SICHERUNG DER PENSIONEN UND DER ALTERSVORSORGE
(Auszug aus dem Regierungsabkommen FPÖ/ÖVP)

Wir wollen einen wesentlichen Beitrag zur nachhaltigen Sicherung der Pensionen und der Altersvorsorge in Öster-reich leisten. Das gesamte System der Altersvorsorge wird dabei grundsätzlich auf drei Säulen ruhen:

  • Die gesetzliche Pensionsversicherung im Umlageverfahren, die bisher und auch weiterhin die wichtigste und tragende Säule der Altersvorsorge darstellt.
  • Zusatzpension aus betrieblicher Finanzierung, die durch Veranlagungen am Kapitalmarkt getragen werden.
  • Die private Altersvorsorge in ihren verschiedenen Formen.


1. Reform der gesetzlichen Pensionsversicherung
Die nachhaltige Sicherung der gesetzlichen Pensionsversicherung ist eine unserer zentralen Aufgaben, die besonders gegen-über den jüngeren Generationen notwendig ist, weil deren Vertrauen in eine gesetzliche Altersvorsorge erhalten bleiben muss. Sozial verträgliche Änderungen innerhalb des bestehenden Systems sollen die Akzeptanz erhöhen und die Finanzierbarkeit in Zukunft erleichtern. Die einzelnen Maßnahmen der Pensionsreform 1997 werden auf ihre Wirksamkeit überprüft und ständig weiterentwickelt, inklusive Abfertigung neu / Pensionskassen.

