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Hakenkreuz-Grabstein am Zentralfriedhof: Die Behörde bleibt untätig
Archiv - Lokales
Mittwoch, 8. November 2006
ImageHakenkreuz-Grab, Intervention von Wolfram P. Kastner und Martin Krenn: Die erläuternde Tafel wurde blitzartig von Unbekannten entfernt. (Foto: Kastner/Krenn)

Seit Jahren sorgt das Grab von Hans Tita Probst am Grazer Zentralfriedhof für Aufregung. Es trägt neben dem Hakenkreuz, dem Abzeichen einer in Österreich verbotenen Partei auch die Inschrift: „Er fiel im Kampf für Großdeutschland". Erstmals bekannt wurde dies im Gedenkjahr 1988, als der damalige Grazer Gemeinderat Ernst Kaltenegger (KPÖ) das Hakenkreuz überkleben ließ.

2002 machte die Grazer Gemeinderätin Sigrid Binder (Grüne) auf das noch immer sichtbare Hakenkreuz aufmerksam und im Oktober haben nun die beiden Künstler Wolfram P. Kastner (Münchner) und Martin Krenn (Wien) mittels einer Tafel die nationalsozialistische Insignie verdeckt. Stattdessen war, zumindest bis die Tafel von unbekannten Tätern gestohlen wurde, auf dem 1938 angelegten Ehrengrab folgender Text zu lesen: „Vorkämpfer für die NS-Verbrechen verdienen keine Ehre. Hakenkreuz und Inschrift auf diesem Grabstein glorifizieren seit 68 Jahren die Nazi-Gewalt. Der Verharmlosung von NS-Verbrechen muss ein Ende gesetzt werden und rechtsextreme Ideologie und Gewalt dürfen nie mehr zur Herrschaft gelangen."

Burschenschafter, Pfrimer-Anhänger, Nationalsozialist. Wer war Hans Tita Probst und warum gibt es auch im 61. Jahr nach der Befreiung vom Nationalsozialismus noch immer ein Ehrengrab mit einem verbotenen Abzeichen und dieser Inschrift? 

Heimo Halbrainer

Literaturhinweise:
Straden. Hg. v. der Marktgemeinde Straden 1999
Kurt Bauer, Elementar-Ereignis. Die österreichischen Nationalsozialisten und der Juliputsch 1934, Wien: Czernin Verlag 2003
Hans Schafranek, Sommerfest mit Preisschießen. Die unbekannte Geschichte des NS-Putsches im Juli 1934, Wien: Czernin Verlag 2006
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Polaschek: Anbringen einer Tafel ist die beste Lösung. „Trotz Anzeige durch die Opferverbände und eindeutiger Gesetzeslage prangt das Hakenkreuz auf dem Ehrengrab von Hans Tita Probst. Die Bundespolizeibehörde müsste als zuständige Verwaltungsbehörde tätig werden", sagt der Grazer Rechtshistoriker Univ.-Prof. Dr. Martin Polaschek im KORSO-Gespräch. Da es sich um eine Verwaltungsübertretung handelt, müsste eine Verwaltungsstrafe gegen den Inhaber des Grabsteins ausgesprochen werden. Das sei aber seinem Rechtsempfinden nach wenig sinnvoll, weil ja weder Spezial- noch Generalprävention damit erreicht würden. Im Extremfall könnte die Bundespolizeidirektion auch den Grabstein für verfallen erklären und ihn einziehen. Natürlich sei es auch denkbar, dass die Behörde die Auflage erteile, das Hakenkreuz aus dem Grabstein wegmeißeln zu lassen – Polaschek hält allerdings „wenig von solchen bilderstürmerischen Aktionen." Sinnvoller sei auch im gegenständlichen Fall jenes Vorgehen, das die Universität vor Jahren eingeschlagen habe, als bei der Renovierung eines Gebäudes Nazi-Fresken aufgetaucht waren: Diese wurden belassen, aber mit entsprechenden erläuternden Kommentaren versehen. Die Anbringung einer Tafel, sagt Polaschek, ist wohl auch hier die beste Lösung. Dann müsste allerdings dafür Sorge getragen werden, dass die Hinweise nicht wieder so rasch von unbekannter Hand entfernt werden können wie nach der Aktion von Kastner und Krenn. cs

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