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korso
Wissenschaft & Forschung |
Das
Informationsmagazin
der Steiermark
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05/2003
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Vernetzt
im Dienst junger Menschen mit Behinderung Die
angespannte Arbeitsmarktsituation trifft Menschen mit Vermittlungserschwernissen
in besonders hohem Maß. In der Steiermark arbeiten nun 33 Organisationen
gemeinsam daran, jungen Menschen mit Behinderung den Übergang von
der Schule in den Beruf zu erleichtern. |
„Styria integra“ ist eine Entwicklungspartnerschaft der Gemeinschaftsinitiative
EQUAL, an der alle wichtigen steirischen Organisationen beteiligt
sind, die junge Menschen mit Behinderung betreuen und unterstützen
– von alpha nova über die Lebenshilfe bis zur Volkshilfe. In vier
Schwerpunkten – Sozialplanung, Teilqualifizierungslehre, Arbeitsvermittlung
(Implacement) und Wohnen – soll das bestehende Maßnahmenangebot
vernetzt und bedarfsgerecht erweitert werden; durch die Entwicklung
innovativer Ausbildungs- und Beschäftigungsmodelle sollen mehr
Betroffene Arbeitsplätze finden; und innovative Wohnformen sollen
die Chance auf Integration erweitern.
„styria integra“ erleichtert jungen Menschen mit Behinderung
den Weg von der Schule in den Beruf
„Gerade im Bereich Wohnen konnten schon einige schöne Erfolge
erzielt werden – so wohnen in einer neuen Wohngemeinschaft nun
zwei Jugendliche mit Behinderung mit zwei Nichtbehinderten zusammen,
in einem anderen innovativen Wohnprojekt werden acht Jugendliche
betreut“, berichtet Projektkoordinator Mag. Erich Nekam.
Inhaltlich und finanziell verantwortlich ist die Landesstelle
Steiermark des Bundessozialamtes. Deren Leiterin Dr. Margareta
Steiner betont: „Uns vom Bundessozialamt ist es besonders
wichtig, für Menschen mit Behinderung schon am Beginn des Berufslebens
die richtigen Weichen zu stellen. Mit dem Equal Projekt Styria
Integra haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, die Angebote
im Übergang zwischen der Schule und dem Berufsleben zu optimieren,
zu vernetzen und weiterzuentwickeln.“
Die Finanzierung des Projektes erfolgt durch das Bundessozialamt
(aus Mitteln der Bundesregierung und des europäischen Sozialfonds)
sowie durch das Land Steiermark und das AMS; „styria integra“
ist zudem Teil eines internationalen Netzwerkes.
Infos: Bundessozialamt | Tel. 0316/7090/ 640 | Dr. Diethart
Schliber | www.basb.bmsg.gv.at
und BAB GmbH | Tel. 0316/36 22 90 | Dr.in Anita Reinbacher, Mag.
Erich Nekam | www.bab.at
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„Sozialstaat
Österreich“: Zivilgesellschaft gefordert Vor
einem Jahr forderten 717.102 ÖsterreicherInnen mit ihrer Unterschrift
die Verankerung des öffentlich-rechtlichen Sozialstaates samt einer
solidarischen Finanzierung in der österreichischen Bundesverfassung.
Die Initiatoren und Betreiber des „Sozialstaats-Volksbegehrens“ ziehen
eine ernüchternde Bilanz der politischen Wirkung der Initiative –
und kündigen neue Aktivitäten an. |
Gerechte Gesetze dringend gefordert
Der Jahrestag des „Sozialstaats-Volksbegehrens“ stellt kaum einen
Grund zum Feiern dar: Trotz hoher Beteiligung wurde es von der Parlamentsmehrheit
ignoriert. Stattdessen kamen – unter dem Deckmantel des Sparens
–: Selbstbehalte, Ambulanzgebühren, Studiengebühren, Kürzungen im
Bildungswesen, der Jugendwohlfahrt etc. „Um so nötiger ist eine
Sozialverträglichkeitsprüfung bei allen Gesetzen“, meint Dr.
