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April
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Die korso
– Sonderausgabe für sozial Tätige und Engagierte |
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[Editorial] [Schwerpunkt:
Armut] [Aktuelles]
[Veranstaltungen/Ankündigungen] [Soziallandkarte] [Links] |
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ErziehungshelferInnen diskutieren
Berufsbild
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Mit der Durchführungsverordnung
zum neuen Jugendwohlfahrtsgesetz werden auch andere Zugangskriterien für
ErziehungshelferInnen in Kraft treten. Gleichzeitig streben die organisierten
ErziehungshelferInnen selbst eine Aufwertung ihrer Tätigkeit durch
die Installierung eines Berufsbildes an.
„Wir ErziehungshelferInnen haben immer begrüßt, dass
es fachlich begründete Zugangsbeschränkungen zu unserem Beruf
gibt, weil das der Qualität unserer Tätigkeit nur dienlich sein
kann“, sagt Gerhard Koinig, Obmann der ARGE der ErziehungshelferInnen
in der Steiermark. Kritik gebe es nur an der Tatsache, dass die bisher
vorgeschriebene Überprüfung der persönlichen Eignung als
Zugangsvoraussetzung gänzlich gefallen sei. „Wir wollten diese
beibehalten. Allerdings nicht als Einzelgespräch mit naturgemäß
subjektivem Charakter, sondern als Entscheidung eines breiteren, multiprofessionelleren
Gremiums in Form eines Auswahlverfahrens nach einem Gruppenprozess.“
Parallel zur Reform der Zugangsrichtlinien, die mit dem in Kürze
erwarteten Durchführungserlass ihren Abschluss finden wird, haben
die ErziehungshelferInnen selbst ein Berufsbild entworfen, das der Vorstand
der ARGE den Mitgliedern zur Diskussion unterbreitet hat und von diesen
beschlossen werden soll. Ein wichtiges Element dieses Entwurfes, so Koinig,
sei die Entwicklung gemeinsamer Sicht- und professioneller Herangehensweisen
von ErziehungshelferInnen, die ja mit unterschiedlicher Vorbildung aus
verschiedenen Berufen kommen. Erreicht werden soll dies durch eine identitätsstiftende,
professionelle Begleitung zu Beginn der Trätigkeit (z.B. Mentoring;
vorbereitende und den Berufseinstieg begleitende Seminare u.a.). Diesbezüglich
sei man auch im Gespräch mit dem Sozialressort des Landes.
Gerhard
Koinig, Obmann der ARGE der ErziehungshelferInnen: „Mit dem neuen
Berufsbild wollen wir eine gemeinsame Basis innerhalb der heterogenen
Gruppe der ErziehungshelferInnen schaffen.“
Was ist Erziehungshilfe?
Die Erziehungshilfe stellt eine individuelle Intensivbetreuung
für gefährdete Kinder und Jugendliche (ab dem 10. Lebensjahr
bis zur Erreichung der Volljährigkeit) in verschiedenen sensiblen
Lebenssituationen, mit dem Ziel der Besserung ihrer psychischen und sozialen
Entwicklungssituation, dar.
Die neuen Kriterien für ErziehungshelferInnen
ErziehungshelferInnen müssen eine abgeschlossene Ausbildung im psychosozialen
Bereich haben sowie eine Berufs- und Supervisionspraxis im Ausmaß
von 2 Jahren (im Umfang einer Vollzeitbeschäftigung = 40 Stunden-Woche)
in der sozialpädagogischen Arbeit mit der Zielgruppe:
Folgende Ausbildungen werden anerkannt: Sozialarbeit, Kindergarten-, Heil-,
Sozial-, Sonderpädagogik, pädagogische Akademien, ausgebildete
JugendarbeiterInnen, HorterzieherInnen , Familienpädagogik, Psychologie,
Erziehungswissenschaft. Je nach Anforderung des konkreten Arbeitsfeldes
können (komplementäre) Zusatzqualifikationen erforderlich sein.
Die vom Land Steiermark verfasste Leistungsbeschreibung wird in Kürze
auf der Homepage der ARGE unter www
.erziehungshilfe.at zu finden sein, das Berufsbild nach der Beschlussfassung
durch die Mitglieder.
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Sozialraum-Orientierung: „One-Stop-Shop“
im Grazer Sozialamt
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Durch die Umsetzung eines neuen
Modells, das in vergleichbarer Weise schon in anderen Bereichen öffentlicher
und halböffentlicher Dienstleistungen – etwa im Finanzamt und
beim Arbeitsmarktservice – mit Erfolg und zur Zufriedenheit der
KundInnen angewandt wird, sollen nun auch die sozialen Leistungen des
Grazer Magistrats „aus einer Hand“ angeboten werden.
Gemeinsam
mit Jugendamtsleiterin Mag. Ingrid Krammer (re) stellt Edith Sandner-Koller
am 23. Mai 2005 ab 19 Uhr das Projekt „Sozialraum-Orientierung“
im Sozialmedizinischen Zentrum (SMZ), Liebenauer Hauptstr. 102, vor.
Unter der Leitung von Mag. Norma Rieder (Sozialamt) und Edith Sandner-Koller
(Amt für Jugend und Familie) wird das Projekt „Sozialraumorientierung“
vorbereitet. An erster Stelle, so Sandner-Koller, stehe dabei die Verbesserung
der Leistung für die BürgerInnen: „Die Dienstleistungen
des Jugend- und des Sozialamtes sollen rascher erbracht werden, es muss
klare Zuständigkeiten geben, die Hilfe muss bedarfsorientiert und
flexibel erbracht werden, die Zusammenarbeit zwischen den Ämtern
soll besser koordiniert werden; und vor allem: Während bisher der
Bürger oder die Bürgerin sich die benötigten Hilfsangebote
bei verschiedenen Stellen ,zusammensuchen‘ mussten, werden diese
in Hinkunft von einer Person koordiniert werden.
In diesem One-stop-Shop-Konzept sollen aber nicht nur die Leistungen der
Ämter, sondern auch solch externer Anbieter – etwa von NGOs
– mit berücksichtigt werden. Das Ziel sei nicht nur, so Sandner-Koller,
die Qualität der sozialen Arbeit zu steigern und untragbare Mehrfachvorsprachen
und Mehrfacherhebungen zu vermeiden, sondern auch einer besseren Steuerbarkeit
in Bezug auf den Einsatz der finanziellen Ressourcen Rechnung zu tragen.
Und: „Auch für die MitarbeiterInnen ergibt sich mehrfacher
Nutzen – die MitarbeiterInnenzufriedenheit steigt, so hoffen wir,
durch klar definierte Qualitätsstandards, klarere Strukturen, optimierte
Prozessabläufe und Nutzung von Synergien; die Verantwortlichkeiten
sollen durch die Zusammenführung von Fall- und Finanzverantwortung
ebenfalls klar geregelt werden.
Für eine vorausschauende Politik von besonderem Interesse ist jener
Teil des Projektes, der sich mit der Erhebung von „Lebensraumindikatoren“
befasst. Sandner-Koller nennt ein Beispiel: „An der geringen Bevölkerungsdichte
in einem bestimmten Bezirk lässt sich klar ablesen, dass es dort
viele Single-Haushalte gibt; das bedeutet wiederum, dass es in absehbarer
Zeit dort sehr viele allein stehende alte Menschen geben wird; dafür
muss die Politik vorausschauend Angebote planen.“
Infos: T 0316/47 17 66-13 | smz@smz.at
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Armutsgrund Grundbildungsdefizite: ISOP
tut was dagegen
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An die 300.000 ÖsterreicherInnen
und zwischen 50.000 und 70.000 SteirerInnen leiden unter Grundbildungsdefiziten
beim Lesen, Schreiben und Rechnen, sie sind, wie es im ExpertInnenjargon
heißt, von funktionalem Analphabetismus betroffen. Die ISOP –
Innovative Sozialprojekte GesmbH bietet kompensatorische Kurse an.
