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 April 
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    Die korso 
      – Sonderausgabe für sozial Tätige und Engagierte | 
  
   
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    [Editorial] [Schwerpunkt: 
      Armut] [Aktuelles] 
      [Veranstaltungen/Ankündigungen] [Soziallandkarte] [Links] | 
  
   
   
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    ErziehungshelferInnen diskutieren 
        Berufsbild 
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    Mit der Durchführungsverordnung 
      zum neuen Jugendwohlfahrtsgesetz werden auch andere Zugangskriterien für 
      ErziehungshelferInnen in Kraft treten. Gleichzeitig streben die organisierten 
      ErziehungshelferInnen selbst eine Aufwertung ihrer Tätigkeit durch 
      die Installierung eines Berufsbildes an. 
       „Wir ErziehungshelferInnen haben immer begrüßt, dass 
        es fachlich begründete Zugangsbeschränkungen zu unserem Beruf 
        gibt, weil das der Qualität unserer Tätigkeit nur dienlich sein 
        kann“, sagt Gerhard Koinig, Obmann der ARGE der ErziehungshelferInnen 
        in der Steiermark. Kritik gebe es nur an der Tatsache, dass die bisher 
        vorgeschriebene Überprüfung der persönlichen Eignung als 
        Zugangsvoraussetzung gänzlich gefallen sei. „Wir wollten diese 
        beibehalten. Allerdings nicht als Einzelgespräch mit naturgemäß 
        subjektivem Charakter, sondern als Entscheidung eines breiteren, multiprofessionelleren 
        Gremiums in Form eines Auswahlverfahrens nach einem Gruppenprozess.“ 
      Parallel zur Reform der Zugangsrichtlinien, die mit dem in Kürze 
        erwarteten Durchführungserlass ihren Abschluss finden wird, haben 
        die ErziehungshelferInnen selbst ein Berufsbild entworfen, das der Vorstand 
        der ARGE den Mitgliedern zur Diskussion unterbreitet hat und von diesen 
        beschlossen werden soll. Ein wichtiges Element dieses Entwurfes, so Koinig, 
        sei die Entwicklung gemeinsamer Sicht- und professioneller Herangehensweisen 
        von ErziehungshelferInnen, die ja mit unterschiedlicher Vorbildung aus 
        verschiedenen Berufen kommen. Erreicht werden soll dies durch eine identitätsstiftende, 
        professionelle Begleitung zu Beginn der Trätigkeit (z.B. Mentoring; 
        vorbereitende und den Berufseinstieg begleitende Seminare u.a.). Diesbezüglich 
        sei man auch im Gespräch mit dem Sozialressort des Landes. 
        Gerhard 
        Koinig, Obmann der ARGE der ErziehungshelferInnen: „Mit dem neuen 
        Berufsbild wollen wir eine gemeinsame Basis innerhalb der heterogenen 
        Gruppe der ErziehungshelferInnen schaffen.“ 
      Was ist Erziehungshilfe? 
        Die Erziehungshilfe stellt eine individuelle Intensivbetreuung 
        für gefährdete Kinder und Jugendliche (ab dem 10. Lebensjahr 
        bis zur Erreichung der Volljährigkeit) in verschiedenen sensiblen 
        Lebenssituationen, mit dem Ziel der Besserung ihrer psychischen und sozialen 
        Entwicklungssituation, dar.  
      Die neuen Kriterien für ErziehungshelferInnen 
        ErziehungshelferInnen müssen eine abgeschlossene Ausbildung im psychosozialen 
        Bereich haben sowie eine Berufs- und Supervisionspraxis im Ausmaß 
        von 2 Jahren (im Umfang einer Vollzeitbeschäftigung = 40 Stunden-Woche) 
        in der sozialpädagogischen Arbeit mit der Zielgruppe:  
        Folgende Ausbildungen werden anerkannt: Sozialarbeit, Kindergarten-, Heil-, 
        Sozial-, Sonderpädagogik, pädagogische Akademien, ausgebildete 
        JugendarbeiterInnen, HorterzieherInnen , Familienpädagogik, Psychologie, 
        Erziehungswissenschaft. Je nach Anforderung des konkreten Arbeitsfeldes 
        können (komplementäre) Zusatzqualifikationen erforderlich sein. 
      Die vom Land Steiermark verfasste Leistungsbeschreibung wird in Kürze 
        auf der Homepage der ARGE unter www 
        .erziehungshilfe.at zu finden sein, das Berufsbild nach der Beschlussfassung 
        durch die Mitglieder. 
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    Sozialraum-Orientierung: „One-Stop-Shop“ 
        im Grazer Sozialamt 
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      Durch die Umsetzung eines neuen 
        Modells, das in vergleichbarer Weise schon in anderen Bereichen öffentlicher 
        und halböffentlicher Dienstleistungen – etwa im Finanzamt und 
        beim Arbeitsmarktservice – mit Erfolg und zur Zufriedenheit der 
        KundInnen angewandt wird, sollen nun auch die sozialen Leistungen des 
        Grazer Magistrats „aus einer Hand“ angeboten werden.  
        Gemeinsam 
        mit Jugendamtsleiterin Mag. Ingrid Krammer (re) stellt Edith Sandner-Koller 
        am 23. Mai 2005 ab 19 Uhr das Projekt „Sozialraum-Orientierung“ 
        im Sozialmedizinischen Zentrum (SMZ), Liebenauer Hauptstr. 102, vor. 
      Unter der Leitung von Mag. Norma Rieder (Sozialamt) und Edith Sandner-Koller 
        (Amt für Jugend und Familie) wird das Projekt „Sozialraumorientierung“ 
        vorbereitet. An erster Stelle, so Sandner-Koller, stehe dabei die Verbesserung 
        der Leistung für die BürgerInnen: „Die Dienstleistungen 
        des Jugend- und des Sozialamtes sollen rascher erbracht werden, es muss 
        klare Zuständigkeiten geben, die Hilfe muss bedarfsorientiert und 
        flexibel erbracht werden, die Zusammenarbeit zwischen den Ämtern 
        soll besser koordiniert werden; und vor allem: Während bisher der 
        Bürger oder die Bürgerin sich die benötigten Hilfsangebote 
        bei verschiedenen Stellen ,zusammensuchen‘ mussten, werden diese 
        in Hinkunft von einer Person koordiniert werden.  
        In diesem One-stop-Shop-Konzept sollen aber nicht nur die Leistungen der 
        Ämter, sondern auch solch externer Anbieter – etwa von NGOs 
        – mit berücksichtigt werden. Das Ziel sei nicht nur, so Sandner-Koller, 
        die Qualität der sozialen Arbeit zu steigern und untragbare Mehrfachvorsprachen 
        und Mehrfacherhebungen zu vermeiden, sondern auch einer besseren Steuerbarkeit 
        in Bezug auf den Einsatz der finanziellen Ressourcen Rechnung zu tragen. 
         
        Und: „Auch für die MitarbeiterInnen ergibt sich mehrfacher 
        Nutzen – die MitarbeiterInnenzufriedenheit steigt, so hoffen wir, 
        durch klar definierte Qualitätsstandards, klarere Strukturen, optimierte 
        Prozessabläufe und Nutzung von Synergien; die Verantwortlichkeiten 
        sollen durch die Zusammenführung von Fall- und Finanzverantwortung 
        ebenfalls klar geregelt werden. 
         
