SICHERUNG DER PENSIONEN
UND DER ALTERSVORSORGE
(Auszug aus dem Regierungsabkommen
FPÖ/ÖVP)
Wir wollen einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen
Sicherung der Pensionen und der Altersvorsorge in Öster-reich leisten.
Das gesamte System der Altersvorsorge wird dabei grundsätzlich auf
drei Säulen ruhen:
-
Die gesetzliche Pensionsversicherung im Umlageverfahren,
die bisher und auch weiterhin die wichtigste und tragende Säule der
Altersvorsorge darstellt.
-
Zusatzpension aus betrieblicher Finanzierung, die
durch Veranlagungen am Kapitalmarkt getragen werden.
-
Die private Altersvorsorge in ihren verschiedenen
Formen.
1. Reform der gesetzlichen Pensionsversicherung
Die nachhaltige Sicherung der gesetzlichen Pensionsversicherung
ist eine unserer zentralen Aufgaben, die besonders gegen-über den
jüngeren Generationen notwendig ist, weil deren Vertrauen in eine
gesetzliche Altersvorsorge erhalten bleiben muss. Sozial verträgliche
Änderungen innerhalb des bestehenden Systems sollen die Akzeptanz
erhöhen und die Finanzierbarkeit in Zukunft erleichtern. Die einzelnen
Maßnahmen der Pensionsreform 1997 werden auf ihre Wirksamkeit überprüft
und ständig weiterentwickelt, inklusive Abfertigung neu / Pensionskassen.
Folgende Maßnahmen sind umzusetzen:
(1) Das Zugangsalter zu den vorzeitigen Alterspensionen
bei langer Versicherungsdauer und bei Arbeitslosigkeit sowie zur Gleitpension
(55 für Frauen/ 60 für Männer) wird angehoben. Beginnend
mit dem 1. 10. 2000 wird das Zugangsalter je Quar-talsbeginn um zwei Monate
in neun gleichen Schritten angehoben, bis per 1. 10. 2002 eine Anhebung
von 18 Monaten erreicht ist. Im gleichen Zeitraum ist das Zugangsalter
zur vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit (55
für Frauen/ 57 für Männer) anzuheben. Gleichzeitig ist sicherzustellen,
dass Versicherte mit einer Beitragsdauer von mindestens 45 Jahren weiter
mit 60 Jahren in Pension gehen können. Dabei sind für Frauen
Kindererziehungsersatzzeiten als echte Beitragszeiten zu werten.
(2) Parallel zu den gesetzlichen Pensionsversicherungen
soll das Pensionsantrittsalter im öffentlichen Bereich angehoben wer-den.
Weiters wird im öffentlichen Dienst, bei ÖBB, PTV und den Landeslehrern
der Pensionsbeitrag für Aktive und der Pensionssicherungsbeitrag für
Pensionisten um je 0,80 Prozent erhöht. Den übrigen Gebietskörperschaften
wird empfohlen, analoge Regelungen zur Erhöhung des Pensionsalters
bzw. zu den Pensionsbeiträgen für Aktive und Pensionisten zu
setzen. Bei Pen-sionen für Politiker ist analog vorzugehen!
(3) Ausbau des Bonus/MalusSystems: Der Bonus
beträgt 4% pro Jahr. Für jedes Jahr früheren Pensionsantritts
vor dem Regel-pensionsalter erhöht sich der Malus – beginnend mit
2% bei 59/64 Jahren – um je 1% pro Jahr. Dabei soll es mit dem Bonus möglich
sein, die Bemessungsgrundlage von 80 Prozent zu überschreiten, wobei
ein absoluter Deckel von 90 Prozent vorzusehen ist. Maßnahmen mit
entsprechender Wirkung sind in den Pensionssystemen der öffentlichrechtlich
Bediensteten vorzusehen.
(4) Vollständiger Entfall der Ruhensbestimmungen
für Pensionisten bei Erreichen des Regelpensionsalters (Frauen 60
/ Männer 65) oder bei solchen Pensionisten, die vorzeitig nach einer
Beitragsdauer von 45 Beitragsjahren die Pension angetreten haben.