Mag. Otto Rath, ISOP:
„Wer Grundbildungsdefizite aufweist, findet heute kaum mehr einen
Job.“
„Laut unseren Erfahrungen, die durch einschlägige OECD-Studien
untermauert werden, besteht ein eindeutiger Zusammenhang zwischen Armut
und Grundbildungsdefiziten“, weiß Mag. Otto Rath, Experte
für Basisbildung bei ISOP. Der Grund: Wer schriftliche Texte nicht
versteht, die Grundrechnungsarten nicht ausreichend beherrscht oder Probleme
beim Schreiben hat, findet heute kaum mehr einen Job.
Bei ISOP beschäftigt man sich wissenschaftlich mit dem Problem der
Grundbildungsdefizite, versucht die Öffentlichkeit für die Problematik
zu sensibilisieren und bietet vor allem maßgeschneiderte Kurse an,
in denen die fehlenden Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt werden.
Allein 2004 haben ca. 280 Personen dieses Angebot, das vom Arbeitsmarktservice
gefördert wird, in Anspruch genommen, berichtet Rath; vor allem waren
dies Arbeitslose und Menschen, die am zweiten Arbeitsmarkt – etwa
in sozialökonomischen Betrieben – tätig waren. „Die
Erfolge hängen von den Einstiegsvoraussetzungen ab, die Menschen
kommen mit recht unterschiedlichen Voraussetzungen zu uns – das
Spektrum reicht von kompletten Analphabeten bis hin zu Menschen mit Hauptschulabschluss,
deren Rechtschreibung sehr mangelhaft ist. Der Erfolg hat aber auch mit
dem Alter zu tun: Die mittlere Altersgruppe lernt am leichtesten; die
Älteren tun sich naturgemäß schwerer, viele von den ganz
Jungen haben ihren Widerwillen gegen alles, was nach Schule riecht, noch
nicht abgelegt.“
Die meisten der Betroffenen hätten als Kinder im Elternhaus zu wenig
Förderung genossen – auch dafür sei oft Armut der Grund;
dann hätte in manchen Fällen auch die Schule als kompensatorische
Institution versagt.
Maßgeschneidertes Kursprogramm
In den ISOP-Kursen lernen die TeilnehmerInnen besser Lesen, Schreiben,
Rechnen und grundlegende PC-Kenntnisse. Das Besondere daran: „Das
Angebot ist zur Gänze individualisiert und auf die Bedürfnisse
der einzelnen TeilnehmerInnen zugeschnitten. Am Beginn steht ein Einstiegsgespräch,
darauf folgt eine Einstiegsberatung; die einzelnen Kursgruppen umfassen
maximal fünf Personen, wobei die Defizite jedes einzelnen Teilnehmers
und jeder einzelnen Teilnehmerin analysiert werden und dann aufgrund dieser
Diagnose ein individuelles Programm erstellt wird, das auch unterschiedlich
lang dauert – von zwei bis drei Monaten bis zu zwei Jahren.“
Anmelden kann sich jede und jeder, ob vom Arbeitsmarktservice oder einer
anderen Institution geschickt oder aus eigenem Antrieb – Rath: „Wir
nehmen alle Personen mit Grundbildungsdefiziten auf, die dem Arbeitsmarkt
zur Verfügung stehen, ob arbeitslos oder Arbeit suchend.“
Infos: ISOP, Dreihackengasse 2, 8020 Graz, Peter Webhofer
T 0699/11 35 78 01 | M peter.webhofer@isop.at
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„RepaNettes“ Resümee
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Mit finanzieller Unterstützung
durch den Europäischen Sozialfonds und das Bundesministerium für
Wirtschaft und Arbeit konnte die Entwicklungspartnerschaft „RepaNet“
Reparaturdienstleistungsgeschäftsfelder in fünf österreichischen
Beschäftigungseinrichtungen aufbauen. Diese werden auch nach der nunmehrigen
Einstellung der Förderungen weiter bestehen.
Reparaturnetzwerk aufgebaut
In der Gemeinnützigen BeschäftigungsgesellschaftmbH. Liezen
(GBL) konnte so ein Reparaturcenter für Weißwarehaushaltsgeräte
installiert werden. Am Arbeitsmarkt benachteiligte Menschen finden hier
anspruchsvolle Betätigungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten.
Parallel dazu entstand ein Kooperationsmodell zwischen den ersten 25,
vorwiegend kleinen, Unternehmen, welche ebenfalls im Bereich Reparatur
tätig sind. Durch die ehrlichen Reparaturabsichten der UnternehmerInnen
soll das Vertrauen der KonsumentInnen zurückgewonnen und Gegenstände,
von oft erheblichem persönlichem Wert, bekommen eine neue Chance
für viele weitere Jahre. Die Interessen von reparaturwilligen KonsumentInnen
und arbeitsmarktpolitischen, ökologischen und regionalwirtschaftlichen
Zielsetzungen werden zusammengeführt.
Widerstrebende Entwicklungen
Billigst hergestellte Produkte in Verbindung mit einer „Ex-und-hopp-Mentalität“
erschweren oft die Entscheidung für Reparaturen. Überdies benachteiligen
nationale wie übernationale politische Entscheidungen kleine, nachhaltig
operierende Unternehmen systematisch gegenüber großen Konzernen.
RepaNet ist in eine nationale und internationale Dachorganisation eingebunden.
Damit soll der Ressourcenschonung und den Beschäftigungsaspekten
in österreichischen und europäischen Entscheidungsgremien mehr
Gewicht verliehen werden.
Infos: GBL-RepaNet, Mag. Manfred Skoff, Selzthalerstraße 14b, 8940
Liezen
T 03612/22860 | Fax 03612/21061 | skoff@repanet.at
| www.repanet.at
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Gewalt
ist keine Privatangelegenheit
von Barbara Pitner
< Mag. Barbara Pitner ist Leiterin der Abteilung
Soziales des Landes Steiermark
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Zweites steirisches Frauenhaus
Am 8. März dieses Jahres – dem internationalen Frauentag –
konnte in Kapfenberg endlich das zweite steirische Frauenhaus seine Pforten
öffnen. Mehr als zwanzig Jahre sind seit der Gründung des ersten
steirischen Frauenhauses in Graz verstrichen und schon fast ebenso lange
bemüht sich eine Gruppe von Frauen um eine ähnliche Einrichtung
in der Obersteiermark. 2002 konnte Soziallandesrat Kurt Flecker im zweiten
Jahr seiner Amtszeit die Finanzierung des neuen Hauses durch das Land Steiermark
sichern und somit grünes Licht für dieses wichtige Vorhaben geben.
Verschiedene Sozialeinrichtungen wurden eingeladen, Vorschläge für
den Betrieb des Frauenhauses in der Obersteiermark zu erstellen. Das Projekt
des Grazer Frauenhaus-Vereins erhielt den Zuschlag und Kapfenbergs Bürgermeister
Manfred Wegscheider half dem Land erfolgreich bei der Suche nach einem geeigneten
Objekt in der Obersteiermark. Das neue Frauenhaus in Kapfenberg bietet 12
Frauen und 15 Kindern Platz, der zugehörige Garten soll den Kindern
den Weg zurück in ein unbeschwertes Leben erleichtern. Die Finanzierungskosten
in Höhe von drei Millionen Euro wurden vom Sozialressort des Landes
alleine übernommen.
