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HeimhelferInnen werden besser qualifiziert – AMS und Land finanzieren
Mittwoch, 8. Oktober 2008
Das Sozialbetreuungsberufegesetz schreibt für bereits ausgebildete Heimhilfen eine verpflichtende Aufschulung bis 2010 vor – deren Durchführung wird finanziell durch das AMS abgesichert, das Land Steiermark unterstützt zusätzlich. Heimhilfe ist ein verantwortungsvoller Beruf, der heute Qualifikationen verlangt, die über die ursprüngliche Ausbildung hinausgehen. Kenntnisse aus Pharmakologie sind ebenso vonnöten wie solche aus Kommunikation und Konfliktbewältigung oder eine Auseinandersetzung mit den ethischen Problemfeldern, die dieser Beruf mit sich bringt. „Das Sozialbetreuungsberufegesetz schreibt daher entsprechende Aufschulungen für die HeimhelferInnen vor“, sagt Soziallandesrat LH-Stv. Dr. Kurt Flecker. „Diese erhöhen die Qualität der Pflege und haben zugleich einen arbeitsmarktpolitischen Impact, weil sie die Arbeitsplatzsicherheit der Betroffenen verbessern.“
Diese wiederum steht im Zentrum der Bemühungen des Arbeitsmarktservice. AMS-Steiermark-Chef Mag. Karl Heinz Snobe: „Das Ziel unseres Programmes ,Qualifizierungsförderung für Beschäftigte‘ ist die Erhaltung des Arbeitsplatzes.“ Zielgruppe sind generell alle Beschäftigten über 45 Jahre bzw. alle Frauen mit einem Qualifikationsniveau unter der Matura.
Insgesamt wird das AMS für die Qualifizierungsmaßnahmen 120.000 Euro – darunter Mittel des Europäischen Sozialfonds – in zwei Jahren aufwenden, 500 HeimhelferInnen – die meisten von ihnen sind Beschäftigte bei den großen Trägerorganisation Volkshilfe, Hilfswerk und Rotes Kreuz – sollen in den Genuss der Aufschulungen kommen. Für Unter-55-Jährige oder Personen mit einer Berufserfahrung von weniger als fünf Jahren ist ein 92-stündiges Kursprogramm vorgesehen, für Über-55-Jährige oder Personen mit einer Berufserfahrung von mehr als fünf Jahren ein 60-stündiges. Das Land Steiermark gewährt einen zusätzlichen Zuschuss, sodass die Fortbildung in den meisten Fällen für die HeimhelferInnen kostenlos ist.
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