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AUFGEFALLEN: Jugend ohne Netz - Berührungspunkt |
Archiv - Soziales | |
von Christian Theiss
Kinder- und Jugendanwaltschaft Steiermark Geht es um Standards wie Wohlstand und Lebensstandard, so steht Österreich weltweit an vierter bzw. sogar an zweiter Stelle. Und die Steiermark liegt im guten österreichischen Mittel. Eine beruhigende Tatsache, die den meisten von uns ein ebenso zufriedenes wie auch sicheres Gefühl beschert. Nur, die Armutsgefährdung von Kindern und Jugendlichen liegt in der Steiermark auch im österreichischen Mittel. Das klingt schon weniger gut und ist auch absolut kein Grund mehr zum Jubel, wenn man davon ausgeht, dass in Österreich, einem der reichsten Länder der Erde, rund 280.000 Kinder und Jugendliche betroffen sind – das sind immerhin 21,4% der österreichischen Gesamtbevölkerung! Davon entfallen wiederum rund 42.000 Kinder und Jugendliche auf die Steiermark. Für 113.000 Österreichische Kinder und Jugendliche hat die Armutsfalle schon zugeschnappt, denn sie leben bereits unter der Armutsgrenze. Auch hier liegt die Steiermark gut im Schnitt! Eines ist ihnen allen jedoch gemeinsam! Unverschuldet sind sie in diese Situation geraten – zum Teil durch die Scheidung ihrer Eltern, Krankheit eines Elternteils oder Tod, Jobverlust eines Elternteils, generelle Jugendarbeitslosigkeit oder sonstige widrige Umstände. Was heißt das aber für die Betroffenen im täglichen Leben? — Sie sind in allen Lebenslagen benachteiligt und müssen trachten, mit den daraus resultierenden Einschränkungen zu Rande zu kommen. Das erstreckt sich über Bereiche des täglichen Bedarfs wie Ernährung, Wohnversorgung, Kleidung, aber auch Schul- und Ausbildung bis oft hin zur medizinischen Grundversorgung. Das, was andere Kinder und Jugendliche für selbstverständlich erachten, Kino, Bücher, Theater, Reisen, Sport usw., das kennen sie nur aus der Position der Außenseiter, jener, die nicht mitmachen können. — Also leiden auch ihre sozialen Kontakte darunter bzw. sie sind so gut wie nicht vorhanden – zur Verarmung kommt auch noch oft die Vereinsamung. Das eine resultiert aus dem anderen. Sie befinden sich in einer Spirale, die in den seltensten Fällen nach oben führt – meist geht der Fall nach unten, schneller und schneller. Und das alles, obwohl es seit 20. November 1989 die UN-Kinderrechtekonvention gibt, deren Artikel 27 „angemessene Lebensbedingungen, Unterhalt" einfordert. Leider haben es weder die bisherigen Bundesregierungen noch die zurzeit amtierende Bundesregierung geschafft, die UN-Kinderrechtekonvention in der österreichischen Bundeserfassung zu verankern! Vorgenommen hat man es sich – hoffentlich noch für die Zeit vor der nächsten Nationalratswahl.
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