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Pensionsreform:
Die Pläne (ohne Gewähr, Stand Anfang März 2000)
Aus den bisherigen Wortmeldungen der Regierung
lassen sich einige Aussagen zu den geplanten Reformschritten , wenn auch
bisweilen unkonkreter bzw wiedersprüchlicher Art, herauslesen. Laut
der von der Bundesregierung installierten Expertenkomission dürfte
es aber bei den im Folgenden angeführten Reformvorschlägen
noch zu Änderungen kommen.
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Erhöhung des Frühpensionsalters
für Frauen auf 56,5 und Männer auf 61,5 Jahre: Ab 1. Oktober
2000 innerhalb von zwei Jahren vierteljährliche Anhebung des Zugangsalters
um jeweils 2 Monate - und auch nur dann, wenn mindestens 35 Jahre lang
Pensionsbeiträge einbezahlt wurden.
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Anhebung des Antrittsalters zur vorzeitigen Alterspension
wegen geminderter Arbeitsfähigkeit von derzeit 55 Jahren bei Frauen
und 57 Jahren bei Männern um jeweils 18 Monate. Gilt auch im öffentlichen
Bereich, bei Landeslehrern sowie bei ÖBB und Post.
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Höhere Pensionsbeiträge
für Postbedienstete.
Überlegungen bei Invaliditäts- bzw
Berufsunfähigkeitspensionen (derzeit ohne Altersgrenze möglich).
Um durch die Anhebung des Frühpensionsalters ein Ausweichen auf diese
Pensionsform zu vermeiden, könnte es auch hier Änderungen geben.
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Wegfall der Wertindexsicherung ab 2001: Betrifft
vor allem ältere Menschen, denn je höher das Lebensalter der
betroffenen PensionistInnen, desto geringer die jährliche Pensionserhöhung.
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Verschärfung des Bonus-Malus-System.
Bereits seit der letzten Pensionsreform gibt es Abschläge für
einen vorzeitigen Pensionsantritt. Diese sollen verschäft werden.
Ein Jahr früher in Pension kostet zwei Prozent der Pension. Für
jedes weitere Jahr erhöht sich der Malus um einen Prozentpunkt. Hier
gibt es bereits wieder divergierende Aussagen der Bundesregierung und der
Expertenkommission über deren Höhe.
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Ende einer freiwilligen Höherversicherung
im Rahmen des staatlichen Pensionssystems. Begünstigt private
Versicherungsgesellschaften und die Pensionskassen, da in Hinkunft
nur mehr diese Zusatzpensionsleistungen anbieten werden. Durch die Steuerreform
wird zudem diese Höherversicherung seit 1. Jänner 2000 mit
einer staatlichen Prämie gefördert.
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Stärkung der 2. (= betriebliche Zusatzpension
oder Pensionskasse) und 3. Säule (= Lebensversicherungen oder
Pensionsfonds ) der Altersvorsorge.
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Ruhensbestimmungen werden gestrichen, wodurch
Regel-Pensionisten (Männer 65/Frauen 60 bzw. bei Pensionen nach 45
Beitragsjahren) künf-tig ohne Grenzen dazuverdienen dürfen.
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Kürzungen bei Witwenpensionen. Frauen
und Männer, die selbst über ein gewisses höheres Einkommen
verfügen (Grenzziehung noch unklar), sollen nur mehr maximal 20 %
der Pension des verstorbenen Partners erhalten, was gegenüber derzeit
eine Verminderung um die Hälfte darstellt.
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