Werner Vogt, Initiator des Volksbegehrens. „Die Menschen werden
auf den freien Markt verwiesen – der Sozialstaat wird schlichtweg
vermarktet“, so Vogt. „Dies ist auch der Grund dafür, dass sich
immer mehr Menschen an uns wenden. Wir werden eine aktive Sozialstaatslobby
bleiben, die von den Bürgern getragen wird!“
Werner
Vogt >
„Wir bleiben eine aktive Sozialstaatslobby“
Mehr Geld für Tiefgaragen als für Jugendförderung
Laut Christian Ehetreiber von der ARGE Jugend gegen Gewalt und Rassismus
ist es geradezu schick geworden, den Sozialstaat in Frage zu stellen
und seine Nicht-Finanzierbarkeit zu behaupten. Vor allem die Jugendarbeitslosigkeit
bereitet Ehetreiber große Sorgen: „Wir fordern eine Verdreifachung
der außerschulischen Jugendarbeit. Die Politik gibt mehr für die
Förderung von Tiefgaragen aus als für die außerschulische Jugendarbeit!“
Auch Arbeiterkammerrätin Ilse Löwe-Vogl von den Alternativen
und Grünen GewerkschafterInnen weist auf die bedrohliche Situation
auf dem Arbeitsmarkt hin: „In den letzten Jahren war jede/r Dritte
im Alter zwischen 19 und 24 Jahren mindestens einmal im Jahr erwerbslos.
Langzeitarbeitslosigkeit bedeutet in Österreich bereits eine Armutsgefährdung“,
so Löwe-Vogl, welche die Sockelung des Arbeitslosengeldes als Gegenmaßnahme
fordert.
Privatisierung macht viele Verlierer
Ruth Bartusek, ATTAC, tritt dem politischen Vorwurf, dass
der Sozialstaat nicht finanzierbar wäre, scharf entgegen: „Ob ein
funktionierender Sozialstaat Gewinn bringt, hängt von der Perspektive
des Betrachters ab. Natürlich kostet er viel Geld, aber auf lange
Sicht sind die Folgen seines Zusammenbruchs kaum reparabel.“ Bartusek
kritisiert auch die GATS-Verhandlungen: Die Liberalisierung und
damit einhergehende Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen
werde zur Folge haben, dass sie für viele nicht mehr leistbar sein
werden. Wenn die Zivilgesellschaft nicht bald beginnt sich verstärkt
einzubringen und bewährte sozialstaatliche Solidaritätsmodelle entschlossen
zu verteidigen, wird der Großteil der Menschen bald zu den Verlierern
gehören, ist sich die Sozialstaatslobby „Sozialstaat Österreich“
einig. Neben laufenden Aktionen in ganz Österreich wird künftig
das Hauptaugenmerk auf die Forderung nach Einführung einer Sozialverträglichkeitsprüfung
für Gesetze gelegt werden.
Claudia Windisch
Infos unter: 0664/35 54 628 oder direkt
über Dr. Werner Vogt > hw.vogt@aon.at
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Eine andere
Welt ist nötig eine andere Welt ist möglich! Das
Österreichische Sozialforum (ASF) tagt vom 29. bis 31. Mai in Hallein/Salzburg |
Das Weltsozialforum 2001 in Porto Alegre war der Beginn der weltweiten
Vernetzung von Menschen, die sich in ihrer Kritik neoliberaler Politik,
ihren Erfahrungen und im Widerstand gegen den Einfluss global operierender
Konzerngeflechte treffen. Lang ist mittlerweile die Liste der Schauplätze
weltweiter Proteste und der dabei zusammengetragenen Ideen.
