korso Wissenschaft & Forschung
Das Informationsmagazin 
der Steiermark
 
05/2003
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Vernetzt im Dienst junger Menschen mit Behinderung Die angespannte Arbeitsmarktsituation trifft Menschen mit Vermittlungserschwernissen in besonders hohem Maß. In der Steiermark arbeiten nun 33 Organisationen gemeinsam daran, jungen Menschen mit Behinderung den Übergang von der Schule in den Beruf zu erleichtern.

 

„Styria integra“ ist eine Entwicklungspartnerschaft der Gemeinschaftsinitiative EQUAL, an der alle wichtigen steirischen Organisationen beteiligt sind, die junge Menschen mit Behinderung betreuen und unterstützen – von alpha nova über die Lebenshilfe bis zur Volkshilfe. In vier Schwerpunkten – Sozialplanung, Teilqualifizierungslehre, Arbeitsvermittlung (Implacement) und Wohnen – soll das bestehende Maßnahmenangebot vernetzt und bedarfsgerecht erweitert werden; durch die Entwicklung innovativer Ausbildungs- und Beschäftigungsmodelle sollen mehr Betroffene Arbeitsplätze finden; und innovative Wohnformen sollen die Chance auf Integration erweitern.
„styria integra“ erleichtert jungen Menschen mit Behinderung den Weg von der Schule in den Beruf

„Gerade im Bereich Wohnen konnten schon einige schöne Erfolge erzielt werden – so wohnen in einer neuen Wohngemeinschaft nun zwei Jugendliche mit Behinderung mit zwei Nichtbehinderten zusammen, in einem anderen innovativen Wohnprojekt werden acht Jugendliche betreut“, berichtet Projektkoordinator Mag. Erich Nekam. Inhaltlich und finanziell verantwortlich ist die Landesstelle Steiermark des Bundessozialamtes. Deren Leiterin Dr. Margareta Steiner betont: „Uns vom Bundessozialamt ist es besonders wichtig, für Menschen mit Behinderung schon am Beginn des Berufslebens die richtigen Weichen zu stellen. Mit dem Equal Projekt Styria Integra haben wir es uns zur Aufgabe gemacht, die Angebote im Übergang zwischen der Schule und dem Berufsleben zu optimieren, zu vernetzen und weiterzuentwickeln.“

Die Finanzierung des Projektes erfolgt durch das Bundessozialamt (aus Mitteln der Bundesregierung und des europäischen Sozialfonds) sowie durch das Land Steiermark und das AMS; „styria integra“ ist zudem Teil eines internationalen Netzwerkes.

Infos: Bundessozialamt | Tel. 0316/7090/ 640 | Dr. Diethart Schliber | www.basb.bmsg.gv.at
und BAB GmbH | Tel. 0316/36 22 90 | Dr.in Anita Reinbacher, Mag. Erich Nekam | www.bab.at

 

 

„Sozialstaat Österreich“: Zivilgesellschaft gefordert Vor einem Jahr forderten 717.102 ÖsterreicherInnen mit ihrer Unterschrift die Verankerung des öffentlich-rechtlichen Sozialstaates samt einer solidarischen Finanzierung in der österreichischen Bundesverfassung. Die Initiatoren und Betreiber des „Sozialstaats-Volksbegehrens“ ziehen eine ernüchternde Bilanz der politischen Wirkung der Initiative – und kündigen neue Aktivitäten an.