        Für eine vorausschauende Politik von besonderem Interesse ist jener 
        Teil des Projektes, der sich mit der Erhebung von „Lebensraumindikatoren“ 
        befasst. Sandner-Koller nennt ein Beispiel: „An der geringen Bevölkerungsdichte 
        in einem bestimmten Bezirk lässt sich klar ablesen, dass es dort 
        viele Single-Haushalte gibt; das bedeutet wiederum, dass es in absehbarer 
        Zeit dort sehr viele allein stehende alte Menschen geben wird; dafür 
        muss die Politik vorausschauend Angebote planen.“ 
         
        Infos: T 0316/47 17 66-13 | smz@smz.at 
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    Armutsgrund Grundbildungsdefizite: ISOP 
        tut was dagegen 
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      An die 300.000 ÖsterreicherInnen 
        und zwischen 50.000 und 70.000 SteirerInnen leiden unter Grundbildungsdefiziten 
        beim Lesen, Schreiben und Rechnen, sie sind, wie es im ExpertInnenjargon 
        heißt, von funktionalem Analphabetismus betroffen. Die ISOP – 
        Innovative Sozialprojekte GesmbH bietet kompensatorische Kurse an. 
       Mag. Otto Rath, ISOP:   
        „Wer Grundbildungsdefizite aufweist, findet heute kaum mehr einen 
        Job.“ 
       „Laut unseren Erfahrungen, die durch einschlägige OECD-Studien 
        untermauert werden, besteht ein eindeutiger Zusammenhang zwischen Armut 
        und Grundbildungsdefiziten“, weiß Mag. Otto Rath, Experte 
        für Basisbildung bei ISOP. Der Grund: Wer schriftliche Texte nicht 
        versteht, die Grundrechnungsarten nicht ausreichend beherrscht oder Probleme 
        beim Schreiben hat, findet heute kaum mehr einen Job. 
         
        Bei ISOP beschäftigt man sich wissenschaftlich mit dem Problem der 
        Grundbildungsdefizite, versucht die Öffentlichkeit für die Problematik 
        zu sensibilisieren und bietet vor allem maßgeschneiderte Kurse an, 
        in denen die fehlenden Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden. 
        Allein 2004 haben ca. 280 Personen dieses Angebot, das vom Arbeitsmarktservice 
        gefördert wird, in Anspruch genommen, berichtet Rath; vor allem waren 
        dies Arbeitslose und Menschen, die am zweiten Arbeitsmarkt – etwa 
        in sozialökonomischen Betrieben – tätig waren. „Die 
        Erfolge hängen von den Einstiegsvoraussetzungen ab, die Menschen 
        kommen mit recht unterschiedlichen Voraussetzungen zu uns – das 
        Spektrum reicht von kompletten Analphabeten bis hin zu Menschen mit Hauptschulabschluss, 
        deren Rechtschreibung sehr mangelhaft ist. Der Erfolg hat aber auch mit 
        dem Alter zu tun: Die mittlere Altersgruppe lernt am leichtesten; die 
        Älteren tun sich naturgemäß schwerer, viele von den ganz 
        Jungen haben ihren Widerwillen gegen alles, was nach Schule riecht, noch 
        nicht abgelegt.“ 
         
        Die meisten der Betroffenen hätten als Kinder im Elternhaus zu wenig 
        Förderung genossen – auch dafür sei oft Armut der Grund; 
        dann hätte in manchen Fällen auch die Schule als kompensatorische 
        Institution versagt.  
      Maßgeschneidertes Kursprogramm 
        In den ISOP-Kursen lernen die TeilnehmerInnen besser Lesen, Schreiben, 
        Rechnen und grundlegende PC-Kenntnisse. Das Besondere daran: „Das 
        Angebot ist zur Gänze individualisiert und auf die Bedürfnisse 
        der einzelnen TeilnehmerInnen zugeschnitten. Am Beginn steht ein Einstiegsgespräch, 
        darauf folgt eine Einstiegsberatung; die einzelnen Kursgruppen umfassen 
        maximal fünf Personen, wobei die Defizite jedes einzelnen Teilnehmers 
        und jeder einzelnen Teilnehmerin analysiert werden und dann aufgrund dieser 
        Diagnose ein individuelles Programm erstellt wird, das auch unterschiedlich 
        lang dauert – von zwei bis drei Monaten bis zu zwei Jahren.“ 
        Anmelden kann sich jede und jeder, ob vom Arbeitsmarktservice oder einer 
        anderen Institution geschickt oder aus eigenem Antrieb – Rath: „Wir 
        nehmen alle Personen mit Grundbildungsdefiziten auf, die dem Arbeitsmarkt 
        zur Verfügung stehen, ob arbeitslos oder Arbeit suchend.“ 
       
        Infos: ISOP, Dreihackengasse 2, 8020 Graz, Peter Webhofer 
        T 0699/11 35 78 01 | M peter.webhofer@isop.at 
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    „RepaNettes“ Resümee 
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    Mit finanzieller Unterstützung 
      durch den Europäischen Sozialfonds und das Bundesministerium für 
      Wirtschaft und Arbeit konnte die Entwicklungspartnerschaft „RepaNet“ 
      Reparaturdienstleistungsgeschäftsfelder in fünf österreichischen 
      Beschäftigungseinrichtungen aufbauen. Diese werden auch nach der nunmehrigen 
      Einstellung der Förderungen weiter bestehen. 
       Reparaturnetzwerk aufgebaut 
        In der Gemeinnützigen BeschäftigungsgesellschaftmbH. Liezen 
        (GBL) konnte so ein Reparaturcenter für Weißwarehaushaltsgeräte 
        installiert werden. Am Arbeitsmarkt benachteiligte Menschen finden hier 
        anspruchsvolle Betätigungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten. 
        Parallel dazu entstand ein Kooperationsmodell zwischen den ersten 25, 
        vorwiegend kleinen, Unternehmen, welche ebenfalls im Bereich Reparatur 
        tätig sind. Durch die ehrlichen Reparaturabsichten der UnternehmerInnen 
        soll das Vertrauen der KonsumentInnen zurückgewonnen und Gegenstände, 
        von oft erheblichem persönlichem Wert, bekommen eine neue Chance 
        für viele weitere Jahre. Die Interessen von reparaturwilligen KonsumentInnen 
        und arbeitsmarktpolitischen, ökologischen und regionalwirtschaftlichen 
        Zielsetzungen werden zusammengeführt.  
      Widerstrebende Entwicklungen 
        Billigst hergestellte Produkte in Verbindung mit einer „Ex-und-hopp-Mentalität“ 
        erschweren oft die Entscheidung für Reparaturen. Überdies benachteiligen 
        nationale wie übernationale politische Entscheidungen kleine, nachhaltig 
        operierende Unternehmen systematisch gegenüber großen Konzernen. 
        RepaNet ist in eine nationale und internationale Dachorganisation eingebunden. 
        Damit soll der Ressourcenschonung und den Beschäftigungsaspekten 
        in österreichischen und europäischen Entscheidungsgremien mehr 
        Gewicht verliehen werden. 
      Infos: GBL-RepaNet, Mag. Manfred Skoff, Selzthalerstraße 14b, 8940 
        Liezen 
        T 03612/22860 | Fax 03612/21061 | skoff@repanet.at 
        | www.repanet.at 
       
      
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      Gewalt 
        ist keine Privatangelegenheit   
        von Barbara Pitner 
        < Mag. Barbara Pitner ist Leiterin der Abteilung 
        Soziales des Landes Steiermark  
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    Zweites steirisches Frauenhaus 
       
