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April / Mai 
  Die korso – Sonderausgabe für sozial Tätige und Engagierte
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ErziehungshelferInnen diskutieren Berufsbild

 

    Mit der Durchführungsverordnung zum neuen Jugendwohlfahrtsgesetz werden auch andere Zugangskriterien für ErziehungshelferInnen in Kraft treten. Gleichzeitig streben die organisierten ErziehungshelferInnen selbst eine Aufwertung ihrer Tätigkeit durch die Installierung eines Berufsbildes an.

„Wir ErziehungshelferInnen haben immer begrüßt, dass es fachlich begründete Zugangsbeschränkungen zu unserem Beruf gibt, weil das der Qualität unserer Tätigkeit nur dienlich sein kann“, sagt Gerhard Koinig, Obmann der ARGE der ErziehungshelferInnen in der Steiermark. Kritik gebe es nur an der Tatsache, dass die bisher vorgeschriebene Überprüfung der persönlichen Eignung als Zugangsvoraussetzung gänzlich gefallen sei. „Wir wollten diese beibehalten. Allerdings nicht als Einzelgespräch mit naturgemäß subjektivem Charakter, sondern als Entscheidung eines breiteren, multiprofessionelleren Gremiums in Form eines Auswahlverfahrens nach einem Gruppenprozess.“

Parallel zur Reform der Zugangsrichtlinien, die mit dem in Kürze erwarteten Durchführungserlass ihren Abschluss finden wird, haben die ErziehungshelferInnen selbst ein Berufsbild entworfen, das der Vorstand der ARGE den Mitgliedern zur Diskussion unterbreitet hat und von diesen beschlossen werden soll. Ein wichtiges Element dieses Entwurfes, so Koinig, sei die Entwicklung gemeinsamer Sicht- und professioneller Herangehensweisen von ErziehungshelferInnen, die ja mit unterschiedlicher Vorbildung aus verschiedenen Berufen kommen. Erreicht werden soll dies durch eine identitätsstiftende, professionelle Begleitung zu Beginn der Trätigkeit (z.B. Mentoring; vorbereitende und den Berufseinstieg begleitende Seminare u.a.). Diesbezüglich sei man auch im Gespräch mit dem Sozialressort des Landes.

Gerhard Koinig, Obmann der ARGE der ErziehungshelferInnen: „Mit dem neuen Berufsbild wollen wir eine gemeinsame Basis innerhalb der heterogenen Gruppe der ErziehungshelferInnen schaffen.“

Was ist Erziehungshilfe?
Die Erziehungshilfe stellt eine individuelle Intensivbetreuung für gefährdete Kinder und Jugendliche (ab dem 10. Lebensjahr bis zur Erreichung der Volljährigkeit) in verschiedenen sensiblen Lebenssituationen, mit dem Ziel der Besserung ihrer psychischen und sozialen Entwicklungssituation, dar.

Die neuen Kriterien für ErziehungshelferInnen
ErziehungshelferInnen müssen eine abgeschlossene Ausbildung im psychosozialen Bereich haben sowie eine Berufs- und Supervisionspraxis im Ausmaß von 2 Jahren (im Umfang einer Vollzeitbeschäftigung = 40 Stunden-Woche) in der sozialpädagogischen Arbeit mit der Zielgruppe:
Folgende Ausbildungen werden anerkannt: Sozialarbeit, Kindergarten-, Heil-, Sozial-, Sonderpädagogik, pädagogische Akademien, ausgebildete JugendarbeiterInnen, HorterzieherInnen , Familienpädagogik, Psychologie, Erziehungswissenschaft. Je nach Anforderung des konkreten Arbeitsfeldes können (komplementäre) Zusatzqualifikationen erforderlich sein.

Die vom Land Steiermark verfasste Leistungsbeschreibung wird in Kürze auf der Homepage der ARGE unter www .erziehungshilfe.at zu finden sein, das Berufsbild nach der Beschlussfassung durch die Mitglieder.

 

 

Sozialraum-Orientierung: „One-Stop-Shop“ im Grazer Sozialamt

 

   

Durch die Umsetzung eines neuen Modells, das in vergleichbarer Weise schon in anderen Bereichen öffentlicher und halböffentlicher Dienstleistungen – etwa im Finanzamt und beim Arbeitsmarktservice – mit Erfolg und zur Zufriedenheit der KundInnen angewandt wird, sollen nun auch die sozialen Leistungen des Grazer Magistrats „aus einer Hand“ angeboten werden.

Gemeinsam mit Jugendamtsleiterin Mag. Ingrid Krammer (re) stellt Edith Sandner-Koller am 23. Mai 2005 ab 19 Uhr das Projekt „Sozialraum-Orientierung“ im Sozialmedizinischen Zentrum (SMZ), Liebenauer Hauptstr. 102, vor.

Unter der Leitung von Mag. Norma Rieder (Sozialamt) und Edith Sandner-Koller (Amt für Jugend und Familie) wird das Projekt „Sozialraumorientierung“ vorbereitet. An erster Stelle, so Sandner-Koller, stehe dabei die Verbesserung der Leistung für die BürgerInnen: „Die Dienstleistungen des Jugend- und des Sozialamtes sollen rascher erbracht werden, es muss klare Zuständigkeiten geben, die Hilfe muss bedarfsorientiert und flexibel erbracht werden, die Zusammenarbeit zwischen den Ämtern soll besser koordiniert werden; und vor allem: Während bisher der Bürger oder die Bürgerin sich die benötigten Hilfsangebote bei verschiedenen Stellen ,zusammensuchen‘ mussten, werden diese in Hinkunft von einer Person koordiniert werden.
In diesem One-stop-Shop-Konzept sollen aber nicht nur die Leistungen der Ämter, sondern auch solch externer Anbieter – etwa von NGOs – mit berücksichtigt werden. Das Ziel sei nicht nur, so Sandner-Koller, die Qualität der sozialen Arbeit zu steigern und untragbare Mehrfachvorsprachen und Mehrfacherhebungen zu vermeiden, sondern auch einer besseren Steuerbarkeit in Bezug auf den Einsatz der finanziellen Ressourcen Rechnung zu tragen.

Und: „Auch für die MitarbeiterInnen ergibt sich mehrfacher Nutzen – die MitarbeiterInnenzufriedenheit steigt, so hoffen wir, durch klar definierte Qualitätsstandards, klarere Strukturen, optimierte Prozessabläufe und Nutzung von Synergien; die Verantwortlichkeiten sollen durch die Zusammenführung von Fall- und Finanzverantwortung ebenfalls klar geregelt werden.

Für eine vorausschauende Politik von besonderem Interesse ist jener Teil des Projektes, der sich mit der Erhebung von „Lebensraumindikatoren“ befasst. Sandner-Koller nennt ein Beispiel: „An der geringen Bevölkerungsdichte in einem bestimmten Bezirk lässt sich klar ablesen, dass es dort viele Single-Haushalte gibt; das bedeutet wiederum, dass es in absehbarer Zeit dort sehr viele allein stehende alte Menschen geben wird; dafür muss die Politik vorausschauend Angebote planen.“

Infos: T 0316/47 17 66-13 | smz@smz.at

 

 

Armutsgrund Grundbildungsdefizite: ISOP tut was dagegen

 

   

An die 300.000 ÖsterreicherInnen und zwischen 50.000 und 70.000 SteirerInnen leiden unter Grundbildungsdefiziten beim Lesen, Schreiben und Rechnen, sie sind, wie es im ExpertInnenjargon heißt, von funktionalem Analphabetismus betroffen. Die ISOP – Innovative Sozialprojekte GesmbH bietet kompensatorische Kurse an.

