10 / 2000
  Steirische Müllwirtschaft: „Unvollkommener Wettbewerb“

Die öffentliche Hand solle sich aus dem Bereich der Abfallentsorgung heraushalten, die entsprechenden Entsorgungs-Dienstleister und Abfallfirmen würden durch ihr Auftreten am freien Markt und unter Berücksichtigung der entsprechenden gesetzlichen Rahmenbedingungen jeweils die bestmögliche Technologie und den bestmöglichen Preis  garantieren, so lautete und so lautet das aktuelle Argument zur Deregulierung der Altstoffentsorgung und -bewirtschaftung.
Eine AK-Studie vom Mai dieses Jahres beweist, dass diese Position nur sehr schwer durchzuhalten ist. Von „vollkommenen Wettbewerb“ kann – so die steirische Arbeiterkammer – keinesfalls die Rede sein, wenn man die zahlreichen Kapitalverflechtungen in der Branche zur Kenntnis nimmt. Einzelne Unternehmen dominieren in einem Behandlungsbereich etwa allein schon dadurch, dass sie als einzige über die wesentlichen Kapazitäten verfügen.
Die AK geht davon aus, dass nur durch Kooperationen der öffentlichen Hand (Länder und Kommunen) mit den Unternehmen über sogenannte Betreibermodelle die entsprechende Sorgfalt auch in die Zukunft hinein garantiert werden könne. Nur politischer Mut und der Einbezug aller Akteure könne volkswirtschaftlich effiziente und umweltpolitisch notwendige Lösungen hervorbringen.

Abfallwirtschaft – Unternehmensverflechtungen in der Steiermark
Mag. Susanne Bauer (Kammer für Arbeiter und Angestellte für Steiermark)
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OKTOBER-AUSGABE WIRTSCHAFT UND ARBEIT