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Kaum Geschlechtergleichstellung in der Berufsrealität
Montag, 10. November 2008
Der Beratungs- und Informationsbedarf sich benachteiligt fühlender Personen steigt kontinuierlich. Ein Rückblick des Regionalbüros der Gleichbehandlungsanwaltschaft auf das laufende Jahr zeigt, dass bis Mitte Oktober bereits 580 Beratungsanfragen  eingelangt sind, wobei das Geschlechterverhältnis bei den Ratsuchenden mit 85,52 Frauen und 14,48 Männer eindeutig darauf hinweist, dass von Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts hauptsächlich Frauen betroffen sind und das Thema Gleichbehandlung/Gleichstellung auch vorwiegend Frauen zu beschäftigen scheint.

Der grundsätzliche Eindruck über die spärlich vorhandene Gleichstellung zwischen Frauen und Männern in der Berufsrealität habe sich seit der Einrichtung des Regionalbüros für die Steiermark im Oktober 2000 bis dato nicht sehr verändert, erklärte die Regionalanwältin Dr.in Elke Lujansky-Lammer am Tag der Gleichbehandlungsanwaltschaft. „Das Phänomen der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts erweist sich leider als ziemlich beharrlich, lediglich die konkrete Ausformung der Benachteiligung von Frauen im Berufsleben, also die zahlenmäßige Verteilung der Beratungsfälle auf die einzelnen Diskriminierungstatbestände variiert über die Jahre.“

Seit 1. August 2008 ist die Novelle zum Gleichbehandlungsgesetz in Kraft und damit verbunden wurde der Diskriminierungsschutz entsprechend EU-rechtlichen Vorgaben erweitert und verbessert.

Informationen: www.gleich-
behandlungsanwaltschaft.at
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