Mag. Otto Rath, ISOP: „Wer Grundbildungsdefizite aufweist, findet heute kaum mehr einen Job.“

„Laut unseren Erfahrungen, die durch einschlägige OECD-Studien untermauert werden, besteht ein eindeutiger Zusammenhang zwischen Armut und Grundbildungsdefiziten“, weiß Mag. Otto Rath, Experte für Basisbildung bei ISOP. Der Grund: Wer schriftliche Texte nicht versteht, die Grundrechnungsarten nicht ausreichend beherrscht oder Probleme beim Schreiben hat, findet heute kaum mehr einen Job.

Bei ISOP beschäftigt man sich wissenschaftlich mit dem Problem der Grundbildungsdefizite, versucht die Öffentlichkeit für die Problematik zu sensibilisieren und bietet vor allem maßgeschneiderte Kurse an, in denen die fehlenden Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden. Allein 2004 haben ca. 280 Personen dieses Angebot, das vom Arbeitsmarktservice gefördert wird, in Anspruch genommen, berichtet Rath; vor allem waren dies Arbeitslose und Menschen, die am zweiten Arbeitsmarkt – etwa in sozialökonomischen Betrieben – tätig waren. „Die Erfolge hängen von den Einstiegsvoraussetzungen ab, die Menschen kommen mit recht unterschiedlichen Voraussetzungen zu uns – das Spektrum reicht von kompletten Analphabeten bis hin zu Menschen mit Hauptschulabschluss, deren Rechtschreibung sehr mangelhaft ist. Der Erfolg hat aber auch mit dem Alter zu tun: Die mittlere Altersgruppe lernt am leichtesten; die Älteren tun sich naturgemäß schwerer, viele von den ganz Jungen haben ihren Widerwillen gegen alles, was nach Schule riecht, noch nicht abgelegt.“

Die meisten der Betroffenen hätten als Kinder im Elternhaus zu wenig Förderung genossen – auch dafür sei oft Armut der Grund; dann hätte in manchen Fällen auch die Schule als kompensatorische Institution versagt.

Maßgeschneidertes Kursprogramm
In den ISOP-Kursen lernen die TeilnehmerInnen besser Lesen, Schreiben, Rechnen und grundlegende PC-Kenntnisse. Das Besondere daran: „Das Angebot ist zur Gänze individualisiert und auf die Bedürfnisse der einzelnen TeilnehmerInnen zugeschnitten. Am Beginn steht ein Einstiegsgespräch, darauf folgt eine Einstiegsberatung; die einzelnen Kursgruppen umfassen maximal fünf Personen, wobei die Defizite jedes einzelnen Teilnehmers und jeder einzelnen Teilnehmerin analysiert werden und dann aufgrund dieser Diagnose ein individuelles Programm erstellt wird, das auch unterschiedlich lang dauert – von zwei bis drei Monaten bis zu zwei Jahren.“ Anmelden kann sich jede und jeder, ob vom Arbeitsmarktservice oder einer anderen Institution geschickt oder aus eigenem Antrieb – Rath: „Wir nehmen alle Personen mit Grundbildungsdefiziten auf, die dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, ob arbeitslos oder Arbeit suchend.“


Infos: ISOP, Dreihackengasse 2, 8020 Graz, Peter Webhofer
T 0699/11 35 78 01 | M peter.webhofer@isop.at

 

 

„RepaNettes“ Resümee

 

    Mit finanzieller Unterstützung durch den Europäischen Sozialfonds und das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit konnte die Entwicklungspartnerschaft „RepaNet“ Reparaturdienstleistungsgeschäftsfelder in fünf österreichischen Beschäftigungseinrichtungen aufbauen. Diese werden auch nach der nunmehrigen Einstellung der Förderungen weiter bestehen.

Reparaturnetzwerk aufgebaut
In der Gemeinnützigen BeschäftigungsgesellschaftmbH. Liezen (GBL) konnte so ein Reparaturcenter für Weißwarehaushaltsgeräte installiert werden. Am Arbeitsmarkt benachteiligte Menschen finden hier anspruchsvolle Betätigungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten. Parallel dazu entstand ein Kooperationsmodell zwischen den ersten 25, vorwiegend kleinen, Unternehmen, welche ebenfalls im Bereich Reparatur tätig sind. Durch die ehrlichen Reparaturabsichten der UnternehmerInnen soll das Vertrauen der KonsumentInnen zurückgewonnen und Gegenstände, von oft erheblichem persönlichem Wert, bekommen eine neue Chance für viele weitere Jahre. Die Interessen von reparaturwilligen KonsumentInnen und arbeitsmarktpolitischen, ökologischen und regionalwirtschaftlichen Zielsetzungen werden zusammengeführt.

Widerstrebende Entwicklungen
Billigst hergestellte Produkte in Verbindung mit einer „Ex-und-hopp-Mentalität“ erschweren oft die Entscheidung für Reparaturen. Überdies benachteiligen nationale wie übernationale politische Entscheidungen kleine, nachhaltig operierende Unternehmen systematisch gegenüber großen Konzernen. RepaNet ist in eine nationale und internationale Dachorganisation eingebunden. Damit soll der Ressourcenschonung und den Beschäftigungsaspekten in österreichischen und europäischen Entscheidungsgremien mehr Gewicht verliehen werden.

Infos: GBL-RepaNet, Mag. Manfred Skoff, Selzthalerstraße 14b, 8940 Liezen
T 03612/22860 | Fax 03612/21061 | skoff@repanet.at | www.repanet.at


Gewalt ist keine Privatangelegenheit
von Barbara Pitner
< Mag. Barbara Pitner ist Leiterin der Abteilung Soziales des Landes Steiermark

    Zweites steirisches Frauenhaus
Am 8. März dieses Jahres – dem internationalen Frauentag – konnte in Kapfenberg endlich das zweite steirische Frauenhaus seine Pforten öffnen. Mehr als zwanzig Jahre sind seit der Gründung des ersten steirischen Frauenhauses in Graz verstrichen und schon fast ebenso lange bemüht sich eine Gruppe von Frauen um eine ähnliche Einrichtung in der Obersteiermark. 2002 konnte Soziallandesrat Kurt Flecker im zweiten Jahr seiner Amtszeit die Finanzierung des neuen Hauses durch das Land Steiermark sichern und somit grünes Licht für dieses wichtige Vorhaben geben. Verschiedene Sozialeinrichtungen wurden eingeladen, Vorschläge für den Betrieb des Frauenhauses in der Obersteiermark zu erstellen. Das Projekt des Grazer Frauenhaus-Vereins erhielt den Zuschlag und Kapfenbergs Bürgermeister Manfred Wegscheider half dem Land erfolgreich bei der Suche nach einem geeigneten Objekt in der Obersteiermark. Das neue Frauenhaus in Kapfenberg bietet 12 Frauen und 15 Kindern Platz, der zugehörige Garten soll den Kindern den Weg zurück in ein unbeschwertes Leben erleichtern. Die Finanzierungskosten in Höhe von drei Millionen Euro wurden vom Sozialressort des Landes alleine übernommen.