(5) Um den Gebietskörperschaften eine Modernisierung
der Pensionssysteme für ihre Bediensteten zu ermöglichen, wird
das Pensionskassengesetz in dem Sinn novelliert, dass öffentlichrechtlich
Bedienstete anwartschaftsberechtigt im Sinne des Pensionskassengesetzes
sein können.
(6) Im Rahmen der Maßnahmen zur Pensionssicherung
wird in Zusammenarbeit mit Ländern, Gemeinden, Sozialpartnern, AMS
und den Sozialversicherungsträgern ein Maßnahmenpaket für
ältere Arbeitnehmer erarbeitet, das spätestens am 1. Oktober
2000 mit dem Ziel, die Erwerbschancen älterer Arbeitnehmer zu erhöhen,
in Kraft tritt. Arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen für Arbeitnehmer,
die knapp vor der Pensionierung stehen, sind vorzunehmen. Übergangsregelungen
für allenfalls betroffene Sozialpläne sind von den Sozialpartnern
vorzusehen.
(7) Begleitend zur Anhebung der Altersgrenzen
für die vorzeitigen Alterspensionen ist eine Überprüfung
und daraus resultieren-de erforderliche Harmonisierung der Zugangsbedingungen
zu sämtlichen krankheitsbedingten Pensionsarten in der Pensions-versicherung
(einschließlich der vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit)
und bei den Beamtenpensionen, mit dem Ziel größerer Treffsicherheit,
mehr Gerechtigkeit, Anpassung an die sich ändernden Gegebenheiten
am Arbeitsmarkt sowie Vermeidung sozialer Härten sowie verbesserte
Gesundheitsvorsorge durchzuführen.
(8) Die Pensionsanpassung hat sich künftig
am Ziel der Wertsicherung zu orientieren (bei Berücksichtigung eines
Lebenserwartungsfaktors). Wir haben die Absicht, Einmalzahlungen sowie
Fix- und Sockelbeträge an sozial Schwächere vorzusehen.
(9) Zum Zweck der klaren Aufgabenteilung zwischen
öffentlichem Pensionssystem und Privatversicherung wird die freiwillige
Höherversicherung im Rahmen des öffentlichen Pensionssystems
nicht weiter fortgeführt, wobei bereits geleistete Einzahlungen vom
Auslaufen dieser Maßnahme nicht berührt sind.
(10) Die Erhöhung des Eigenfinanzierungsanteils
der Selbständigen und der Bauern um jeweils 250 Millionen Schilling
ist notwendig.
(11) Bei künftigen Hinterbliebenenpensionen
ist eine Spreizung der 40/60Regelung auf 20/60 vorzusehen.
(12) Um das Vertrauen der Jugend und Pensionsbezieher
in die Stabilität und die Finanzierung des öffentlichen Pensionssy-stems
nachhaltig zu sichern, wird unter dem Vorsitz des Bundesministers für
Arbeit, Gesundheit und Soziales eine Experten-ommission zur Rahmenplanung
eingerichtet, die weitere Reformschritte zur Anpassung unseres Pensionssystems
an den ge-sellschaftlichen Wandel erarbeitet. Die nachfolgenden Reformmaßnahmen
sind so zu erarbeiten, dass sie mit 1. Jänner 2001 in Kraft treten
können. Von dieser Expertenkommission sind insbesondere folgende Themen
und Vorgaben zu behandeln:
-
In bestehende Pensionen wird nicht eingegriffen.
-
Jährliche Berücksichtigung der steigenden
Lebenserwartung bei der Pensionsfestsetzung nach Inkraftreten der Anhebung
des Zugangsalters für die vorzeitigen Alterspensionen.
-
Einheitliches Pensionssystem für Berufsanfänger
in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst bei Beachtung der
unter-schiedlichen Beitragsregime.
-
Stärkung der Bedarfsorientierung der Hinterbliebenenpensionen
bei Zusammentreffen von hohem Erwerbseinkommen bzw. hoher eigener Alterspension
und Hinterbliebenenpension
-
Alterssicherung von Frauen mit geringen eigenen Versicherungszeiten
aufgrund langer Phasen von Familienarbeit im Tren-nungsfall.
-
Weitere Entwicklung des Betriebspensionsrechtes.
-
Die Einführung eines persönlichen Pensionskontos,
damit jeder Versicherte jederzeit seine Anwartschaften überprüfen
kann.
-
Überprüfung der Beitragszeiten und der
Durchrechnungszeiten.