      Am 8. März dieses Jahres – dem internationalen Frauentag – 
      konnte in Kapfenberg endlich das zweite steirische Frauenhaus seine Pforten 
      öffnen. Mehr als zwanzig Jahre sind seit der Gründung des ersten 
      steirischen Frauenhauses in Graz verstrichen und schon fast ebenso lange 
      bemüht sich eine Gruppe von Frauen um eine ähnliche Einrichtung 
      in der Obersteiermark. 2002 konnte Soziallandesrat Kurt Flecker im zweiten 
      Jahr seiner Amtszeit die Finanzierung des neuen Hauses durch das Land Steiermark 
      sichern und somit grünes Licht für dieses wichtige Vorhaben geben. 
      Verschiedene Sozialeinrichtungen wurden eingeladen, Vorschläge für 
      den Betrieb des Frauenhauses in der Obersteiermark zu erstellen. Das Projekt 
      des Grazer Frauenhaus-Vereins erhielt den Zuschlag und Kapfenbergs Bürgermeister 
      Manfred Wegscheider half dem Land erfolgreich bei der Suche nach einem geeigneten 
      Objekt in der Obersteiermark. Das neue Frauenhaus in Kapfenberg bietet 12 
      Frauen und 15 Kindern Platz, der zugehörige Garten soll den Kindern 
      den Weg zurück in ein unbeschwertes Leben erleichtern. Die Finanzierungskosten 
      in Höhe von drei Millionen Euro wurden vom Sozialressort des Landes 
      alleine übernommen. 
      Erschreckende Zahlen  
        In Österreich werden jährlich 150.000 bis 300.000 Frauen misshandelt, 
        extrem hohe Dunkelziffern machen es unmöglich, die Zahl genauer anzugeben. 
        Jede 2. Frau gibt an, eine misshandelte Frau in ihrem gesellschaftlichen 
        Umfeld zu kennen. In neun von zehn Fällen wird die Gewalt in der 
        Familie bzw. im sozialen Nahraum ausgeübt. Fast die Hälfte der 
        betroffenen Frauen ist ohne eigenes Einkommen, ein weiteres Drittel ist 
        auf Unterhaltszahlungen angewiesen. Das Europäische Parlament empfiehlt 
        als Mindeststandard einen geschützten Wohnplatz pro 10.000 EinwohnerInnen, 
        d.h. in Österreich müssten ca. 800 Plätze zur Verfügung 
        stehen; tatsächlich sind derzeit nur 532 Plätze in den 26 österreichischen 
        Frauenhäusern vorhanden. Mit dem neuen Frauenhaus in Kapfenberg gibt 
        es nun in der Steiermark insgesamt 72 Plätze in Frauenhäusern 
        und 17 Plätze in fünf so genannten Krisenwohnungen. Mit 89 Plätzen 
        kommen wir der von der EU empfohlenen Zahl von knapp 110 Plätzen 
        für die rund 1,1 Millionen SteirerInnen jetzt schon recht nahe. 
      Gesetzliche Absicherung  
        Ein ganz besonders wichtiger Erfolg in diesem Zusammenhang ist die gesetzliche 
        Absicherung der finanziellen Grundlage der Gewaltschutzeinrichtungen, 
        die auf Initiative der SPÖ Steiermark auf den Weg gebracht wurde. 
        Das von Landesrat Kurt Flecker erarbeitete „Steiermärkische 
        Gewaltschutzeinrichtungsgesetz“ ist mit 1. April in Kraft getreten. 
        Es sichert ab sofort jeder misshandelten Frau und ihren Kindern einen 
        Rechtsanspruch auf einen geschützten Wohnplatz und die Anonymität 
        ihrer Daten zu. Ein fixer Tagsatz für die Unterbringung der Frauen 
        und Kinder sichert den Frauenhäusern die finanzielle Existenz, ohne 
        von politischen Schwankungen oder dem guten Willen zukünftiger Landesräte 
        abhängig zu sein. Die Finanzierung der Tagsätze erfolgt zu 60% 
        durch das Sozialressort des Landes, die übrigen 40% werden von den 
        Sozialhilfeverbänden getragen. Rechtsansprüche für betroffene 
        Frauen und gesetzlich festgeschriebene Finanzierung der Frauenhäuser 
        - damit werden die steirischen Gewaltschutzeinrichtungen endlich nicht 
        mehr von Förderungen der öffentlichen Hand abhängig sein, 
        sondern sind sehr stabil abgesichert. Zukunftsweisende Sozialpolitik verankert 
        gesetzliche Ansprüche mit dem Ziel, Almosen überflüssig 
        zu machen.  
      Weitere Informationen: Sozialservicestelle des Landes Steiermark, kostenlose 
        Telefonnummer 0800/201010 
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    Wohnen ist mehr – Menschliche Perspektiven 
        als Thema 
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    Am Freitag, den 29. April, veranstaltet 
      die Grüne Akademie unter dem Übertitel „Wohnen ist mehr“ 
      eine Enquete zum Wohnen in der Stadt. Im Gegensatz zu anderen Veranstaltungen, 
      in der das Thema „Stadt“ aus ästhetischer oder funktionaler 
      Sicht behandelt wird, bzw. man das Thema „Wohnen“ auf Grundlage 
      technologischer oder wirtschaftlicher Determinanten betrachtet, ist es Anliegen 
      dieser Veranstaltung, die Perspektive der BewohnerInnen in den Mittelpunkt 
      der Betrachtung stellen. Durch die Integration der unterschiedlichen Perspektiven 
      und Notwendigkeiten soll eine Gesamtbetrachtung des Themas „Wohnen“ 
      gelingen und daraus wiederum handlungsrelevante Konsequenzen für eine 
      zukunftsorientierte Stadtpolitik abgeleitet werden. 
       Programm: 
        Freitag, 29.04.2005, ab 13.30 Uhr Impulse zum Thema: 
      
        - Zusammenleben in der Stadt, Univ.Prof. Jens Dangschat, Soziologe
 
        - Wohnumfeldgestaltung, Univ.Prof.in Gerda Schneider, Landschaftsplanerin
 
        - Soziale und ökonomische Sicherheit, Dr. Gerhard Wohlfahrt, Ökonom
 
        - Bedürfnisgerechtes Bauen, DIin Marlies Binder, Architektin
 
       
      Anschließend Diskussion in Kleingruppen, Ableitung des politischen 
        Handlungsbedarfs mit Dr. Michael Wrentschur, InterACT. 
         
        Einladung zum Buffet 
         
        Ab 19 Uhr folgt der Vortrag: „Wohnen ist mehr!“, Univ.Prof. 
        Jens Dangschat.  
        Anschließende Diskussion mit: Stadtrat Ernst Kaltenegger, DIin Lisa 
        Krammer, Landtagsabgeordnete Ingrid Lechner-Sonnek, Stadtrat Dr. Wolfgang 
        Riedler, Landesrat Johann Seitinger (angefragt) und allen interessierten 
        BürgerInnen.  
      Moderation und wissenschaftliche Begleitung: Wohnbund Steiermark 
        Ort: Palais Thienfeld, Graz VeranstalterIn: Grüne Akademie & 
        Grazer Grüne 
        Infos: GRÜNE AKADEMIE, Paulustorgasse 3/1, 8010 Graz | T 0316/822557-0 
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    Vorbeugende Beratung statt Delogierung 
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      Langzeitarbeitslosigkeit, Krankheit 
        und familiäre Probleme sowie soziale Benachteiligung führen 
        nicht nur auf direktem Weg in die Armut, sondern ziehen häufig auch 
        ganz konkret den Verlust der Wohnung nach sich. Ein weiterer sozialer 
        Abstieg der Betroffenen ist oft unausweichlich die Folge. Um Delogierung 
        und Obdachlosigkeit von Menschen in Notsituationen wirksam zu verhindern, 
        gibt es allerdings ein relativ simples und letztlich auch kostengünstiges 
        Mittel, nämlich Vorbeugung und Prävention durch eine Reihe verschiedener 
        sozialer Integrationsmaßnahmen. 
        Eröffneten 
        die WOG-Beratungsstelle: Caritas Präsident Franz Küberl, Bereichsleiter 
        Helmuth Paar, Stadträtin Tatjana Kaltenbeck-Michl und Soziallandesrat 
        Kurt Flecker 
         
        In Kooperation mit der Caritas als Träger haben das Sozialressort 
        des Landes Steiermark und das Sozialamt der Stadt Graz daher nun, finanziert 
        aus ihren Budgets, eine Anlaufstelle für vom Verlust ihrer Wohnung 
        bedrohte Menschen eröffnet. Die Wohnungssicherung Graz (WOG) ist 
        in der „Arche 38“ am Eggenberger Gürtel untergebracht 
        und wird vom Caritas-Bereichsleiter Helmuth Paar geführt. Der jährliche 
        Kostenaufwand für die Beratungsstelle zur Delogierungsprävention 
        beläuft sich auf rund 385.000 Euro; die Summe inkludiert Personalkosten 
        für acht MitarbeiterInnen, zum Großteil handelt es sich um 
        SozialarbeiterInnen, sowie Objektkosten und Sachaufwand. 
         