 

Gerechte Gesetze dringend gefordert
Der Jahrestag des „Sozialstaats-Volksbegehrens“ stellt kaum einen Grund zum Feiern dar: Trotz hoher Beteiligung wurde es von der Parlamentsmehrheit ignoriert. Stattdessen kamen – unter dem Deckmantel des Sparens –: Selbstbehalte, Ambulanzgebühren, Studiengebühren, Kürzungen im Bildungswesen, der Jugendwohlfahrt etc. „Um so nötiger ist eine Sozialverträglichkeitsprüfung bei allen Gesetzen“, meint Dr. Werner Vogt, Initiator des Volksbegehrens. „Die Menschen werden auf den freien Markt verwiesen – der Sozialstaat wird schlichtweg vermarktet“, so Vogt. „Dies ist auch der Grund dafür, dass sich immer mehr Menschen an uns wenden. Wir werden eine aktive Sozialstaatslobby bleiben, die von den Bürgern getragen wird!“

Werner Vogt > „Wir bleiben eine aktive Sozialstaatslobby“

Mehr Geld für Tiefgaragen als für Jugendförderung
Laut Christian Ehetreiber von der ARGE Jugend gegen Gewalt und Rassismus ist es geradezu schick geworden, den Sozialstaat in Frage zu stellen und seine Nicht-Finanzierbarkeit zu behaupten. Vor allem die Jugendarbeitslosigkeit bereitet Ehetreiber große Sorgen: „Wir fordern eine Verdreifachung der außerschulischen Jugendarbeit. Die Politik gibt mehr für die Förderung von Tiefgaragen aus als für die außerschulische Jugendarbeit!“ Auch Arbeiterkammerrätin Ilse Löwe-Vogl von den Alternativen und Grünen GewerkschafterInnen weist auf die bedrohliche Situation auf dem Arbeitsmarkt hin: „In den letzten Jahren war jede/r Dritte im Alter zwischen 19 und 24 Jahren mindestens einmal im Jahr erwerbslos. Langzeitarbeitslosigkeit bedeutet in Österreich bereits eine Armutsgefährdung“, so Löwe-Vogl, welche die Sockelung des Arbeitslosengeldes als Gegenmaßnahme fordert.

Privatisierung macht viele Verlierer
Ruth Bartusek, ATTAC, tritt dem politischen Vorwurf, dass der Sozialstaat nicht finanzierbar wäre, scharf entgegen: „Ob ein funktionierender Sozialstaat Gewinn bringt, hängt von der Perspektive des Betrachters ab. Natürlich kostet er viel Geld, aber auf lange Sicht sind die Folgen seines Zusammenbruchs kaum reparabel.“ Bartusek kritisiert auch die GATS-Verhandlungen: Die Liberalisierung und damit einhergehende Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen werde zur Folge haben, dass sie für viele nicht mehr leistbar sein werden. Wenn die Zivilgesellschaft nicht bald beginnt sich verstärkt einzubringen und bewährte sozialstaatliche Solidaritätsmodelle entschlossen zu verteidigen, wird der Großteil der Menschen bald zu den Verlierern gehören, ist sich die Sozialstaatslobby „Sozialstaat Österreich“ einig. Neben laufenden Aktionen in ganz Österreich wird künftig das Hauptaugenmerk auf die Forderung nach Einführung einer Sozialverträglichkeitsprüfung für Gesetze gelegt werden.

Claudia Windisch

Infos unter: 0664/35 54 628 oder direkt über Dr. Werner Vogt > hw.vogt@aon.at

 

 

  Eine andere Welt ist nötig – eine andere Welt ist möglich! Das Österreichische Sozialforum (ASF) tagt vom 29. bis 31. Mai in Hallein/Salzburg

 

Das Weltsozialforum 2001 in Porto Alegre war der Beginn der weltweiten Vernetzung von Menschen, die sich in ihrer Kritik neoliberaler Politik, ihren Erfahrungen und im Widerstand gegen den Einfluss global operierender Konzerngeflechte treffen. Lang ist mittlerweile die Liste der Schauplätze weltweiter Proteste und der dabei zusammengetragenen Ideen.

