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Neues Pflegeheimgesetz:
Auch für Privatpflegeplätze
Bewilligung nötig
Soziallandesrat Kurt Flecker bringt ein neues Pflegeheimgesetz in
den Landtag ein. Sein Ziel: "Mehr Qualität und Sicherheit für
die BewohnerInnen."
Die grundlegenden Änderungen gegenüber der bisherigen Gesetzeslage:
Eine solide Basisausbildung wird verpflichtend für alle Bediensteten
in Heimen festgeschrieben, Pflegedokumentationen für die Evaluierung
zu treffender Massnahmen sollen in erweitertem Umfang geführt werden.
Einheitliche Vertragsbedingungen in Form eines Hausstatuts werden u.a.
Entgeltvereinbarung, Kündigungsfristen, Vorgangsweisen im Falle eines
Krankenhausaufenthalts regeln. Außerdem vorgesehen sind häufigere
und genauere Kontrollen, die jedoch in Zukunft auch durch zugelassene Firmen
anstatt wie bisher alleine vom Land durchgeführt werden können
(was oft zu Engpässen geführt hat). Fortschritt und Mobilisierung
der HeimbewohnerInnen anstatt bloßer Aufbewahrung sollen durch die
Errichtung neuer Pflegeheime an Orten mit vorhandener Infrastruktur garantiert
werden. Auch Privatpflegeplätze sollen in Zukunft bewilligungspflichtig
sein, um pflegerische Qualität für die KlientInnen sicherzustellen.
In Zukunft soll es zwei Arten von Heimen geben: Jene, die sich sowohl
bei den bezuschussten als auch bei den vollständig privat bezahlenden
BewohnerInnen an die geltenden Obergrenzen der Tagsätze halten und
jene, die frei vereinbarte Kostensätze verlangen. Die freie Heimwahl
von bezuschussten KlientInnen wird sich nur mehr auf Heime der ersten Kategorie
erstrecken. Dem Verdrängungswettbewerb zu vieler Heime und der damit
einhergehenden „KundInnen-Keilerei“ soll damit ein Riegel vorgeschoben
werden, Pflegequalität unabhängig vom Einkommen der KlientInnnen
sichergestellt bleiben.
Derzeit gibt es in der Steiermark 166 Pflegeheime mit Platz für
8.290 Personen und 250 Pflegeplätze mit je bis zu 5 Betten.
rs
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