        Im Rahmen der Eröffnung der Einrichtung erinnerte Soziallandesrat 
        Kurt Flecker daran, dass „das System des Neoliberalismus, das nicht 
        zuletzt von politischer Seite zu verantworten ist, in einer reichen Gesellschaft 
        wie der unseren, wenn es sich human nennen will, auch dazu bereit sein 
        muss Reparaturmaßnahmen zu finanzieren.“  
      Erfolgreiche Zwischenbilanz 
        Die Sozialstadträtin Tatjana Kaltenbeck-Michl konnte für die 
        ersten drei Monate (Mitte Jänner bis Mitte April) des Bestehens der 
        Einrichtung bereits eine äußerst erfreuliche Zwischenbilanz 
        ziehen: „Die anfänglichen Kosten für die Beratungsstelle 
        sind schnell amortisiert. Ganz abgesehen davon, dass durch verhinderte 
        Delogierungen unendlich viel menschliches Leid erspart bleibt, werden 
        sich auch die Folgekosten für Wohnungslosigkeit, wie z.B. Sozialhilfeausgaben 
        etc., deutlich reduzieren.“ 
         
        In den ersten drei Monaten haben 142 KlientInnen die Beratungsstelle in 
        Anspruch genommen; davon sind 45 Fälle bereits erfolgreich zum Abschluss 
        gebracht worden: Diese Menschen dürfen in ihren Wohnungen bleiben, 
        auch acht bereits angekündigte Delogierungen konnten abgewendet werden. 
        Das Leistungspaket der WOG umfasst neben einer Hotline für dringende 
        Anfragen umfassende soziale, mietrechtliche und finanzielle Beratung. 
        Gemeinsam mit den KlientInnen wird daraufhin ein individueller Haushaltsplan 
        erstellt, um der Gefahr der Delogierung langfristig vorzubeugen. 
         
        „Für eine erfolgreiche Prävention ist vor allem die Zusammenarbeit 
        mit den Wohnungsgenossenschaften sehr wichtig, um die Frist zur Delogierung 
        zu verlängern, denn viele der Betroffenen wenden sich erst sehr spät 
        um Hilfe an uns“, erklärt Caritas-Präsident Franz Küberl 
        die Arbeitsweise der Beratungsstelle, und „das neue Projekt Wohnungssicherung 
        ist ein sehr gutes Beispiel dafür, wie ein effizientes Zusammenwirken 
        unserer Organisation mit den Partnern von Land Steiermark und Stadt Graz 
        funktionieren kann.“  
      Josef Schiffer 
       Wohnungssicherungsstelle 
        Eggenbergergürtel 38, 8020 Graz 
        WOG-Hotline: 0316/908311 0 
        Fax 0316/908311-18 
        M wohnungssicherung@caritas-graz.at 
        Öffnungszeiten: Mo. bis Fr. von 08.00 bis 12.00 Uhr, Mi. bis 19.00 
        Uhr und nach Vereinbarung 
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    InterNetCafe für SeniorInnen   | 
  
   
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    In Kooperation mit dem Geschäftsführer 
        des InternetCafe sitn´surf, Mag. Heinz Rüdisser, startete am 
        15. April eine neue Initiative der Grazer Sozialstadträtin Tatjana 
        Kaltenbeck-Michl: Täglich von 8.00 bis 11.00 können SeniorInnen 
        gratis im Internet surfen! 
       An zwei Tagen in der Woche, montags und freitags, werden EinsteigerInnen 
        kostenlos betreut. Das InternetCafe@Bar sitn´surf befindet sich 
        in der Hans Sachs-Gasse 10 im 1. Stock.  
      „Betreiben Sie Fitness für den Kopf, kommunizieren Sie mit 
        der Welt und natürlich auch Ihren Lieben! In Würde und mit Freude 
        älter werden – das heißt auch: Anteil haben an den vielfältigtsen 
        Informationsquellen und mitten im sozialen Leben stehen!“ fordert 
        Tatjana Kaltenbeck-Michl alle SeniorInnen auf, das Angebot kräftig 
        zu nutzen. 
         
        Zugangsberechtigt zu den InterNetCafe-Terminals sind alle SeniorInnen 
        aus Graz und Graz-Umgebung, die eine gültige SeniorInnenCard vorweisen 
        können. Diese bekommt man gegen eine Beareitungsgebühr von nur 
        einem Euro im SeniorInnen-Büro der Stadt Graz (Amtshaus, 1. Stock, 
        Zimmer 151). Mitzubringen sind Meldezettel und ein Lichtbild. Frauen erhalten 
        eine SeniorInnencard ab dem 55. Geburtstag, Männer ab dem 60. Weitere 
        Informationen gibt es unter der Telefonnummer 0316/872-6390 oder -6391. 
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    „In der Gewissheit, dass Ihr den 
        Kampf weiterführen werdet“ – Verfolgung und Widerstand 
        im Nationalsozialismus 
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    In der Steiermark gab es während der 
      Jahre 1938-1945 viele SteirerInnen, die aktiv im Widerstand gegen das nationalsozialistische 
      System und für ein unabhängiges Österreich kämpften, 
      eingesperrt wurden und ihr Leben lassen mussten. Anlässlich 60 Jahre 
      Befreiung vom Nationalsozialismus werden diese Menschen in einem Kurzvortrag 
      mit Lesung, Videopräsentation und Diskussion vorgestellt. 
       Termin: Donnerstag, 12. Mai 2005, 19.00 Uhr 
        Vortragende: Mag. Heimo Halbrainer (Historiker), Mag. Bettina Ramp (Historikerin), 
        Maria Cäsar (Zeitzeugin) 
        Ort: Stadtmuseum Graz, Sackstraße 18 
      Eine Veranstaltung der ARGE Jugend gegen Gewalt und Rassismus, des KZ-Verbandes 
        Steiermark und Clio. 
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    Punks: Bitte mehr Gelassenheit 
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      Auf Grundlage des aktualisierten 
        steirischen Sicherheitsgesetzes, das mit Ende April in Kraft tritt, kann 
        die Polizei nun verschärft gegen Punks und andere „unangepasste“ 
        Gruppen vorgehen. Die neuen Formulierungen sind zum Teil recht schwammig, 
        so gelten die „unzumutbare Belästigung oder Behinderung von 
        Personen an öffentlichen Plätzen“ oder die „Benutzung 
        von Brunnen oder Denkmälern in anstößiger Weise“ 
        als Grund für eine Wegweisung. Es können auch Geldstrafen von 
        bis zu Euro 2.000 verhängt werden, z.B. wenn eine Straßenbahnhaltestelle 
        zum „Herumhängen“ missbraucht wird. 
       
         
        Die jungen Punks wirken durch ihr Aussehen und Verhalten oft irritierend 
        auf Passanten. 
       Seit drei Jahren kümmert sich Sozialbetreuer Otmar Pfeifer um die 
        Punks am Grazer Hauptplatz, die sich auch durch Bürgermeister Nagls 
        „Kirschlorbeertopf-Blockade“ vom Denkmalbrunnen nicht vertreiben 
        ließen. KORSO-Redakteurin Claudia Windisch sprach mit Pfeifer über 
        die„bunten Menschen“ und den Verein „ErfA – Erfahrung 
        für Alle“, der den Punks sinnvolle Beschäftigungen anbietet. 
        In der Praxis hat die Zusammenarbeit von Punk-Sozialarbeiter Otmar Pfeifer 
        mit den Polizeibeamten, vor allem der Wachstube Schmiedgasse, ein ungerechtfertigt 
        hartes Vorgehen der Exekutive bislang verhindert. Eine Notrufnummer, unter 
        welcher das Sozialarbeiter-Team für die Polizei erreichbar ist, soll 
        auch künftig eine gütliche Konfliktlösung ermöglichen. 
       