Erschreckende Zahlen
In Österreich werden jährlich 150.000 bis 300.000 Frauen misshandelt,
extrem hohe Dunkelziffern machen es unmöglich, die Zahl genauer anzugeben.
Jede 2. Frau gibt an, eine misshandelte Frau in ihrem gesellschaftlichen
Umfeld zu kennen. In neun von zehn Fällen wird die Gewalt in der
Familie bzw. im sozialen Nahraum ausgeübt. Fast die Hälfte der
betroffenen Frauen ist ohne eigenes Einkommen, ein weiteres Drittel ist
auf Unterhaltszahlungen angewiesen. Das Europäische Parlament empfiehlt
als Mindeststandard einen geschützten Wohnplatz pro 10.000 EinwohnerInnen,
d.h. in Österreich müssten ca. 800 Plätze zur Verfügung
stehen; tatsächlich sind derzeit nur 532 Plätze in den 26 österreichischen
Frauenhäusern vorhanden. Mit dem neuen Frauenhaus in Kapfenberg gibt
es nun in der Steiermark insgesamt 72 Plätze in Frauenhäusern
und 17 Plätze in fünf so genannten Krisenwohnungen. Mit 89 Plätzen
kommen wir der von der EU empfohlenen Zahl von knapp 110 Plätzen
für die rund 1,1 Millionen SteirerInnen jetzt schon recht nahe.
Gesetzliche Absicherung
Ein ganz besonders wichtiger Erfolg in diesem Zusammenhang ist die gesetzliche
Absicherung der finanziellen Grundlage der Gewaltschutzeinrichtungen,
die auf Initiative der SPÖ Steiermark auf den Weg gebracht wurde.
Das von Landesrat Kurt Flecker erarbeitete „Steiermärkische
Gewaltschutzeinrichtungsgesetz“ ist mit 1. April in Kraft getreten.
Es sichert ab sofort jeder misshandelten Frau und ihren Kindern einen
Rechtsanspruch auf einen geschützten Wohnplatz und die Anonymität
ihrer Daten zu. Ein fixer Tagsatz für die Unterbringung der Frauen
und Kinder sichert den Frauenhäusern die finanzielle Existenz, ohne
von politischen Schwankungen oder dem guten Willen zukünftiger Landesräte
abhängig zu sein. Die Finanzierung der Tagsätze erfolgt zu 60%
durch das Sozialressort des Landes, die übrigen 40% werden von den
Sozialhilfeverbänden getragen. Rechtsansprüche für betroffene
Frauen und gesetzlich festgeschriebene Finanzierung der Frauenhäuser
- damit werden die steirischen Gewaltschutzeinrichtungen endlich nicht
mehr von Förderungen der öffentlichen Hand abhängig sein,
sondern sind sehr stabil abgesichert. Zukunftsweisende Sozialpolitik verankert
gesetzliche Ansprüche mit dem Ziel, Almosen überflüssig
zu machen.
Weitere Informationen: Sozialservicestelle des Landes Steiermark, kostenlose
Telefonnummer 0800/201010
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Wohnen ist mehr – Menschliche Perspektiven
als Thema
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Am Freitag, den 29. April, veranstaltet
die Grüne Akademie unter dem Übertitel „Wohnen ist mehr“
eine Enquete zum Wohnen in der Stadt. Im Gegensatz zu anderen Veranstaltungen,
in der das Thema „Stadt“ aus ästhetischer oder funktionaler
Sicht behandelt wird, bzw. man das Thema „Wohnen“ auf Grundlage
technologischer oder wirtschaftlicher Determinanten betrachtet, ist es Anliegen
dieser Veranstaltung, die Perspektive der BewohnerInnen in den Mittelpunkt
der Betrachtung stellen. Durch die Integration der unterschiedlichen Perspektiven
und Notwendigkeiten soll eine Gesamtbetrachtung des Themas „Wohnen“
gelingen und daraus wiederum handlungsrelevante Konsequenzen für eine
zukunftsorientierte Stadtpolitik abgeleitet werden.
Programm:
Freitag, 29.04.2005, ab 13.30 Uhr Impulse zum Thema:
- Zusammenleben in der Stadt, Univ.Prof. Jens Dangschat, Soziologe
- Wohnumfeldgestaltung, Univ.Prof.in Gerda Schneider, Landschaftsplanerin
- Soziale und ökonomische Sicherheit, Dr. Gerhard Wohlfahrt, Ökonom
- Bedürfnisgerechtes Bauen, DIin Marlies Binder, Architektin
Anschließend Diskussion in Kleingruppen, Ableitung des politischen
Handlungsbedarfs mit Dr. Michael Wrentschur, InterACT.
Einladung zum Buffet
Ab 19 Uhr folgt der Vortrag: „Wohnen ist mehr!“, Univ.Prof.
Jens Dangschat.
Anschließende Diskussion mit: Stadtrat Ernst Kaltenegger, DIin Lisa
Krammer, Landtagsabgeordnete Ingrid Lechner-Sonnek, Stadtrat Dr. Wolfgang
Riedler, Landesrat Johann Seitinger (angefragt) und allen interessierten
BürgerInnen.
Moderation und wissenschaftliche Begleitung: Wohnbund Steiermark
Ort: Palais Thienfeld, Graz VeranstalterIn: Grüne Akademie &
Grazer Grüne
Infos: GRÜNE AKADEMIE, Paulustorgasse 3/1, 8010 Graz | T 0316/822557-0
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Vorbeugende Beratung statt Delogierung
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Langzeitarbeitslosigkeit, Krankheit
und familiäre Probleme sowie soziale Benachteiligung führen
nicht nur auf direktem Weg in die Armut, sondern ziehen häufig auch
ganz konkret den Verlust der Wohnung nach sich. Ein weiterer sozialer
Abstieg der Betroffenen ist oft unausweichlich die Folge. Um Delogierung
und Obdachlosigkeit von Menschen in Notsituationen wirksam zu verhindern,
gibt es allerdings ein relativ simples und letztlich auch kostengünstiges
Mittel, nämlich Vorbeugung und Prävention durch eine Reihe verschiedener
sozialer Integrationsmaßnahmen.
Eröffneten
die WOG-Beratungsstelle: Caritas Präsident Franz Küberl, Bereichsleiter
Helmuth Paar, Stadträtin Tatjana Kaltenbeck-Michl und Soziallandesrat
Kurt Flecker
In Kooperation mit der Caritas als Träger haben das Sozialressort
des Landes Steiermark und das Sozialamt der Stadt Graz daher nun, finanziert
aus ihren Budgets, eine Anlaufstelle für vom Verlust ihrer Wohnung
bedrohte Menschen eröffnet. Die Wohnungssicherung Graz (WOG) ist
in der „Arche 38“ am Eggenberger Gürtel untergebracht
und wird vom Caritas-Bereichsleiter Helmuth Paar geführt. Der jährliche
Kostenaufwand für die Beratungsstelle zur Delogierungsprävention
beläuft sich auf rund 385.000 Euro; die Summe inkludiert Personalkosten
für acht MitarbeiterInnen, zum Großteil handelt es sich um
SozialarbeiterInnen, sowie Objektkosten und Sachaufwand.
