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Auch in der Steiermark: Steuer-Sparer gehen stiften
Donnerstag, 7. September 2006
ImageWer beim Wort „Stiften“ an Philantropen denkt, die ihr Vermögen der Errichtung eines Waisenhauses oder der Einrichtung eines Museums widmen, auf welchem dann – einziger Lohn der guten Tat – der Name des Wohltäters in Goldlettern prangt, klebt an einer (allerdings nur in Österreich) längst vergangenen Bedeutung des Wortes: Stiften ist bei uns heute nichts anderes als eine in hohem Ausmaß Steuer sparende und Wohlhabenden vorbehaltene Möglichkeit, ihren Besitz an ihre Nachkommen oder andere Auserwählte zu vererben und dabei auch noch für alle Zukunft genau festzulegen, wie die Reichtümer verwendet werden müssen – die Unsterblichkeit, die dem Menschen versagt bleibt, kann er so zumindest seinem Kapital verleihen.

Schlanke 15% Endbesteuerung. Da in eine Stiftung jede Form von Vermögen eingebracht werden kann, liegt es nahe, auch den Besitz an Unternehmen hineinzupacken. Der Vorteil: Während für Gewinne aus anderen Unternehmensformen sofort 25% Steuer anfallen – bis vor kurzem noch 34% –, begnügt sich der Fiskus bei Stiftungen mit der Hälfte, also 12,5%. Erst wenn die Gewinne ausgeschüttet werden, werden weitere 12,5% nachverrechnet. Steuer-Experte Dr. Bernhard Koller von der steirischen Arbeiterkammer: „Daraus ergibt sich ein Zinsvorteil, der zu einer geschätzten Endbesteuerung von durchschnittlich nicht mehr als 15% führt“ – im Einzelfall ist der Steueranteil natürlich abhängig davon, wann und in welchem Ausmaß der Gewinn ausgeschüttet wird.

Wohlhabende erben günstig – oder gratis. Den ersten goldenen Schnitt haben die Stifter allerdings schon vorher getan: Während die Erben nach dem sprichwörtlichen Häuslbauer durchschnittlich 10% Erbschaftssteuer für die bescheidene Immobilie abführen müssen – dieser ermäßigte Satz gilt aber nur für Ehegatten oder Kinder –, sind bei Gründung einer nicht gemeinnützigen Privatstiftung gerade 5% des Vermögenswertes zu berappen, unabhängig davon, ob die Begünstigten Verwandte in direkter Linie oder entfernte Mitglieder verzweigter Patrizierhäuser sind, wie etwa im Fall der Dienstl-Privatstiftung aus dem Stiftungs-Netzwerk der Kastner&Öhler-Eigentümerfamilien, wo mehre Familien an den Gewinnen einer Vielzahl von Unternehmen beteiligt sind.
Koller: „Der Steuerentfall für die öffentliche Hand ist wesentlich höher als die Differenz zwischen Erbschaftssteuer und dem Minimalbetrag von 5%, die beim Übergang von Vermögen in die Stiftung zu entrichten sind. Die Erbschaftssteuer fällt ja bei jedem Generationswechsel aufs Neue an, während die 5% nur einmal bei der Gründungseinbringung anfallen.“
Zur Herstellung von mehr Steuergerechtigkeit fordert die Arbeiterkammer daher die Wiedereinführung eines jährlich zu entrichtenden Erbschaftssteuer­äquivalents für nicht gemeinnützige Privatstiftungen, das 0,5% des Vermögenswertes im Jahr betragen soll. Eine solche Abgabe war in Österreich bereits 1960 von der damaligen schwarz-roten Regierung eingeführt worden, sie wurde aber 1994 unter Bundeskanzler Vranitzky von der rot-schwarzen Koalition im Zuge der generellen Abschaffung der Vermögenssteuer wieder beseitigt.

Schon mehr Stiftungen als AGs. Kein Wunder, dass die Anzahl der Stiftungen in Österreich rapide steigt. Waren es 1996 gerade noch 500, sind es heute, zehn Jahre später, bereits über 2800. Allein in der Steiermark, hat AK-Volkswirt Mag. Marcel Kirisits erhoben, sind es derzeit 197, mehr als in unserem Bundesland registrierte Aktiengesellschaften. Im überwiegenden Anteil der Stiftungen befinden sich Unternehmensanteile – welche weiteren Vermögenswerte wie Immobilien und Finanzanlagen – und in welcher Höhe – darin enthalten sind, bleibt im Dunkeln. Im Firmenbuch müssen nämlich nur die Unternehmensanteile für die Öffentlichkeit einsehbar ausgewiesen werden.