Nachhaltige Entwicklung und faire Wirtschaftsbeziehungen statt
Neoliberalismus, Friede und Solidarität statt Krieg, soziale Rechte
und Gleichheit statt Ausgrenzung, Gleichstellung der Geschlechter
statt Unterdrückung, Überwindung der strukturellen Unterschiede
zwischen dem Reichtum im Norden und der Armut im Süden sind die
Ansätze, von denen auch das europäische Sozialforum in Florenz ausgeht;
daran soll beim ASF in Hallein angeknüpft werden. Ein Beispiel:
Laut UNO könnte die jährliche Abgabe von 1% des Reichtums der 200
weltweit reichsten Menschen die Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung
für alle Menschen sichern. Das Sozialforum soll als Raum der Begegnung
und der Vernetzung von Ideen und Bewegungen dienen.
gm
Infos/Anmeldung: www.socialforum.at
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Neue Berufsperspektiven
für Blinde Information, Service, Integration
und Schulung – diese Schlagwörter stehen für das innovative Projekt
ISIS, das Blinde und sehbehinderte Menschen seit Jahren auf beruflichen
Erfolgskurs führt. Allein in der Steiermark nehmen pro Jahr an die
60 Betroffene mit nachhaltigem Erfolg an den Qualifizierungsmaßnahmen
teil. Der blinde Bürstenbinder ist ein überholtes Bild, Berufe im
IT-Sektor sind die Zukunft. |
ISIS wird in gemeinschaftlicher Planung zwischen dem bfi (Berufsförderungsinstitut
Steiermark) und dem Bundessozialamt Landesstelle Steiermark realisiert.
Neben der Entwicklung und Realisierung von Pilotprojekten für blinde
und sehbehinderte Menschen stehen auch Lehrgänge für die Betroffenen
am Programm. Blinde und sehbehinderte Menschen werden im Rahmen
von ISIS für komplexe EDV-Aufgaben qualifiziert und haben so Zugang
zu neuen Berufsfeldern. Erstmalig in ganz Europa bietet ISIS für
blinde und sehbehinderte Menschen standardisierte Testverfahren
zur Feststellung der beruflichen Eignungen. „Dies war bis jetzt
mit den herkömmlichen Eignungsdiagnostiktests schier unmöglich“,
so ISIS-Projektkoordinator Walerich Berger, „Blinde und sehbehinderte
Menschen waren von jedem beruflichen Auswahlverfahren aufgrund der
Art der Tests abgeschnitten.“ Außerdem: „Die Beratung wird bei uns
groß geschrieben und wir führen deshalb mit den blinden bzw. sehbehinderten
KundInnen intensive Gespräche, um alle beruflichen Möglichkeiten
auszuloten“, betont die Arbeitspsychologin und Projektleiterin Magª
Susanne Reiber. „Aufbauend auf dem ermittelten Gesamtbild kann
dann ein individuelles Qualifizierungskonzept erstellt werden.“
Bundessozialamts-Chefin Margareta Steiner >
„Integration von Blinden und Sehbehinderten heißt auch neue Berufsfelder
erschließen“
Blinde EDV-Berater
Projektleiter Dietmar Ogris, selbst Betroffener, weist auf
die Notwendigkeit eines barrierefreien Internet hin. „Quantensprünge
in der Qualifizierung blinder und sehbehinderter Menschen sind hier
gelungen“. Die ISIS-EDV-Beratung bietet blinden und sehbehinderten
Menschen firmen- und produkt-unabhängige Hilfsmittelberatung und
technischen Support am Computer und berät Unternehmer hinsichtlich
der Einrichtung bzw. Anpassung von Arbeitsplätzen für blinde oder
sehbehinderte Menschen. „Der durch eine solche Beratung erzielbare
Nutzen übersteigt die Kosten bei weitem“, betont Ogris, „Es wird
kundenorientiert und kostensparend gearbeitet.“ Eine weitere Besonderheit
des Projekts: Das ISIS-Team besteht fast ausschließlich aus blinden
und sehbehinderten Menschen.
Individuelle Qualifikation zahlt sich aus
In der Steiermark nehmen an die 60 Betroffene pro Jahr an den ISIS-Qualifizierungsmaßnahmen
teil, laut Ogris können jährlich bis zu 40 Personen neu vermittelt
werden und ungefähr 10 Arbeitsplätze durch integrative Maßnahmen
und den Erwerb von Zusatzqualifikationen erhalten bleiben. Dr.