Folgende Maßnahmen sind umzusetzen:
(1) Das Zugangsalter zu den vorzeitigen Alterspensionen bei langer Versicherungsdauer und bei Arbeitslosigkeit sowie zur Gleitpension (55 für Frauen/ 60 für Männer) wird angehoben. Beginnend mit dem 1. 10. 2000 wird das Zugangsalter je Quar-talsbeginn um zwei Monate in neun gleichen Schritten angehoben, bis per 1. 10. 2002 eine Anhebung von 18 Monaten erreicht ist. Im gleichen Zeitraum ist das Zugangsalter zur vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit (55 für Frauen/ 57 für Männer) anzuheben. Gleichzeitig ist sicherzustellen, dass Versicherte mit einer Beitragsdauer von mindestens 45 Jahren weiter mit 60 Jahren in Pension gehen können. Dabei sind für Frauen Kindererziehungsersatzzeiten als echte Beitragszeiten zu werten.
(2) Parallel zu den gesetzlichen Pensionsversicherungen soll das Pensionsantrittsalter im öffentlichen Bereich angehoben wer-den. Weiters wird im öffentlichen Dienst, bei ÖBB, PTV und den Landeslehrern der Pensionsbeitrag für Aktive und der Pensionssicherungsbeitrag für Pensionisten um je 0,80 Prozent erhöht. Den übrigen Gebietskörperschaften wird empfohlen, analoge Regelungen zur Erhöhung des Pensionsalters bzw. zu den Pensionsbeiträgen für Aktive und Pensionisten zu setzen. Bei Pen-sionen für Politiker ist analog vorzugehen!
(3) Ausbau des Bonus/MalusSystems: Der Bonus beträgt 4% pro Jahr. Für jedes Jahr früheren Pensionsantritts vor dem Regel-pensionsalter erhöht sich der Malus – beginnend mit 2% bei 59/64 Jahren – um je 1% pro Jahr. Dabei soll es mit dem Bonus möglich sein, die Bemessungsgrundlage von 80 Prozent zu überschreiten, wobei ein absoluter Deckel von 90 Prozent vorzusehen ist. Maßnahmen mit entsprechender Wirkung sind in den Pensionssystemen der öffentlichrechtlich Bediensteten vorzusehen.
(4) Vollständiger Entfall der Ruhensbestimmungen für Pensionisten bei Erreichen des Regelpensionsalters (Frauen 60 / Männer 65) oder bei solchen Pensionisten, die vorzeitig nach einer Beitragsdauer von 45 Beitragsjahren die Pension angetreten haben.
(5) Um den Gebietskörperschaften eine Modernisierung der Pensionssysteme für ihre Bediensteten zu ermöglichen, wird das Pensionskassengesetz in dem Sinn novelliert, dass öffentlichrechtlich Bedienstete anwartschaftsberechtigt im Sinne des Pensionskassengesetzes sein können.
(6) Im Rahmen der Maßnahmen zur Pensionssicherung wird in Zusammenarbeit mit Ländern, Gemeinden, Sozialpartnern, AMS und den Sozialversicherungsträgern ein Maßnahmenpaket für ältere Arbeitnehmer erarbeitet, das spätestens am 1. Oktober 2000 mit dem Ziel, die Erwerbschancen älterer Arbeitnehmer zu erhöhen, in Kraft tritt. Arbeitsrechtliche Schutzbestimmungen für Arbeitnehmer, die knapp vor der Pensionierung stehen, sind vorzunehmen. Übergangsregelungen für allenfalls betroffene Sozialpläne sind von den Sozialpartnern vorzusehen.
(7) Begleitend zur Anhebung der Altersgrenzen für die vorzeitigen Alterspensionen ist eine Überprüfung und daraus resultieren-de erforderliche Harmonisierung der Zugangsbedingungen zu sämtlichen krankheitsbedingten Pensionsarten in der Pensions-versicherung (einschließlich der vorzeitigen Alterspension wegen geminderter Arbeitsfähigkeit) und bei den Beamtenpensionen, mit dem Ziel größerer Treffsicherheit, mehr Gerechtigkeit, Anpassung an die sich ändernden Gegebenheiten am Arbeitsmarkt sowie Vermeidung sozialer Härten sowie verbesserte Gesundheitsvorsorge durchzuführen.
(8) Die Pensionsanpassung hat sich künftig am Ziel der Wertsicherung zu orientieren (bei Berücksichtigung eines Lebenserwartungsfaktors). Wir haben die Absicht, Einmalzahlungen sowie Fix- und Sockelbeträge an sozial Schwächere vorzusehen.
(9) Zum Zweck der klaren Aufgabenteilung zwischen öffentlichem Pensionssystem und Privatversicherung wird die freiwillige Höherversicherung im Rahmen des öffentlichen Pensionssystems nicht weiter fortgeführt, wobei bereits geleistete Einzahlungen vom Auslaufen dieser Maßnahme nicht berührt sind.
(10) Die Erhöhung des Eigenfinanzierungsanteils der Selbständigen und der Bauern um jeweils 250 Millionen Schilling ist notwendig.
(11) Bei künftigen Hinterbliebenenpensionen ist eine Spreizung der 40/60Regelung auf 20/60 vorzusehen.
(12) Um das Vertrauen der Jugend und Pensionsbezieher in die Stabilität und die Finanzierung des öffentlichen Pensionssy-stems nachhaltig zu sichern, wird unter dem Vorsitz des Bundesministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales eine Experten-ommission zur Rahmenplanung eingerichtet, die weitere Reformschritte zur Anpassung unseres Pensionssystems an den ge-sellschaftlichen Wandel erarbeitet. Die nachfolgenden Reformmaßnahmen sind so zu erarbeiten, dass sie mit 1. Jänner 2001 in Kraft treten können. Von dieser Expertenkommission sind insbesondere folgende Themen und Vorgaben zu behandeln:

  • In bestehende Pensionen wird nicht eingegriffen.
  • Jährliche Berücksichtigung der steigenden Lebenserwartung bei der Pensionsfestsetzung nach Inkraftreten der Anhebung des Zugangsalters für die vorzeitigen Alterspensionen.
  • Einheitliches Pensionssystem für Berufsanfänger in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst bei Beachtung der unter-schiedlichen Beitragsregime.
  • Stärkung der Bedarfsorientierung der Hinterbliebenenpensionen bei Zusammentreffen von hohem Erwerbseinkommen bzw. hoher eigener Alterspension und Hinterbliebenenpension
  • Alterssicherung von Frauen mit geringen eigenen Versicherungszeiten aufgrund langer Phasen von Familienarbeit im Tren-nungsfall.
  • Weitere Entwicklung des Betriebspensionsrechtes.
  • Die Einführung eines persönlichen Pensionskontos, damit jeder Versicherte jederzeit seine Anwartschaften überprüfen kann. 
  • Überprüfung der Beitragszeiten und der Durchrechnungszeiten.
  • Überprüfung der Steigerungsbeträge.
(13) Der Pensionsanpassungsbeirat beim Sozialminister soll künftig nur für die Grundlagenermittlung des Erhöhungssatzes dienen und nicht für konkrete Empfehlungen des Anpassungsfaktors.

