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Justiz und NS-Gewaltverbrechen |
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Heimo Halbrainer/ Claudia Kuretsidis-Haider (Hrsg.): Kriegsverbrechen, NS-Gewaltverbrechen und die europäische Strafjustiz von Nürnberg bis Den Haag. Graz: CLIO 2007, 315 S., 25 Euro
Als es nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges galt, die Kriegs- und Gewaltverbrecher des NS-Regimes zu ahnden, stand die Justiz europaweit vor einem Problem: Für die Verbrechen der Nationalsozialisten reichte das bestehende Strafrecht schlichtweg nicht aus. So war etwa im österreichischen Strafgesetz, das auch während der NS-Zeit galt, das Delikt der tätlichen Misshandlung lediglich als Übertretung mit Arrest bis zu 6 Monaten zu bestrafen – niemand hatte ahnen können, dass diese „Übertretung" als Repression massiv und organisiert gegen bestimmte Bevölkerungsgruppen eingesetzt werden würde. Ähnliches galt für die Denunziation: Dass ein Denunziant mit einer Verdachtsäußerung gegenüber den Vertretern der NSDAP oder des Staatsapparates eine ihm missliebige Person in den Tod schicken konnte, hatte die Gesetzgebung der Republik nicht berücksichtigen können – de facto gab es keine Bestimmung, die auf diesen Tatbestand zutraf. Dem konnte nur mit einem Gesetz Rechnung getragen werden, das rückwirkend Gültigkeit erlangte: Mit dem Kriegsverbrechergesetz (KVG) von 1945, das vor allem von der Vorläuferorganisation der FPÖ, dem VdU, heftig bekämpft und in der Tat 1957 wieder abgeschafft wurde. In anderen europäischen Ländern war die Vorgangsweise ähnlich.
Der vorliegende Band versammelt die Vorträge der Tagung „Genocide on Trial. cs KORSO verlost in Kooperation mit dem Verein CLIO ein Exemplar des Buches beim Kulturquiz unter www.korso.at
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