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Reformbedarf für steirische Baupolitik
Dienstag, 9. Dezember 2008
Die geplante Abschaffung des Revitalisierungsfonds ist nur eine von mehreren Entwicklungen im Bereich der Baupolitik in der Steiermark; von der zuständigen Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten wird sie mit großer Sorge beobachtet.

Demnach sei es von politischer Kurzsichtigkeit, ausgerechnet in einer Zeit, in der dringend ein Konjunkturprogramm für die regionale Wirtschaft benötigt wird, Mittel in solchen Bereichen zu streichen, die einen besonders hohen Beschäftigungseffekt – insbesondere für mittelständische regionale Unternehmen – inne haben. Denn erfahrungsgemäß – so die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten – löse ein Förder-Euro aus dem Revitalisierungsfonds ein Vielfaches an Investitionen aus privaten Mitteln aus. Diese Investitionen würden in erster Linie kleinen und mittleren Unternehmen sowie Handwerksbetrieben in der jeweiligen Region zu Gute kommen und auf diese Weise einen besonders hohen Beschäftigungseffekt vor Ort haben.

Steiermark Schlusslicht bei Ener­giesanierungsförderung.
Die Steiermark sei ohnehin schon das Bundesland mit den schlechtesten Förderbedingungen bei Energiesparinvestitionen in ganz Österreich, die Streichung des Revitalisierungsfonds verschärfe diese Situation noch zusätzlich. Mit Revitalisierungsmaßnahmen gehen in der Regel auch Investitionen zur deutlichen Steigerung der Energieeffizienz der zu revitalisierenden Altbauten einher, damit würde neben dem beschäftigungspolitischen Effekt auch ein nachhaltiger Beitrag zur Reduzierung der Energieimportabhängigkeit und zur Erreichung der Kyoto-Ziele geleistet werden, bei dem Österreich im Übrigen bereits ab dem kommenden Jahr Strafzahlungen von bis zu 1,5 Milliarden EURO drohen, was wiederum das Budget und den Finanzausgleich mit den Ländern belaste.
Auch Spekulationen mit historischer Bausubstanz würden durch die Streichung des Revitalisierungsfonds angeheizt werden, weil die Streichung der Fördermittel in diesem Bereich gleichzeitig auch die Wirksamkeit des Denkmalschutzgesetzes unterwandere. Es sei also damit zu rechnen, dass in Zukunft in erhöhtem Maße gezielt historische Objekte dem Verfall preisgegeben werden, um so, sobald die Zumutbarkeitsgrenzen für Instandhaltungsmaßnahmen überschritten sind, Abbruchbescheide zu erzwingen.

Die Kammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten regt aus diesem Grund „dringend eine überparteiliche Debatte“ über mittelfristige Strategien der steirischen Baupolitik an.

 

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