       Punk-Sozialbetreuer Otmar Pfeifer: „Bitte um mehr Gelassenheit!“ 
          
      Was wollen die Punks durch ihren Lebensstil ausdrücken und wer 
        gehört zur Grazer Szene? 
       Punks wollen heute individualistisch sein; diejenigen, die politisch 
        agieren wollen, sind oft keine 15 Jahre alt, wohnen daheim und sind praktisch 
        „im System untergeschlüpft“. Groß in Mode sind 
        „Freizeitpunks“, meist Mädchen im Alter zwischen 16 und 
        17 Jahren, die „in“ sein wollen und die Schule schwänzen. 
        Andere gehören zu den Wohnungslosen, die in den Sozialamts-Wohnungen 
        in der Kärntnerstraße untergebracht waren. Diese sind ca. 20 
        bis 25 Jahre alt und leben meist von der Sozialhilfe, manche besitzen 
        überhaupt nichts! Das sind auch die vom Verhalten her „Auffälligsten; 
        derzeit gehören ca. 50 oder 60 Leute zur engeren „Szene“, 
        wobei sie natürlich nie an einem Ort geballt auftreten.  
      Diese Punks provozieren oft bewusst Passanten – was kann man 
        tun, um den BürgerInnen subjektive Unsicherheitsgefühle zu nehmen 
        bzw. das Verhalten der Punks zu „zivilisieren“? 
       Die Bunten am Hauptplatz sind kein Sicherheitsproblem! Die Angst wird 
        oft nur künstlich geschürt. Früher hat man sich über 
        eine Gruppe von 30 Punks aufgeregt, jetzt regen sich Leute schon auf, 
        wenn drei Punks an der Haltestelle sitzen. Klar sind Anpöbeln und 
        öffentliches Weit-Wett-Urinieren nicht akzeptabel, trotzdem lautet 
        meine Botschaft an die Passanten: „Bitte um mehr Gelassenheit!“ 
         
         
        Auf Basis gegenseitiger Achtung funktioniert meine Arbeit mit ihnen sehr 
        gut, d. h. ich werde als Partner akzeptiert. Ich sehe sie als Kinder, 
        die nicht erwachsen werden wollen. Tatsächlich sind Punks oft recht 
        kleinbürgerlich eingestellt – auf der Suche nach ihrer eigenen 
        kleinen Welt, aber sie tun dies mit großer Naivität, z. B. 
        glauben viele daran, ihren Lebensunterhalt mit Straßenmusik erbetteln 
        zu können. Dem Einstieg in die Szene liegen meist Beziehungsbrüche 
        in den Familien zugrunde. Oft sind es die Mütter, die versuchen, 
        ihre Kinder da wieder rauszuholen – Väter nur in Einzelfällen. 
       
      Kann das Aufstellen von Blumentöpfen ums Denkmal eine Dauerlösung 
        sein oder ist die Aktion sogar als Zwischenlösung unhaltbar? 
       Es war eine kurzfristige Scheinlösung, die nur eine örtliche 
        Verlagerung der Szene bewirkt hat. Eine adäquate Lösung wäre, 
        wenn man den Punks eigenständige Räume schafft, z. B. in Form 
        eines „Bunten Hauses“, wo sie in einem geschütztem Freiraum 
        leben und lernen können. Natürlich muss bei aggressivem Verhalten 
        etwas unternommen werden, aber allein wegen ihres Aussehens darf man sie 
        nicht aus dem öffentlichen Raum verbannen.  
      Wer schreitet bei Problemen vor Ort rasch ein bzw. wie sieht eine 
        Sofortlösung in Akut-Situationen aus?  
       Durch unsere ständige Präsenz vor Ort, die Verbesserung der 
        Wohnversorgung und Steigerung der Arbeitsaktivitäten hat sich die 
        Gesamtsituation zuletzt stark verbessert. „Die Bunten“ haben 
        untereinander ein extrem gutes Sozialverhalten und sind auch offen für 
        alle Menschen, die zu anderen Randgruppen gehören. Viele haben aber 
        ein Alkoholproblem und daher hat es manchmal Ausschreitungen gegeben. 
        Grundsätzlich sind die Punks aber inzwischen so weit, dass sie mich 
        anrufen, wenn es gröbere Probleme gibt und die Polizei scheint ebenso 
        ganz froh darüber zu sein, dass sie mich oder meine MitarbeiterInnen 
        rund um die Uhr kontaktieren kann. Mein Ziel ist es, die Feindbilder aufzuweichen: 
        Nicht jeder Polizist ist ein Gegner und nicht jeder Punk ist aggressiv 
        – weniger als 5% sind gewaltbereit. 
         
        Gibt es geplante oder bereits erfolgreich durchgeführte Maßnahmen 
        mit Arbeitsmöglichkeiten für Punks? 
       Im Rahmen des Vereins „ErfA-Erfahrung für Alle“ konnten 
        seit April 2004 zahlreiche Punks im Ausmaß von insgesamt 12.000 
        legalen Arbeitsstunden sinnvoll beschäftigt werden. Die Zusammenarbeit 
        mit dem Verein läuft heuer erfolgreich weiter: Personen aus Randgruppen 
        werden geringfügig angestellt, sind bei der GKK gemeldet, unfallversichert 
        und verrichten entweder Arbeiten im Grünbereich, wie z. B. die Reinigung 
        von Kinderspielplätzen, oder leisten qualifizierte Hilfstätigkeiten 
        (Ausmalen, Möbeltransporte etc. ). Die anfallenden Projektkosten 
        werden von der Stadt Graz sowie vom Sozialressort des Landes getragen. 
         
        Könnten wir mehr Arbeit anbieten, so hätten wir sicher noch 
        mehr Interessenten – im Vorjahr konnten 100 Personen beschäftigt 
        werden, ein Drittel davon sogar regelmäßig. Das hatte auch 
        den positiven Nebeneffekt, dass sich ihr Selbstwertgefühl immens 
        steigerte. „Ich hab den Schlossberg geputzt“ oder „... 
        ich den Stadtpark“ waren stolze Rückmeldungen. 
      Welchen Umgang wünschen Sie sich mit den „bunten“ 
        Menschen? 
       Mein vorrangigster Wunsch ist das friedliche Miteinander. Ich stelle 
        mir zum Beispiel eine alte Dame vor, die nicht ängstlich zusammenzuckt, 
        wenn ihr ein Punk beim Einsteigen in die Straßenbahn hilft, weil 
        sie befürchtet, dass er ihr das Geldtascherl klauen will. Eine Menschenrechtsstadt 
        wie Graz muss „Andersartigkeit“ aushalten können! 
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    Studie beweist: Verdrängung aus dem 
      Blickfeld ist keine Lösung  | 
  
   
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    Neulich am Grazer Hauptplatz, später 
        Nachmittag: Zwei stoppelbärtige Herren in verwaschenen Jeans und 
        mit ebensolchen rotgeränderten Augen, einer sitzt auf einer Haltestellenbank, 
        neben sich das obligate Plastiksackerl und eine noch geschlossene Bierdose, 
        eine offene an den Lippen. Der andere steht – eher: schwankt – 
        ihm gegenüber. Im Rücken des ersten hat sich die Staatsmacht 
        zu einer Diskussion mit einem Grüpplein Suffpunks herabgelassen (der 
        pejorative Ausdruck stammt übrigens von einem der letzten original 
        „politischen“ Grazer Punks). Stehender Herr zum sitzenden, 
        seine Worte mit fahrigen Gesten mit der Bierdose unterstreichend, guttural: 
        „Heast, bei de kunnast zehn Sozialoabeita zuwestölln, do tat 
        si nia wous ändern!“ 
       Diese Äußerung aus berufenem Munde ist nur eine der vielfältigen 
        Sichtweisen von „Außenstehenden“ auf das Treiben des 
        bunten Völkleins rund um den Hauptplatzbrunnen. Seit kurzem gibt 
        es auch eine wissenschaftliche Annäherung an dieses soziokulturelle 
        Phänomen für die Stadt Graz: Die Ergebnisse einer viermonatigen 
        empirischen Feldforschung wurden in Form der Studie „Bürgerschreck 
        Punk?“ von den Studierenden Mag. Diana Reiners, Mag. Gerlinde Malli 
        und Mag. Gilles Reckinger im Grazer Rathaus präsentiert. Ihr Anliegen 
        war es, der politischen und medialen Inszenierung des Problems eine kulturwissenschaftliche 
        Untersuchung gegenüberstellen, die die Sicht- und Lebensweisen der 
        Betroffenen in den Vordergrund rückt. Die subjektiven Ängste 
        und Zuschreibungen von Seiten der Öffentlichkeit sollen dadurch bewusst 
        gemacht werden. Eines ihrer Ergebnisse: „Die Verdrängung aus 
        dem Blickfeld ist keine Lösung, sondern im Gegenteil eine Verschärfung 
        des Problems, ein weiterer Schritt der gesellschaftlichen Ausgrenzung.“ 
       
