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Stadtentwicklung neu:
Was bleibt vom Grazer Grüngürtel?
Seit März 2000 liegt der aktuelle Entwurf des neuen Grazer Stadtentwicklungskonzeptes
(STEK) vor. Darin sind alle für die zukünftige Entwicklung der
Stadt wichtigen Entwicklungslinien enthalten – etwa für die Bereiche
Arbeit und Wirtschaft, Naturraum und Umwelt, Wohnen, Kultur, Freizeit und
Sport und Verkehr. Auf Grundlage dieses Stadtentwicklungskonzeptes soll
im Herbst 2000 eine neuer Flächenwidmungsplan beschlossen werden.
Dieser regelt im Rahmen des STEK, welche Flächen wie verwendet werden
dürfen – ob als Bauland, Industrie- und Gewerbegelände, als Freiland
oder für andere Zwecke. Konkrete Bebauungspläne sollten sich
in der Folge streng an die Vorgaben des STEK und des Flächenwidmungsplanes
halten.
Ein Schwerpunkt des neuen STEK ist der Schutz der für die GrazerInnen
wichtigen Grüngebiete am Grazer Stadtrand, des sogenannten „Grüngürtels“.
In der Praxis aber wird dieses Prinzip laufend verletzt. KORSO hat im STEK
geblättert und an einigen Bürgerversammlungen teilgenommen.
Obwohl der Beschluss des STEK bereits in der Gemeinderatssitzung am
10. Mai erfolgen sollte (aufgrund vermehrter Kritik am Entwurf ist die
Beschlussfassung inzwischen auf Juni 2000 verschoben worden), wurde die
Bevölkerung erst Mitte April mit einer Postwurfsendung zu lediglich
fünf Bezirksversammlungen für die 17 Grazer Bezirke eingeladen.
Bei der ersten Präsentation des STEK-Entwurfs in der Salvatorpfarre
fanden sich lediglich zehn BürgerInnen ein.
Konkrete Aussagen „sprengen den
Rahmen“
Die nächste Veranstaltung – beim Wetzelsdorfer Lindenwirt – war
dafür mit mehr als 60 Interessierten recht gut besucht: Viele BürgerInnen
waren gekommen, um Auskunft über ganz konkrete Planungsvorhaben zu
erhalten, nämlich über die Öffnung der Burenstraße,
die Bebauung der KONSUM-Gründe in der Eggenberger Allee sowie die
Errichtung der Sturm/GAK-Trainingszentren am Bründlbach. Statt dessen
wurden
sie mit einer sehr allgemein gehaltenen, beinahe einstündigen Präsentation
konfrontiert. Kopfschütteln löste die Aussage von DI Heinz
Rosmann, dem Leiter des Grazer Stadtplanungsamtes aus, dass konkrete
Aussagen zur Auswirkung des STEK auf die einzelnen Bezirke den Rahmen der
Veranstaltung sprengen würden.
Gilt’s oder gilt’s nicht?
Auch darüber, wie verbindlich denn nun das STEK sei, gingen die
Meinungen auseinander. Schon das STEK 1990 sei ja von der Realität
überrollt worden, meint DI Rosmann. So hätten sich etwa die Bezirkszentren
in Andritz, Gösting und St. Peter nicht zu Wirtschaftszentren entwickelt,
obwohl entsprechende Flächen als Industrie- und Gewerbeflächen
vorgesehen waren. Hier habe man sich, so Rosmann, „von der Wirtschaft belehren
lassen müssen“, welche sich aufgrund ihres Bedarfes an großen
Handelsflächen an anderen Standorten als im STEK 1990 geplant angesiedelt
hat. Die besorgte Frage aus dem Publikum: „Wie verbindlich ist dann überhaupt
dieses Entwicklungskonzept?“
Auf diese Frage gibt es zur Zeit zwei Antworten. Dr. Karl Gollner
vom Referat Raumordnung der Rechtsabteilung des Landes Steiermark: „Was
für die Stadt Graz lediglich eine politische Willensäußerung
darstellt, ist nach Ansicht des Landes eine verbindliche, rechtswirksame
Verordnung.“ Sollte das STEK keine Verordnung darstellen, so wären
weder eine Beeinspruchung durch das Land als Aufsichtsbehörde noch
Einwendungen der Bevölkerung möglich.
