tritt dafür ein, dass Kinder und Jugendliche als GesprächspartnerInnen ernst genommen und in Entscheidungsprozesse einbezogen werden. Aber in welchen politischen Entscheidungen spielen die Grundbedürfnisse und die Lebenswelten von 0-18-Jährigen wirklich eine markante Rolle? Genau diese Frage steht im Zentrum der von der kija initiierten Tagung „Im Fokus: Kinderrechte in der Steiermark“ am 26. und 27. Februar in der Alten Universität. Mit dem Blick in die Zukunft und über die eigenen Grenzen hinaus wird sich die Kinder- und Jugendanwaltschaft bei dieser Veranstaltung mit PolitikerInnen der steiermärkischen Landesregierung und internationalen VertreterInnen der Kinderrechte damit beschäftigen, wie „kindgerecht“ Behörden, Organisationen und Politik in der Steiermark sind und was noch der Umsetzung harrt. Alle Interessierten sind herzlich zur Teilnahme eingeladen! Christian Theiss von der Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark
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