Margareta Steiner, Leiterin der Landesstelle Steiermark des
Bundessozialamtes, bezeichnet das Projekt ISIS als eines der Leitprojekte,
welches aufgrund seines Erfolges auch weiterhin finanziell gesichert
werden soll. Große Bemühungen werden dafür notwendig sein, denn:
„Es kostet zwar kurzfristig mehr auf die Einzelperson einzugehen,
aber auf lange Sicht rentiert es sich auf jeden Fall“, so Steiner,
„Außerdem darf man nicht vergessen, was es für einen Menschen bedeutet,
der mit 23 Jahren plötzlich spät erblindet ist, in diesem Alter
in Pension geschickt zu werden.“ In der Steiermark werden vom Bundessozialamt
vier Projekte für diese Personengruppe gefördert, alle dienen der
beruflichen Integration: Neben ISIS und „Blindline“ sind dies zwei
Projekte des Odilien Blindeninstituts, die Kosten betragen für 2003
insgesamt Eur 651.000,-. Dieser Betrag wird aus Mitteln des Europäischen
Sozialfonds (ESF), des Ausgleichstaxfonds (ATF) und der Beschäftigungsoffensive
der österreichischen Bundesregierung für Menschen mit Behinderung
(„Behindertenmilliarde“) finanziert.
Schnee von gestern: Korbflechter
Forciert werden laut Steiner künftig u.a. die verstärkte Dienstleistungskooperation
innerhalb der steirischen Zielgruppenvertretungen und neue Arbeitsmöglichkeiten
für Blinde und Sehbehinderte durch Pilot-Qualifizierungsmaßnahmen
in Kooperation mit Arbeitsvermittlern und Unternehmen. „Das Bild
vom blinden Bürstenbinder oder Korbflechter gehört ins vorige Jahrhundert“,
meint Steiner, „inzwischen hat sich die Arbeitsschiene über den
Call Center Agent bis zum blinden EDV-Spezialisten weiterentwickelt.“
Claudia Windisch
Infos unter: 0316 / 57 35 48 DW 30 | isis@bfi-stmk.at
| www.blind-isis.at
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Pflegeheime auf dem Prüfstand Während eines
Spitalsaufenthaltes sind qualitätvolle Betreuung und auch deren
Finanzierung durch Gesetze und Pflichtversicherung gewährleistet.
Dagegen bewegt sich der boomende Markt der privaten Pflegeheime
in einem gesetzlich nur sehr grob geregelten Raum. Das derzeit gültige
steirische Pflegeheimgesetz stammt aus dem Jahre 1994 und kann den
veränderten Anforderungen nicht mehr gerecht werden. Ein neues Gesetz
befindet sich momentan zur Begutachtung im zuständigen Unterausschuss
und sollte bis zum Herbst beschlossen werden.
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Im Rahmen einer Veranstaltung des Sozialmedizinischen Zentrums
Liebenau erläuterte DGKS Renate Salvenmoser aus der Fachabteilung
für das Gesundheitswesen die Möglichkeiten für Angehörige die Qualität
eines Pflegeheimes zu erkennen. Diese reichen von der genauen Prüfung
des Heimvertrages auf im Grundpreis enthaltene Leistungen über die
Bereitschaft der Heimleitung Einblicke ins Heimleben zuzulassen
bis zur Frage nach der Existenz einer Heiminsassenvertretung (die
gesetzlich vorgeschrieben ist).
