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Barrierefreier Arbeitsplatz
Archiv - Soziales
Samstag, 8. April 2006
Image Im Arbeitsleben müssen Personen mit Lernschwierigkeiten und anderen Behinderungen nach wie vor mit massiven Problemen kämpfen: Von der mühsamen Suche nach einem Lehrplatz über die ständige Überzeugungsarbeit, dass sie ihren Job auch beherrschen, bis hin zu den teils diffusen Ängsten der ArbeitgeberInnen in Bezug auf ihre Rechte und Pflichten.

An erster Stelle dieser Ängste steht die Mär, dass ArbeitnehmerInnen mit Behinderungen unkündbar sind, und so zu einer Belastung für das Unternehmen werden können. „Das stimmt so nicht", erklärt Barbara Wedenig, von atempo, „es gelten die gleichen Regeln wie für Menschen ohne Behinderung", nimmt sie dem Vorurteil den Wind aus den Segeln. „Nur begünstigte Behinderte haben nach sechs Monaten Anstellung einen speziellen Kündigungsschutz. Das heißt aber nicht, dass sie unkündbar sind, sondern, dass der Behindertenausschuss der Kündigung zustimmen muss", ist aus der Broschüre zu erfahren.

Mehr Sicherheit. Ein weiteres Problemfeld sehen viele UnternehmerInnen im Bereich der Arbeitssicherheit. Und genau hier setzt die neue Informationsbroschüre „Sicherheit am Arbeitsplatz", herausgegeben von der Landesstelle Steiermark des Bundessozialamts, an. Ziel dieser Broschüre ist: „Vorurteile und Ängste zu bekämpfen und eine Basis zu schaffen um Behinderte am Arbeitsplatz zu integrieren, Möglichkeiten aufzuzeigen und sie korrekt am Arbeitsplatz zu instruieren", erklärt Katharina Wogrin vom Bundessozialamt.
Die Broschüre richtet sich zwar in erster Linie an Behinderte, bietet aber auch wertvolle Informationen für den Arbeitgeber. Welche Bedürfnisse haben Menschen mit Behinderungen? Wie erkläre ich Menschen mit Lernschwierigkeiten die Risiken am Arbeitsplatz? „Sicherheit am Arbeitsplatz" ist in einer Leichter Lesen (LL) Version verfasst, sodass eine direkte Anlehnung an den Leitfaden, dem Unternehmer hilft spezielle Risiken am Arbeitsplatz verständlich zu erklären.

Vereinfacht aber korrekt. „Eingeladen an der Broschüre mitzuarbeiten waren alle, die mit Behinderungen zu tun haben, Firmen, Peer Gruppen, sowie die AUVA", erläutert Barbara Wedenig von Capito die Vorgangsweise. Wido Stracke von der Rechtsabteilung der AUVA: „Wir haben die LL-Version überprüft, sodass bei der schwierigen Materie Haftung auch in der vereinfachten Ausführung alles stimmt." Überprüft auf die Lesbarkeit wurde die Broschüre unter anderem von Johann Stadler: „Wir haben uns angesehen ob alles auch verständlich ist und haben Anregungen gegeben wie man gewisse Bereiche besser schreiben könnte", so der Mitarbeiter von atempo, der gerade seine Ausbildung zum Selbstvertreter im Bereich SUD (Selbst und Direkt) macht.

Die Broschüre ist sowohl bei Capito, Grazbachgasse 39, 8010 Graz, als auch im Bundessozialamt kostenlos zu bestellen.

mp
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