Nachhaltige Entwicklung und faire Wirtschaftsbeziehungen statt Neoliberalismus, Friede und Solidarität statt Krieg, soziale Rechte und Gleichheit statt Ausgrenzung, Gleichstellung der Geschlechter statt Unterdrückung, Überwindung der strukturellen Unterschiede zwischen dem Reichtum im Norden und der Armut im Süden sind die Ansätze, von denen auch das europäische Sozialforum in Florenz ausgeht; daran soll beim ASF in Hallein angeknüpft werden. Ein Beispiel: Laut UNO könnte die jährliche Abgabe von 1% des Reichtums der 200 weltweit reichsten Menschen die Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung für alle Menschen sichern. Das Sozialforum soll als Raum der Begegnung und der Vernetzung von Ideen und Bewegungen dienen.
gm

Infos/Anmeldung: www.socialforum.at

 

 

Neue Berufsperspektiven für Blinde Information, Service, Integration und Schulung – diese Schlagwörter stehen für das innovative Projekt ISIS, das Blinde und sehbehinderte Menschen seit Jahren auf beruflichen Erfolgskurs führt. Allein in der Steiermark nehmen pro Jahr an die 60 Betroffene mit nachhaltigem Erfolg an den Qualifizierungsmaßnahmen teil. Der blinde Bürstenbinder ist ein überholtes Bild, Berufe im IT-Sektor sind die Zukunft.

 

ISIS wird in gemeinschaftlicher Planung zwischen dem bfi (Berufsförderungsinstitut Steiermark) und dem Bundessozialamt Landesstelle Steiermark realisiert. Neben der Entwicklung und Realisierung von Pilotprojekten für blinde und sehbehinderte Menschen stehen auch Lehrgänge für die Betroffenen am Programm. Blinde und sehbehinderte Menschen werden im Rahmen von ISIS für komplexe EDV-Aufgaben qualifiziert und haben so Zugang zu neuen Berufsfeldern. Erstmalig in ganz Europa bietet ISIS für blinde und sehbehinderte Menschen standardisierte Testverfahren zur Feststellung der beruflichen Eignungen. „Dies war bis jetzt mit den herkömmlichen Eignungsdiagnostiktests schier unmöglich“, so ISIS-Projektkoordinator Walerich Berger, „Blinde und sehbehinderte Menschen waren von jedem beruflichen Auswahlverfahren aufgrund der Art der Tests abgeschnitten.“ Außerdem: „Die Beratung wird bei uns groß geschrieben und wir führen deshalb mit den blinden bzw. sehbehinderten KundInnen intensive Gespräche, um alle beruflichen Möglichkeiten auszuloten“, betont die Arbeitspsychologin und Projektleiterin Magª Susanne Reiber. „Aufbauend auf dem ermittelten Gesamtbild kann dann ein individuelles Qualifizierungskonzept erstellt werden.“

Bundessozialamts-Chefin Margareta Steiner > „Integration von Blinden und Sehbehinderten heißt auch neue Berufsfelder erschließen“

Blinde EDV-Berater
Projektleiter Dietmar Ogris, selbst Betroffener, weist auf die Notwendigkeit eines barrierefreien Internet hin. „Quantensprünge in der Qualifizierung blinder und sehbehinderter Menschen sind hier gelungen“. Die ISIS-EDV-Beratung bietet blinden und sehbehinderten Menschen firmen- und produkt-unabhängige Hilfsmittelberatung und technischen Support am Computer und berät Unternehmer hinsichtlich der Einrichtung bzw. Anpassung von Arbeitsplätzen für blinde oder sehbehinderte Menschen. „Der durch eine solche Beratung erzielbare Nutzen übersteigt die Kosten bei weitem“, betont Ogris, „Es wird kundenorientiert und kostensparend gearbeitet.“ Eine weitere Besonderheit des Projekts: Das ISIS-Team besteht fast ausschließlich aus blinden und sehbehinderten Menschen.