Bauland im Grüngürtel:
„Aufgefüllt“ und „abgerundet“
Was den Schutz des Grazer „Grüngürtels“ betrifft, sieht die
schnöde Realität ebenfalls anders aus als die guten Vorsätze
im Stadtentwicklungskonzept.
Der Begriff des „Grüngürtels“ wird unter anderem auch auf
Stadtrandgebiete angewandt, in welchen schon eine aufgelockerte Bebauung
vorhanden ist. Um jenen, welche sich durch die Definition eines „Grüngürtels“
plötzlich mit ihrem Bauland in einem schützenswerten Bereich
wiederfanden, ebenfalls die Möglichkeit zur Bautätigkeit zu geben,
wartet Graz mit einer Besonderheit auf – dem „Bauland im Grüngürtel“.
Für dieses Bauland gelten jedoch besondere Beschränkungen, wie
eine maximale Bebauungsdichte von 0,3 (das heißt, höchstens
30% der Grundstücksflächen dürfen mit Geschossflächen
verbaut werden) und einer maximal zweigeschossigen Bauweise.
Wohnen im Grünen: Ein Wunschtraum von vielen
Um die noch vorhandenen Grünflächen zu schützen, sieht
das derzeit gültige STEK von 1990 vor, dass es keine weiteren Baulandausweisungen
im Grüngürtel geben dürfe, außer es handle sich dabei
um sogenannte „Auffüllungen“ oder „Abrundungen“.
Dieser Umstand wird vom Gemeinderat Mag. Hermann Candussi von
den Grazer Grünen kritisiert: Durch diese Praxis werde der Grüngürtel
Stück für Stück verkleinert.
Uni-Profs wohnen gerne im Grünen
In Erinnerung sind noch die 1997 beantragten Umwidmungen am Andritzer
Rotmoosweg und am Janischhofweg in Mariatrost. Um diese durchführen
zu können, wurde vom Gemeinderat mit Zweidrittelmehrheit eine Änderung
der Grüngürtel-Definition im STEK vorgenommen. Danach sind „Abrundungen“
im Grüngürtel erlaubt, wenn dies „zur Abdeckung des Baulandbedarfes
für ein Wohnen mit gehobenem Standard zweckmäßig ist.“
Was darunter zu verstehen ist, erläutert SPÖ-Gemeinderätin
Dagmar
Krampl, Mitglied des Raumordnungsunterausschusses. Die Stadt Graz müsse,
um eine Abwanderung in die Umlandgemeinden zu verhindern, auch für
„gehobenere Bevölkerungsgeschichten“ geeigneten Wohnraum anbieten
– etwa für Universitätsprofessoren, die eben lieber am Stadtrand
im Grünen wohnen möchten. Im neuen STEK-Entwurf ist diese Formulierung
des „gehobenen Standards“, von der auch Gemeinderat
Georg Pöllibauer,
der Vertreter der FPÖ im Ausschuss, freimütig meint, dass der
Stadt hier keine „gescheitere Formulierung eingefallen“ sei, nicht mehr
enthalten. Dies wohl auch deshalb, da das Land Steiermark laut DI Michael
Redik vom Referat für Landes- und Regionalplanung des Landes bereits
rechtliche Schritte gegen diese Bevorzugung von Begüterten eingeleitet
hat. „Auffüllungen“ und „Abrundungen“ sind aber weiterhin als Möglichkeiten
zur Gewinnung von Bauland im Grüngürtel vorgesehen.