DGKS Renate Salvenmoser >
FA 8b, ist für die Zulassung und Qualitätskontrolle der Pflegeheime
in der Steiermark zuständig
Alternative oder zumindest angebotsreichere Pflegemodelle, die
es in anderen Ländern, z.B. Dänemark, schon gibt, sollten zumindest
als Bereitschaft erkennbar sein. Salvenmoser: „Die Grundhaltung
muss stimmen. Angehörige sollten ruhig nachfragen, wenn ihnen eine
Regelung seltsam erscheint.“
Eine Möglichkeit: Die Pflege bleibt in öffentlicher Hand
Zur Grundausstattung jedes Pflegeheimes sollte die regelmäßige Fortbildung
des Pflegepersonals gehören. Heime mit dem Angebot der dementen
Betreuung (für Alzheimer-Patienten) sollten neben baulichen Voraussetzungen
strukturierte Tagesabläufe anbieten und natürlich besonders geschultes
Personal. Auch basale Stimulation, Ergo- und Physiotherapie sowie
psychologische Betreuung gehören zu einer qualitativ hochwertigen
Betreuung. Die Bezirksbehörden haben den gesetzlichen Auftrag, jedes
Heim zweimal jährlich unangemeldet zu überprüfen. Allerdings sind
die oben genannten Qualitätsmerkmale nicht Gegenstand der Prüfung,
laut geltendem Gesetz können nur der Schlüssel zwischen Klienten
und Pflegepersonal und die Diensteinteilung geprüft werden. Und
da bevorzugen manche Heime die Zahlung einer – sehr moderaten –
Verwaltungsstrafe …
Eine während der Diskussion ventilierte Möglichkeit bestünde darin,
die Verantwortung im Pflegebereich beim Land zu belassen und nur
bestimmte Dienstleistungen privat zuzukaufen, also die Führung von
teilprivaten Heimen.
Heimbewohneranwaltschaft muss auch ohne Anforderung tätig werden
können
Natürlich haben private Heimbetreiber auch mit den neuen Einschränkungen
zu kämpfen: So werden Klienten neuerdings das Pflegegeld betreffend
niedriger eingestuft als früher, Heime mit Pflege bis z.B. Stufe
vier haben jetzt viel pflegeintensivere Personen zu betreuen. Auch
werden alte Menschen durch das neue Spitalsverrechnungsmodell viel
schneller in Pflegeheime überstellt, die dadurch medizinisch viel
anspruchsvollere Leistungen zu erbringen haben, aber dafür nicht
annähernd die Tagsätze erhalten wie die Spitäler.
Das neue Pflegeheimgesetz wird u.a. die Rechte der Heimbetreiber
und der Bewohner genauer definieren. Salvenmoser: „So ein großer
Bereich darf nicht in unbeobachtete Privatheit abgleiten.“ Eine
Heimbewohneranwaltschaft ist ebenfalls im Gesetzesentwurf enthalten.
Um tatsächlich effizient zu sein, müsste diese mit demselben Recht
wie die Behörde ausgestattet sein, unangemeldet und jederzeit Zutritt
zu allen Bereichen eines Pflegeheimes zu haben und auch ohne Anforderung
durch Betroffene oder Angehörige tätig werden können.
Soziallandesrat Kurt Flecker >
„Betagte Menschen brauchen den Schutz des Gesetzgebers“
Nachvollziehbare Qualitätskriterien schaffen!
Die hauptsächliche Verbesserung ist mit einer Auflage für private
Pflegeplätze geplant. Bisher können Privatpersonen ohne Bewilligungspflicht
bis zu vier auch sehr aufwändig zu Pflegende betreuen. Qualitätskriterien
wie etwa der Nachweis wenigstens einer Pflegehelferausbildung sollten
auch für diese Pflegplätze eingefordert werden können. Soziallandesrat
Kurt Flecker strebt mit dem neuen Gesetz eine Verbesserung
und Qualitätssicherung aller Pflegeplätze an: „Um eine zeitgemäße
Pflegequalität sicherzustellen, müssen nachvollziehbare Kriterien
geschaffen werden. Betagte Menschen brauchen die Unterstützung und
den Schutz des Gesetzgebers.“
Gertrud Muckenhuber
Informationen und Beratung für den gesamten Pflegebereich: Sozialtelefon
07114/200 111 zum Ortstarif
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Anti Aging
– kritisch betrachtet |
Immer häufiger wird heutzutage signalisiert, dass Älterwerden etwas
Abzulehnendes und Unattraktives sei. Unsere Gesellschaft lässt es
zu, dass Jugendlichkeit idealisiert und gleichzeitig das Alter entwertet
wird. Älterwerden wird verdrängt, und möglichst lange hinausgezögert.
