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Flecker: Grundbedürfnis Wohnen sichern!
Archiv - Soziales
Samstag, 8. April 2006
Image Ab Sommer soll die „Wohnbeihilfe Neu" beschlossene Sache sein. Das von Landesrat Kurt Flecker initiierte Modell verspricht das Grundbedürfnis Wohnen für alle Menschen in der Steiermark abzudecken.

Die wesentlichste Neuerung im Entwurf des LH-Stellvertreters ist neben der Mietkostenförderung eine Betriebskostenförderung einzuführen. Die „Wohnbeihilfe Neu" verwendet als Berechnungsgrundlage für den Mietkostenanteil 2,08 Euro und für den Betriebskostenanteil 1,56 Euro, insgesamt also 3,64 Euro.

„Wir haben hier eine sehr niedrige Berechnungsgrundlage angenommen, damit auch wirklich sozial schwache Menschen vom neuen Modell profitieren", erklärt Flecker. „Außerdem wollen wir damit gewährleisten, dass explizit die Mieter profitieren und nicht die Vermieter gefördert werden, wie es im Falle eines Prozentsatzes wäre."

Was bedeutet das für den Einzelnen? Einem Mieter, der über weniger als 766 Euro im Monat verfügt und dessen Wohnaufwand weniger als 3,64 Euro pro Quadratmeter beträgt, wird künftig fast die gesamte Miete ersetzt. Eine Tabelle gibt Auskunft über die weitere Staffelung: Eine Familie mit drei Kindern die in einer 100 Quadratmeterwohnung lebt und über ein monatliches Nettoeinkommen von 1.321 Euro verfügt, könnte, sollte das Modell in dieser Form beschlossen werden, mit einem Zuschuss von 249 Euro rechnen. Wenn die Familie allerdings in einer 140 m2 Wohnung lebt, wird die Beihilfe so berechnet als würde sie in einer 100 m2 Wohnung wohnen.

Keine leeren Versprechungen. „Die „Wohnbeihilfe Neu" ist nur ein Entwurf", ist auf Nachfrage im Büro Flecker zu erfahren, „das heißt nicht zwingend, dass diese Fassung eins zu eins im Landtag angenommen wird. Wir haben zur Zeit viele Anrufe von Menschen, die sich von der „Wohnbauhilfe Neu" sehr viel erwarten, die wollen wir nicht enttäuschen. Aber ohne eine spezielle Partei nennen zu wollen, einige haben schon wissen lassen, dass sie sich das Modell so nicht vorstellen können. Theoretisch ist es möglich, dass die „Wohnbeihilfe Neu" nur eingeschränkt zum Tragen kommt." Die Grünen hingegen halten Fleckers Entwurf für nachvollziehbar: „Über die Wohnkosten werden viele Menschen in die Armut getrieben"; erläutert Landtagsabgeordnete Edith Zitz und sieht nur einen Haken dabei: „Was macht eine Bäuerin im ländlichen Raum, die ebenfalls von Armut betroffen ist und sich die Betriebskosten für ihr Eigentum nicht leisten kann?" Ein weiterer Punkt ist: Die SPÖ besitzt in der Landesregierung zwar die Mehrheit, für die „Wohnbeihilfe Neu" muss aber eine Gesetzesänderung durch den Landtag beschlossen werden. „Das ist nur mit den Grünen und der KPÖ oder der ÖVP möglich", so Zitz weiter.

„Wohnen für alle leistbar machen!". Dass es aber zu einer vernünftigen Lösung kommen wird, ist sich Flecker sicher: „Wir haben nach der Wahl eine bindende Vereinbarung über die Wohnbeihilfe getroffen. Ich habe dieses Ressort auch übernommen, damit die Abmachung nicht nur am Papier besteht." Die Kosten für den vom Soziallandesrat ausgearbeiteten Entwurf würden sich auf 60 Millionen Euro belaufen. Sollten die Kosten steigen wird der Rest aus der ESTAG Dividende aufgebracht. „Das ergibt Sinn", findet Flecker. Bisher bezogen 28.000 Steirer Wohnbeihilfe. „In Zukunft werden es 32.000 sein", erklärt er den um 15 Millionen Euro erweiterten Budgetrahmen. Das nimmt Flecker auch gerne in Kauf, denn oberstes Ziel im Sozialressort ist: Wohnen für alle leistbar zu machen.
mp

» 2 Kommentare
1"Hauptmietzins kontra Miet- und Betriebsk"
am Donnerstag, 1. Januar 1970 00:33von Gast
Zur Zeit darf der max. Hauptmietzins für die Beziehung der Allgemeinen Wohnbeihilfe nicht höher 
als € 6,2 /m² netto liegen (Betrag ohne die 10% MWSt). 
 
Wie darf man die Eingabe von Herrn Flecker verstehen, dass nur solche Wohnungen mit der Wohnbeihilfe Neu gefördert werden, die einen max. Miet- und der Betriebskostenrichtsatz je Quadratmeter, festgelegt mit 2,08 bzw. 1,56 Euro, in Summe 3,64 € nicht überschreiten? Solche Wohnungen gibt es in der Steiermark ja gar nicht. 
Oder bleibt der alte Richtsatz von 6,2 € / m² aufrecht?
2"Wohnbeihilfe - NEU - unveränderter Höchs"
am Donnerstag, 1. Januar 1970 00:33von Gast
Die Frage des 1. Kommentares wurde mir vom Büro des 2. LH-Stv. Dr. Kurt Flecker netterweise folgend beantwortet:  
 
"Die Wohnbeihilfe NEU wird alle einbeziehen, die auch bisher Wohnbeihilfe erhalten haben. Der nur für die Förderbarkeit relevante Höchstsatz von 6,20 Euro pro Quadratmeter bleibt aufrecht, alle Wohnungen mit diesem oder einem günstigeren Preis sind prinzipiell wohnbeihilfenfähig. Die 2,08 Euro pro Quadratmeter betreffen die Höhe der ausbezahlten Wohnbeihilfe (Berechnungsgrundlage), dazu kommt allerdings noch der Betriebskostenanteil."
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