Erschreckende Zahlen
In Österreich werden jährlich 150.000 bis 300.000 Frauen misshandelt, extrem hohe Dunkelziffern machen es unmöglich, die Zahl genauer anzugeben. Jede 2. Frau gibt an, eine misshandelte Frau in ihrem gesellschaftlichen Umfeld zu kennen. In neun von zehn Fällen wird die Gewalt in der Familie bzw. im sozialen Nahraum ausgeübt. Fast die Hälfte der betroffenen Frauen ist ohne eigenes Einkommen, ein weiteres Drittel ist auf Unterhaltszahlungen angewiesen. Das Europäische Parlament empfiehlt als Mindeststandard einen geschützten Wohnplatz pro 10.000 EinwohnerInnen, d.h. in Österreich müssten ca. 800 Plätze zur Verfügung stehen; tatsächlich sind derzeit nur 532 Plätze in den 26 österreichischen Frauenhäusern vorhanden. Mit dem neuen Frauenhaus in Kapfenberg gibt es nun in der Steiermark insgesamt 72 Plätze in Frauenhäusern und 17 Plätze in fünf so genannten Krisenwohnungen. Mit 89 Plätzen kommen wir der von der EU empfohlenen Zahl von knapp 110 Plätzen für die rund 1,1 Millionen SteirerInnen jetzt schon recht nahe.

Gesetzliche Absicherung
Ein ganz besonders wichtiger Erfolg in diesem Zusammenhang ist die gesetzliche Absicherung der finanziellen Grundlage der Gewaltschutzeinrichtungen, die auf Initiative der SPÖ Steiermark auf den Weg gebracht wurde. Das von Landesrat Kurt Flecker erarbeitete „Steiermärkische Gewaltschutzeinrichtungsgesetz“ ist mit 1. April in Kraft getreten. Es sichert ab sofort jeder misshandelten Frau und ihren Kindern einen Rechtsanspruch auf einen geschützten Wohnplatz und die Anonymität ihrer Daten zu. Ein fixer Tagsatz für die Unterbringung der Frauen und Kinder sichert den Frauenhäusern die finanzielle Existenz, ohne von politischen Schwankungen oder dem guten Willen zukünftiger Landesräte abhängig zu sein. Die Finanzierung der Tagsätze erfolgt zu 60% durch das Sozialressort des Landes, die übrigen 40% werden von den Sozialhilfeverbänden getragen. Rechtsansprüche für betroffene Frauen und gesetzlich festgeschriebene Finanzierung der Frauenhäuser - damit werden die steirischen Gewaltschutzeinrichtungen endlich nicht mehr von Förderungen der öffentlichen Hand abhängig sein, sondern sind sehr stabil abgesichert. Zukunftsweisende Sozialpolitik verankert gesetzliche Ansprüche mit dem Ziel, Almosen überflüssig zu machen.

Weitere Informationen: Sozialservicestelle des Landes Steiermark, kostenlose Telefonnummer 0800/201010

 

 

Wohnen ist mehr – Menschliche Perspektiven als Thema

 

    Am Freitag, den 29. April, veranstaltet die Grüne Akademie unter dem Übertitel „Wohnen ist mehr“ eine Enquete zum Wohnen in der Stadt. Im Gegensatz zu anderen Veranstaltungen, in der das Thema „Stadt“ aus ästhetischer oder funktionaler Sicht behandelt wird, bzw. man das Thema „Wohnen“ auf Grundlage technologischer oder wirtschaftlicher Determinanten betrachtet, ist es Anliegen dieser Veranstaltung, die Perspektive der BewohnerInnen in den Mittelpunkt der Betrachtung stellen. Durch die Integration der unterschiedlichen Perspektiven und Notwendigkeiten soll eine Gesamtbetrachtung des Themas „Wohnen“ gelingen und daraus wiederum handlungsrelevante Konsequenzen für eine zukunftsorientierte Stadtpolitik abgeleitet werden.

Programm:
Freitag, 29.04.2005, ab 13.30 Uhr Impulse zum Thema:

  • Zusammenleben in der Stadt, Univ.Prof. Jens Dangschat, Soziologe
  • Wohnumfeldgestaltung, Univ.Prof.in Gerda Schneider, Landschaftsplanerin
  • Soziale und ökonomische Sicherheit, Dr. Gerhard Wohlfahrt, Ökonom
  • Bedürfnisgerechtes Bauen, DIin Marlies Binder, Architektin

Anschließend Diskussion in Kleingruppen, Ableitung des politischen Handlungsbedarfs mit Dr. Michael Wrentschur, InterACT.

Einladung zum Buffet

Ab 19 Uhr folgt der Vortrag: „Wohnen ist mehr!“, Univ.Prof. Jens Dangschat.
Anschließende Diskussion mit: Stadtrat Ernst Kaltenegger, DIin Lisa Krammer, Landtagsabgeordnete Ingrid Lechner-Sonnek, Stadtrat Dr. Wolfgang Riedler, Landesrat Johann Seitinger (angefragt) und allen interessierten BürgerInnen.

Moderation und wissenschaftliche Begleitung: Wohnbund Steiermark
Ort: Palais Thienfeld, Graz VeranstalterIn: Grüne Akademie & Grazer Grüne
Infos: GRÜNE AKADEMIE, Paulustorgasse 3/1, 8010 Graz | T 0316/822557-0

 

 

Vorbeugende Beratung statt Delogierung

 

   

Langzeitarbeitslosigkeit, Krankheit und familiäre Probleme sowie soziale Benachteiligung führen nicht nur auf direktem Weg in die Armut, sondern ziehen häufig auch ganz konkret den Verlust der Wohnung nach sich. Ein weiterer sozialer Abstieg der Betroffenen ist oft unausweichlich die Folge. Um Delogierung und Obdachlosigkeit von Menschen in Notsituationen wirksam zu verhindern, gibt es allerdings ein relativ simples und letztlich auch kostengünstiges Mittel, nämlich Vorbeugung und Prävention durch eine Reihe verschiedener sozialer Integrationsmaßnahmen.

Eröffneten die WOG-Beratungsstelle: Caritas Präsident Franz Küberl, Bereichsleiter Helmuth Paar, Stadträtin Tatjana Kaltenbeck-Michl und Soziallandesrat Kurt Flecker

In Kooperation mit der Caritas als Träger haben das Sozialressort des Landes Steiermark und das Sozialamt der Stadt Graz daher nun, finanziert aus ihren Budgets, eine Anlaufstelle für vom Verlust ihrer Wohnung bedrohte Menschen eröffnet. Die Wohnungssicherung Graz (WOG) ist in der „Arche 38“ am Eggenberger Gürtel untergebracht und wird vom Caritas-Bereichsleiter Helmuth Paar geführt. Der jährliche Kostenaufwand für die Beratungsstelle zur Delogierungsprävention beläuft sich auf rund 385.000 Euro; die Summe inkludiert Personalkosten für acht MitarbeiterInnen, zum Großteil handelt es sich um SozialarbeiterInnen, sowie Objektkosten und Sachaufwand.

