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UN-Kinderrechtsausschuss rügt Österreich
Montag, 10. November 2008
Mehr Rechtsschutz, Intensivierung der Zusammenarbeit sowie Bereitstellung von Ressourcen: Dies fordert der UN-Kinderrechtsausschuss für Kinder als Opfer von sexueller Ausbeutung und Kinderhandel in Österreich. Bereits Anfang Oktober hat das UN-Kinderrechtskomitee in Genf seine „Abschließenden Empfehlungen“ zu dem von Österreich vorgelegten, ersten Staatenbericht veröffentlicht. Kritikpunkte gibt es viele: So wird beispielsweise moniert, dass die, von Seiten der österreichischen Bundesregierung übermittelten Daten, äußerst spärlich sind und de facto keinen Aufschluss über das Ausmaß von Kinderhandel, Kinderprostitution und Kinderpornografie in Österreich zulassen.
Ferner bemängelt der Bericht eine unzureichende Betreuung und empfiehlt daher, ein nationales Koordinations- und Zuweisungssystem zur Betreuung der Opfer von Kinderhandel zu schaffen. Darüber hinaus regt das Kinderrechtskomitee an, klare Zuständigkeiten im Hinblick auf die Umsetzung von Maßnahmen zum Schutz der Kinder vor sexueller Ausbeutung zu setzen. Das Komitee fordert insbesondere in diesem Bereich eine Stärkung der Kinder- und Jugendanwaltschaften. Diese sollten mit dem Mandat ausgestattet werden, die Umsetzung der jeweiligen Maßnahmen zu evaluieren. Zudem weist der Bericht auf Defizite im rechtlichen Bereich hin, wobei vor allem die Tatsache kritisiert wird, dass die Herstellung und der Besitz von pornografischen Bildern zum „eigenen Gebrauch“ von 14-18-Jährigen nicht strafbar ist. Weiters bekrittelt das Komitee die Tatsache, dass minderjährige Prostituierte nach wie vor mit Verwaltungsstrafen belegt werden. Auch illegale Adoptionen werden vom österreichischen Strafrecht demnach unzureichend erfasst.
gis
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