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Frauenförderung
als Hürdenlauf
Seit acht Jahren gibt es Frauenförderpläne – theoretisch.
Um der praktischen Durchsetzung auf die Beine zu helfen veranstalteten
AK und GPA eine Informationsveranstaltung, die noch immer vorhandene Hürden
betrieblicher Frauenförderung aufzeigte, aber auch Tipps zum Überspringen
der Hindernisse gab.
„Kein 110-Meter-Hürdensprint, sondern eher ein 3000-Meter-Hindernislauf“
sei der Weg zur Gleichstellung von Männern und Frauen in der Arbeitswelt.
Mit dieser wenig optimistischen Einschätzung eröffnete AK-Präsident
Walter
Rotschädl die Veranstaltung „Hürdenlauf zur Frauenförderung“.
Das Ziel ist also noch weit entfernt. Eine der großen Hürden
auf dem Weg dorthin ist das Nichtwissen um bereits vorhandene Möglichkeiten
zur betrieblichen Frauenförderung – das ergab eine Umfrage des Landesfrauenausschusses
der Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA) in Zusammenarbeit mit dem
Frauenreferat der steirischen Arbeiterkammer. Im Vorjahr wurden die weiblichen
Betriebsräte befragt, heuer die fast durchwegs männlichen Betriebsratsvorsitzenden.
„Während knapp zwei Drittel der Betriebsrätinnen den Begriff
Frauenförderplan zumindest kennen, sind weniger als die Hälfte
der Männer mit dem Begriff vertraut“, resümierte die Frauenreferentin
der AK, Mag. Bettina Schrittwieser. Um die Ergebnisse der Befragung
zu präsentieren und die vorhandenen Wissenslücken zu füllen
veranstalteten AK und GPA gemeinsam einen Informationstag für Betriebsräte.
Rechtlich besser verankern
Noch unbekannter als der Begriff Frauenförderplan ist dessen Zweck:
Nur 43% der männlichen Betriebsratsvorsitzenden konnten diesen angeben,
an eine gesetzliche Verankerung glaubt gar nur ein Fünftel. Diese
Uninformiertheit ist umso prekärer als es Aufgabe des Betriebsrates
ist, mit dem Arbeitgeber derartige Fördermaßnahmen zu verhandeln.
Vergleichsweise am besten informiert sind laut Umfrage die Arbeitnehmervertreter
in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten – eine Tatsache, die Mag.
Verena Kokoschinegg, Frauensekretärin der GPA, nicht wundert:
„In Großbetrieben gibt es freigestellte Betriebsräte, die mehr
Zeit für Weiterbildung haben.“
Auch wenn die Möglichkeit noch kaum genutzt wird: Der Frauenförderplan
ist als fakultative Betriebsvereinbarung im Arbeitsverfassungsgesetz verankert
– seit acht Jahren schon. Und seit 1998 kann der Betriebsrat den Arbeitgeber
sogar dazu zwingen, gemeinsam Maßnahmen betrieblicher Frauenförderung
zumindest zu diskutieren. Zustande kommt eine Betriebsvereinbarung allerdings
nach derzeitiger Rechtslage nur im Einvernehmen. Ein Punkt, an dem AK-Präsident
Rotschädl heftig Kritik übte. Er fordert, die Betriebsleitung
müsse zur Frauenförderung verpflichtet werden können.
Weg vom Einzelkampf
Aber nicht die Hürden auf dem Weg zur beruflichen Gleichbehandlung
sollten im Vordergrund der Veranstaltung stehen, sondern Ansätze,
die Hindernisse zu überwinden. An Infoständen konnten sich die
Teilnehmer der Veranstaltung daher persönlich von Expertinnen beraten
lassen.
Die Gleichbehandlungsanwältin Dr. Ingrid Nikolay-Leitner
betonte einmal mehr die Vorteile, wenn Frauen sich in so genannte Männerdomänen
wagen: bessere Bezahlung und gerade im technischen Bereich bessere Berufschancen.
Allerdings sollte frau nicht glauben, aufgrund guter Qualifikation diskriminierungsfrei
durchs Berufsleben zu kommen. Spätestens nach 15 Jahren, wenn es um
beruflichen Aufstieg gehe, spürten die meisten Frauen Benachteiligung.
