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"Menschen haben
ein Recht auf bestmögliche Pflege"
Vor allem von Seiten von Pflegeheim-Betreibern gab es – zum Teil
heftige – Reaktionen auf unseren im Februar veröffentlichten Beitrag
über den Vorschlag des Landes-Sozialressorts für ein neues Pflegeheimgesetz.
Im Bennpunkt der Kritik standen dabei angeblich unzumutbare Kosten durch
verschärfte Qualitätskriterien. KORSO bat Landesrat Kurt Flecker
zu einem klärenden Gespräch.
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KORSO: Was sind die Kernpunkte des Entwurfes zum neuen Pflegeheimgesetz?
FLECKER: Eine solide Basisausbildung soll in Zukunft verpflichtend
für alle Bediensteten in Heimen festgeschrieben werden, Mindeststandards
wie Zimmergrösse, maximale Anzahl an Personen pro Zimmer, rollstuhlgerechte
Nasszelle etc. werden festgelegt. Außerdem wünsche ich mir eine
HeimbewohnerInnenanwaltschaft im Rahmen der PatientInnenvertretung des
Landes.
Pflegeplätze sollen getrennt von Pflegeheimen im Gesetz geregelt
werden. Auch hier soll es unverzichtbare Mindeststandards geben wie z.B.
den regelmäßigen Besuch durch diplomiertes Fachpersonal. Die
Einrichtung von Pflegeplätzen wird in Zukunft bewilligungspflichtig
sein.
KORSO: Ihre politischen Gegner kritisieren, im Pflegebereich
käme es jetzt schon zu überdurchschnittlichen Kostensteigerungen,
von 8000 BewohnerInnen bekämen 5000 Zuschüsse durch die Sozialhilfe.
Leichteren Pflegefällen soll in Zukunft mobile Betreuung zumutbar
sein, außerdem müssten die Familien mehr Verantwortung übernehmen.
Ihr Gesetzesvorschlag führe aber dazu, dass noch mehr Menschen in
die Heime strömen werden.
FLECKER: Dieser Vorwurf ist ein leicht durchschaubarer Versuch,
am Wohlergehen Pflegebedürftiger zu rütteln. Die Menschen werden
immer älter und haben ein Recht auf bestmögliche Pflege. Ich
werde den Pflegebedürftigen nicht vorschreiben, wann sie zuhause bleiben
müssen, ein Eingriff in die Selbstbestimmung kommt für mich nicht
in Frage. Durch die zunehmende Zahl älterer Menschen ist von einem
steigenden Bedarf an Pflegeheimbetten auszugehen.
KORSO: Als vor drei Jahren die "freie Heimwahl" eingeführt
wurde, brachte das neben mehr Bewegungs- und Entscheidungsfreiheit für
die SeniorInnen auch unerwünschte Nebenwirkungen: heute bewerben sich
bereits 160 Pflegeheime um Gäste für ihre 8.200 Betten.
FLECKER: Wenn ein Haus voll ist, kommt es mit den gesetzlich
festgelegten Tagessätzen über die Runden, bei allerdings immer
öfter auftretender Unterbelegung schlittern so manche in die roten
Zahlen. Diese Spirale möchte ich nun einbremsen: Pflegeheime dürfen
nicht mehr an der Nachfrage vorbei in Ballungszentren gebaut werden, während
sie gleichzeitig an anderen Orten fehlen.
KORSO: In Zukunft sollen die Tagsatz-Obergrenzen für alle
Heime gelten …
FLECKER: Es ist derzeit rechtlich möglich, dass sich luxuriöse
Senioren-Residenzen mit einem Grundstock an bezuschussten BewohnerInnen
gegen unternehmerisches Risiko absichern und sich gleichzeitig durch private
ZahlerInnen die Butter aufs Brot verdienen. Dem könnten wir abhelfen,
indem seitens der öffentlichen Hand nur mehr für jene Heime freie
Heimwahl gilt, die sich bei allen BewohnerInnen an die geltenden Obergrenzen
der Tagsätze halten. Das würde die Qualität der Versorgung
für unsere SeniorInnen garantieren, die Ersparnis käme nämlich
den Betreuten in jenen Heimen zugute, die aus öffentlichen Mitteln
finanziert werden.
KORSO: Die Caritas, die Ihren Vorschlägen offenbar im Grunde
positiv gegenüber steht, merkt an, dass 5000 von 8000 HeimbewohnerInnen
auf Zuschüsse und Sozialhilfe angewiesen sind, was bedeute,
dass mehr Unterstützung notwendig sei …
FLECKER: Die Menschen gehen immer später in ein Pflegeheim
und ihre Aufenthaltsdauer wird immer kürzer, während wir glücklicherweise
immer älter werden. Dies ist ein erfreulicher Effekt der Entwicklung
unserer Gesellschaft, des Fortschritts der medizinischen Qualität
und der Verlässlichkeit mobiler Dienste.
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