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Mehr Pflegegeld für Kinder mit Mehrfachbehinderung |
Donnerstag, 11. Oktober 2007 | |
Medienberichte hatten einen Missstand aufgedeckt, der in der herrschenden Gesetzeslage begründet lag: Eltern erhielten für schwerst behinderte Kinder einen Pflegegeldsatz der Stufen 1 bis 3 – also zwischen 148 und 420 Euro. Die Begründung: Auch nicht behinderte Kinder verursachten einen Betreuungsaufwand, Pflegegeld sei daher nur für jene Zeit zu gewähren, die über dieses ohnehin zu leistende Stundenausmaß hinausgehe. Dass die Intensität der Betreuung eines mehrfach behinderten Kindes weit über jene hinausgeht, die ein nicht behindertes verlangt, wird von den gesetzlichen Bestimmungen ignoriert. Schon 2006 habe er dieses Problem auf die Tagesordnung einer Konferenz der SozialreferentInnen der Länder gesetzt, berichtet LH-Stv. Dr. Kurt Flecker; weil dies damals auf wenig Echo stieß, habe er seinen Vorstoß heuer wiederholt, diesmal erfolgreich. Das Ergebnis: Die Länder könnten nun eigene Lösungen finden, gleichzeitig soll in einer bundesweiten Arbeitsgruppe unter steirischer Führung eine neue bundesweite, einheitliche Regelung erarbeitet werden. Die neue steirische Verordnung, die in Kürze im Landtag beschlossen werden soll, sieht nun vor, dass 75 Stunden monatlich für die hohe Betreuungsintensität und 50 Stunden für Mobilitätshilfe berechnet werden können; zusätzlich zur üblicherweise gewährten Einstufung erlaubt diese Neuregelung die Auszahlung von Pflegegeld bis zur Stufe 7. Außerdem werden bereits abgewiesene Fälle drei Jahre rückwirkend neu aufgerollt und für diesen Zeitraum der Differenzbetrag ausbezahlt. Flecker: „Ich bin froh, dass wir damit einer berechtigten Kritik an der gesetzlichen Lage entsprechen können.“ Ein wichtiger Faktor für diese Entscheidung war der Spruch eines Leobener Richters, der gegen die herrschende Rechtslage der Berufung der Eltern eines betroffenen Kindes stattgab. „Diese Entscheidung war mutig und sozialpolitisch richtig; das Land hat folgerichtig nicht Berufung erhoben“, unterstreicht Flecker. Cs
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