Individuelle Qualifikation zahlt sich aus
In der Steiermark nehmen an die 60 Betroffene pro Jahr an den ISIS-Qualifizierungsmaßnahmen teil, laut Ogris können jährlich bis zu 40 Personen neu vermittelt werden und ungefähr 10 Arbeitsplätze durch integrative Maßnahmen und den Erwerb von Zusatzqualifikationen erhalten bleiben. Dr. Margareta Steiner, Leiterin der Landesstelle Steiermark des Bundessozialamtes, bezeichnet das Projekt ISIS als eines der Leitprojekte, welches aufgrund seines Erfolges auch weiterhin finanziell gesichert werden soll. Große Bemühungen werden dafür notwendig sein, denn: „Es kostet zwar kurzfristig mehr auf die Einzelperson einzugehen, aber auf lange Sicht rentiert es sich auf jeden Fall“, so Steiner, „Außerdem darf man nicht vergessen, was es für einen Menschen bedeutet, der mit 23 Jahren plötzlich spät erblindet ist, in diesem Alter in Pension geschickt zu werden.“ In der Steiermark werden vom Bundessozialamt vier Projekte für diese Personengruppe gefördert, alle dienen der beruflichen Integration: Neben ISIS und „Blindline“ sind dies zwei Projekte des Odilien Blindeninstituts, die Kosten betragen für 2003 insgesamt Eur 651.000,-. Dieser Betrag wird aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), des Ausgleichstaxfonds (ATF) und der Beschäftigungsoffensive der österreichischen Bundesregierung für Menschen mit Behinderung („Behindertenmilliarde“) finanziert.

Schnee von gestern: Korbflechter
Forciert werden laut Steiner künftig u.a. die verstärkte Dienstleistungskooperation innerhalb der steirischen Zielgruppenvertretungen und neue Arbeitsmöglichkeiten für Blinde und Sehbehinderte durch Pilot-Qualifizierungsmaßnahmen in Kooperation mit Arbeitsvermittlern und Unternehmen. „Das Bild vom blinden Bürstenbinder oder Korbflechter gehört ins vorige Jahrhundert“, meint Steiner, „inzwischen hat sich die Arbeitsschiene über den Call Center Agent bis zum blinden EDV-Spezialisten weiterentwickelt.“

Claudia Windisch

Infos unter: 0316 / 57 35 48 DW 30 | isis@bfi-stmk.at | www.blind-isis.at

 

 

Pflegeheime auf dem Prüfstand Während eines Spitalsaufenthaltes sind qualitätvolle Betreuung und auch deren Finanzierung durch Gesetze und Pflichtversicherung gewährleistet. Dagegen bewegt sich der boomende Markt der privaten Pflegeheime in einem gesetzlich nur sehr grob geregelten Raum. Das derzeit gültige steirische Pflegeheimgesetz stammt aus dem Jahre 1994 und kann den veränderten Anforderungen nicht mehr gerecht werden. Ein neues Gesetz befindet sich momentan zur Begutachtung im zuständigen Unterausschuss und sollte bis zum Herbst beschlossen werden.

 

Im Rahmen einer Veranstaltung des Sozialmedizinischen Zentrums Liebenau erläuterte DGKS Renate Salvenmoser aus der Fachabteilung für das Gesundheitswesen die Möglichkeiten für Angehörige die Qualität eines Pflegeheimes zu erkennen. Diese reichen von der genauen Prüfung des Heimvertrages auf im Grundpreis enthaltene Leistungen über die Bereitschaft der Heimleitung Einblicke ins Heimleben zuzulassen bis zur Frage nach der Existenz einer Heiminsassenvertretung (die gesetzlich vorgeschrieben ist).