Im Rahmen der Eröffnung der Einrichtung erinnerte Soziallandesrat
Kurt Flecker daran, dass „das System des Neoliberalismus, das nicht
zuletzt von politischer Seite zu verantworten ist, in einer reichen Gesellschaft
wie der unseren, wenn es sich human nennen will, auch dazu bereit sein
muss Reparaturmaßnahmen zu finanzieren.“
Erfolgreiche Zwischenbilanz
Die Sozialstadträtin Tatjana Kaltenbeck-Michl konnte für die
ersten drei Monate (Mitte Jänner bis Mitte April) des Bestehens der
Einrichtung bereits eine äußerst erfreuliche Zwischenbilanz
ziehen: „Die anfänglichen Kosten für die Beratungsstelle
sind schnell amortisiert. Ganz abgesehen davon, dass durch verhinderte
Delogierungen unendlich viel menschliches Leid erspart bleibt, werden
sich auch die Folgekosten für Wohnungslosigkeit, wie z.B. Sozialhilfeausgaben
etc., deutlich reduzieren.“
In den ersten drei Monaten haben 142 KlientInnen die Beratungsstelle in
Anspruch genommen; davon sind 45 Fälle bereits erfolgreich zum Abschluss
gebracht worden: Diese Menschen dürfen in ihren Wohnungen bleiben,
auch acht bereits angekündigte Delogierungen konnten abgewendet werden.
Das Leistungspaket der WOG umfasst neben einer Hotline für dringende
Anfragen umfassende soziale, mietrechtliche und finanzielle Beratung.
Gemeinsam mit den KlientInnen wird daraufhin ein individueller Haushaltsplan
erstellt, um der Gefahr der Delogierung langfristig vorzubeugen.
„Für eine erfolgreiche Prävention ist vor allem die Zusammenarbeit
mit den Wohnungsgenossenschaften sehr wichtig, um die Frist zur Delogierung
zu verlängern, denn viele der Betroffenen wenden sich erst sehr spät
um Hilfe an uns“, erklärt Caritas-Präsident Franz Küberl
die Arbeitsweise der Beratungsstelle, und „das neue Projekt Wohnungssicherung
ist ein sehr gutes Beispiel dafür, wie ein effizientes Zusammenwirken
unserer Organisation mit den Partnern von Land Steiermark und Stadt Graz
funktionieren kann.“
Josef Schiffer
Wohnungssicherungsstelle
Eggenbergergürtel 38, 8020 Graz
WOG-Hotline: 0316/908311 0
Fax 0316/908311-18
M wohnungssicherung@caritas-graz.at
Öffnungszeiten: Mo. bis Fr. von 08.00 bis 12.00 Uhr, Mi. bis 19.00
Uhr und nach Vereinbarung
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InterNetCafe für SeniorInnen |
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In Kooperation mit dem Geschäftsführer
des InternetCafe sitn´surf, Mag. Heinz Rüdisser, startete am
15. April eine neue Initiative der Grazer Sozialstadträtin Tatjana
Kaltenbeck-Michl: Täglich von 8.00 bis 11.00 können SeniorInnen
gratis im Internet surfen!
An zwei Tagen in der Woche, montags und freitags, werden EinsteigerInnen
kostenlos betreut. Das InternetCafe@Bar sitn´surf befindet sich
in der Hans Sachs-Gasse 10 im 1. Stock.
„Betreiben Sie Fitness für den Kopf, kommunizieren Sie mit
der Welt und natürlich auch Ihren Lieben! In Würde und mit Freude
älter werden – das heißt auch: Anteil haben an den vielfältigtsen
Informationsquellen und mitten im sozialen Leben stehen!“ fordert
Tatjana Kaltenbeck-Michl alle SeniorInnen auf, das Angebot kräftig
zu nutzen.
Zugangsberechtigt zu den InterNetCafe-Terminals sind alle SeniorInnen
aus Graz und Graz-Umgebung, die eine gültige SeniorInnenCard vorweisen
können. Diese bekommt man gegen eine Beareitungsgebühr von nur
einem Euro im SeniorInnen-Büro der Stadt Graz (Amtshaus, 1. Stock,
Zimmer 151). Mitzubringen sind Meldezettel und ein Lichtbild. Frauen erhalten
eine SeniorInnencard ab dem 55. Geburtstag, Männer ab dem 60. Weitere
Informationen gibt es unter der Telefonnummer 0316/872-6390 oder -6391.
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„In der Gewissheit, dass Ihr den
Kampf weiterführen werdet“ – Verfolgung und Widerstand
im Nationalsozialismus
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In der Steiermark gab es während der
Jahre 1938-1945 viele SteirerInnen, die aktiv im Widerstand gegen das nationalsozialistische
System und für ein unabhängiges Österreich kämpften,
eingesperrt wurden und ihr Leben lassen mussten. Anlässlich 60 Jahre
Befreiung vom Nationalsozialismus werden diese Menschen in einem Kurzvortrag
mit Lesung, Videopräsentation und Diskussion vorgestellt.
Termin: Donnerstag, 12. Mai 2005, 19.00 Uhr
Vortragende: Mag. Heimo Halbrainer (Historiker), Mag. Bettina Ramp (Historikerin),
Maria Cäsar (Zeitzeugin)
Ort: Stadtmuseum Graz, Sackstraße 18
Eine Veranstaltung der ARGE Jugend gegen Gewalt und Rassismus, des KZ-Verbandes
Steiermark und Clio.
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Punks: Bitte mehr Gelassenheit
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Auf Grundlage des aktualisierten
steirischen Sicherheitsgesetzes, das mit Ende April in Kraft tritt, kann
die Polizei nun verschärft gegen Punks und andere „unangepasste“
Gruppen vorgehen. Die neuen Formulierungen sind zum Teil recht schwammig,
so gelten die „unzumutbare Belästigung oder Behinderung von
Personen an öffentlichen Plätzen“ oder die „Benutzung
von Brunnen oder Denkmälern in anstößiger Weise“
als Grund für eine Wegweisung. Es können auch Geldstrafen von
bis zu Euro 2.000 verhängt werden, z.B. wenn eine Straßenbahnhaltestelle
zum „Herumhängen“ missbraucht wird.
Die jungen Punks wirken durch ihr Aussehen und Verhalten oft irritierend
auf Passanten.
Seit drei Jahren kümmert sich Sozialbetreuer Otmar Pfeifer um die
Punks am Grazer Hauptplatz, die sich auch durch Bürgermeister Nagls
„Kirschlorbeertopf-Blockade“ vom Denkmalbrunnen nicht vertreiben
ließen. KORSO-Redakteurin Claudia Windisch sprach mit Pfeifer über
die„bunten Menschen“ und den Verein „ErfA – Erfahrung
für Alle“, der den Punks sinnvolle Beschäftigungen anbietet.
In der Praxis hat die Zusammenarbeit von Punk-Sozialarbeiter Otmar Pfeifer
mit den Polizeibeamten, vor allem der Wachstube Schmiedgasse, ein ungerechtfertigt
hartes Vorgehen der Exekutive bislang verhindert. Eine Notrufnummer, unter
welcher das Sozialarbeiter-Team für die Polizei erreichbar ist, soll
auch künftig eine gütliche Konfliktlösung ermöglichen.
Punk-Sozialbetreuer Otmar Pfeifer: „Bitte um mehr Gelassenheit!“
Was wollen die Punks durch ihren Lebensstil ausdrücken und wer
gehört zur Grazer Szene?
Punks wollen heute individualistisch sein; diejenigen, die politisch
agieren wollen, sind oft keine 15 Jahre alt, wohnen daheim und sind praktisch
„im System untergeschlüpft“. Groß in Mode sind
„Freizeitpunks“, meist Mädchen im Alter zwischen 16 und
17 Jahren, die „in“ sein wollen und die Schule schwänzen.
Andere gehören zu den Wohnungslosen, die in den Sozialamts-Wohnungen
in der Kärntnerstraße untergebracht waren. Diese sind ca. 20
bis 25 Jahre alt und leben meist von der Sozialhilfe, manche besitzen
überhaupt nichts! Das sind auch die vom Verhalten her „Auffälligsten;
derzeit gehören ca. 50 oder 60 Leute zur engeren „Szene“,
wobei sie natürlich nie an einem Ort geballt auftreten.