      Univ. Prof. Dr. Elisabeth Katschnig-Fasch gab in ihrem 
        ergänzenden Vortrag einen kulturwissenschaftlichen Überblick 
        über die Lebenswelten von Randgruppen in urbanen Milieus. Tatjana 
        Kaltenbeck-Michl erklärte, dass sie zwar „Verständnis 
        für die Sichtweise der Polizei“ habe, gab aber andererseits 
        zu bedenken, „dass eine solche Anlassgesetzgebung letztlich die 
        Grundrechte aller Bürger einschränkt, in einer so großen 
        Stadt wie Graz muss für Menschen mit den unterschiedlichsten Lebenskulturen 
        Platz sein.“ 
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    Styria integra: Innovation in der Integration 
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    Nach nahezu drei Jahren intensiver Arbeit 
        zogen die Akteure von „styria integra“ Bilanz über die 
        Erfolge dieser Entwicklungspartnerschaft: Ziel des Projektes war es, in 
        vier Modulen (Sozialplanung und Vernetzung, Teilqualifizierungslehre und 
        andere Modelle der beruflichen Erstausbildung, Implacement und Wohnen) 
        Möglichkeiten zu erproben, die jungen Menschen mit Behinderung den 
        Übergang von der Schule ins Privatleben erleichtern. 
          
        < Dr. Diethart Schliber, Bundessozialamt: styria integra bringt 
        nachhaltige Neuorientierung in der Integration von Menschen mit Behinderung 
         
         
        „Die Nachhaltigkeit dieser innovativen Herangehensweise zeigt sich 
        unter anderem daran, dass das von styria integra erarbeitete Sozialplanungsmodell 
        vom Land Steiermark übernommen wird“, sagt Styria-Integra-Projektleiter 
        Dr. Diethart Schliber, der stellvertretende Leiter der Landesstelle Steiermark 
        des Bundessozialamtes, das als Hauptinitiator und organisatorische „Drehscheibe“ 
        der Entwicklungspartnerschaft fungierte. Zum ersten Mal wurden im Modul 
        „Sozialplanung“ (Leitung: Mag. Karin Hacker / Elisabeth Ploteny) 
        Menschen mit Behinderung gemeinsam mit Fördergebern und Trägern 
        in die Sozialplanung mit einbezogen, betont Mag. Erich Nekam von der BAB 
        GesmbH, die „styria integra“ organisatorisch begleitete. 
        Im Modul „Wohnen“ (Leitung: Dr. Doris Schmid)wurden neue Wohnformen 
        erprobt, die teilweise mit Qualifizierungsprojekten verknüpft waren. 
        Mobilität und möglichst selbst bestimmtes Leben waren dabei 
        wichtige Tauglichkeitskriterien. LAbg. Michaela Halper betonte bei der 
        Abschlussbilanz die Notwendigkeit von Wohnmodellen, mit deren Hilfe flexibel 
        auf den Betreuungsbedarf der Betroffenen reagiert werden kann: „Die 
        Unterstützung, die Jugendliche mit Behinderung während der Ausbildungs- 
        oder Arbeitszeit genießen, muss auch auf den Bereich des Wohnens 
        ausgedehnt werden; viele der Betroffenen benötigen Hilfe bei der 
        Strukturierung ihres Tagesablaufes und ihrer Freizeit.“ 
         
        Im Modul „Implacement“ (Leitung: Mag. Bernd Suppan) wurde 
        versucht, das Modell der Implacementstiftung – Arbeitslose werden 
        innerhalb und außerhalb eines Betriebes, der sie anstellen will, 
        punktgenau für ihren zukünftigen Arbeitsplatz qualifiziert – 
        auf junge Menschen mit Behinderung zu übertragen. Das Ziel, 95% der 
        Betroffenen in den ersten und zweiten Arbeitsmarkt zu integrieren, wurde 
        zwar erreicht, allerdings stellte sich heraus, dass für die meisten 
        Betriebe die Zeitspanne zwischen der Beschäftigungszusage und dem 
        Abschluss der Qualifizierung zu lang war; diese Ausbildungsschiene wird 
        daher nicht weiter verfolgt werden. 
        Die Umsetzung einer Form der Erstausbildung, die den Möglichkeiten 
        von Menschen mit Behinderung entgegenkommt, aber dabei nicht auf die Tatsache 
        vergisst, dass sie in der Wirtschaft Beschäftigung finden sollen, 
        war dem Modul „Teilqualifizierungslehre (TQL) und andere Modelle 
        der beruflichen Erstausbildung“ (Leitung: Dr. Doris Gusel) überantwortet, 
        der unter anderem ein Handbuch zur Berufsausbildungsassistenz und einen 
        Kurzfilm zur integrativen Berufsausbildung erarbeitete. Ein differenziertes, 
        aber durchaus positives Bild der Möglichkeiten der integrativen Berufsausbildung 
        zeichnet Tina Bauer, Direktorin des Grazer Novapark-Hotels, wo drei Teilqualifizierungs-Lehrlinge 
        ausgebildet werden. 
         
        Die Arbeit der Entwicklungspartnerschaft wurde laufend vom Institut für 
        Arbeitsmarktbetreuung und -forschung evaluiert, ein Abschlussbericht ist 
        in Vorbereitung, das in den Modulen erarbeitete Know-how soll den im Sozialbereich 
        Tätigen auf breiter Basis zur Verfügung gestellt werden. Die 
        Finanzierung von styria integra erfolgte zur Hälfte aus Mitteln des 
        Europäischen Sozialfonds, jeweils ein Zwölftel steuerten das 
        Sozial- und das Wirtschaftsressort des Landes bei, der Rest stammte aus 
        der Behindertenmilliarde des Bundes. 
       Infos: www.styria-integra.at 
        Bundessozialamt, Dr. Diethart Schliber (Projektleitung) | T 0316 / 7090 
        – 640 | diethart.schliber@basb.gv.at 
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    „Pro-Life“ – Wohn- und 
        Freizeitassistenz unterstützt behinderte junge Menschen 
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    Das momentan jüngste Angebot der Lebenshilfe 
        Ennstal, das Pilotprojekt „Pro-Life –Wohn- und Freizeitassistenz“ 
        im Rahmen des Moduls „Wohnen“ der Entwicklungspartnerschaft 
        styria integra, unterstützt junge Menschen mit Behinderung bzw. Beeinträchtigung 
        in vielfältiger Weise. Insbesondere werden individuelle Problemfelder 
        gemeinsam gelöst, sodass diese weniger stark in den Arbeits- bzw. 
        Beschäftigungsbereich hineinspielen und die Zufriedenheit von DienstnehmerInnen 
        und DienstgeberInnen wesentlich gesteigert werden kann. Die Wichtigkeit 
        der Integration behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt und damit in 
        Zusammenhang der Verbesserung der sozialen Situation der Menschen, die 
        es ohnehin schwerer haben, betonte Sozial-Landesrat Dr. Kurt Flecker in 
        seinem Begrüßungsstatement bei der Ergebnispräsentation 
        in Liezen am 10 März. 
        
