„Schwulenehe“: Keine
Budgetbelastung
In Deutschland wurde mit dem „Lebenspartnerschaftsgesetz“ soeben
ein Rechtsinstitut für gleichgeschlechtliche PartnerInnen eingeführt.
In zahlreichen europäischen Ländern bestehen bereits Rechtsinstitute
für Lesben und Schwule, die praktisch dieselben Rechte und Pflichten
wie eine Ehe mit sich bringen. Im Auftrag des Ludwig Boltzmann Instituts
zur Analyse wirtschaftspolitischer Aktivitäten wurde nun eine Studie
veröffentlicht, welche finanziellen Auswirkungen auf die öffentlichen
Hände diese Gleichstellung in Österreich hätte. Korso befragte
einen der Koautoren.
Korso: Was war der Hintergrund für diese Untersuchung?
Weingand: Die Lesben- und Schwulenbewegung in Österreich wird
bei der Forderung nach rechtlicher Absicherung gleichgeschlechtlicher Beziehungen
immer mit dem Argument konfrontiert, dass diese Maßnahme das Budget
belastet. Um auf dieses Argument eingehen zu können, haben wir aufgrund
der Erfahrungen in den skandinavischen Ländern und der Niederlande
die Kosten auf 50 Jahre durchgerechnet.
Korso: Und würde die Gleichbehandlung von Lesben und Schwulen
zu einem Budgetkollaps führen?
Weingand: Keineswegs. Homosexuelle Paare in einem der Ehe gleichgestellten
Rechtsinstitut übernehmen ja nicht nur Rechte – z.B. Familienzuschlag
bei Arbeitslosigkeit –, sondern auch Pflichten, so etwa bei der Einbeziehung
des Partnereinkommens bei der Notstandshilfe. In der wahrscheinlichsten
Variante profitiert der Bund die ersten 20 Jahre. Kumuliert hat bis 2050
jede gleichgeschlechtliche Paarschließung nur ca. 28.000 öS
gekostet. Und die Bundesländer ersparen sich von Anfang an Ausgaben.
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Weingand: Gleichbehandlung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften
ist nur eine politische und keine ökonomische Frage |
Korso: Und bei der Hinterbliebenenversorgung?
Weingand: Da zahlen Lesben und Schwule derzeit anteilsgemäß
für die Hinterbliebenenversorgung, die sie aber nicht in Anspruch
nehmen können, in einem Jahr so viel ein, dass das System damit über
40 Jahre lang für gleichgeschlechtliche PartnerInnen finanzierbar
ist.
Korso: Welche Schlüsse kann man daraus ziehen?
Weingand: Die Gleichbehandlung gleichgeschlechtlicher PartnerInnenschaften
ist frei von ökonomischen Sachzwängen. Es reduziert sich auf
die politische Frage, ob der Gesetzgeber in Österreich gegen alle
internationale Trends den Lebenspartner auch weiterhin vor dem Gesetz als
„Fremden" betrachten will oder nicht.
Karin Pirolt, Hans-Peter Weingand, Kurt Zernig: „Was wäre wenn?
Eingetragene Partnerschaften von Lesben und Schwulen in Österreich“.
146 Seiten,
ATS 195,-- ; ISBN 3-902080-00-0
Bestellbar bei den Rosalila PantherInnen, Tel. 32 80 80, oder unter
rlp@homo.at
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