Diese Punks provozieren oft bewusst Passanten – was kann man
tun, um den BürgerInnen subjektive Unsicherheitsgefühle zu nehmen
bzw. das Verhalten der Punks zu „zivilisieren“?
Die Bunten am Hauptplatz sind kein Sicherheitsproblem! Die Angst wird
oft nur künstlich geschürt. Früher hat man sich über
eine Gruppe von 30 Punks aufgeregt, jetzt regen sich Leute schon auf,
wenn drei Punks an der Haltestelle sitzen. Klar sind Anpöbeln und
öffentliches Weit-Wett-Urinieren nicht akzeptabel, trotzdem lautet
meine Botschaft an die Passanten: „Bitte um mehr Gelassenheit!“
Auf Basis gegenseitiger Achtung funktioniert meine Arbeit mit ihnen sehr
gut, d. h. ich werde als Partner akzeptiert. Ich sehe sie als Kinder,
die nicht erwachsen werden wollen. Tatsächlich sind Punks oft recht
kleinbürgerlich eingestellt – auf der Suche nach ihrer eigenen
kleinen Welt, aber sie tun dies mit großer Naivität, z. B.
glauben viele daran, ihren Lebensunterhalt mit Straßenmusik erbetteln
zu können. Dem Einstieg in die Szene liegen meist Beziehungsbrüche
in den Familien zugrunde. Oft sind es die Mütter, die versuchen,
ihre Kinder da wieder rauszuholen – Väter nur in Einzelfällen.
Kann das Aufstellen von Blumentöpfen ums Denkmal eine Dauerlösung
sein oder ist die Aktion sogar als Zwischenlösung unhaltbar?
Es war eine kurzfristige Scheinlösung, die nur eine örtliche
Verlagerung der Szene bewirkt hat. Eine adäquate Lösung wäre,
wenn man den Punks eigenständige Räume schafft, z. B. in Form
eines „Bunten Hauses“, wo sie in einem geschütztem Freiraum
leben und lernen können. Natürlich muss bei aggressivem Verhalten
etwas unternommen werden, aber allein wegen ihres Aussehens darf man sie
nicht aus dem öffentlichen Raum verbannen.
Wer schreitet bei Problemen vor Ort rasch ein bzw. wie sieht eine
Sofortlösung in Akut-Situationen aus?
Durch unsere ständige Präsenz vor Ort, die Verbesserung der
Wohnversorgung und Steigerung der Arbeitsaktivitäten hat sich die
Gesamtsituation zuletzt stark verbessert. „Die Bunten“ haben
untereinander ein extrem gutes Sozialverhalten und sind auch offen für
alle Menschen, die zu anderen Randgruppen gehören. Viele haben aber
ein Alkoholproblem und daher hat es manchmal Ausschreitungen gegeben.
Grundsätzlich sind die Punks aber inzwischen so weit, dass sie mich
anrufen, wenn es gröbere Probleme gibt und die Polizei scheint ebenso
ganz froh darüber zu sein, dass sie mich oder meine MitarbeiterInnen
rund um die Uhr kontaktieren kann. Mein Ziel ist es, die Feindbilder aufzuweichen:
Nicht jeder Polizist ist ein Gegner und nicht jeder Punk ist aggressiv
– weniger als 5% sind gewaltbereit.
Gibt es geplante oder bereits erfolgreich durchgeführte Maßnahmen
mit Arbeitsmöglichkeiten für Punks?
Im Rahmen des Vereins „ErfA-Erfahrung für Alle“ konnten
seit April 2004 zahlreiche Punks im Ausmaß von insgesamt 12.000
legalen Arbeitsstunden sinnvoll beschäftigt werden. Die Zusammenarbeit
mit dem Verein läuft heuer erfolgreich weiter: Personen aus Randgruppen
werden geringfügig angestellt, sind bei der GKK gemeldet, unfallversichert
und verrichten entweder Arbeiten im Grünbereich, wie z. B. die Reinigung
von Kinderspielplätzen, oder leisten qualifizierte Hilfstätigkeiten
(Ausmalen, Möbeltransporte etc. ). Die anfallenden Projektkosten
werden von der Stadt Graz sowie vom Sozialressort des Landes getragen.
Könnten wir mehr Arbeit anbieten, so hätten wir sicher noch
mehr Interessenten – im Vorjahr konnten 100 Personen beschäftigt
werden, ein Drittel davon sogar regelmäßig. Das hatte auch
den positiven Nebeneffekt, dass sich ihr Selbstwertgefühl immens
steigerte. „Ich hab den Schlossberg geputzt“ oder „...
ich den Stadtpark“ waren stolze Rückmeldungen.
Welchen Umgang wünschen Sie sich mit den „bunten“
Menschen?
Mein vorrangigster Wunsch ist das friedliche Miteinander. Ich stelle
mir zum Beispiel eine alte Dame vor, die nicht ängstlich zusammenzuckt,
wenn ihr ein Punk beim Einsteigen in die Straßenbahn hilft, weil
sie befürchtet, dass er ihr das Geldtascherl klauen will. Eine Menschenrechtsstadt
wie Graz muss „Andersartigkeit“ aushalten können!
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Studie beweist: Verdrängung aus dem
Blickfeld ist keine Lösung |
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Neulich am Grazer Hauptplatz, später
Nachmittag: Zwei stoppelbärtige Herren in verwaschenen Jeans und
mit ebensolchen rotgeränderten Augen, einer sitzt auf einer Haltestellenbank,
neben sich das obligate Plastiksackerl und eine noch geschlossene Bierdose,
eine offene an den Lippen. Der andere steht – eher: schwankt –
ihm gegenüber. Im Rücken des ersten hat sich die Staatsmacht
zu einer Diskussion mit einem Grüpplein Suffpunks herabgelassen (der
pejorative Ausdruck stammt übrigens von einem der letzten original
„politischen“ Grazer Punks). Stehender Herr zum sitzenden,
seine Worte mit fahrigen Gesten mit der Bierdose unterstreichend, guttural:
„Heast, bei de kunnast zehn Sozialoabeita zuwestölln, do tat
si nia wous ändern!“
Diese Äußerung aus berufenem Munde ist nur eine der vielfältigen
Sichtweisen von „Außenstehenden“ auf das Treiben des
bunten Völkleins rund um den Hauptplatzbrunnen. Seit kurzem gibt
es auch eine wissenschaftliche Annäherung an dieses soziokulturelle
Phänomen für die Stadt Graz: Die Ergebnisse einer viermonatigen
empirischen Feldforschung wurden in Form der Studie „Bürgerschreck
Punk?“ von den Studierenden Mag. Diana Reiners, Mag. Gerlinde Malli
und Mag. Gilles Reckinger im Grazer Rathaus präsentiert. Ihr Anliegen
war es, der politischen und medialen Inszenierung des Problems eine kulturwissenschaftliche
Untersuchung gegenüberstellen, die die Sicht- und Lebensweisen der
Betroffenen in den Vordergrund rückt. Die subjektiven Ängste
und Zuschreibungen von Seiten der Öffentlichkeit sollen dadurch bewusst
gemacht werden. Eines ihrer Ergebnisse: „Die Verdrängung aus
dem Blickfeld ist keine Lösung, sondern im Gegenteil eine Verschärfung
des Problems, ein weiterer Schritt der gesellschaftlichen Ausgrenzung.“
Univ. Prof. Dr. Elisabeth Katschnig-Fasch gab in ihrem
ergänzenden Vortrag einen kulturwissenschaftlichen Überblick
über die Lebenswelten von Randgruppen in urbanen Milieus. Tatjana
Kaltenbeck-Michl erklärte, dass sie zwar „Verständnis
für die Sichtweise der Polizei“ habe, gab aber andererseits
zu bedenken, „dass eine solche Anlassgesetzgebung letztlich die
Grundrechte aller Bürger einschränkt, in einer so großen
Stadt wie Graz muss für Menschen mit den unterschiedlichsten Lebenskulturen
Platz sein.“
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Styria integra: Innovation in der Integration
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Nach nahezu drei Jahren intensiver Arbeit
zogen die Akteure von „styria integra“ Bilanz über die
Erfolge dieser Entwicklungspartnerschaft: Ziel des Projektes war es, in
vier Modulen (Sozialplanung und Vernetzung, Teilqualifizierungslehre und
andere Modelle der beruflichen Erstausbildung, Implacement und Wohnen)
Möglichkeiten zu erproben, die jungen Menschen mit Behinderung den
Übergang von der Schule ins Privatleben erleichtern.