DGKS Renate Salvenmoser > FA 8b, ist für die Zulassung und Qualitätskontrolle der Pflegeheime in der Steiermark zuständig

Alternative oder zumindest angebotsreichere Pflegemodelle, die es in anderen Ländern, z.B. Dänemark, schon gibt, sollten zumindest als Bereitschaft erkennbar sein. Salvenmoser: „Die Grundhaltung muss stimmen. Angehörige sollten ruhig nachfragen, wenn ihnen eine Regelung seltsam erscheint.“

Eine Möglichkeit: Die Pflege bleibt in öffentlicher Hand
Zur Grundausstattung jedes Pflegeheimes sollte die regelmäßige Fortbildung des Pflegepersonals gehören. Heime mit dem Angebot der dementen Betreuung (für Alzheimer-Patienten) sollten neben baulichen Voraussetzungen strukturierte Tagesabläufe anbieten und natürlich besonders geschultes Personal. Auch basale Stimulation, Ergo- und Physiotherapie sowie psychologische Betreuung gehören zu einer qualitativ hochwertigen Betreuung. Die Bezirksbehörden haben den gesetzlichen Auftrag, jedes Heim zweimal jährlich unangemeldet zu überprüfen. Allerdings sind die oben genannten Qualitätsmerkmale nicht Gegenstand der Prüfung, laut geltendem Gesetz können nur der Schlüssel zwischen Klienten und Pflegepersonal und die Diensteinteilung geprüft werden. Und da bevorzugen manche Heime die Zahlung einer – sehr moderaten – Verwaltungsstrafe …

Eine während der Diskussion ventilierte Möglichkeit bestünde darin, die Verantwortung im Pflegebereich beim Land zu belassen und nur bestimmte Dienstleistungen privat zuzukaufen, also die Führung von teilprivaten Heimen.

Heimbewohneranwaltschaft muss auch ohne Anforderung tätig werden können
Natürlich haben private Heimbetreiber auch mit den neuen Einschränkungen zu kämpfen: So werden Klienten neuerdings das Pflegegeld betreffend niedriger eingestuft als früher, Heime mit Pflege bis z.B. Stufe vier haben jetzt viel pflegeintensivere Personen zu betreuen. Auch werden alte Menschen durch das neue Spitalsverrechnungsmodell viel schneller in Pflegeheime überstellt, die dadurch medizinisch viel anspruchsvollere Leistungen zu erbringen haben, aber dafür nicht annähernd die Tagsätze erhalten wie die Spitäler.

Das neue Pflegeheimgesetz wird u.a. die Rechte der Heimbetreiber und der Bewohner genauer definieren. Salvenmoser: „So ein großer Bereich darf nicht in unbeobachtete Privatheit abgleiten.“ Eine Heimbewohneranwaltschaft ist ebenfalls im Gesetzesentwurf enthalten. Um tatsächlich effizient zu sein, müsste diese mit demselben Recht wie die Behörde ausgestattet sein, unangemeldet und jederzeit Zutritt zu allen Bereichen eines Pflegeheimes zu haben und auch ohne Anforderung durch Betroffene oder Angehörige tätig werden können.

Soziallandesrat Kurt Flecker > „Betagte Menschen brauchen den Schutz des Gesetzgebers“

Nachvollziehbare Qualitätskriterien schaffen!
Die hauptsächliche Verbesserung ist mit einer Auflage für private Pflegeplätze geplant. Bisher können Privatpersonen ohne Bewilligungspflicht bis zu vier auch sehr aufwändig zu Pflegende betreuen. Qualitätskriterien wie etwa der Nachweis wenigstens einer Pflegehelferausbildung sollten auch für diese Pflegplätze eingefordert werden können. Soziallandesrat Kurt Flecker strebt mit dem neuen Gesetz eine Verbesserung und Qualitätssicherung aller Pflegeplätze an: „Um eine zeitgemäße Pflegequalität sicherzustellen, müssen nachvollziehbare Kriterien geschaffen werden. Betagte Menschen brauchen die Unterstützung und den Schutz des Gesetzgebers.“

Gertrud Muckenhuber

Informationen und Beratung für den gesamten Pflegebereich: Sozialtelefon 07114/200 111 zum Ortstarif

 

 

 

  Anti Aging – kritisch betrachtet

 