Bekannte Namen. Die Auflistung der Firmenbeteiligungen, die von Stiftungen mit Sitz in der Steiermark gehalten werden, liest sich wie ein „Who is Who“ bekannter steirischer Unternehmen: Tagger, Pengg, Frömmel, Depisch, Primschitz, Herzl, Ertler, Roth, Loidl, Gröbl, Kuss, List, Kastner, Mayr-Melnhof, Friedrich, Schwarzl … alle freuen sich über den 1993 unter der schwarz-roten Koalition beschlossenen Steuerbonus für Betuchte, der in Europa nahezu
einzigartig ist. Der Gesetzgeber gibt zwar eine Untergrenze von 70.000 Euro für eine Privatstiftung vor, die reale Eintrittsschwelle für Stiftungen liegt aber wesentlich höher, weil ja zusätzliche Verwaltungskosten anfallen. Steuerberater raten zur Gründung einer Privatstiftung erst ab einem Mindestvermögen von vier Millionen Euro, so Kirisits.
Mit der eigennützigen Privatstiftung wurde eine Form der Vererbung von Kapital steuerbegünstigt, die anderswo hauptsächlich gemeinnützigen Zwecken vorbehalten ist. So sind in Deutschland von den dort registrierten 12.500 Stiftungen über 95% sozialen, kulturellen oder wissenschaftlichen Zwecken gewidmet, schreibt der Newsletter „The World of NGOs“ – in Österreich liegen die Verhältnisse genau umgekehrt. Die steuerliche Privilegierung eigennütziger Stiftungen, die jener gemeinnütziger kaum nachsteht, dürfte somit auch einer der Gründe dafür sein, dass Wohlhabende wenig motiviert sind, Teile ihres Vermögens gesellschaftlich sinnvollen Zwecken zu widmen.

„Familienstämme“. Von besonderem Interesse sind die gesellschaftlichen Auswirkungen der Stiftungsgesetzgebung – abgesehen von der legalen Steuerprivilegierung Vermögender, die im gesamtstaatlichen Zusammenhang einer Umverteilung von unten nach oben entspricht. Oft wird ins Treffen geführt, dass durch das Einbringen der Anteile eines Unternehmens in eine Stiftung dessen Zersplitterung nach dem Tod des Eigentümers verhindert wird – das wird aber ohnehin durch die Verfasstheit von Kapitalgesellschaften gewährleistet, sagt der Grazer Volkswirt Dr. Gerhard Wohlfahrt.
Was Stiftungen statt dessen – steuerbegünstigt! – bewirken, ist die Kontinuität der Eigentumsverhältnisse, weil der Stifter bei der Gründung für alle Ewigkeit festlegen kann, wer die Begünstigten sein sollen. Dabei handelt es sich üblicherweise um Familienmitglieder – in einem Dokument der schon genannten Dienstl-Privatstiftung aus dem K&Ö-Stiftungsnetzwerk ist sogar wortwörtlich von „fünf Familienstämmen“ die Rede, deren Beteiligung im gegenständlichen Fall genau geregelt ist.
Damit begünstigt das österreichische Stiftungsrecht auch die exklusive Weitergabe von Reichtum in einem beschränkten Zirkel und wirkt wünschenswerter sozialer Mobilität entgegen – mit demokratiepolitisch bedenklichen Folgen.

Geld, nicht Schafe zählen. Laut Schätzungen von Wirtschaftsprüfern verwalten die österreichischen Stiftungen bereits Vermögen im Gesamtwert von 50 Mrd Euro – genaue Zahlen sind nicht verfügbar. Daran knüpft eine weitere Forderung der steirischen Arbeiterkammer, die verlangt, dass „verlässliche Globaldaten über das Privatstiftungsvermögen in regelmäßigen Abständen erhoben, veröffentlicht und einer breiten Öffentlichkeit auch zugänglich gemacht werden sollten.“
„Während man in Österreich auf das Stück genau die Anzahl der Rinder, Schweine und Schafe kennt“, formuliert Kirisits pointiert, „stößt man bei der Recherche nach dem in den Privatstiftungen vorhandenen Vermögen derzeit nur auf Mutmaßungen und Schätzungen.“

Christian Stenner

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