        < Interessierte Gäste bei der Präsentation der Pro-Life-Wohn- 
        und Freizeitassistenz: Mag. Barbara Pitner, Sozialressort des Landes, 
        (2. v. li), Ing. Jakob Kabas, Geschäftsführer des Sozialhilfeverbandes 
        Liezen (4.v. li), LR Dr. Kurt Flecker (5. v. li)  
      Erfahrungsbericht einer Betroffenen 
        „In Einzelfallarbeiten und Planungsgesprächen mit betroffenen 
        Jugendlichen und jungen Erwachsenen, deren Angehörigen und Unterstützungskreisen 
        sowie in Reflexionsgesprächen mit VertreterInnen von NGOs und Behörden 
        wurden gemeinsam individuelle Lösungen und davon ausgehend ein Konzept 
        für eine mobile Wohn- und Freizeitassistenz erarbeitet“, erklärte 
        Gudrun Riedner, Leiterin des Standortes Rottenmann der Lebenshilfe Ennstal. 
        Mag.a Alexandra Reiter und Mariella Stangl, die beiden WohnassistentInnen, 
        stellten Arbeitsweise und Konzept des Projektes vor. Eine der sechs TeilnehmerInnen 
        erzählte den Gästen ihren Weg zu Pro-Life und darüber, 
        was sie gemacht und was sich geändert hat, seit sie von Mag.a Reiter 
        unterstützt wird. 
      Wohn- und Freizeitassistenz sind Pflichtleistungen des neuen 
        Landesbehindertengesetzes 
        In der Diskussion wurden von VertreterInnen anderer Dienstleister wie 
        Arbeitsassistenz, Qualifizierungsprojekten, SozialarbeiterInnen und SachwalterInnen 
        die hohe Zufriedenheit mit dem Projekt und der Wunsch nach Weiterführung 
        klar zum Ausdruck gebracht. Auch der Geschäftsführer des Sozialhilfeverbandes 
        Liezen, Ing. Jakob Kabas, und Sozialhilfereferatsleiter Anton Roithner 
        bekundeten Interesse an einer zukünftig noch intensiveren Zusammenarbeit. 
         
        Mag. Barbara Pitner vom Sozialressort des Landes Steiermark wies auf die 
        Bedeutung der Projekte als Chance für junge Menschen mit Behinderung 
        hin und darauf, dass Wohn- und Freizeitassistenz Pflichtleistungen des 
        neuen Landesbehindertengesetzes sind. 
      Informationen: www.styria-integra.at 
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      Qualität kommt nicht von selbst –  
        Qualitätsmanagement wird uns – ob wir wollen 
        oder nicht – Schritt für Schritt aufgezwungen! 
        von Franz Ferner  
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      Die Volkshilfe Steiermark hat in den letzten 
        10 Jahren einen radikalen Wandel vom traditionellen Wohlfahrtsverband 
        zu einem zeitgemäß organisierten sozialen Dienstleister (gemeinnützige 
        GmbH) eingeleitet und umgesetzt. Derzeit betreuen rund 1.650 angestellte 
        MitarbeiterInnen in den steirischen Bezirken rund 7.000 Menschen täglich 
        in der mobilen und stationären Altenhilfe und Kinderbetreuung.  
        Strukturen; Prozesse und Ergebnisqualität beschreiben, die Umsetzung 
        im Alltag sichern und dokumentieren, Qualitätsentwicklung systematisch 
        organisieren und Qualitätsnachweise durch Zertifikate führen, 
        dies sind Anforderungen, die heute bereits über die Zukunftsfähigkeit 
        von Non-Profit-Organisationen wie der Volkshilfe Steiermark in einem gemeinsamen 
        Europa entscheiden. Gerade auch auf die Pflege und Betreuung im Altenhilfebereich 
        haben diese Ansprüche große Auswirkungen.  
        < 
        Volkshilfe-Geschäftsführer Franz Ferner: „Das QM-Konzept 
        der Volkshilfe verknüpft internationale Standards mit eigenen und 
        aus den gesetzlichen Rahmenbedingungen abgeleiteten Qualitätsforderungen“ 
      Die Qualität der Pflege müsse besser werden, so eines der engagierten 
        Ziele der Politik bzw. auch der jeweils zuständigen Fachabteilungen 
        des Landes Steiermark. Ziele, die mit Änderungen in Gesetzen, neuen 
        Vorgaben bei Prüfungen von Einrichtungen durch die öffentliche 
        Hand verfolgt und immer höheren Qualitätsansprüchen verfolgt 
        werden. Die Ziele sind selbstverständlich hehrer Natur, es besteht 
        aber die Gefahr, dass die dadurch ansteigende Bürokratisierung höhere 
        Kosten für die Einrichtungen und Dienstleister mit sich bringt. Dies 
        bei lange gleich bleibenden Kostenbeiträgen oder ungenügenden 
        Finanzierungsgrundlagen durch die öffentliche Hand. 
      Angesichts der Ökonomisierung der sozialen Arbeit durch die gesellschaftlichen 
        Rahmenbedingungen stellte die Einführung eines umfassenden Qualitätsmanagementsystems 
        bei der Volkshilfe ein wichtiges Instrument gegenüber einer in der 
        Europäischen Union immer mehr auf reinen Preiswettbewerb (siehe Diskussion 
        um die Dienstleistungsrichtlinie) ausgerichteten Entwicklung dar. 
       Um mit den Leistungsfinanzierern über Kosten verhandeln zu können, 
        müssen wir über unsere Kosten genauestens Bescheid wissen. Ein 
        Wissen, das den politisch und fachlich Verantwortlichen in Stadt und Land 
        oftmals nicht zugängig ist, weil sie soziale Dienstleistungen oftmals 
        nicht persönlich, fachlich und finanziell auf Basis der bestehenden 
        verschiedensten Rechtslagen umfassend selbst zu verantworten haben.  
        Weiters wollen wir damit aber auch sicherstellen, dass wir im Rahmen der 
        fachlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen verpflichtet sind die vorhandenen 
        wirtschaftlichen Mittel so optimiert wie möglich im Interesse der 
        zu Betreuenden einzusetzen. 
         
        Deshalb hat die Volkshilfe bereits 1997 mit ihrer Entscheidung für 
        die ISO-Zertifizierung nach der ISO-Norm 9001-2000 der Mobilen Dienste 
        eine wichtige organisations- und qualitätspolitische Weichenstellung 
        vorgenommen. Dieser Anfang hat Kreise gezogen; Ende 2001 wurden alle Volkshilfe-Pflegeheime 
        und 2003 die Kinderbetreuungseinrichtungen zertifiziert. 
         
        In allen Kernkompetenzen der Volkshilfe wird seitdem die neue prozessorientierte 
        ISO-Norm als Fundament für die Tagesgeschäfte (Dienstleistungen) 
        angewandt. 
         
        Die Prozesslandschaft der Volkshilfe stellt innerhalb unterschiedlichster 
        Dienstleistungen einheitliche Sprachregelungen, transparente Verwaltungs- 
        und Managementabläufe, die gleiche Verwendung von Formularen etc. 
        sicher. Im Mittelpunkt des Prozesses steht nicht mehr – wie früher 
        oft üblich – die Organisation, sondern der Kunde und die an 
        und mit ihm zu erbringende Dienstleistung.  
      Internationale Standards mit dem Leitbild erden 
        Das QM Konzept der Volkshilfe verknüpft – wie schon vorab ausgeführt 
        – internationale Standards für umfassende Qualitätsmanagementsysteme 
        mit aus dem Leitbild und den Werthaltungen der Volkshilfe und den gesetzlichen 
        Rahmenbedingungen abgeleiteten Volkshilfe-Qualitätsforderungen. 
        Das Regelwerk, welches hier erarbeitet wurde und inzwischen im Intranet 
        allen leitenden und VerwaltungsmitarbeiterInnen zur Verfügung steht, 
        legt die Grundlagen der Dienstleistungen fest, beschreibt die arbeitsspezifischen 
        Anforderungen, stellt Umsetzungsempfehlungen und Vorgaben zur Verfügung 
        und setzt Kriterien zur Überprüfung der Wirksamkeit des QM Systems. 
        Folgende Ziele kennzeichnen die Vorgaben für das Volkshilfe QM-System: 
       a) Die Ausrichtung der Organisation muss kundenorientiert sein 
        b) Es müssen klare Führungsstrukturen und Verantwortlichkeiten 
        erkennbar sein 
        c) Die Einbeziehung der MitarbeiterInnen wird gewährleistet 
        d) Die Orientierung an Prozessen ist Voraussetzung für Eigenverantwortung 
        e) Eine ständige Verbesserung der Dienste ist ein dauerhaftes Ziel 
        f) Eine leistungsorientierte Beziehung zwischen Auftraggeber und Dienstleister 
        muss realisiert werden. 
       Qualitätsentwicklung, Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung 
        können nur durch eine Stärkung der Verantwortung der Einrichtungsträger 
        transportiert und damit auch letztendlich umgesetzt werden. So funktioniert 
        das Prinzip der Selbstverantwortung bei Krankenanstalten nicht nur gut, 
        sondern die dadurch bereits erreichte Qualität wird am Beispiel internationaler 
        Standards sogar nachvollziehbar hoch gelobt.  
      Externe Qualitätskontrollen entlasten öffentliche Kontrollinstanzen 
        Es geht hier auch darum, das Beziehungssystem zwischen Leistungserbringern 
        in der Pflege und den Teilleistungsfinanzierern – immerhin wird 
        ein nicht unerheblicher Teil von den KundInnen selbst bezahlt – 
        auf moderne Beine zu stellen. Die Träger sind eigene Rechtspersönlichkeiten 
        mit hoher fachlicher und auch vor allem finanzieller Eigenverantwortung 
        für das, was sie und ihre MitarbeiterInnen tagtäglich tun. 
         
