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Behindertenanwaltschaft zieht Bilanz
Archiv - Soziales
Samstag, 8. April 2006
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Am 1. März 2006 feierte die Anwaltschaft für Menschen mit Behinderungen ihren ersten Geburtstag. Zeit für Behindertenanwalt Siegfried Suppan ein Resümee zu ziehen. 1665 persönliche, telefonische und schriftliche Kontakte sind im letzten Jahr im Büro der Behindertenanwaltschaft eingegangen. Die meisten davon betrafen das Steiermärkische Behindertengesetz, gefolgt von Fragen zur Sachwalterschaft, zum Pflegegeld, zur Arbeit und zu zivilrechtlichen Angelegenheiten.

Neben der Einzelfallbearbeitung ist die Behindertenanwaltschaft auch bemüht bei Informationsveranstaltungen Rede und Antwort zu stehen. So geschehen vor wenigen Tagen in der Brücke zum Thema „Bescheide, Bescheide, Bescheide – und wo bleibe ich?"
Die wesentlichste Erleichterung im Bescheiddschungel ist eine LL-Broschüre, die die wichtigsten Behörden und Leistungen nach dem neuen Behindertengesetz zusammenfasst. Erhältlich ist der Leitfaden bei der Behindertenanwaltschaft und bei den unterschiedlichen Trägervereinen.

Novellierung des Gesetzes. Die meisten Fragen aus dem Publikum bezogen sich auf die Freizeitassistenz. Wer genau hat Anspruch auf diese Leistung? Die Antwort: Jeder Mensch mit Behinderung, allerdings ist ein Selbstbehalt von zehn Prozent zu zahlen. Und: Wer in einer voll betreuten Einrichtung lebt, hat keinen Anspruch auf Freizeitassistenz! Nicht nur das Auditorium war mit dieser Antwort weniger zufrieden: „Auch wenn das Gleichstellungsgesetz schon sehr gut ist, Verbesserungen gibt’s immer", zeigt sich Suppan verständnisvoll. „Das Behindertengesetz soll noch heuer novelliert werden", erklärt der Behindertenanwalt, „ich trage alle Vorschläge für eventuelle Korrekturen zusammen".

Selbstbestimmtes Leben. Eine der wesentlichsten Anliegen von Suppan ist, gute Rahmenbedingungen zu schaffen um Behinderten ein weitgehend selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Die steirische Assistenzgenossenschaft soll ein Schritt in diese Richtung sein. Eine Gruppe von Menschen mit Behinderungen hat sich zusammengeschlossen und ist dabei diese Genossenschaft zu gründen. Der wesentlichste Punkt: Die Genossenschaft ist der Trägerverein. Die Behinderten stellen die AssistentInnen selbst ein, so bekommt jedeR den oder die AssistentIn die er oder sie will.

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