Im Rahmen der Eröffnung der Einrichtung erinnerte Soziallandesrat Kurt Flecker daran, dass „das System des Neoliberalismus, das nicht zuletzt von politischer Seite zu verantworten ist, in einer reichen Gesellschaft wie der unseren, wenn es sich human nennen will, auch dazu bereit sein muss Reparaturmaßnahmen zu finanzieren.“

Erfolgreiche Zwischenbilanz
Die Sozialstadträtin Tatjana Kaltenbeck-Michl konnte für die ersten drei Monate (Mitte Jänner bis Mitte April) des Bestehens der Einrichtung bereits eine äußerst erfreuliche Zwischenbilanz ziehen: „Die anfänglichen Kosten für die Beratungsstelle sind schnell amortisiert. Ganz abgesehen davon, dass durch verhinderte Delogierungen unendlich viel menschliches Leid erspart bleibt, werden sich auch die Folgekosten für Wohnungslosigkeit, wie z.B. Sozialhilfeausgaben etc., deutlich reduzieren.“

In den ersten drei Monaten haben 142 KlientInnen die Beratungsstelle in Anspruch genommen; davon sind 45 Fälle bereits erfolgreich zum Abschluss gebracht worden: Diese Menschen dürfen in ihren Wohnungen bleiben, auch acht bereits angekündigte Delogierungen konnten abgewendet werden. Das Leistungspaket der WOG umfasst neben einer Hotline für dringende Anfragen umfassende soziale, mietrechtliche und finanzielle Beratung. Gemeinsam mit den KlientInnen wird daraufhin ein individueller Haushaltsplan erstellt, um der Gefahr der Delogierung langfristig vorzubeugen.

„Für eine erfolgreiche Prävention ist vor allem die Zusammenarbeit mit den Wohnungsgenossenschaften sehr wichtig, um die Frist zur Delogierung zu verlängern, denn viele der Betroffenen wenden sich erst sehr spät um Hilfe an uns“, erklärt Caritas-Präsident Franz Küberl die Arbeitsweise der Beratungsstelle, und „das neue Projekt Wohnungssicherung ist ein sehr gutes Beispiel dafür, wie ein effizientes Zusammenwirken unserer Organisation mit den Partnern von Land Steiermark und Stadt Graz funktionieren kann.“

Josef Schiffer

Wohnungssicherungsstelle
Eggenbergergürtel 38, 8020 Graz
WOG-Hotline: 0316/908311 0
Fax 0316/908311-18
M wohnungssicherung@caritas-graz.at
Öffnungszeiten: Mo. bis Fr. von 08.00 bis 12.00 Uhr, Mi. bis 19.00 Uhr und nach Vereinbarung

 

InterNetCafe für SeniorInnen
   

In Kooperation mit dem Geschäftsführer des InternetCafe sitn´surf, Mag. Heinz Rüdisser, startete am 15. April eine neue Initiative der Grazer Sozialstadträtin Tatjana Kaltenbeck-Michl: Täglich von 8.00 bis 11.00 können SeniorInnen gratis im Internet surfen!

An zwei Tagen in der Woche, montags und freitags, werden EinsteigerInnen kostenlos betreut. Das InternetCafe@Bar sitn´surf befindet sich in der Hans Sachs-Gasse 10 im 1. Stock.

„Betreiben Sie Fitness für den Kopf, kommunizieren Sie mit der Welt und natürlich auch Ihren Lieben! In Würde und mit Freude älter werden – das heißt auch: Anteil haben an den vielfältigtsen Informationsquellen und mitten im sozialen Leben stehen!“ fordert Tatjana Kaltenbeck-Michl alle SeniorInnen auf, das Angebot kräftig zu nutzen.

Zugangsberechtigt zu den InterNetCafe-Terminals sind alle SeniorInnen aus Graz und Graz-Umgebung, die eine gültige SeniorInnenCard vorweisen können. Diese bekommt man gegen eine Beareitungsgebühr von nur einem Euro im SeniorInnen-Büro der Stadt Graz (Amtshaus, 1. Stock, Zimmer 151). Mitzubringen sind Meldezettel und ein Lichtbild. Frauen erhalten eine SeniorInnencard ab dem 55. Geburtstag, Männer ab dem 60. Weitere Informationen gibt es unter der Telefonnummer 0316/872-6390 oder -6391.

 

 

„In der Gewissheit, dass Ihr den Kampf weiterführen werdet“ – Verfolgung und Widerstand im Nationalsozialismus

 

    In der Steiermark gab es während der Jahre 1938-1945 viele SteirerInnen, die aktiv im Widerstand gegen das nationalsozialistische System und für ein unabhängiges Österreich kämpften, eingesperrt wurden und ihr Leben lassen mussten. Anlässlich 60 Jahre Befreiung vom Nationalsozialismus werden diese Menschen in einem Kurzvortrag mit Lesung, Videopräsentation und Diskussion vorgestellt.

Termin: Donnerstag, 12. Mai 2005, 19.00 Uhr
Vortragende: Mag. Heimo Halbrainer (Historiker), Mag. Bettina Ramp (Historikerin), Maria Cäsar (Zeitzeugin)
Ort: Stadtmuseum Graz, Sackstraße 18

Eine Veranstaltung der ARGE Jugend gegen Gewalt und Rassismus, des KZ-Verbandes Steiermark und Clio.

 

 

Punks: Bitte mehr Gelassenheit

 

   

Auf Grundlage des aktualisierten steirischen Sicherheitsgesetzes, das mit Ende April in Kraft tritt, kann die Polizei nun verschärft gegen Punks und andere „unangepasste“ Gruppen vorgehen. Die neuen Formulierungen sind zum Teil recht schwammig, so gelten die „unzumutbare Belästigung oder Behinderung von Personen an öffentlichen Plätzen“ oder die „Benutzung von Brunnen oder Denkmälern in anstößiger Weise“ als Grund für eine Wegweisung. Es können auch Geldstrafen von bis zu Euro 2.000 verhängt werden, z.B. wenn eine Straßenbahnhaltestelle zum „Herumhängen“ missbraucht wird.

Die jungen Punks wirken durch ihr Aussehen und Verhalten oft irritierend auf Passanten.

Seit drei Jahren kümmert sich Sozialbetreuer Otmar Pfeifer um die Punks am Grazer Hauptplatz, die sich auch durch Bürgermeister Nagls „Kirschlorbeertopf-Blockade“ vom Denkmalbrunnen nicht vertreiben ließen. KORSO-Redakteurin Claudia Windisch sprach mit Pfeifer über die„bunten Menschen“ und den Verein „ErfA – Erfahrung für Alle“, der den Punks sinnvolle Beschäftigungen anbietet. In der Praxis hat die Zusammenarbeit von Punk-Sozialarbeiter Otmar Pfeifer mit den Polizeibeamten, vor allem der Wachstube Schmiedgasse, ein ungerechtfertigt hartes Vorgehen der Exekutive bislang verhindert. Eine Notrufnummer, unter welcher das Sozialarbeiter-Team für die Polizei erreichbar ist, soll auch künftig eine gütliche Konfliktlösung ermöglichen.

Punk-Sozialbetreuer Otmar Pfeifer: „Bitte um mehr Gelassenheit!“

Was wollen die Punks durch ihren Lebensstil ausdrücken und wer gehört zur Grazer Szene?

Punks wollen heute individualistisch sein; diejenigen, die politisch agieren wollen, sind oft keine 15 Jahre alt, wohnen daheim und sind praktisch „im System untergeschlüpft“. Groß in Mode sind „Freizeitpunks“, meist Mädchen im Alter zwischen 16 und 17 Jahren, die „in“ sein wollen und die Schule schwänzen. Andere gehören zu den Wohnungslosen, die in den Sozialamts-Wohnungen in der Kärntnerstraße untergebracht waren. Diese sind ca. 20 bis 25 Jahre alt und leben meist von der Sozialhilfe, manche besitzen überhaupt nichts! Das sind auch die vom Verhalten her „Auffälligsten; derzeit gehören ca. 50 oder 60 Leute zur engeren „Szene“, wobei sie natürlich nie an einem Ort geballt auftreten.