        Es würde zum Beispiel auch der Landesregierung nicht einfallen, eine 
        mit der Reparatur eines Dienstwagens beauftragte private Fachwerkstätte 
        nach klarer Anbotslegung, Auftragserteilung, Leistungserbringung und überprüfbarem 
        Leistungsnachweis (detaillierte Rechnung und fertiges Produkt) dazu zu 
        zwingen, die gesamte Organisationsstruktur, die Bilanz, die Krankenstände 
        der einzelnen Mitarbeiter der Fachwerkstätte, die GKK Meldung des 
        Lehrlings u.v.m. schriftlich zu übermitteln. 
         
        Das mag zwar im Vergleich zu Pflegedienstleistungen weit (?) herbeigeholt 
        sein, legt aber ein oft noch vorhandenes nicht zeitgemäßes 
        Grundverständnis von Dienstleistungsbeauftragung der öffentlichen 
        Hand an Trägerorganisationen offen. 
         
        Hier gilt es, es betriebswirtschaftlich gerechnete Modelle von Normkosten 
        und Tagsätzen auf Basis leistungsbezogener Vertragsgestaltungen zwischen 
        der öffentlichen Hand und Trägern mit aller Kraft voranzutreiben. 
        Qualitätsmanagementsysteme sind oftmals eine Voraussetzung dafür 
        überhaupt „leisten“ und „liefern“ zu können. 
      Die Verknüpfung der Prozessqualität mit Werthaltungen 
        anstreben 
        Der Volkshilfe ist es wichtig sich im Rahmen des nun Bestandteil der Tagesarbeit 
        gewordenen QM-Systems vertiefter die Frage zu stellen, wie Werthaltungen 
        und Leitbilder für die Kunden und MitarbeiterInnen in unseren Dienstleistungen 
        im täglichen Miteinander sichtbarer gemacht werden können. Es 
        geht um Kennzahlen, die nicht allein auf der Basis von Hardfacts wie z.B. 
        Statistiken und Zahlenwerken beruhen, sondern auf das Bewusstsein der 
        MitarbeiterInnen in den Einrichtungen abzielen. 
         
        So gesehen stehen der Volkshilfe wie allen anderen Anbietern gerade durch 
        die Veränderungen eines gemeinsamen Europas noch die „Mühen 
        der Ebene“ bevor. Eine Herausforderung, die trotz derzeit widrigster 
        Umstände für Sozial- und Gesundheitsfragen bzw. -reformen angegangen 
        werden muss und von uns auch angegangen wird. 
        
      Franz Ferner ist Geschäftsführer der Volkshilfe Steiermark 
        gemeinnützige Betriebs GmbH. 
        franz.ferner@volkshillfe.at 
        www.stmk.volkshilfe.at 
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    Kollektivvertrag für Sozialberufe  
      < MMag. Josef Kaufmann, AK-Experte für 
      Arbeitsrecht  | 
  
   
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     Die Arbeit im Gesundheits- und Sozialbereich, 
        in der Behindertenarbeit und in der Kinder- und Jugend-wohlfahrt ist körperlich 
        und geistig anstrengend, die Fluktuation unter den Belegschaften ist daher 
        sehr 
        hoch. Wie die Beschäftigten arbeitsrechtlich abgesichert sind, wissen 
        die AK-Experten. 
       „Im Gesundheits- und Pflegebereich, in der Behindertenarbeit und 
        bei der Kinder- und Jugendwohlfahrt existiert eine Vielzahl oft völlig 
        unterschiedlicher arbeitsrechtlicher Grundlagen, weiß AK-Rechtsexperte 
        MMag. Josef Kaufmann. In vielen Betrieben existiert kein Kollektivvertrag. 
        Manche Betriebe gehören zu Sozialversicherungsträgern mit deren 
        besonderen arbeitsrechtlichen Regelungen. Einrichtungen 
        des Landes haben ebenso ihre eigene Rechtsgrundlage des Arbeitsrechts 
        wie kirchliche Betriebe. „Nach langer Diskussion gibt es seit einem 
        Jahr für die Betreiber privater Einrichtungen endlich einen eigenen 
        Kollektivvertrag, den sogenannten BAGS-Kollektivvertrag“, freut 
        sich Kaufmann. Gültig ist dieser Kollektivvertrag für Einrichtungen, 
        die der freiwilligen Arbeitgebervereinigung BAGS (Berufsvereinigung von 
        Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe) angehören. Und 
        die Zahl dieser Mitgliedschaften bei der BAGS nimmt ständig zu, nicht 
        nur, weil die Arbeitgeber die übersichtlichen und transparenten Regelungen 
        der Arbeitsbeziehungen zu den Beschäftigten schätzen, sondern 
        auch auf sanften Druck des Sozialressorts des Landes, das etwa im Pflegebereich 
        nur mehr mit jenen Einrichtungen Verträge abschließt, die den 
        BAGS-KV anwenden.  
      Arbeitszeit  
        Für die Beschäftigten ist dieser Kollektivvertrag ein wichtiger 
        Fortschritt, urteilt AK-Jurist Kaufmann. Erstmals 
        werden wichtige Bereiche klar und nachvollziehbar geregelt. So wird etwa 
        die Länge der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit, 
        die Durchrechnung der Arbeitszeit über längere Zeiträume, 
        Arbeitsbereitschaft, Nachtarbeit oder Rufbereitschaft sowie deren Abgeltung 
        durch Zuschläge durch den Kollektivvertrag eindeutig geregelt. „Das 
        ist für die Beschäftigten oft eine deutliche Verbesserung zu 
        den bisher üblichen Einzeldienstverträgen und zu den bisherigen 
        innerbetrieblichen Regelungen.“ Klare Regeln gibt es nun 
        auch für Teilzeitkräfte, denn bei einem deutlichen Überschreiten 
        der vereinbarten Arbeitszeit gibt es nun auch für Mehrstunden Zuschläge. 
        „Besonders vorteilhaft für Frauen, die für ihre Kinder 
        sorgen müssen, ist die 
        Vorgabe, dass Dienstpläne für mobile Dienste zwei und in den 
        anderen Bereichen vier Wochen im Vorhinein 
        festgelegt werden müssen.“ Die Frage der richtigen Einstufung 
        ist ebenso klar geregelt, wie auch, dass es Weihnachts- und Urlaubsgeld 
        (Sonderzahlungen) gibt. 
       Kein Zwang 
        Ein etwas kompliziertes Übergangsrecht soll dafür sorgen, dass 
        die in Jahrzehnten gewachsenen innerbetrieblichen Regelungen sanft an 
        den neuen Kollektivvertrag angepasst werden. „Es kann aber niemand, 
        der einen alten Einzeldienstvertrag hat, zum Umstieg auf das neue System 
        gezwungen werden“ 
        beruhigt Kaufmann. Insgesamt sei das neue System transparent und übersichtlich 
        und sollte auch dazu bei-tragen, dass sich die hohen psychischen und physischen 
        Belastungen der Beschäftigten reduzieren. Denn bisher hatten sehr 
        viele Beschäftigte im Sozial- und Pflegebereich schon nach wenigen 
        Jahren genug und wechselten den Beruf. 
        AK Steiermark 
        | Telefon 05 7799 | www.akstmk.at 
       
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