Ob diese auch in Zukunft noch möglich sein werden, wird sich wohl
erst in den nächsten Monaten in den Verhandlungen zwischen der Stadt
Graz und dem Land Steiermark zeigen.
Entsprechend einer Verordnung des Landes Steiermark dürfte es
jedenfalls bereits seit Mai 1996 in Graz zu keinen weiteren Baulandausweisungen
im Grüngürtel kommen.
Der neue STEK-Entwurf sieht aber noch eine weitere Aufweichung der
Baubeschränkungen im Grüngürtel vor. Demnach soll an Straßenzügen,
welche den Grazer Grüngürtel passieren, wie etwa der Mariatroster
Straße, eine „geringfügige Überschreitung“ der Bebauungsdichte
zulässig werden.
Grüngürtel-Gefährdung entlang von Straßenzügen:
Hier soll die vorgesehene Baudichte überschritten
werden können (Beispiel: Mariatroster Straße)
Der KPÖ-Gemeinderat und Raumordnungsausschussmitglied Martin
Khull-Kholwald-Pidlich kritisiert, dass der Begriff „geringfügige
Überschreitung“ im neuen STEK-Entwurf nicht genauer definiert sei:
„Da gibt es dann immer einen großen Interpretationsspielraum, der
dann auch weidlich ausgenützt wird.“ Und: „Gerade die Achse nach Mariatrost
stellt eine wichtige Frischluftschneise dar und sollte daher nicht noch
weiter verbaut werden.“
Eine unendliche Geschichte: die
„Pongratz-Gründe“
„Die derzeitige Linie der Fraktionen, den Grüngürtel weiter
zu verbauen bzw. ,aufzufüllen‘, muss gewisse Grenzen haben und z.B.
auch auf die topographischen Verhältnisse und Probleme – wie etwa
Frischluftzufuhr für das Stadtgebiet – Rücksicht nehmen.“ Diese
klaren Worte findet Dr. Helmut Assmann (SPÖ), Bezirksvorsteherstellvertreter
in Waltendorf. Konkreter Anlassfall für seine Besorgnis ist der nun
bereits acht Jahre andauernde Konflikt um die geplante Verbauung der 10.000
Quadratmeter umfassenden „Pongratz-Gründe“ an der Waltendorfer Hauptstraße.
Bereits der Erwerb dieses Grundstückes und die letztendliche Umwidmung
in Bauland weist eine Reihe von Ungereimtheiten auf. Die Baufirma Pongratz
hat das Grundstück 1992 als Freiland gekauft, und zwar unter der Zusage,
dass es zu einer Umwidmung in Bauland kommen werde. Da eine solche Umwidmung
jedoch nicht erfolgte, wandte sich Pongratz mit einer Forderung nach Entschädigungszahlung
an die Stadt Graz. Obwohl eine solche wohl kaum Chancen auf Erfolg gehabt
hätte, kam es 1997 dennoch zu einer Umwidmung des Grundstücks
in Bauland.
Grüngürtel-Gefährdung durch „Abrunden
und
Auffüllen“– hier von immerhin 10.000 Quadratmetern:
„Pongratz“-Gründe in Waltendorf
Bei der Gemeinderatssitzung am 10. Mai steht nun die Genehmigung des
Bebauungsplans für die Pongratz-Gründe auf der Tagesordnung.
Im Widerspruch zu den Bebauungsvorschriften im Grüngürtel weist
der Plan sehr wohl auch einige dreigeschossige Bauten auf. Begründet
wird dies damit, dass sich das Gebiet im Übergangsbereich von Wohngebiet
zu Baugebiet im Grüngürtel befinde. Anderer Ansicht ist Bezirksvorsteher-Stellvertreter
Herbert
Russold (FPÖ). Für ihn ist der dort geplante verdichtete
Flachbau der „Tod des Grüngürtels“. Zudem bezweifelt er, dass
diese Wohneinheiten gebraucht würden, da in Waltendorf bereits jetzt
viele Wohnungen leer stünden.
