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„Information verhindert,
dass Rechtspopulisten Zulauf gewinnen“
In der Steiermark lebten zum Zeitpunkt der Volkszählung 2001
61.563 Menschen mit einer anderen als der österreichischen Staatsbürgerschaft.
Das entspricht einem AusländerInnenanteil von 5,1% - im Vergleich
zu etwa 9% im Bundesgebiet. Dazu kommen noch viele Menschen mit
österreichischer Staatsbürgerschaft, die oder deren Familien nicht
aus Österreich stammen. In einer Studie wurden ihre Lebensbedingungen
untersucht.
Erfahrungen und Wissen von ExpertInnen aus unterschiedlichen Institutionen,
die seit Jahren in der Steiermark für MigrantInnen tätig sind, wurden
in der von Soziallandesrat Kurt Flecker in Auftrag gegebenen
Studie zusammengeführt. Während die Betroffenen in Graz oder anderen
größeren Städten geeignete AnsprechpartnerInnen für ihre Anliegen
finden, ist das in den ländlichen Gebieten nicht der Fall. Die Probleme
der hier lebenden MigrantInnen sind vielfältig: obwohl sie die gleichen
Pflichten wie die ÖsterreicherInnen und hier lebende EU-BürgerInnen
haben (Steuern zahlen), besitzen sie nicht die gleichen Rechte.
Das Wahlrecht auf kommunaler Ebene (in vielen EU-Ländern üblich)
würde MigrantInnen nicht nur Mitsprache, sondern auch die Wahrnehmung
durch die EntscheidungsträgerInnen in der Politik garantieren. Politische
Partizipation gibt es ansatzweise durch die Einrichtung von AusländerInnenbeiräten
in Städten mit mehr als 1000 Nicht-EU-BürgerInnen, die beratende
Funktion für die Gemeinden haben. Leistungen von Ämtern und Behörden
könnten leichter in Anspruch genommen werden, wenn diese beispielsweise
Personal mit Migrationshintergrund aufnehmen oder die interkulturelle
Aus- und Weiterbildung der Bediensteten fördern würden. Auf Grund
geringerer Einkommen, Außenseiterposition und Zutrittsrestriktionen
unterscheidet sich auch die Wohnsituation von MigrantInnen hinsichtlich
der Wohnqualität von jener der ÖsterreicherInnen. Trotzdem dürfen
sie vom Land geförderte Eigentumswohnungen nicht erwerben, bekommen
auch keine Gemeindewohnungen und erhalten Wohnbeihilfe nur unter
erschwerten Bedingungen.
Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung gehören zusammen
„Eine Koppelung von Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung, wie sonst
überall üblich, wäre dringend notwendig. Diese absurde Regelung
gibt es nur in Österreich“, meint Wolfgang Moser (Afroasiatisches
Institut). Ausländische StudentInnen dürfen z.B. in Österreich nicht
arbeiten, müssen aber doppelt so hohe Studiengebühren wie InländerInnen
zahlen. Insbesondere Frauen sind davon betroffen, dass nachziehende
Familienangehörige einem fünf- bis achtjährigen Arbeitsverbot unterliegen
– was für die Integration der Frauen nicht gerade förderlich ist.
Auch AsylwerberInnen haben kaum Zugang zum Arbeitsmarkt, ihr Status
ist in großem Ausmaß von Behördenentscheidungen abhängig und wenig
planbar. Saisonniers, die bisher vor allem als ErntehelferInnen
und im Fremdenverkehr gearbeitet haben, werden künftig auch in anderen
Branchen tätig sein. Obwohl sie Steuern zahlen, haben sie keinerlei
Ansprüche auf Arbeitslosenunterstützung. Als billige Arbeitskräfte
leben sie in Österreich mit dem gleichen Status der Rechtlosigkeit
wie GastarbeiterInnen in den Siebzigerjahren.
Spiel mit Ressentiments
Der „Integrationsvertrag“ der Bundesregierung sieht neben verpflichtenden
Deutschkursen (für deren Nicht-Besuch Sanktionen bis zur Ausweisung
drohen) auch einen Gesundheitscheck für alle EinwanderInnen nach
Österreich vor. „Um humane Politik wieder mehrheitsfähig zu machen,
bedarf es verstärkter Aufklärung, nur so kann verhindert werden,
dass Rechtspopulisten Zulauf gewinnen und ihre Ideen zum Staatsinhalt
machen“, ist Flecker überzeugt. Für die Steiermark soll deshalb
ein Integrationskonzept erarbeitet werden.
Romana Scheiblmaier
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