Immer häufiger wird heutzutage signalisiert, dass Älterwerden etwas Abzulehnendes und Unattraktives sei. Unsere Gesellschaft lässt es zu, dass Jugendlichkeit idealisiert und gleichzeitig das Alter entwertet wird. Älterwerden wird verdrängt, und möglichst lange hinausgezögert. Nicht Konformität und Anpassung, sondern Individualität und Einzigartigkeit machen uns interessant für andere Menschen jeden Alters – je älter man wird, umso unverwechselbarer wird man und – von Tag zu Tag – vertrauter mit sich selbst. Im Retzhof-Seminar wird versucht, das Altern als dynamische Komponente in den Alltag zu integrieren, Glaubenssätze aufzudecken, die dem Fluss der inneren Entwicklung im Wege stehen u.dgl.

Freitag, 23. Mai, 17.00 Uhr bis Sonntag, 25. Mai 2003, 13.00 Uhr > Bildungshaus Schloß Retzhof, 8430 Leitring bei Leibnitz
Tel 0 3452/827 88-0 | Fax 0 3452/827 88-400 | retzhof@stmk.gv.at

 

 

 

Heilen mit Musik Dass Musik unser Seelenleben beeinflusst, bedarf keines Beweises. Wissenschafter der JOANNEUM RESEARCH untersuchen, wie Klänge auf unseren Körper wirken.

 

Der große arabische Arzt und Philosoph Ibn-Hindu schrieb vor mehr als 1000 Jahren: „Was die Wissenschaft von der Musik anbetrifft, so gehört sie in einer bestimmten Hinsicht zur Medizin. Wer die Musik ausübt, spielt nämlich geradezu mit den Seelen und Körpern.“ Ein Ansatz, der immer mehr das Interesse von Musikern, Medizinern, Therapeuten und Kulturwissenschaftern findet: Wenn Körper und Seele nicht voneinander zu trennen sind, wenn das Befinden der Seele immer auch den Körper involviert, dann muss Musik, die wie kein anderes Medium geeignet ist, Seelen zu „stimmen“, letztendlich auch in den Körper hinein wirken.

Warum geht uns aber gerade Musik so nahe? Eine überraschende Antwort liefern neueste Ergebnisse der chronobiologischen Forschung: Wir sind sozusagen Musik. Maximilian Moser, Leiter des Instituts für Nichtinvasive Diagnostik der JOANNEUM RESEARCH, das sich auf die Betrachtung des menschlichen Organismus als dynamisches System und die Messung biologischer Rhythmen und deren Wechselwirkung im Organismus spezialisiert: „Der menschliche Organismus ist ein dynamisches, schwingungsfähiges System, das in verschiedensten Bereichen rhythmisches – man kann sogar sagen musikalisches – Verhalten zeigt. Von einem Nervenaktionspotential in der Größenordnung von einer tausendstel Sekunde bis zum Jahresgang und letztlich bis zum Lebenszyklus ist unser Organismus in ein Netzwerk von Rhythmen eingebunden, das Charakteristiken eines ,zeitlichen Leibes‘, analog zum räumlichen Leib, der Physis, aufweist.“

Solange der Organismus gesund ist, so die mit präzisesten Messtechniken ermittelten Forschungsergebnisse, verhalten sich diese Rhythmen sowohl in sich als auch in Beziehung zueinander harmonisch - so wie Musik, die wir als angenehm, aufbauend und bereichernd empfinden. Je schwerer eine Erkrankung, desto deutlicher sind unsere biologischen Rhythmen gestört: Das, was wir Musik nennen können, verstummt oder wird Kakophonie - unzusammenhängender Lärm. „Künstlerische Therapieformen wie Musik, Eurythmie oder auch das bewegte Rezitieren von rhythmischen Gedichten bringen die Körperrhythmen in ihre ursprüngliche, flexible Regelmäßigkeit zurück, was sich unmittelbar in einer messbaren Verbesserung etwa der Schlafqualität und in dem Wiedererwachen der Selbstregulations- bzw. Selbstheilungskräfte des Körpers zeigt“, erklärt Prof. Moser.