Inzwischen hat sich sowohl gegen die Umwidmung in Bauland als auch
gegen den Bebauungsplan eine breite Front der Ablehnung gebildet. Neben
allen Fraktionen des Bezirksrates hat sich auch die „Schutzgemeinschaft
Ruckerlberg“ gegen den Bebauungsplan ausgesprochen. Deren Vertreterin Karin
Steffen: „Wir haben in kürzester Zeit 1300 Unterschriften gegen
dieses Projekt gesammelt. Bei einem Grundstück dieser Größe
kann man wohl auch nicht von „Abrunden und Auffüllen“ sprechen.“
Ob der Bebauungsplan tatsächlich die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit
bekommen wird, ist folglich zu bezweifeln. Gegenüber KORSO hält
es GR Pöllibauer sogar für höchst wahrscheinlich, dass es
zur Absetzung dieses Punktes von der Tagesordnung kommen werde. Was die
grundsätzliche Verhinderung der Bebauung betrifft, ist der Waltendorfer
Bezirksvorsteher Ing. Gerhard Szettele (ÖVP) skeptisch: „Mir
wäre eine Nichtverbauung lieber, aber angesichts der bestehenden Ausweisung
als Bauland wird wohl gebaut werden.“
Sind die Pongratz-Gründe erst einmal bebaut, so ist als nächstes
mit einer Umwidmung der angrenzenden „Alkiergründe“ zu rechnen: Obwohl
diese im vom Grazer Gemeinderat 1997 beschlossenen Grünraumkonzept
zur Schaffung einer Spiel- und Sportfläche bestimmt sind, ist inzwischen
laut Stadtplanungsamt auch für dieses riesige Gelände „zukünftig
eine Baulandnutzung vorgesehen.“
Schloss Kroisbach: Dachdeckerarbeiten
als Begründung für Baulandausweisung?
Eine andere strittige Baulandausweisung im Grüngürtel wurde
vom Gemeinderat im März dieses Jahres beschlossen. Diese Änderung
betrifft ein Grundstück, das zum Schloss Kroisbach gehört. Trotz
mehrerer Einwendungen – unter anderem von verschiedenen Ämtern der
Steiermärkischen Landesregierung – setzte sich der Gemeinderat für
die Umwidmung von rund 3000 m2 Grünfläche ein.
Schloss Kroisbach: Geld nötig für Dachdeckerabeiten
Die Begründung dafür klingt einigermaßen skurril: „Die
Bedeutung des Schlosses Kroisbach ist ausreichend dokumentiert; unbestreitbar
ist das öffentliche Interesse an seiner Erhaltung. Wie im Erläuterungsbericht
schon angemerkt, können die finanziellen Mittel [für Dacheindeckungsarbeiten]
nur aus dem Verkauf von Grundstücken als Bauland aufgebracht werden.“
Unter Einbeziehung eines im Freiland stehenden Wohngebäudes grenze
die vorgeschlagene Grünfläche, so der Bericht des Stadtplanungsamtes,
„de facto überwiegend an bebaute Fläche an“ und erfülle
damit die Bestimmung der „Auffüllung“. Ob das Land als Aufsichtsbehörde
des Gemeinderates dieser Argumentation folgen oder einen Untersagungsbescheid
ausstellen wird, entscheidet sich erst im Laufe der kommenden Monate.
Alt-Grottenhof: „Dann müssen
wir uns vor die Baumaschinen setzen“
Zur vorwiegend in den Medien ausgetragenen Schlacht ist es schließlich
um das größte anstehende Umwidmungsverfahren im Grüngürtel
gekommen – um die Errichtung des Mega-Trainingszentrums für die beiden
Grazer Bundesligaklubs auf einem Landesgrund von mehr als 15 Hektar, das
derzeit zur landwirtschaftlichen Fachschule Alt-Grottenhof zwischen Martinhofstraße,
Krottendorfer Straße, Bründlgasse und Gablenzkaserne gehört.