Diese Punks provozieren oft bewusst Passanten – was kann man tun, um den BürgerInnen subjektive Unsicherheitsgefühle zu nehmen bzw. das Verhalten der Punks zu „zivilisieren“?

Die Bunten am Hauptplatz sind kein Sicherheitsproblem! Die Angst wird oft nur künstlich geschürt. Früher hat man sich über eine Gruppe von 30 Punks aufgeregt, jetzt regen sich Leute schon auf, wenn drei Punks an der Haltestelle sitzen. Klar sind Anpöbeln und öffentliches Weit-Wett-Urinieren nicht akzeptabel, trotzdem lautet meine Botschaft an die Passanten: „Bitte um mehr Gelassenheit!“

Auf Basis gegenseitiger Achtung funktioniert meine Arbeit mit ihnen sehr gut, d. h. ich werde als Partner akzeptiert. Ich sehe sie als Kinder, die nicht erwachsen werden wollen. Tatsächlich sind Punks oft recht kleinbürgerlich eingestellt – auf der Suche nach ihrer eigenen kleinen Welt, aber sie tun dies mit großer Naivität, z. B. glauben viele daran, ihren Lebensunterhalt mit Straßenmusik erbetteln zu können. Dem Einstieg in die Szene liegen meist Beziehungsbrüche in den Familien zugrunde. Oft sind es die Mütter, die versuchen, ihre Kinder da wieder rauszuholen – Väter nur in Einzelfällen.

Kann das Aufstellen von Blumentöpfen ums Denkmal eine Dauerlösung sein oder ist die Aktion sogar als Zwischenlösung unhaltbar?

Es war eine kurzfristige Scheinlösung, die nur eine örtliche Verlagerung der Szene bewirkt hat. Eine adäquate Lösung wäre, wenn man den Punks eigenständige Räume schafft, z. B. in Form eines „Bunten Hauses“, wo sie in einem geschütztem Freiraum leben und lernen können. Natürlich muss bei aggressivem Verhalten etwas unternommen werden, aber allein wegen ihres Aussehens darf man sie nicht aus dem öffentlichen Raum verbannen.

Wer schreitet bei Problemen vor Ort rasch ein bzw. wie sieht eine Sofortlösung in Akut-Situationen aus?

Durch unsere ständige Präsenz vor Ort, die Verbesserung der Wohnversorgung und Steigerung der Arbeitsaktivitäten hat sich die Gesamtsituation zuletzt stark verbessert. „Die Bunten“ haben untereinander ein extrem gutes Sozialverhalten und sind auch offen für alle Menschen, die zu anderen Randgruppen gehören. Viele haben aber ein Alkoholproblem und daher hat es manchmal Ausschreitungen gegeben. Grundsätzlich sind die Punks aber inzwischen so weit, dass sie mich anrufen, wenn es gröbere Probleme gibt und die Polizei scheint ebenso ganz froh darüber zu sein, dass sie mich oder meine MitarbeiterInnen rund um die Uhr kontaktieren kann. Mein Ziel ist es, die Feindbilder aufzuweichen: Nicht jeder Polizist ist ein Gegner und nicht jeder Punk ist aggressiv – weniger als 5% sind gewaltbereit.

Gibt es geplante oder bereits erfolgreich durchgeführte Maßnahmen mit Arbeitsmöglichkeiten für Punks?

Im Rahmen des Vereins „ErfA-Erfahrung für Alle“ konnten seit April 2004 zahlreiche Punks im Ausmaß von insgesamt 12.000 legalen Arbeitsstunden sinnvoll beschäftigt werden. Die Zusammenarbeit mit dem Verein läuft heuer erfolgreich weiter: Personen aus Randgruppen werden geringfügig angestellt, sind bei der GKK gemeldet, unfallversichert und verrichten entweder Arbeiten im Grünbereich, wie z. B. die Reinigung von Kinderspielplätzen, oder leisten qualifizierte Hilfstätigkeiten (Ausmalen, Möbeltransporte etc. ). Die anfallenden Projektkosten werden von der Stadt Graz sowie vom Sozialressort des Landes getragen.
Könnten wir mehr Arbeit anbieten, so hätten wir sicher noch mehr Interessenten – im Vorjahr konnten 100 Personen beschäftigt werden, ein Drittel davon sogar regelmäßig. Das hatte auch den positiven Nebeneffekt, dass sich ihr Selbstwertgefühl immens steigerte. „Ich hab den Schlossberg geputzt“ oder „... ich den Stadtpark“ waren stolze Rückmeldungen.

Welchen Umgang wünschen Sie sich mit den „bunten“ Menschen?

Mein vorrangigster Wunsch ist das friedliche Miteinander. Ich stelle mir zum Beispiel eine alte Dame vor, die nicht ängstlich zusammenzuckt, wenn ihr ein Punk beim Einsteigen in die Straßenbahn hilft, weil sie befürchtet, dass er ihr das Geldtascherl klauen will. Eine Menschenrechtsstadt wie Graz muss „Andersartigkeit“ aushalten können!

 

Studie beweist: Verdrängung aus dem Blickfeld ist keine Lösung
   

Neulich am Grazer Hauptplatz, später Nachmittag: Zwei stoppelbärtige Herren in verwaschenen Jeans und mit ebensolchen rotgeränderten Augen, einer sitzt auf einer Haltestellenbank, neben sich das obligate Plastiksackerl und eine noch geschlossene Bierdose, eine offene an den Lippen. Der andere steht – eher: schwankt – ihm gegenüber. Im Rücken des ersten hat sich die Staatsmacht zu einer Diskussion mit einem Grüpplein Suffpunks herabgelassen (der pejorative Ausdruck stammt übrigens von einem der letzten original „politischen“ Grazer Punks). Stehender Herr zum sitzenden, seine Worte mit fahrigen Gesten mit der Bierdose unterstreichend, guttural: „Heast, bei de kunnast zehn Sozialoabeita zuwestölln, do tat si nia wous ändern!“

Diese Äußerung aus berufenem Munde ist nur eine der vielfältigen Sichtweisen von „Außenstehenden“ auf das Treiben des bunten Völkleins rund um den Hauptplatzbrunnen. Seit kurzem gibt es auch eine wissenschaftliche Annäherung an dieses soziokulturelle Phänomen für die Stadt Graz: Die Ergebnisse einer viermonatigen empirischen Feldforschung wurden in Form der Studie „Bürgerschreck Punk?“ von den Studierenden Mag. Diana Reiners, Mag. Gerlinde Malli und Mag. Gilles Reckinger im Grazer Rathaus präsentiert. Ihr Anliegen war es, der politischen und medialen Inszenierung des Problems eine kulturwissenschaftliche Untersuchung gegenüberstellen, die die Sicht- und Lebensweisen der Betroffenen in den Vordergrund rückt. Die subjektiven Ängste und Zuschreibungen von Seiten der Öffentlichkeit sollen dadurch bewusst gemacht werden. Eines ihrer Ergebnisse: „Die Verdrängung aus dem Blickfeld ist keine Lösung, sondern im Gegenteil eine Verschärfung des Problems, ein weiterer Schritt der gesellschaftlichen Ausgrenzung.“