-
Überprüfung der Steigerungsbeträge.
(13) Der Pensionsanpassungsbeirat beim Sozialminister
soll künftig nur für die Grundlagenermittlung des Erhöhungssatzes
dienen und nicht für konkrete Empfehlungen des Anpassungsfaktors.
2. Förderung der betrieblich finanzierten
Zusatzpensionen und der privaten Altersvorsorge
Wir werden mit der Umsetzung des Modells "Abfertigung
neu" einen wesentlichen Akzent zum Aufbau der betrieblich finanzierten
Zusatzpensionen leisten. Vgl. das entsprechende Kapitel "Abfertigung neu
/ Pensionskassensystem". Es ist eines unserer grundsätzlichen Ziele,
nach Maßgabe der Entwicklung des Budgets eine weitere steuerliche
Förderung der privaten Altersvorsorge zum gegebenen Zeitpunkt vorzubereiten.
(Quelle: http://www.gruene.at/gruene.at/topics/innen/doc/koalabk.rtf
)
Im Vergleich dazu die entsprechende
Stelle aus der Koalitionsvereinbarung zwischen der Sozialdemokratischen
Partei Deutschlands und Bündnis 90 / Die Grünen (Oktober 1998)
2.Reform der Alterssicherung
Das Ziel der neuen Bundesregierung ist ein bezahlbares
Rentensystem, das den Menschen im Alter einen angemessenen Lebensstandard
garantiert.
Als erste Maßnahme wird die von der alten
Bundesregierung beschlossene Rentenniveaukürzung gestoppt: Die zum
1. Januar 1999 vorgesehene Rentenniveaukürzung und die Einschnitte
in die Erwerbsminderungsrenten werden bis zum Inkrafttreten einer neuen
Rentenstrukturreform, längstens jedoch bis zum 31.12.2000, ausgesetzt.
Dies wird Bestandteil eines Artikelgesetzes, das die neue Bundesregierung
unmittelbar nach Amtsantritt beschließen wird.
Ziel ist es, den Beitragssatz zur Rentenversicherung
im Jahre 1999 auf dem heutigen Niveau zu stabilisieren. Gleichzeitig soll
auch die aus frauen-, sozial- und ordnungspolitischen Gründen erforderliche
Sozialversicherungspflicht von geringfügiger Beschäftigung sowie
von Scheinselbständigkeit erfolgen.
Zur langfristigen Sicherung der Renten und des
Rentenniveaus sowie zur Stabilisierung der Beiträge wird die neue
Bundesregierung in einem zweiten Schritt im Jahr 1999 eine große
Rentenreform auf den Weg bringen.
Wir wollen die Alterssicherung der Zukunft auf
vier Säulen aufbauen:
Die gesetzliche Rentenversicherung wird auch in
Zukunft die entscheidende Säule der Altersvorsorge bleiben. Sie muß
auch künftig im Alter einen angemessenen Lebensstandard sichern.
Zweite Säule ist die betriebliche Altersvorsorge.
Sie muß verstärkt werden.
Dritte Säule ist die private Vorsorge. Auch
sie soll gestärkt werden.
Als neue Säule der Alterssicherung wollen
wir eine stärkere Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
am Produktivkapital und am Gewinn der Unternehmen.
Bei der Reform der Alterssicherung geht es um
folgende Strukturreformen:
Entlastung der Rentenkasse von beitragsungedeckten
Leistungen durch direkte Beitragszahlung des Bundes für die Kindererziehung
Einbeziehung aller Alterssicherungssysteme in
die Reform
Erweiterung des Versichertenkreises: Grundsätzlich
muß jede dauerhafte Erwerbsarbeit sozialversichert sein
Reform der Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten
Regelungen zur Lebensarbeitszeit und zur Altersteilzeit
Absicherung unsteter Erwerbsverläufe
Eigenständige Alterssicherung der Frau, dabei
auch Rente nach Mindesteinkommen, Reform der Hinterbliebenenversorgung,
Prüfung der rentenrechtlichen Absicherung von Teilzeitarbeit
Vorsorgemaßnahmen für den demographischen
Wandel (z.B. ergänzendes Kapitaldeckungsverfahren).
(Quelle: http://www.spd.de/aktuell/programmatisches/vertrag.htm)
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