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Neue Raumordnung sieht Stellplatz-Abgabe für Einkaufszentren vor
Montag, 7. April 2008
Das von Landesrat Manfred Wegscheider vorbereitete neue steirische Raumordnungsgesetz soll u.a. Verfahrensbeschleunigungen und eine stärkere Betonung der Subsidiarität bringen.

Einige Überraschungen birgt der eben vorgestellte Entwurf zum neuen steirischen Raumordnungsgesetz (ROG): Das örtliche Entwicklungskonzept (ÖEK) soll nur mehr alle 10 Jahre neu überprüft werden (bisher: 5), Änderungen des Flächenwidmungsplans in dieser Zeitspanne sollen durch die Gemeinde vorgenommen werden können, ohne dass das Land sie wie bisher genehmigen muss. Die Änderung muss auch nicht mehr aufgelegt werden, die Gemeinde hat die Möglichkeit, sich auf die Anhörung der unmittelbaren Anrainer zu beschränken. Damit sollen die Änderungsverfahren in 4 Wochen (gegenüber derzeit 8 – 12 Monaten) durchgezogen werden können.
Weitere Änderungen betreffen die Definition von Schutzzonen für die Intensivtierhaltung – innerhalb der Kernzone dürfen baurechtlich keine Wohnnutzungen bewilligt werden, innerhalb des widmungsbezogenen Schutzbereichs sind keine Neuwidmungen möglich –, die Möglichkeit der Errichtung von Neu- und Ausbauten in Hoflage zum Zweck der Privatzimmervermietung (Urlaub am Bauernhof) und Auffüllungen im Freiland, für die in Hinkunft nur mehr ein baubehördliches Genehmigungsverfahren (und kein Widmungsverfahren) nötig sein wird.
Schließlich sieht das neue ROG eine Stellplatzabgabe für Einkaufszentren vor, „eine Frage der Gerechtigkeit“, wie Wegscheider befindet: Der innerstädtische Handel muss um teures Geld Tiefgaragen errichten, Einkaufszentren auf der grünen Wiese können billige Freiflächen als Parkplätze nutzen. Die Höhe der Abgabe soll allerdings Finanzreferent Buchmann bestimmen.         cs

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