Univ. Prof. Dr. Elisabeth Katschnig-Fasch gab in ihrem ergänzenden Vortrag einen kulturwissenschaftlichen Überblick über die Lebenswelten von Randgruppen in urbanen Milieus. Tatjana Kaltenbeck-Michl erklärte, dass sie zwar „Verständnis für die Sichtweise der Polizei“ habe, gab aber andererseits zu bedenken, „dass eine solche Anlassgesetzgebung letztlich die Grundrechte aller Bürger einschränkt, in einer so großen Stadt wie Graz muss für Menschen mit den unterschiedlichsten Lebenskulturen Platz sein.“

 

 

Styria integra: Innovation in der Integration

 

   

Nach nahezu drei Jahren intensiver Arbeit zogen die Akteure von „styria integra“ Bilanz über die Erfolge dieser Entwicklungspartnerschaft: Ziel des Projektes war es, in vier Modulen (Sozialplanung und Vernetzung, Teilqualifizierungslehre und andere Modelle der beruflichen Erstausbildung, Implacement und Wohnen) Möglichkeiten zu erproben, die jungen Menschen mit Behinderung den Übergang von der Schule ins Privatleben erleichtern.

< Dr. Diethart Schliber, Bundessozialamt: styria integra bringt nachhaltige Neuorientierung in der Integration von Menschen mit Behinderung

„Die Nachhaltigkeit dieser innovativen Herangehensweise zeigt sich unter anderem daran, dass das von styria integra erarbeitete Sozialplanungsmodell vom Land Steiermark übernommen wird“, sagt Styria-Integra-Projektleiter Dr. Diethart Schliber, der stellvertretende Leiter der Landesstelle Steiermark des Bundessozialamtes, das als Hauptinitiator und organisatorische „Drehscheibe“ der Entwicklungspartnerschaft fungierte. Zum ersten Mal wurden im Modul „Sozialplanung“ (Leitung: Mag. Karin Hacker / Elisabeth Ploteny) Menschen mit Behinderung gemeinsam mit Fördergebern und Trägern in die Sozialplanung mit einbezogen, betont Mag. Erich Nekam von der BAB GesmbH, die „styria integra“ organisatorisch begleitete.
Im Modul „Wohnen“ (Leitung: Dr. Doris Schmid)wurden neue Wohnformen erprobt, die teilweise mit Qualifizierungsprojekten verknüpft waren. Mobilität und möglichst selbst bestimmtes Leben waren dabei wichtige Tauglichkeitskriterien. LAbg. Michaela Halper betonte bei der Abschlussbilanz die Notwendigkeit von Wohnmodellen, mit deren Hilfe flexibel auf den Betreuungsbedarf der Betroffenen reagiert werden kann: „Die Unterstützung, die Jugendliche mit Behinderung während der Ausbildungs- oder Arbeitszeit genießen, muss auch auf den Bereich des Wohnens ausgedehnt werden; viele der Betroffenen benötigen Hilfe bei der Strukturierung ihres Tagesablaufes und ihrer Freizeit.“

Im Modul „Implacement“ (Leitung: Mag. Bernd Suppan) wurde versucht, das Modell der Implacementstiftung – Arbeitslose werden innerhalb und außerhalb eines Betriebes, der sie anstellen will, punktgenau für ihren zukünftigen Arbeitsplatz qualifiziert – auf junge Menschen mit Behinderung zu übertragen. Das Ziel, 95% der Betroffenen in den ersten und zweiten Arbeitsmarkt zu integrieren, wurde zwar erreicht, allerdings stellte sich heraus, dass für die meisten Betriebe die Zeitspanne zwischen der Beschäftigungszusage und dem Abschluss der Qualifizierung zu lang war; diese Ausbildungsschiene wird daher nicht weiter verfolgt werden.
Die Umsetzung einer Form der Erstausbildung, die den Möglichkeiten von Menschen mit Behinderung entgegenkommt, aber dabei nicht auf die Tatsache vergisst, dass sie in der Wirtschaft Beschäftigung finden sollen, war dem Modul „Teilqualifizierungslehre (TQL) und andere Modelle der beruflichen Erstausbildung“ (Leitung: Dr. Doris Gusel) überantwortet, der unter anderem ein Handbuch zur Berufsausbildungsassistenz und einen Kurzfilm zur integrativen Berufsausbildung erarbeitete. Ein differenziertes, aber durchaus positives Bild der Möglichkeiten der integrativen Berufsausbildung zeichnet Tina Bauer, Direktorin des Grazer Novapark-Hotels, wo drei Teilqualifizierungs-Lehrlinge ausgebildet werden.

Die Arbeit der Entwicklungspartnerschaft wurde laufend vom Institut für Arbeitsmarktbetreuung und -forschung evaluiert, ein Abschlussbericht ist in Vorbereitung, das in den Modulen erarbeitete Know-how soll den im Sozialbereich Tätigen auf breiter Basis zur Verfügung gestellt werden. Die Finanzierung von styria integra erfolgte zur Hälfte aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds, jeweils ein Zwölftel steuerten das Sozial- und das Wirtschaftsressort des Landes bei, der Rest stammte aus der Behindertenmilliarde des Bundes.

Infos: www.styria-integra.at
Bundessozialamt, Dr. Diethart Schliber (Projektleitung) | T 0316 / 7090 – 640 | diethart.schliber@basb.gv.at

 

 

„Pro-Life“ – Wohn- und Freizeitassistenz unterstützt behinderte junge Menschen

 

   

Das momentan jüngste Angebot der Lebenshilfe Ennstal, das Pilotprojekt „Pro-Life –Wohn- und Freizeitassistenz“ im Rahmen des Moduls „Wohnen“ der Entwicklungspartnerschaft styria integra, unterstützt junge Menschen mit Behinderung bzw. Beeinträchtigung in vielfältiger Weise. Insbesondere werden individuelle Problemfelder gemeinsam gelöst, sodass diese weniger stark in den Arbeits- bzw. Beschäftigungsbereich hineinspielen und die Zufriedenheit von DienstnehmerInnen und DienstgeberInnen wesentlich gesteigert werden kann. Die Wichtigkeit der Integration behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt und damit in Zusammenhang der Verbesserung der sozialen Situation der Menschen, die es ohnehin schwerer haben, betonte Sozial-Landesrat Dr. Kurt Flecker in seinem Begrüßungsstatement bei der Ergebnispräsentation in Liezen am 10 März.

< Interessierte Gäste bei der Präsentation der Pro-Life-Wohn- und Freizeitassistenz: Mag. Barbara Pitner, Sozialressort des Landes, (2. v. li), Ing. Jakob Kabas, Geschäftsführer des Sozialhilfeverbandes Liezen (4.v. li), LR Dr. Kurt Flecker (5. v. li)

Erfahrungsbericht einer Betroffenen
„In Einzelfallarbeiten und Planungsgesprächen mit betroffenen Jugendlichen und jungen Erwachsenen, deren Angehörigen und Unterstützungskreisen sowie in Reflexionsgesprächen mit VertreterInnen von NGOs und Behörden wurden gemeinsam individuelle Lösungen und davon ausgehend ein Konzept für eine mobile Wohn- und Freizeitassistenz erarbeitet“, erklärte Gudrun Riedner, Leiterin des Standortes Rottenmann der Lebenshilfe Ennstal. Mag.a Alexandra Reiter und Mariella Stangl, die beiden WohnassistentInnen, stellten Arbeitsweise und Konzept des Projektes vor. Eine der sechs TeilnehmerInnen erzählte den Gästen ihren Weg zu Pro-Life und darüber, was sie gemacht und was sich geändert hat, seit sie von Mag.a Reiter unterstützt wird.

