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Jugendschutz ist keine Spielwiese: Rot oder Gelb als Verbot zum Trinken, Rauchen, Ausgehen?
Freitag, 6. Juni 2008
Aufgefallen - von Christian Theiss - Kinder und Jugendanwaltschaft Steiermark

Passänderungsgesetz – der Weisheit letzter Schluss?

Das Bundesministerium für Inneres macht unter anderem den Vorschlag, für Minderjährige (bis zum 16. Lebensjahr) einen Personalausweis vorzusehen, der sich farblich von den üblichen unterscheidet (gelb bis 16 Jahre). Der Grund für diesen Farbunterschied soll wohl darin liegen, über das Alter der Jugendlichen Auskunft zu geben.
Es darf angenommen werden, dass einer der Gründe darin zu finden ist, dass § 9 Abs. 1- 4, Jugendschutzgesetz, der den Umgang mit Alkohol, Tabak und Suchtmittel durch Dritte, wie etwa Gastwirte, regelt, auch dessen Einhaltung gewährleisten soll – dem Gesetzesänderungsentwurf ist dies nicht zu entnehmen.
Dieser ministerielle Vorschlag würde viel Aufwand für noch mehr Geld bedeuten! Der Nutzen steht in keiner Relation dazu, denn was passiert mit den über 16-Jährigen?
Weitaus sinnvoller erscheint es, wenn das Geburtsdatum neben dem Passfoto sehr gut leserlich aufgedruckt würde. Für jeden Erwachsenen, der zur Alterskontrolle angehalten ist, brächte dies eine wesentliche Erleichterung, der Ausweis verlöre nicht in kurzer Zeit seine Gültigkeit und müsste nicht durch einen neuen ersetzt werden.
Im Übrigen stellt sich die generelle Frage, ob Kinder und Jugendliche für ihren eigenen Pass bzw. Altersausweis die Kosten selbst übernehmen müssen.
Für wesentlich sinnvoller halten die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs die Kombination des Altersausweises mit der geplanten Edu.Card, dem „elektronischen Schülerausweis“. Das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur hat dafür bereits ein ausgereiftes Konzept vorgelegt – bis hin zu Überlegungen, dass die Edu.Card auch die Funktionalität der Bürgercard beinhalten könnte … oder zumindest als steirische Minimal-Lösung: die Aufwertung und Fälschungssicherung der Checkit-Jugendcard.

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