< Dr. Diethart Schliber, Bundessozialamt: styria integra bringt
nachhaltige Neuorientierung in der Integration von Menschen mit Behinderung
„Die Nachhaltigkeit dieser innovativen Herangehensweise zeigt sich
unter anderem daran, dass das von styria integra erarbeitete Sozialplanungsmodell
vom Land Steiermark übernommen wird“, sagt Styria-Integra-Projektleiter
Dr. Diethart Schliber, der stellvertretende Leiter der Landesstelle Steiermark
des Bundessozialamtes, das als Hauptinitiator und organisatorische „Drehscheibe“
der Entwicklungspartnerschaft fungierte. Zum ersten Mal wurden im Modul
„Sozialplanung“ (Leitung: Mag. Karin Hacker / Elisabeth Ploteny)
Menschen mit Behinderung gemeinsam mit Fördergebern und Trägern
in die Sozialplanung mit einbezogen, betont Mag. Erich Nekam von der BAB
GesmbH, die „styria integra“ organisatorisch begleitete.
Im Modul „Wohnen“ (Leitung: Dr. Doris Schmid)wurden neue Wohnformen
erprobt, die teilweise mit Qualifizierungsprojekten verknüpft waren.
Mobilität und möglichst selbst bestimmtes Leben waren dabei
wichtige Tauglichkeitskriterien. LAbg. Michaela Halper betonte bei der
Abschlussbilanz die Notwendigkeit von Wohnmodellen, mit deren Hilfe flexibel
auf den Betreuungsbedarf der Betroffenen reagiert werden kann: „Die
Unterstützung, die Jugendliche mit Behinderung während der Ausbildungs-
oder Arbeitszeit genießen, muss auch auf den Bereich des Wohnens
ausgedehnt werden; viele der Betroffenen benötigen Hilfe bei der
Strukturierung ihres Tagesablaufes und ihrer Freizeit.“
Im Modul „Implacement“ (Leitung: Mag. Bernd Suppan) wurde
versucht, das Modell der Implacementstiftung – Arbeitslose werden
innerhalb und außerhalb eines Betriebes, der sie anstellen will,
punktgenau für ihren zukünftigen Arbeitsplatz qualifiziert –
auf junge Menschen mit Behinderung zu übertragen. Das Ziel, 95% der
Betroffenen in den ersten und zweiten Arbeitsmarkt zu integrieren, wurde
zwar erreicht, allerdings stellte sich heraus, dass für die meisten
Betriebe die Zeitspanne zwischen der Beschäftigungszusage und dem
Abschluss der Qualifizierung zu lang war; diese Ausbildungsschiene wird
daher nicht weiter verfolgt werden.
Die Umsetzung einer Form der Erstausbildung, die den Möglichkeiten
von Menschen mit Behinderung entgegenkommt, aber dabei nicht auf die Tatsache
vergisst, dass sie in der Wirtschaft Beschäftigung finden sollen,
war dem Modul „Teilqualifizierungslehre (TQL) und andere Modelle
der beruflichen Erstausbildung“ (Leitung: Dr. Doris Gusel) überantwortet,
der unter anderem ein Handbuch zur Berufsausbildungsassistenz und einen
Kurzfilm zur integrativen Berufsausbildung erarbeitete. Ein differenziertes,
aber durchaus positives Bild der Möglichkeiten der integrativen Berufsausbildung
zeichnet Tina Bauer, Direktorin des Grazer Novapark-Hotels, wo drei Teilqualifizierungs-Lehrlinge
ausgebildet werden.
Die Arbeit der Entwicklungspartnerschaft wurde laufend vom Institut für
Arbeitsmarktbetreuung und -forschung evaluiert, ein Abschlussbericht ist
in Vorbereitung, das in den Modulen erarbeitete Know-how soll den im Sozialbereich
Tätigen auf breiter Basis zur Verfügung gestellt werden. Die
Finanzierung von styria integra erfolgte zur Hälfte aus Mitteln des
Europäischen Sozialfonds, jeweils ein Zwölftel steuerten das
Sozial- und das Wirtschaftsressort des Landes bei, der Rest stammte aus
der Behindertenmilliarde des Bundes.
Infos: www.styria-integra.at
Bundessozialamt, Dr. Diethart Schliber (Projektleitung) | T 0316 / 7090
– 640 | diethart.schliber@basb.gv.at
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„Pro-Life“ – Wohn- und
Freizeitassistenz unterstützt behinderte junge Menschen
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Das momentan jüngste Angebot der Lebenshilfe
Ennstal, das Pilotprojekt „Pro-Life –Wohn- und Freizeitassistenz“
im Rahmen des Moduls „Wohnen“ der Entwicklungspartnerschaft
styria integra, unterstützt junge Menschen mit Behinderung bzw. Beeinträchtigung
in vielfältiger Weise. Insbesondere werden individuelle Problemfelder
gemeinsam gelöst, sodass diese weniger stark in den Arbeits- bzw.
Beschäftigungsbereich hineinspielen und die Zufriedenheit von DienstnehmerInnen
und DienstgeberInnen wesentlich gesteigert werden kann. Die Wichtigkeit
der Integration behinderter Menschen in den Arbeitsmarkt und damit in
Zusammenhang der Verbesserung der sozialen Situation der Menschen, die
es ohnehin schwerer haben, betonte Sozial-Landesrat Dr. Kurt Flecker in
seinem Begrüßungsstatement bei der Ergebnispräsentation
in Liezen am 10 März.
< Interessierte Gäste bei der Präsentation der Pro-Life-Wohn-
und Freizeitassistenz: Mag. Barbara Pitner, Sozialressort des Landes,
(2. v. li), Ing. Jakob Kabas, Geschäftsführer des Sozialhilfeverbandes
Liezen (4.v. li), LR Dr. Kurt Flecker (5. v. li)
Erfahrungsbericht einer Betroffenen
„In Einzelfallarbeiten und Planungsgesprächen mit betroffenen
Jugendlichen und jungen Erwachsenen, deren Angehörigen und Unterstützungskreisen
sowie in Reflexionsgesprächen mit VertreterInnen von NGOs und Behörden
wurden gemeinsam individuelle Lösungen und davon ausgehend ein Konzept
für eine mobile Wohn- und Freizeitassistenz erarbeitet“, erklärte
Gudrun Riedner, Leiterin des Standortes Rottenmann der Lebenshilfe Ennstal.