Wohn- und Freizeitassistenz sind Pflichtleistungen des neuen Landesbehindertengesetzes
In der Diskussion wurden von VertreterInnen anderer Dienstleister wie Arbeitsassistenz, Qualifizierungsprojekten, SozialarbeiterInnen und SachwalterInnen die hohe Zufriedenheit mit dem Projekt und der Wunsch nach Weiterführung klar zum Ausdruck gebracht. Auch der Geschäftsführer des Sozialhilfeverbandes Liezen, Ing. Jakob Kabas, und Sozialhilfereferatsleiter Anton Roithner bekundeten Interesse an einer zukünftig noch intensiveren Zusammenarbeit.

Mag. Barbara Pitner vom Sozialressort des Landes Steiermark wies auf die Bedeutung der Projekte als Chance für junge Menschen mit Behinderung hin und darauf, dass Wohn- und Freizeitassistenz Pflichtleistungen des neuen Landesbehindertengesetzes sind.

Informationen: www.styria-integra.at

 

Qualität kommt nicht von selbst –
Qualitätsmanagement wird uns – ob wir wollen oder nicht – Schritt für Schritt aufgezwungen! von Franz Ferner

 

   

Die Volkshilfe Steiermark hat in den letzten 10 Jahren einen radikalen Wandel vom traditionellen Wohlfahrtsverband zu einem zeitgemäß organisierten sozialen Dienstleister (gemeinnützige GmbH) eingeleitet und umgesetzt. Derzeit betreuen rund 1.650 angestellte MitarbeiterInnen in den steirischen Bezirken rund 7.000 Menschen täglich in der mobilen und stationären Altenhilfe und Kinderbetreuung.
Strukturen; Prozesse und Ergebnisqualität beschreiben, die Umsetzung im Alltag sichern und dokumentieren, Qualitätsentwicklung systematisch organisieren und Qualitätsnachweise durch Zertifikate führen, dies sind Anforderungen, die heute bereits über die Zukunftsfähigkeit von Non-Profit-Organisationen wie der Volkshilfe Steiermark in einem gemeinsamen Europa entscheiden. Gerade auch auf die Pflege und Betreuung im Altenhilfebereich haben diese Ansprüche große Auswirkungen.

< Volkshilfe-Geschäftsführer Franz Ferner: „Das QM-Konzept der Volkshilfe verknüpft internationale Standards mit eigenen und aus den gesetzlichen Rahmenbedingungen abgeleiteten Qualitätsforderungen“

Die Qualität der Pflege müsse besser werden, so eines der engagierten Ziele der Politik bzw. auch der jeweils zuständigen Fachabteilungen des Landes Steiermark. Ziele, die mit Änderungen in Gesetzen, neuen Vorgaben bei Prüfungen von Einrichtungen durch die öffentliche Hand verfolgt und immer höheren Qualitätsansprüchen verfolgt werden. Die Ziele sind selbstverständlich hehrer Natur, es besteht aber die Gefahr, dass die dadurch ansteigende Bürokratisierung höhere Kosten für die Einrichtungen und Dienstleister mit sich bringt. Dies bei lange gleich bleibenden Kostenbeiträgen oder ungenügenden Finanzierungsgrundlagen durch die öffentliche Hand.

Angesichts der Ökonomisierung der sozialen Arbeit durch die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen stellte die Einführung eines umfassenden Qualitätsmanagementsystems bei der Volkshilfe ein wichtiges Instrument gegenüber einer in der Europäischen Union immer mehr auf reinen Preiswettbewerb (siehe Diskussion um die Dienstleistungsrichtlinie) ausgerichteten Entwicklung dar.

Um mit den Leistungsfinanzierern über Kosten verhandeln zu können, müssen wir über unsere Kosten genauestens Bescheid wissen. Ein Wissen, das den politisch und fachlich Verantwortlichen in Stadt und Land oftmals nicht zugängig ist, weil sie soziale Dienstleistungen oftmals nicht persönlich, fachlich und finanziell auf Basis der bestehenden verschiedensten Rechtslagen umfassend selbst zu verantworten haben.
Weiters wollen wir damit aber auch sicherstellen, dass wir im Rahmen der fachlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen verpflichtet sind die vorhandenen wirtschaftlichen Mittel so optimiert wie möglich im Interesse der zu Betreuenden einzusetzen.

Deshalb hat die Volkshilfe bereits 1997 mit ihrer Entscheidung für die ISO-Zertifizierung nach der ISO-Norm 9001-2000 der Mobilen Dienste eine wichtige organisations- und qualitätspolitische Weichenstellung vorgenommen. Dieser Anfang hat Kreise gezogen; Ende 2001 wurden alle Volkshilfe-Pflegeheime und 2003 die Kinderbetreuungseinrichtungen zertifiziert.

In allen Kernkompetenzen der Volkshilfe wird seitdem die neue prozessorientierte ISO-Norm als Fundament für die Tagesgeschäfte (Dienstleistungen) angewandt.

Die Prozesslandschaft der Volkshilfe stellt innerhalb unterschiedlichster Dienstleistungen einheitliche Sprachregelungen, transparente Verwaltungs- und Managementabläufe, die gleiche Verwendung von Formularen etc. sicher. Im Mittelpunkt des Prozesses steht nicht mehr – wie früher oft üblich – die Organisation, sondern der Kunde und die an und mit ihm zu erbringende Dienstleistung.

Internationale Standards mit dem Leitbild erden
Das QM Konzept der Volkshilfe verknüpft – wie schon vorab ausgeführt – internationale Standards für umfassende Qualitätsmanagementsysteme mit aus dem Leitbild und den Werthaltungen der Volkshilfe und den gesetzlichen Rahmenbedingungen abgeleiteten Volkshilfe-Qualitätsforderungen.
Das Regelwerk, welches hier erarbeitet wurde und inzwischen im Intranet allen leitenden und VerwaltungsmitarbeiterInnen zur Verfügung steht, legt die Grundlagen der Dienstleistungen fest, beschreibt die arbeitsspezifischen Anforderungen, stellt Umsetzungsempfehlungen und Vorgaben zur Verfügung und setzt Kriterien zur Überprüfung der Wirksamkeit des QM Systems. Folgende Ziele kennzeichnen die Vorgaben für das Volkshilfe QM-System:

a) Die Ausrichtung der Organisation muss kundenorientiert sein
b) Es müssen klare Führungsstrukturen und Verantwortlichkeiten erkennbar sein
c) Die Einbeziehung der MitarbeiterInnen wird gewährleistet
d) Die Orientierung an Prozessen ist Voraussetzung für Eigenverantwortung
e) Eine ständige Verbesserung der Dienste ist ein dauerhaftes Ziel
f) Eine leistungsorientierte Beziehung zwischen Auftraggeber und Dienstleister muss realisiert werden.