Nicht Konformität und Anpassung, sondern Individualität und Einzigartigkeit
machen uns interessant für andere Menschen jeden Alters – je älter
man wird, umso unverwechselbarer wird man und – von Tag zu Tag –
vertrauter mit sich selbst. Im Retzhof-Seminar wird versucht, das
Altern als dynamische Komponente in den Alltag zu integrieren, Glaubenssätze
aufzudecken, die dem Fluss der inneren Entwicklung im Wege stehen
u.dgl.
Freitag, 23. Mai, 17.00 Uhr bis Sonntag, 25. Mai 2003, 13.00 Uhr
> Bildungshaus Schloß Retzhof, 8430 Leitring bei Leibnitz
Tel 0 3452/827 88-0 | Fax 0 3452/827 88-400 | retzhof@stmk.gv.at
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Heilen mit
Musik Dass Musik unser Seelenleben beeinflusst,
bedarf keines Beweises. Wissenschafter der JOANNEUM RESEARCH untersuchen,
wie Klänge auf unseren Körper wirken. |
Der große arabische Arzt und Philosoph Ibn-Hindu schrieb vor mehr
als 1000 Jahren: „Was die Wissenschaft von der Musik anbetrifft,
so gehört sie in einer bestimmten Hinsicht zur Medizin. Wer die
Musik ausübt, spielt nämlich geradezu mit den Seelen und Körpern.“
Ein Ansatz, der immer mehr das Interesse von Musikern, Medizinern,
Therapeuten und Kulturwissenschaftern findet: Wenn Körper und Seele
nicht voneinander zu trennen sind, wenn das Befinden der Seele immer
auch den Körper involviert, dann muss Musik, die wie kein anderes
Medium geeignet ist, Seelen zu „stimmen“, letztendlich auch in den
Körper hinein wirken.
Warum geht uns aber gerade Musik so nahe? Eine überraschende Antwort
liefern neueste Ergebnisse der chronobiologischen Forschung: Wir
sind sozusagen Musik. Maximilian Moser, Leiter des Instituts für
Nichtinvasive Diagnostik der JOANNEUM RESEARCH, das sich auf die
Betrachtung des menschlichen Organismus als dynamisches System und
die Messung biologischer Rhythmen und deren Wechselwirkung im Organismus
spezialisiert: „Der menschliche Organismus ist ein dynamisches,
schwingungsfähiges System, das in verschiedensten Bereichen rhythmisches
– man kann sogar sagen musikalisches – Verhalten zeigt. Von einem
Nervenaktionspotential in der Größenordnung von einer tausendstel
Sekunde bis zum Jahresgang und letztlich bis zum Lebenszyklus ist
unser Organismus in ein Netzwerk von Rhythmen eingebunden, das Charakteristiken
eines ,zeitlichen Leibes‘, analog zum räumlichen Leib, der Physis,
aufweist.“
Solange der Organismus gesund ist, so die mit präzisesten Messtechniken
ermittelten Forschungsergebnisse, verhalten sich diese Rhythmen
sowohl in sich als auch in Beziehung zueinander harmonisch - so
wie Musik, die wir als angenehm, aufbauend und bereichernd empfinden.
Je schwerer eine Erkrankung, desto deutlicher sind unsere biologischen
Rhythmen gestört: Das, was wir Musik nennen können, verstummt oder
wird Kakophonie - unzusammenhängender Lärm. „Künstlerische Therapieformen
wie Musik, Eurythmie oder auch das bewegte Rezitieren von rhythmischen
Gedichten bringen die Körperrhythmen in ihre ursprüngliche, flexible
Regelmäßigkeit zurück, was sich unmittelbar in einer messbaren Verbesserung
etwa der Schlafqualität und in dem Wiedererwachen der Selbstregulations-
bzw. Selbstheilungskräfte des Körpers zeigt“, erklärt Prof. Moser.
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