Mag.a Alexandra Reiter und Mariella Stangl, die beiden WohnassistentInnen,
stellten Arbeitsweise und Konzept des Projektes vor. Eine der sechs TeilnehmerInnen
erzählte den Gästen ihren Weg zu Pro-Life und darüber,
was sie gemacht und was sich geändert hat, seit sie von Mag.a Reiter
unterstützt wird.
Wohn- und Freizeitassistenz sind Pflichtleistungen des neuen
Landesbehindertengesetzes
In der Diskussion wurden von VertreterInnen anderer Dienstleister wie
Arbeitsassistenz, Qualifizierungsprojekten, SozialarbeiterInnen und SachwalterInnen
die hohe Zufriedenheit mit dem Projekt und der Wunsch nach Weiterführung
klar zum Ausdruck gebracht. Auch der Geschäftsführer des Sozialhilfeverbandes
Liezen, Ing. Jakob Kabas, und Sozialhilfereferatsleiter Anton Roithner
bekundeten Interesse an einer zukünftig noch intensiveren Zusammenarbeit.
Mag. Barbara Pitner vom Sozialressort des Landes Steiermark wies auf die
Bedeutung der Projekte als Chance für junge Menschen mit Behinderung
hin und darauf, dass Wohn- und Freizeitassistenz Pflichtleistungen des
neuen Landesbehindertengesetzes sind.
Informationen: www.styria-integra.at
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Qualität kommt nicht von selbst –
Qualitätsmanagement wird uns – ob wir wollen
oder nicht – Schritt für Schritt aufgezwungen!
von Franz Ferner
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Die Volkshilfe Steiermark hat in den letzten
10 Jahren einen radikalen Wandel vom traditionellen Wohlfahrtsverband
zu einem zeitgemäß organisierten sozialen Dienstleister (gemeinnützige
GmbH) eingeleitet und umgesetzt. Derzeit betreuen rund 1.650 angestellte
MitarbeiterInnen in den steirischen Bezirken rund 7.000 Menschen täglich
in der mobilen und stationären Altenhilfe und Kinderbetreuung.
Strukturen; Prozesse und Ergebnisqualität beschreiben, die Umsetzung
im Alltag sichern und dokumentieren, Qualitätsentwicklung systematisch
organisieren und Qualitätsnachweise durch Zertifikate führen,
dies sind Anforderungen, die heute bereits über die Zukunftsfähigkeit
von Non-Profit-Organisationen wie der Volkshilfe Steiermark in einem gemeinsamen
Europa entscheiden. Gerade auch auf die Pflege und Betreuung im Altenhilfebereich
haben diese Ansprüche große Auswirkungen.
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Volkshilfe-Geschäftsführer Franz Ferner: „Das QM-Konzept
der Volkshilfe verknüpft internationale Standards mit eigenen und
aus den gesetzlichen Rahmenbedingungen abgeleiteten Qualitätsforderungen“
Die Qualität der Pflege müsse besser werden, so eines der engagierten
Ziele der Politik bzw. auch der jeweils zuständigen Fachabteilungen
des Landes Steiermark. Ziele, die mit Änderungen in Gesetzen, neuen
Vorgaben bei Prüfungen von Einrichtungen durch die öffentliche
Hand verfolgt und immer höheren Qualitätsansprüchen verfolgt
werden. Die Ziele sind selbstverständlich hehrer Natur, es besteht
aber die Gefahr, dass die dadurch ansteigende Bürokratisierung höhere
Kosten für die Einrichtungen und Dienstleister mit sich bringt. Dies
bei lange gleich bleibenden Kostenbeiträgen oder ungenügenden
Finanzierungsgrundlagen durch die öffentliche Hand.
Angesichts der Ökonomisierung der sozialen Arbeit durch die gesellschaftlichen
Rahmenbedingungen stellte die Einführung eines umfassenden Qualitätsmanagementsystems
bei der Volkshilfe ein wichtiges Instrument gegenüber einer in der
Europäischen Union immer mehr auf reinen Preiswettbewerb (siehe Diskussion
um die Dienstleistungsrichtlinie) ausgerichteten Entwicklung dar.
Um mit den Leistungsfinanzierern über Kosten verhandeln zu können,
müssen wir über unsere Kosten genauestens Bescheid wissen. Ein
Wissen, das den politisch und fachlich Verantwortlichen in Stadt und Land
oftmals nicht zugängig ist, weil sie soziale Dienstleistungen oftmals
nicht persönlich, fachlich und finanziell auf Basis der bestehenden
verschiedensten Rechtslagen umfassend selbst zu verantworten haben.
Weiters wollen wir damit aber auch sicherstellen, dass wir im Rahmen der
fachlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen verpflichtet sind die vorhandenen
wirtschaftlichen Mittel so optimiert wie möglich im Interesse der
zu Betreuenden einzusetzen.
Deshalb hat die Volkshilfe bereits 1997 mit ihrer Entscheidung für
die ISO-Zertifizierung nach der ISO-Norm 9001-2000 der Mobilen Dienste
eine wichtige organisations- und qualitätspolitische Weichenstellung
vorgenommen. Dieser Anfang hat Kreise gezogen; Ende 2001 wurden alle Volkshilfe-Pflegeheime
und 2003 die Kinderbetreuungseinrichtungen zertifiziert.
In allen Kernkompetenzen der Volkshilfe wird seitdem die neue prozessorientierte
ISO-Norm als Fundament für die Tagesgeschäfte (Dienstleistungen)
angewandt.
Die Prozesslandschaft der Volkshilfe stellt innerhalb unterschiedlichster
Dienstleistungen einheitliche Sprachregelungen, transparente Verwaltungs-
und Managementabläufe, die gleiche Verwendung von Formularen etc.
sicher. Im Mittelpunkt des Prozesses steht nicht mehr – wie früher
oft üblich – die Organisation, sondern der Kunde und die an
und mit ihm zu erbringende Dienstleistung.
Internationale Standards mit dem Leitbild erden
Das QM Konzept der Volkshilfe verknüpft – wie schon vorab ausgeführt
– internationale Standards für umfassende Qualitätsmanagementsysteme
mit aus dem Leitbild und den Werthaltungen der Volkshilfe und den gesetzlichen
Rahmenbedingungen abgeleiteten Volkshilfe-Qualitätsforderungen.
Das Regelwerk, welches hier erarbeitet wurde und inzwischen im Intranet
allen leitenden und VerwaltungsmitarbeiterInnen zur Verfügung steht,
legt die Grundlagen der Dienstleistungen fest, beschreibt die arbeitsspezifischen
Anforderungen, stellt Umsetzungsempfehlungen und Vorgaben zur Verfügung
und setzt Kriterien zur Überprüfung der Wirksamkeit des QM Systems.
Folgende Ziele kennzeichnen die Vorgaben für das Volkshilfe QM-System:
a) Die Ausrichtung der Organisation muss kundenorientiert sein
b) Es müssen klare Führungsstrukturen und Verantwortlichkeiten
erkennbar sein
c) Die Einbeziehung der MitarbeiterInnen wird gewährleistet
d) Die Orientierung an Prozessen ist Voraussetzung für Eigenverantwortung
e) Eine ständige Verbesserung der Dienste ist ein dauerhaftes Ziel
f) Eine leistungsorientierte Beziehung zwischen Auftraggeber und Dienstleister
muss realisiert werden.