Um den GrazerInnen die Möglichkeit zu geben, sich vor Ort ein
Bild zu machen, lud KORSO in Kooperation mit der landwirtschaftlichen
Fachschule Alt-Grottenhof am 27. April zu einer Begehung der in Frage kommenden
Flächen ein.
Alt-Grottenhof: Grüngürtel-Gefährdung
durch
Mega-Fußball-Trainingszentrum
An die sechzig Personen leisteten der Einladung Folge, die meisten von
ihnen aus der nächsten Umgebung des Schulgeländes. In der Folge
kam es zu einer harten, aber durchaus sachlichen Debatte zwischen den AnrainerInnen,
die sich bereits in einer Bürgerinitiative organisiert haben, und
dem ebenfalls anwesenden, für die Schule zuständigen Landesschulinspektor
Dipl.-Ing.
Othmar Tauschmann, der als Trainingszentrum-Befürworter auftrat
und mit einer langen Liste ablehnender Argumente konfrontiert wurde: Die
Zunahme des Verkehrsaufkommens durch die Errichtung von 300 Parkplätzen
wurde dabei ebenso genannt wie die Vernichtung des Biotops am Bründlbach
durch dessen Einzäunung, der Verlust der Flächen als Freizeitgelände
und grüne Lunge für Tausende Kinder und Jugendliche („das sind
wesentlich mehr als die Nachwuchskicker“) und die Unmöglichkeit der
Nachnutzung für den Fall, dass die Erfolge der beiden Vereine nachließen:
„Wenn diese Böden einmal durch die Behandlung mit Pflanzenschutzmitteln
und Kunstdüngern ruiniert sind, wie sie die Erhaltung von Fußballplätzen
erfordert, dann sind sie für zehn Jahre nicht mehr zu gebrauchen“,
warnt ein anwesender Experte. DI Dr. Franz Klein, Direktor der mehrfach
ausgezeichneten Fachschule, stellt klar: „Zweifelsohne kann die Schule
auch nach der Halbierung ihrer Ackerflächen weiter existieren – aber
nicht als Ausbildungsstätte für Bio-Bauern. Erstens steht zu
befürchten, dass wir wegen der Zunahme des Autoverkehrs rund um unsere
Ackerflächen nicht mehr als Bio-Betrieb anerkannt werden; und zudem
sind für die biologische Landwirtschaft in der Vielfalt, wie wir sie
für den Lehrbetrieb benötigen, einfach größere Flächen
nötig als für die konventionelle, weil sie weniger Ertrag erzielt.“
Ein rüstiger Bürgerinitiativenkämpfer jenseits der Siebzig
erntet begeisterten Applaus, als er vorschlägt: „Wenn die Politik
keinen anderen Argumenten mehr zugänglich ist, müssen wir uns
eben vor die Baumaschinen setzen.“
Vielleicht muss es aber nicht so weit kommen: Wie Stadtplanungsamtsleiter
DI Rosmann betont, besitzt die Stadtgemeinde Graz in unmittelbarer
Nähe zum Arnold-Schwarzenegger-Stadion in der Liebenauer Zierlerstraße
eine nicht unbeträchtliche Fläche, welche im STEK-Entwurf als
Vorbehaltsfläche für Olympische Winterspiele definiert ist, ein
wenig aussichtsträchtiges Vorhaben. Und die Grazer Grünen bringen
eine weitere Variante ins Spiel: Der GAK soll die Sturm-Trainingsplätze
in Messendorf übernehmen, die Schwarz-Weißen dafür auf
sieben Hektar des Alt-Grottenhofer Geländes südlich des Bründlbaches
ein Trainingszentrum bauen.
Joachim Hainzl, Christian Stenner
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