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Neue steirische Wohnbeihilfe Verbesserung für viele MieterInnen
Archiv - Soziales
Mittwoch, 11. Oktober 2006
Image LH Stellvertreter Dr. Kurt Flecker und LH Mag. Franz Voves: Wohnen ist ein Grundbedürfnis, das für alle Menschen leistbar sein muss

Wohnen ist ein Grundbedürfnis, das für alle Menschen leistbar sein muss. Daher wurde von der Sozialabteilung des Landes Steiermark unter Federführung von LH Stellvertreter Dr. Kurt Flecker ein neues Modell für die Wohnbeihilfe erarbeitet.

„Das Modell ist so angelegt, dass auch für MieterInnen mit geringen Haushaltseinkommen Wohnen erschwinglich wird. Erstmals werden dazu auch die Betriebskosten gefördert", betonten LH Mag. Franz Voves und LH-Stellvertreter Kurt Flecker bei einer Pressekonferenz in Graz.

20.000 Euro mehr stehen für die Wohnbeihilfe zur Verfügung. In der Sitzung der Steiermärkischen Landesregierung am Montag, 2. Okt. 2006, wurde die von LH-STv. Flecker vorgelegte Verordnung über die Einführung der „neuen steirischen Wohnbeihilfe" beschlossen, die rückwirkend mit 1. Oktober 2006 in Kraft tritt. Die „neue steirische Wohnbeihilfe" berechnet sich aus Einkommen und Wohnungsgröße. Die bislang starren Quadratmetergrenzen pro Person werden nun flexibler gehandhabt. Die höchstmögliche Wohnbeihilfe für einen Einpersonenhaushalt beträgt nun € 182,-- statt bisher € 131,--, für einen Zweipersonenhaushalt € 229,-- statt bisher € 167,-- und für einen Dreipersonenhaushalt € 261,-- statt bisher € 203,--.
Da die Einkommensgrenzen um durchschnittlich € 112,-- erhöht wurden, werden statt den bisher 28.000 Haushalten zukünftig 32.000 Haushalte unterstützt werden. Pro unterstütztem Haushalt wird die monatliche Wohnbeihilfe im Durchschnitt um € 43,-- steigen. Wurden bislang seitens des Landes Steiermark für die Wohnbeihilfe € 48.000,-- benötigt, werden es für die neue steirische Wohnbeihilfe € 68.000,-- sein, die auch zur Verfügung stehen.

Versprechen eingelöst. Mit der Novelle des die neue steirische Wohnbeihilfe regelnden Gesetzes sei die Steiermark Vorreiter in Österreich, so Landeshauptmann Voves. Nachdem die Studiengebühren an den Fachhochschulen abgeschafft, das Projekt „Steiermark der Regionen" auf Schiene gebracht und die Ausbildungssituation bei Jugendlichen merkbar verbessert wurde, realisiert das SPÖ-Regierungsteam mit der neuen steirischen Wohnbeihilfe ein weiteres der Versprechen aus dem Landtagswahlkampf.

Wer hat Anspruch? Alle Wohnbeihilfe-Ansuchen, die ab dem 1. Oktober 2006 eingebracht werden, werden der neuen Verordnung entsprechend berechnet. Anfangs könnte es aufgrund der notwendigen Umstellungen der Computerprogramme zu Verzögerungen der Bearbeitungszeiten kommen, die Beiträge werden aber rückwirkend erstattet werden. Antragsberechtigt sind auch Nicht-EU-BürgerInnen nach dreijährigem legalem Aufenthalt in Österreich. Personen, bei denen ein Anspruch auf die neue steirische Wohnbeihilfe besteht, erhalten keinen Heizkostenzuschuss, da diese zu den Betriebskosten zählen.

Detaillierte Informationen und aktualisierte Formulare sind in den steirischen Gemeindeämtern, im Wohnbeihilfenreferat der Sozialabteilung (Tel: 0316/ 877-3713) und am Sozialserver des Landes Steiermark (www.soziales.steerimark.at) erhältlich.

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