05/2002
 

 

„Information verhindert, dass Rechtspopulisten Zulauf gewinnen“

In der Steiermark lebten zum Zeitpunkt der Volkszählung 2001 61.563 Menschen mit einer anderen als der österreichischen Staatsbürgerschaft. Das entspricht einem AusländerInnenanteil von 5,1% - im Vergleich zu etwa 9% im Bundesgebiet. Dazu kommen noch viele Menschen mit österreichischer Staatsbürgerschaft, die oder deren Familien nicht aus Österreich stammen. In einer Studie wurden ihre Lebensbedingungen untersucht.

Erfahrungen und Wissen von ExpertInnen aus unterschiedlichen Institutionen, die seit Jahren in der Steiermark für MigrantInnen tätig sind, wurden in der von Soziallandesrat Kurt Flecker in Auftrag gegebenen Studie zusammengeführt. Während die Betroffenen in Graz oder anderen größeren Städten geeignete AnsprechpartnerInnen für ihre Anliegen finden, ist das in den ländlichen Gebieten nicht der Fall. Die Probleme der hier lebenden MigrantInnen sind vielfältig: obwohl sie die gleichen Pflichten wie die ÖsterreicherInnen und hier lebende EU-BürgerInnen haben (Steuern zahlen), besitzen sie nicht die gleichen Rechte. Das Wahlrecht auf kommunaler Ebene (in vielen EU-Ländern üblich) würde MigrantInnen nicht nur Mitsprache, sondern auch die Wahrnehmung durch die EntscheidungsträgerInnen in der Politik garantieren. Politische Partizipation gibt es ansatzweise durch die Einrichtung von AusländerInnenbeiräten in Städten mit mehr als 1000 Nicht-EU-BürgerInnen, die beratende Funktion für die Gemeinden haben. Leistungen von Ämtern und Behörden könnten leichter in Anspruch genommen werden, wenn diese beispielsweise Personal mit Migrationshintergrund aufnehmen oder die interkulturelle Aus- und Weiterbildung der Bediensteten fördern würden. Auf Grund geringerer Einkommen, Außenseiterposition und Zutrittsrestriktionen unterscheidet sich auch die Wohnsituation von MigrantInnen hinsichtlich der Wohnqualität von jener der ÖsterreicherInnen. Trotzdem dürfen sie vom Land geförderte Eigentumswohnungen nicht erwerben, bekommen auch keine Gemeindewohnungen und erhalten Wohnbeihilfe nur unter erschwerten Bedingungen.

Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung gehören zusammen

„Eine Koppelung von Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung, wie sonst überall üblich, wäre dringend notwendig. Diese absurde Regelung gibt es nur in Österreich“, meint Wolfgang Moser (Afroasiatisches Institut). Ausländische StudentInnen dürfen z.B. in Österreich nicht arbeiten, müssen aber doppelt so hohe Studiengebühren wie InländerInnen zahlen. Insbesondere Frauen sind davon betroffen, dass nachziehende Familienangehörige einem fünf- bis achtjährigen Arbeitsverbot unterliegen – was für die Integration der Frauen nicht gerade förderlich ist. Auch AsylwerberInnen haben kaum Zugang zum Arbeitsmarkt, ihr Status ist in großem Ausmaß von Behördenentscheidungen abhängig und wenig planbar. Saisonniers, die bisher vor allem als ErntehelferInnen und im Fremdenverkehr gearbeitet haben, werden künftig auch in anderen Branchen tätig sein. Obwohl sie Steuern zahlen, haben sie keinerlei Ansprüche auf Arbeitslosenunterstützung. Als billige Arbeitskräfte leben sie in Österreich mit dem gleichen Status der Rechtlosigkeit wie GastarbeiterInnen in den Siebzigerjahren.

Spiel mit Ressentiments

Der „Integrationsvertrag“ der Bundesregierung sieht neben verpflichtenden Deutschkursen (für deren Nicht-Besuch Sanktionen bis zur Ausweisung drohen) auch einen Gesundheitscheck für alle EinwanderInnen nach Österreich vor. „Um humane Politik wieder mehrheitsfähig zu machen, bedarf es verstärkter Aufklärung, nur so kann verhindert werden, dass Rechtspopulisten Zulauf gewinnen und ihre Ideen zum Staatsinhalt machen“, ist Flecker überzeugt. Für die Steiermark soll deshalb ein Integrationskonzept erarbeitet werden.

Romana Scheiblmaier
 

 
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