2. Förderung der betrieblich finanzierten Zusatzpensionen und der privaten Altersvorsorge
Wir werden mit der Umsetzung des Modells "Abfertigung neu" einen wesentlichen Akzent zum Aufbau der betrieblich finanzierten Zusatzpensionen leisten. Vgl. das entsprechende Kapitel "Abfertigung neu / Pensionskassensystem". Es ist eines unserer grundsätzlichen Ziele, nach Maßgabe der Entwicklung des Budgets eine weitere steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge zum gegebenen Zeitpunkt vorzubereiten.

(Quelle:  http://www.gruene.at/gruene.at/topics/innen/doc/koalabk.rtf )


Im Vergleich dazu die entsprechende Stelle aus der Koalitionsvereinbarung zwischen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands und Bündnis 90 / Die Grünen (Oktober 1998)

2.Reform der Alterssicherung

Das Ziel der neuen Bundesregierung ist ein bezahlbares Rentensystem, das den Menschen im Alter einen angemessenen Lebensstandard garantiert. 

Als erste Maßnahme wird die von der alten Bundesregierung beschlossene Rentenniveaukürzung gestoppt: Die zum 1. Januar 1999 vorgesehene Rentenniveaukürzung und die Einschnitte in die Erwerbsminderungsrenten werden bis zum Inkrafttreten einer neuen Rentenstrukturreform, längstens jedoch bis zum 31.12.2000, ausgesetzt. Dies wird Bestandteil eines Artikelgesetzes, das die neue Bundesregierung unmittelbar nach Amtsantritt beschließen wird. 

Ziel ist es, den Beitragssatz zur Rentenversicherung im Jahre 1999 auf dem heutigen Niveau zu stabilisieren. Gleichzeitig soll auch die aus frauen-, sozial- und ordnungspolitischen Gründen erforderliche Sozialversicherungspflicht von geringfügiger Beschäftigung sowie von Scheinselbständigkeit erfolgen. 

Zur langfristigen Sicherung der Renten und des Rentenniveaus sowie zur Stabilisierung der Beiträge wird die neue Bundesregierung in einem zweiten Schritt im Jahr 1999 eine große Rentenreform auf den Weg bringen.

Wir wollen die Alterssicherung der Zukunft auf vier Säulen aufbauen:

Die gesetzliche Rentenversicherung wird auch in Zukunft die entscheidende Säule der Altersvorsorge bleiben. Sie muß auch künftig im Alter einen angemessenen Lebensstandard sichern.

Zweite Säule ist die betriebliche Altersvorsorge. Sie muß verstärkt werden.

Dritte Säule ist die private Vorsorge. Auch sie soll gestärkt werden.

Als neue Säule der Alterssicherung wollen wir eine stärkere Beteiligung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Produktivkapital und am Gewinn der Unternehmen.

Bei der Reform der Alterssicherung geht es um folgende Strukturreformen:

Entlastung der Rentenkasse von beitragsungedeckten Leistungen durch direkte Beitragszahlung des Bundes für die Kindererziehung

Einbeziehung aller Alterssicherungssysteme in die Reform

Erweiterung des Versichertenkreises: Grundsätzlich muß jede dauerhafte Erwerbsarbeit sozialversichert sein

Reform der Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsrenten

Regelungen zur Lebensarbeitszeit und zur Altersteilzeit

Absicherung unsteter Erwerbsverläufe

Eigenständige Alterssicherung der Frau, dabei auch  Rente nach Mindesteinkommen, Reform der Hinterbliebenenversorgung, Prüfung der rentenrechtlichen Absicherung von Teilzeitarbeit

Vorsorgemaßnahmen für den demographischen  Wandel (z.B. ergänzendes Kapitaldeckungsverfahren).

(Quelle: http://www.spd.de/aktuell/programmatisches/vertrag.htm)