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  02 / 2002
 
Neues Pflegeheimgesetz: 
Auch für Privatpflegeplätze Bewilligung nötig

Soziallandesrat Kurt Flecker bringt ein neues Pflegeheimgesetz in den Landtag ein. Sein Ziel: "Mehr Qualität und Sicherheit für die BewohnerInnen."

Die grundlegenden Änderungen gegenüber der bisherigen Gesetzeslage: Eine solide Basisausbildung wird verpflichtend für alle Bediensteten in Heimen festgeschrieben, Pflegedokumentationen für die Evaluierung zu treffender Massnahmen sollen in erweitertem Umfang geführt werden. Einheitliche Vertragsbedingungen in Form eines Hausstatuts werden u.a. Entgeltvereinbarung, Kündigungsfristen, Vorgangsweisen im Falle eines Krankenhausaufenthalts regeln. Außerdem vorgesehen sind häufigere und genauere Kontrollen, die jedoch in Zukunft auch durch zugelassene Firmen anstatt wie bisher alleine vom Land durchgeführt werden können (was oft zu Engpässen geführt hat). Fortschritt und Mobilisierung der HeimbewohnerInnen anstatt bloßer Aufbewahrung sollen durch die Errichtung neuer Pflegeheime an Orten mit vorhandener Infrastruktur garantiert werden. Auch Privatpflegeplätze sollen in Zukunft bewilligungspflichtig sein, um pflegerische Qualität für die KlientInnen sicherzustellen.
In Zukunft soll es zwei Arten von Heimen geben: Jene, die sich sowohl bei den bezuschussten als auch bei den vollständig privat bezahlenden BewohnerInnen an die geltenden Obergrenzen der Tagsätze halten und jene, die frei vereinbarte Kostensätze verlangen. Die freie Heimwahl von bezuschussten KlientInnen wird sich nur mehr auf Heime der ersten Kategorie erstrecken. Dem Verdrängungswettbewerb zu vieler Heime und der damit einhergehenden „KundInnen-Keilerei“ soll damit ein Riegel vorgeschoben werden, Pflegequalität unabhängig vom Einkommen der KlientInnnen sichergestellt bleiben.
Derzeit gibt es in der Steiermark 166 Pflegeheime mit Platz für 8.290 Personen und 250 Pflegeplätze mit je bis zu 5 Betten. 

rs

 
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