Qualitätsentwicklung, Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung können nur durch eine Stärkung der Verantwortung der Einrichtungsträger transportiert und damit auch letztendlich umgesetzt werden. So funktioniert das Prinzip der Selbstverantwortung bei Krankenanstalten nicht nur gut, sondern die dadurch bereits erreichte Qualität wird am Beispiel internationaler Standards sogar nachvollziehbar hoch gelobt.

Externe Qualitätskontrollen entlasten öffentliche Kontrollinstanzen
Es geht hier auch darum, das Beziehungssystem zwischen Leistungserbringern in der Pflege und den Teilleistungsfinanzierern – immerhin wird ein nicht unerheblicher Teil von den KundInnen selbst bezahlt – auf moderne Beine zu stellen. Die Träger sind eigene Rechtspersönlichkeiten mit hoher fachlicher und auch vor allem finanzieller Eigenverantwortung für das, was sie und ihre MitarbeiterInnen tagtäglich tun.

Es würde zum Beispiel auch der Landesregierung nicht einfallen, eine mit der Reparatur eines Dienstwagens beauftragte private Fachwerkstätte nach klarer Anbotslegung, Auftragserteilung, Leistungserbringung und überprüfbarem Leistungsnachweis (detaillierte Rechnung und fertiges Produkt) dazu zu zwingen, die gesamte Organisationsstruktur, die Bilanz, die Krankenstände der einzelnen Mitarbeiter der Fachwerkstätte, die GKK Meldung des Lehrlings u.v.m. schriftlich zu übermitteln.

Das mag zwar im Vergleich zu Pflegedienstleistungen weit (?) herbeigeholt sein, legt aber ein oft noch vorhandenes nicht zeitgemäßes Grundverständnis von Dienstleistungsbeauftragung der öffentlichen Hand an Trägerorganisationen offen.

Hier gilt es, es betriebswirtschaftlich gerechnete Modelle von Normkosten und Tagsätzen auf Basis leistungsbezogener Vertragsgestaltungen zwischen der öffentlichen Hand und Trägern mit aller Kraft voranzutreiben. Qualitätsmanagementsysteme sind oftmals eine Voraussetzung dafür überhaupt „leisten“ und „liefern“ zu können.

Die Verknüpfung der Prozessqualität mit Werthaltungen anstreben
Der Volkshilfe ist es wichtig sich im Rahmen des nun Bestandteil der Tagesarbeit gewordenen QM-Systems vertiefter die Frage zu stellen, wie Werthaltungen und Leitbilder für die Kunden und MitarbeiterInnen in unseren Dienstleistungen im täglichen Miteinander sichtbarer gemacht werden können. Es geht um Kennzahlen, die nicht allein auf der Basis von Hardfacts wie z.B. Statistiken und Zahlenwerken beruhen, sondern auf das Bewusstsein der MitarbeiterInnen in den Einrichtungen abzielen.

So gesehen stehen der Volkshilfe wie allen anderen Anbietern gerade durch die Veränderungen eines gemeinsamen Europas noch die „Mühen der Ebene“ bevor. Eine Herausforderung, die trotz derzeit widrigster Umstände für Sozial- und Gesundheitsfragen bzw. -reformen angegangen werden muss und von uns auch angegangen wird.

Franz Ferner ist Geschäftsführer der Volkshilfe Steiermark gemeinnützige Betriebs GmbH.
franz.ferner@volkshillfe.at
www.stmk.volkshilfe.at

 

Kollektivvertrag für Sozialberufe
< MMag. Josef Kaufmann, AK-Experte für Arbeitsrecht
   

Die Arbeit im Gesundheits- und Sozialbereich, in der Behindertenarbeit und in der Kinder- und Jugend-wohlfahrt ist körperlich und geistig anstrengend, die Fluktuation unter den Belegschaften ist daher sehr
hoch. Wie die Beschäftigten arbeitsrechtlich abgesichert sind, wissen die AK-Experten.

„Im Gesundheits- und Pflegebereich, in der Behindertenarbeit und bei der Kinder- und Jugendwohlfahrt existiert eine Vielzahl oft völlig unterschiedlicher arbeitsrechtlicher Grundlagen, weiß AK-Rechtsexperte MMag. Josef Kaufmann. In vielen Betrieben existiert kein Kollektivvertrag. Manche Betriebe gehören zu Sozialversicherungsträgern mit deren besonderen arbeitsrechtlichen Regelungen. Einrichtungen
des Landes haben ebenso ihre eigene Rechtsgrundlage des Arbeitsrechts wie kirchliche Betriebe. „Nach langer Diskussion gibt es seit einem Jahr für die Betreiber privater Einrichtungen endlich einen eigenen
Kollektivvertrag, den sogenannten BAGS-Kollektivvertrag“, freut sich Kaufmann. Gültig ist dieser Kollektivvertrag für Einrichtungen, die der freiwilligen Arbeitgebervereinigung BAGS (Berufsvereinigung von Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe) angehören. Und die Zahl dieser Mitgliedschaften bei der BAGS nimmt ständig zu, nicht nur, weil die Arbeitgeber die übersichtlichen und transparenten Regelungen der Arbeitsbeziehungen zu den Beschäftigten schätzen, sondern auch auf sanften Druck des Sozialressorts des Landes, das etwa im Pflegebereich nur mehr mit jenen Einrichtungen Verträge abschließt, die den BAGS-KV anwenden.

Arbeitszeit
Für die Beschäftigten ist dieser Kollektivvertrag ein wichtiger Fortschritt, urteilt AK-Jurist Kaufmann. Erstmals
werden wichtige Bereiche klar und nachvollziehbar geregelt. So wird etwa die Länge der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit, die Durchrechnung der Arbeitszeit über längere Zeiträume, Arbeitsbereitschaft, Nachtarbeit oder Rufbereitschaft sowie deren Abgeltung durch Zuschläge durch den Kollektivvertrag eindeutig geregelt. „Das ist für die Beschäftigten oft eine deutliche Verbesserung zu den bisher üblichen Einzeldienstverträgen und zu den bisherigen innerbetrieblichen Regelungen.“ Klare Regeln gibt es nun
auch für Teilzeitkräfte, denn bei einem deutlichen Überschreiten der vereinbarten Arbeitszeit gibt es nun auch für Mehrstunden Zuschläge. „Besonders vorteilhaft für Frauen, die für ihre Kinder sorgen müssen, ist die
Vorgabe, dass Dienstpläne für mobile Dienste zwei und in den anderen Bereichen vier Wochen im Vorhinein
festgelegt werden müssen.“ Die Frage der richtigen Einstufung ist ebenso klar geregelt, wie auch, dass es Weihnachts- und Urlaubsgeld (Sonderzahlungen) gibt.

Kein Zwang
Ein etwas kompliziertes Übergangsrecht soll dafür sorgen, dass die in Jahrzehnten gewachsenen innerbetrieblichen Regelungen sanft an den neuen Kollektivvertrag angepasst werden. „Es kann aber niemand, der einen alten Einzeldienstvertrag hat, zum Umstieg auf das neue System gezwungen werden“
beruhigt Kaufmann. Insgesamt sei das neue System transparent und übersichtlich und sollte auch dazu bei-tragen, dass sich die hohen psychischen und physischen Belastungen der Beschäftigten reduzieren. Denn bisher hatten sehr viele Beschäftigte im Sozial- und Pflegebereich schon nach wenigen Jahren genug und wechselten den Beruf.

AK Steiermark | Telefon 05 7799 | www.akstmk.at