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Steirische Müllwirtschaft:
„Unvollkommener Wettbewerb“
Die öffentliche Hand solle sich aus dem Bereich der Abfallentsorgung
heraushalten, die entsprechenden Entsorgungs-Dienstleister und Abfallfirmen
würden durch ihr Auftreten am freien Markt und unter Berücksichtigung
der entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen jeweils die bestmögliche
Technologie und den bestmöglichen Preis garantieren, so lautete
und so lautet das aktuelle Argument zur Deregulierung der Altstoffentsorgung
und -bewirtschaftung.
Eine AK-Studie vom Mai dieses Jahres beweist, dass diese Position nur
sehr schwer durchzuhalten ist. Von „vollkommenen Wettbewerb“ kann – so
die steirische Arbeiterkammer – keinesfalls die Rede sein, wenn man die
zahlreichen Kapitalverflechtungen in der Branche zur Kenntnis nimmt. Einzelne
Unternehmen dominieren in einem Behandlungsbereich etwa allein schon dadurch,
dass sie als einzige über die wesentlichen Kapazitäten verfügen.
Die AK geht davon aus, dass nur durch Kooperationen der öffentlichen
Hand (Länder und Kommunen) mit den Unternehmen über sogenannte
Betreibermodelle die entsprechende Sorgfalt auch in die Zukunft hinein
garantiert werden könne. Nur politischer Mut und der Einbezug aller
Akteure könne volkswirtschaftlich effiziente und umweltpolitisch notwendige
Lösungen hervorbringen.
Abfallwirtschaft – Unternehmensverflechtungen in der Steiermark,
Mag. Susanne Bauer (Kammer für Arbeiter und Angestellte für
Steiermark)
Hans-Resel-Gasse 8–14
8020 Graz
Tel. 0316/77 99-517
E-Mail: susanne.bauer@akstmk.at
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