Besonders dort, wo sie noch als Einzelkämpferinnen auftreten, so die
Erfahrung der Gleichbehandlungsanwältin. Frauen müssten mindestens
ein Drittel einer Arbeitsgruppe stellen, dann erst höre geschlechterspezifisches
Mobbing auf.
Der gerade von gut ausgebildeten Frauen praktizierte Gebärstreik
nutze jedenfalls nichts: Am Ende des Berufslebens seien die Einkommensunterschiede
zwischen Frauen mit und ohne Berufsunterbrechung marginal – die große
Differenz bestehe zwischen den Geschlechtern, zitierte Nikolay-Leitner
eine aktuelle Studie des Wirtschaftsministeriums. Die Gleichbehandlungsanwältin
bekennt sich daher zur positiven Diskriminierung: „Gleichstellung wird
ohne spezielle Frauenförderung nicht erreicht werden können.“
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Mag. Bettina Schrittwieser (AK): Weniger als die
Hälfte der Männer kennen den Begriff Frauenförderung; AK-Präsident
Walter Rotschädl: Betriebsleitungen zur Frauenförderung verpflichten;
GPA-Frauensekretärin Mag. Verena Kokoschinegg: Am besten informiert
sind Arbeitnehmervertreter in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten;
(v. l.)
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Noch kein Endspurt
Optimistischer zeigte sich Mag. Regina Senarclens de Grancy
vom Büro für Ausbildungs- und Beschäftigungsentwicklung
(BAB). Langsam entdeckten auch die Arbeitgeber die Vorteile der Frauenförderung,
schließt sie aus ihrer Berufserfahrung. Zwar sei der finanzielle
Nutzen der Frauenförderung erst mittelfristig sichtbar, aber „ein
gut gemischtes Team vereint verschiedene Qualifikationen und bringt dadurch
Wettbewerbsvorteile“, so de Grancy. Auch würden Kundinnen gerne durch
weibliches Verkaufspersonal betreut – ein Grund beispielsweise für
Baumärkte, sich in letzter Zeit verstärkt um Mitarbeiterinnen
zu bemühen. Daneben sind es vor allem Betriebe aus der Informationstechnologie-Branche,
die sich beim BAB nach Frauenqualifizierungsprogrammen erkundigen.
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Gleichbehandlungsanwältin Dr. Ingrid Nikolay-Leitner:
Frauen sollen Männerdomänen erobern! Mag. Regina Senarclens de
Grancy, BAB: Langsam entdeckten auch die Arbeitgeber die Vorteile der Frauenförderung,
Mag. Ursula Strohmayer, Betriebsratsvorsitzende in der AK: Männlich
dominierte Führungsebenen stehen fortbildungswilligen Frauen
noch skeptisch gegenüber (v. l.)
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Ein Anrecht auf Qualifizierung sollte auch Kernpunkt eines Frauenförderplanes
sein. Gerade daran würden die Betriebsvereinbarungen allerdings häufig
scheitern, meint Mag. Ursula Strohmayer, Betriebsratsvorsitzende
der AK: „Arbeitgeber fürchten erhöhte Ausgaben durch schriftlich
fixierte Rechte – die notfalls auch einklagbar sind.“ Auch stehe die zumeist
männlich dominierte Führungsebene aufstiegshungrigen Frauen (und
warum sonst sollten sie sich fortbilden?) noch skeptisch gegenüber.
Doch langfristig könne nur die Gleichstellung im Berufsleben die Arbeitszufriedenheit
gewährleisten, ist Strohmayer überzeugt. Dass sich Frauen bereits
im Endspurt zur beruflichen Gleichstellung befinden, glaubt sie allerdings
ebenso wenig wie der AK-Präsident.falls nichts: Am Ende des Berufslebens
seien die Einkommensunterschiede zwischen Frauen mit und ohne Berufsunterbrechung
marginal – die große Differenz bestehe zwischen den Geschlechtern,
zitierte Nikolay-Leitner eine aktuelle Studie des Wirtschaftsministeriums.
Die Gleichbehandlungsanwältin bekennt sich daher zur positiven Diskriminierung:
„Gleichstellung wird ohne spezielle Frauenförderung nicht erreicht
werden können.“
Ujs
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