Qualitätsentwicklung, Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung
können nur durch eine Stärkung der Verantwortung der Einrichtungsträger
transportiert und damit auch letztendlich umgesetzt werden. So funktioniert
das Prinzip der Selbstverantwortung bei Krankenanstalten nicht nur gut,
sondern die dadurch bereits erreichte Qualität wird am Beispiel internationaler
Standards sogar nachvollziehbar hoch gelobt.
Externe Qualitätskontrollen entlasten öffentliche Kontrollinstanzen
Es geht hier auch darum, das Beziehungssystem zwischen Leistungserbringern
in der Pflege und den Teilleistungsfinanzierern – immerhin wird
ein nicht unerheblicher Teil von den KundInnen selbst bezahlt –
auf moderne Beine zu stellen. Die Träger sind eigene Rechtspersönlichkeiten
mit hoher fachlicher und auch vor allem finanzieller Eigenverantwortung
für das, was sie und ihre MitarbeiterInnen tagtäglich tun.
Es würde zum Beispiel auch der Landesregierung nicht einfallen, eine
mit der Reparatur eines Dienstwagens beauftragte private Fachwerkstätte
nach klarer Anbotslegung, Auftragserteilung, Leistungserbringung und überprüfbarem
Leistungsnachweis (detaillierte Rechnung und fertiges Produkt) dazu zu
zwingen, die gesamte Organisationsstruktur, die Bilanz, die Krankenstände
der einzelnen Mitarbeiter der Fachwerkstätte, die GKK Meldung des
Lehrlings u.v.m. schriftlich zu übermitteln.
Das mag zwar im Vergleich zu Pflegedienstleistungen weit (?) herbeigeholt
sein, legt aber ein oft noch vorhandenes nicht zeitgemäßes
Grundverständnis von Dienstleistungsbeauftragung der öffentlichen
Hand an Trägerorganisationen offen.
Hier gilt es, es betriebswirtschaftlich gerechnete Modelle von Normkosten
und Tagsätzen auf Basis leistungsbezogener Vertragsgestaltungen zwischen
der öffentlichen Hand und Trägern mit aller Kraft voranzutreiben.
Qualitätsmanagementsysteme sind oftmals eine Voraussetzung dafür
überhaupt „leisten“ und „liefern“ zu können.
Die Verknüpfung der Prozessqualität mit Werthaltungen
anstreben
Der Volkshilfe ist es wichtig sich im Rahmen des nun Bestandteil der Tagesarbeit
gewordenen QM-Systems vertiefter die Frage zu stellen, wie Werthaltungen
und Leitbilder für die Kunden und MitarbeiterInnen in unseren Dienstleistungen
im täglichen Miteinander sichtbarer gemacht werden können. Es
geht um Kennzahlen, die nicht allein auf der Basis von Hardfacts wie z.B.
Statistiken und Zahlenwerken beruhen, sondern auf das Bewusstsein der
MitarbeiterInnen in den Einrichtungen abzielen.
So gesehen stehen der Volkshilfe wie allen anderen Anbietern gerade durch
die Veränderungen eines gemeinsamen Europas noch die „Mühen
der Ebene“ bevor. Eine Herausforderung, die trotz derzeit widrigster
Umstände für Sozial- und Gesundheitsfragen bzw. -reformen angegangen
werden muss und von uns auch angegangen wird.
Franz Ferner ist Geschäftsführer der Volkshilfe Steiermark
gemeinnützige Betriebs GmbH.
franz.ferner@volkshillfe.at
www.stmk.volkshilfe.at
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Kollektivvertrag für Sozialberufe
< MMag. Josef Kaufmann, AK-Experte für
Arbeitsrecht |
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Die Arbeit im Gesundheits- und Sozialbereich,
in der Behindertenarbeit und in der Kinder- und Jugend-wohlfahrt ist körperlich
und geistig anstrengend, die Fluktuation unter den Belegschaften ist daher
sehr
hoch. Wie die Beschäftigten arbeitsrechtlich abgesichert sind, wissen
die AK-Experten.
„Im Gesundheits- und Pflegebereich, in der Behindertenarbeit und
bei der Kinder- und Jugendwohlfahrt existiert eine Vielzahl oft völlig
unterschiedlicher arbeitsrechtlicher Grundlagen, weiß AK-Rechtsexperte
MMag. Josef Kaufmann. In vielen Betrieben existiert kein Kollektivvertrag.
Manche Betriebe gehören zu Sozialversicherungsträgern mit deren
besonderen arbeitsrechtlichen Regelungen. Einrichtungen
des Landes haben ebenso ihre eigene Rechtsgrundlage des Arbeitsrechts
wie kirchliche Betriebe. „Nach langer Diskussion gibt es seit einem
Jahr für die Betreiber privater Einrichtungen endlich einen eigenen
Kollektivvertrag, den sogenannten BAGS-Kollektivvertrag“, freut
sich Kaufmann. Gültig ist dieser Kollektivvertrag für Einrichtungen,
die der freiwilligen Arbeitgebervereinigung BAGS (Berufsvereinigung von
Arbeitgebern für Gesundheits- und Sozialberufe) angehören. Und
die Zahl dieser Mitgliedschaften bei der BAGS nimmt ständig zu, nicht
nur, weil die Arbeitgeber die übersichtlichen und transparenten Regelungen
der Arbeitsbeziehungen zu den Beschäftigten schätzen, sondern
auch auf sanften Druck des Sozialressorts des Landes, das etwa im Pflegebereich
nur mehr mit jenen Einrichtungen Verträge abschließt, die den
BAGS-KV anwenden.
Arbeitszeit
Für die Beschäftigten ist dieser Kollektivvertrag ein wichtiger
Fortschritt, urteilt AK-Jurist Kaufmann. Erstmals
werden wichtige Bereiche klar und nachvollziehbar geregelt. So wird etwa
die Länge der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit,
die Durchrechnung der Arbeitszeit über längere Zeiträume,
Arbeitsbereitschaft, Nachtarbeit oder Rufbereitschaft sowie deren Abgeltung
durch Zuschläge durch den Kollektivvertrag eindeutig geregelt. „Das
ist für die Beschäftigten oft eine deutliche Verbesserung zu
den bisher üblichen Einzeldienstverträgen und zu den bisherigen
innerbetrieblichen Regelungen.“ Klare Regeln gibt es nun
auch für Teilzeitkräfte, denn bei einem deutlichen Überschreiten
der vereinbarten Arbeitszeit gibt es nun auch für Mehrstunden Zuschläge.
„Besonders vorteilhaft für Frauen, die für ihre Kinder
sorgen müssen, ist die
Vorgabe, dass Dienstpläne für mobile Dienste zwei und in den
anderen Bereichen vier Wochen im Vorhinein
festgelegt werden müssen.“ Die Frage der richtigen Einstufung
ist ebenso klar geregelt, wie auch, dass es Weihnachts- und Urlaubsgeld
(Sonderzahlungen) gibt.
Kein Zwang
Ein etwas kompliziertes Übergangsrecht soll dafür sorgen, dass
die in Jahrzehnten gewachsenen innerbetrieblichen Regelungen sanft an
den neuen Kollektivvertrag angepasst werden. „Es kann aber niemand,
der einen alten Einzeldienstvertrag hat, zum Umstieg auf das neue System
gezwungen werden“
beruhigt Kaufmann. Insgesamt sei das neue System transparent und übersichtlich
und sollte auch dazu bei-tragen, dass sich die hohen psychischen und physischen
Belastungen der Beschäftigten reduzieren. Denn bisher hatten sehr
viele Beschäftigte im Sozial- und Pflegebereich schon nach wenigen
Jahren genug und wechselten den Beruf.
AK Steiermark
| Telefon 05 7799 | www.akstmk.at
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